Re: Austrittserklärung


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Bianca am 24. August 2004 23:15:50:

Als Antwort auf: Re: Austrittserklärung geschrieben von Drahbeck am 24. August 2004 19:39:14:

Ich glaube, dass Frau A. L... auch weiterhin nicht zur Ruhe kommt (so wie aus den Schreiben ersichtlich)Ich denke, dass das Problem tiefer und ganz anderst gelagert ist.

Man muss erfahrungsgemäss nicht gleich mit Anwälten und Information der Öffentlichkeit drohen. Man kommt ja aus dem psychischen Stress nicht raus. Hilft einem bei psychischen Problemen sicherlich nicht weiter, im Gegenteil.
Bestimmt, man könnte sich ärgern über den Bibeltext aus 1. Joh.2:19
Aber mal ehrlich, nur die ZJ denken doch so über einen, der die Gemeinschaft verlässt. Man weiss aber noch aus seinem eigenem Studium, dass so etwas geglaubt wird und man geht ja freiwillig weg, weil man seine Bedenken bzw. Zweifel hat. Kann einem doch mittlerweile egal sein,was gedacht und geglaubt wird, bzw. man hat sogar noch schriftlich seine Bestätigung für die Richtigkeit des Austrittes. Warum darüber aufregen? Der Austritt gibt einem doch Ruhe, man hat seine Konsequenzen gezogen und deutlich seine Grenzen aufgezeigt. Klar, dass die ZJ anderst denken. Damit gilt es dann zu leben.

Wieso braucht man eine schriftliche Austrittserklärung. Nur dann, wenn z.Bsp. ein Eintrag im Stammbuch geändert werden muss. Ich weiss nicht, ob das nötig war oder ob man nur auf Konfrontation aus war.
Weshalb wegen so was in die Öffentlichkeit?
Was sollte denn der Herr J. mit so einer Patientenverfügung überhaupt anfangen. Es reicht z. Bsp. völlig aus, denjenigen, der die Patientenverfügung aufbewahrt, schriftlich in Kenntnis zu setzen, dass man jetzt kein ZJ mehr ist und sich das mit der PAtientenverfügung erübrigt hat. Man fordert sie schriftlich zurück.
Nehmen wir mal an, sie kommt wirklich nicht zurück.
Man kann dann z. Bsp. dem Ehemann und den Eltern ein handschriftliches Dokument mit Unterschrift und Datum überlassen, so dass jeder Arzt, Krankenhaus wissen kann, dass man im mediz. Notfall Blut haben möchte und dass man kein ZJ mehr ist. Man könnte auch so etwas bei sich tragen.Da traut sich keiner mehr die Patientenverfügung in einem Krankenhaus herauszuziehen und die verunglückte Person als ZJ auszuweisen.Diese Person wäre rechtlich voll dran. Aus welchem Grund sollte die Person das aber wagen?

Letztendlich muss man sagen, dass die WTG der Aufforderung nachgekommen ist und ihr die Vernichtungserklärung ausgehändigt hat.
Ich denke, dass wäre auch ohne Anwalt gegangen und ohne Drohung die Öffentlichkeit zu informieren.
Die Angelegenheit ist eigentlich jetzt erledigt, aber ist der EX ZJ jetzt ruhig geworden?
Vielfach lassen sich die eigentlichen Probleme nur lösen, wenn man mit Vater und Mutter Frieden schließt.
Man weiss, dass man dann besonders für Sekten empfänglich ist, wenn irgendwas in der Familie nicht klappt, was auch hier deutlich wird.
Den Eltern verzeihen, dass sie einem bequatscht haben und sich selbst, dass man sich von ihnen derart beeinflussen ließ.

Ich bin auch bei den ZJ weggegangen und es hat auch einige Wochen gedauert, bis ich meine Patientenverfügungen zurück hatte und das ohne Drohen und Anwälte. Alles ging anständig vor sich.


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