|
Geschrieben von Drahbeck am 29. Juni 2004 18:32:13: Als Antwort auf: Re: Prof. Dr. Dr. Gerhard B. und Totalitarismusforschung geschrieben von Andreas am 29. Juni 2004 17:51:58: Ich denke mal, gegen den Einsatz des Verfassungsschutzes in der Scientology-Sache habe
ich, soweit es meine Person betrifft, mich schon immer ausgesprochen. Man kann sich auch anders mit solchen Fragen auseinandersetzen. Für Geschäftemacher gibt es Gesetze, die deren Ambitionen Grenzen setzen können. Insofern ist der Verfassungsschutz in Sachen Scientology völlig deplatziert. Das werden die dortigen Herrschaften so nicht sehen; dieweil es ihr Geschäft ist; dass sie möglichst ausgeweitet aber nicht eingeschränkt sehen wollen. Kennt man alles schon aus dem Ulbricht/Honecker-Staat. Fakt ist aber auch, dass die Kritik in dem fraglichen Heft von Religion - Staat - Gesellschaft" einseitig ist, wenn da nur Pro-Scientology-Stimmen zu Wort kommen. Und genau dass ist der Fall. Hätte B., und sei es nur aus taktischen Überlegungen, auch einem Scientology-Kritiker im gleichen Heft die Möglichkeit gegeben sich zu äußern. Er hätte höchstwahrscheinlich nicht den letzten Wirbel verursacht. Das hätte er vorher wissen können. ... Sie werden erst gar nicht als Religion anerkannt und fallen somit auch gar nicht unter den Schutz des Artikel 4 des Grundgesetzes." Das allerdings entspricht nicht den Fakten. Jehovas Zeugen haben Jahrzehntelang ihre
Form von Religionsausübung, so wie sie von ihnen verstanden wird, ausgeübt. Mit
Predigtdienst". Mit Ablehnung von Bluttransfusionen, die manchem vom
Krankenhauspersonal, die selbst nicht zu den Kranken gehörten, Herzrasen"
verursachte und anderes mehr. Es ist schon verständlich, dass jeder mitnehmen will, was mitzunehmen
geht. Auch im Falle der ZJ sichtbar. Dann sollten sie sich aber auch mal die Frage
stellen. Warum hat die Neuapostolische Kirche oder die Adventisten, um zwei Beispiele zu
nennen, den KdöR-Status. Gab es als die den beantragten auch solche Widerstände, die
sich über ein Jahrzehnt hinzogen? |