Re: Prof. Dr. Dr. Gerhard B. und Totalitarismusforschung


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 29. Juni 2004 18:32:13:

Als Antwort auf: Re: Prof. Dr. Dr. Gerhard B. und Totalitarismusforschung geschrieben von Andreas am 29. Juni 2004 17:51:58:

Ich denke mal, gegen den Einsatz des Verfassungsschutzes in der Scientology-Sache habe ich, soweit es meine Person betrifft, mich schon immer ausgesprochen.
Nicht aus „Liebe" zu Scientology, sondern weil ich das Beispiel des „DDR-Verfassungsschutzes" namens MfS zu genau kenne. Und habe in früheren Jahren mal einige Karrieristen aus diesem Milieu kennenlernen müssen.
Wirkliche Sensibiltät in Religionsfragen, die meines Erachtens unabdingbar ist, spreche ich beiden Varianten des „Verfassungsschutzes" in Ost und West ab.

Man kann sich auch anders mit solchen Fragen auseinandersetzen. Für Geschäftemacher gibt es Gesetze, die deren Ambitionen Grenzen setzen können. Insofern ist der Verfassungsschutz in Sachen Scientology völlig deplatziert. Das werden die dortigen Herrschaften so nicht sehen; dieweil es ihr Geschäft ist; dass sie möglichst ausgeweitet aber nicht eingeschränkt sehen wollen. Kennt man alles schon aus dem Ulbricht/Honecker-Staat.

Fakt ist aber auch, dass die Kritik in dem fraglichen Heft von „Religion - Staat - Gesellschaft" einseitig ist, wenn da nur Pro-Scientology-Stimmen zu Wort kommen. Und genau dass ist der Fall. Hätte B., und sei es nur aus taktischen Überlegungen, auch einem Scientology-Kritiker im gleichen Heft die Möglichkeit gegeben sich zu äußern. Er hätte höchstwahrscheinlich nicht den letzten Wirbel verursacht. Das hätte er vorher wissen können. ...

„Sie werden erst gar nicht als Religion anerkannt und fallen somit auch gar nicht unter den Schutz des Artikel 4 des Grundgesetzes."

Das allerdings entspricht nicht den Fakten. Jehovas Zeugen haben Jahrzehntelang ihre Form von Religionsausübung, so wie sie von ihnen verstanden wird, ausgeübt. Mit „Predigtdienst". Mit Ablehnung von Bluttransfusionen, die manchem vom Krankenhauspersonal, die selbst nicht zu den Kranken gehörten, „Herzrasen" verursachte und anderes mehr.
Das damit auch Kontroversen verbunden sind, ist klar. Letztendlich griff aber der Schutz des Artikels 4 GG. Und zwingend notwendig ist keineswegs dabei die Privilegierung als KdöR.

Es ist schon verständlich, dass jeder mitnehmen will, was mitzunehmen geht. Auch im Falle der ZJ sichtbar. Dann sollten sie sich aber auch mal die Frage stellen. Warum hat die Neuapostolische Kirche oder die Adventisten, um zwei Beispiele zu nennen, den KdöR-Status. Gab es als die den beantragten auch solche Widerstände, die sich über ein Jahrzehnt hinzogen?
Letzteres kann man wohl verneinen. Also täte man gut daran, auch eine kritische Selbstreflektion vorzunehmen.


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