Re: Kontraste


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 20. März 2004 15:12:09:

Als Antwort auf: Re: Kontraste geschrieben von D. am 11. März 2004 23:41:42:

Zwei Sendungen des Fernsehmagazins „Kontraste" zum Thema Zeugen Jehovas sind bisher bekannt. Einmal der Beitrag vom 20. 6. 2002 unter dem Titel „Täterschutz vor Opferschutz".
Und dann noch der Beitrag vom 11. 3. 2004, die aber den Aspekt der Frage, ob den Zeugen Jehovas Körperschaftsrechte zustehen, in den Vordergrund stellt.
"Medienwirksam" stellt die deutsche Leitung der ZJ auf ihrer Webseite an herausgehobener Stelle ein Schreiben heraus, dass vom 17. 2. 2004 datiert ist und an die Fernsehintendantin Dagmar Reim adressiert ist. Ein Blick auf den Kalender zeigt. Der 17. 2 war ein Dienstag. Unter Berücksichtigung der Postlaufzeit kann durchaus davon ausgegangen werden, dass am Donnerstag den 19. 2. der Brief seine Adressatin erreicht hat. Der Donnerstag der 19. 2. war aber zeitgleich mit einer „Kontraste"-Sendung in den Abendstunden.

Wertet man dieses Timing dahingehend, dass damit durchaus ein gewisser Druck ausgeübt werden sollte, wird man wohl mit dieser Einschätzung nicht schief liegen.
Brachte „Kontraste" den vorbereiteten ZJ-bezüglichen Beitrag auch nicht am 19. 2.; so war es dann aber in der nächsten Sendung vom 11. 3. der Fall. Sollte vorgenannter Brief im Sinne der WTG-Gewaltigen als „Schuss vor den Bug" verstanden werden, so hat er diese Zielstellung sicherlich nicht erreicht.

In Ihrem veröffentlichten Schreiben vom 17. 2. 2004 kann denn die ZJ-Leitung, substanziell im wesentlichen nur vorbringen, dass es zu keinem Interview mit einem von ihr autorisierten Sprecher kam. Gleichwohl hat sich die Kontraste-Redaktion darum bemüht, und das wird in dem genannten Schreiben auch zugegeben. Nur konnten beide Seiten sich offenbar nicht auf eine verträgliche „Mittellinie" einigen. In dem Kontraste-Beitrag werden auch die Gründe dafür genannt. Die ultimative Stellung von Bedingungen seitens der Zeugen Jehovas, die eine unabhängige Redaktion nicht akzeptieren kann.
Zudem, es ist legitim, dass beiden Seiten Gehör finden sollen. Dazu war auch die Redaktion bereit. Wenn es jedoch aufgrund ultimativer Forderungen dazu nicht kommt, dann ist auch das legitim. Eine Zwangsläufigkeit ultimative Forderungen akzeptieren zu müssen, besteht nicht. Und das werden die WTG-Anwälte im Fall der Fälle auch aus gerichtlichem Munde noch zu hören bekommen, so sie es denn wollen.

Es bleibt der Zeugenleitung also nur übrig, sozusagen „ihre Wunden zu lecken". Genau diese, und nur diese Funktion, nimmt die Veröffentlichung dieses Schreibens auf der ZJ-Webseite wahr.
An eigentlich übersehbarer Stelle auf der ZJ-Webseite gibt es noch einen Link, der folgt man ihm, eine Zitat aus der nachfolgenden Gerichtsverhandlung vom 10. 10. 2003 bringt. Man halte in Erinnerung. Das bezog sich auf die Sendung des Jahres 2002, nicht aber auf die des Jahres 2004.
Die ZJ zitieren, dass es nunmehr untersagt sei:
„die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas leugne das Vorhandensein von Kindesmissbrauchsfällen in den Reihen ihrer Mitglieder; durch die Verbreitung der Äußerung „… Uwe W. Herrmann, Sprecher der Zeugen Jehovas: „Uns, der Religionsgemeinschaft in Deutschland sind solche Fälle für Deutschland nicht bekannt""
den Eindruck zu erwecken, die Äußerung von Uwe W. Herrmann habe sich auf eine Kenntnis des Klägers vom Vorkommen von Fällen des Kindesmissbrauchs in den Reihen der Angehörigen der Zeugen Jehovas bezogen."

Beide „Kontraste"-Sendungen sind auch heute noch auf der „Kontraste"-Webseite in Bild und Ton dokumentiert. Die inkriminierten Stellen findet man jedenfalls dort derzeit nicht.
Wohl aber findet man dort die Aussagen:
Uwe W. Herrmann, Sprecher Zeugen Jehovas:
„Wir sind aufgrund unseres Bibelverständnisses der Meinung, dass es ganz bestimmte Sünden gibt, bei denen die Gemeindeältesten die Verantwortung tragen."
„Gebt acht auf euch selbst und auf die ganze Herde" , heißt das Lehrbuch der Zeugen. Und wie die Ältesten zu richten haben, wird hier vorgegeben.
„Gewisse Streitigkeiten sollten nicht vor weltlichen Gerichten ausgetragen…werden."
Weiter heißt es:
„„…es liegt bei den Ältesten zu entscheiden, ob die Aussagen glaubwürdig sind."
Uwe W. Herrmann, Sprecher Zeugen Jehovas:
„„Im Grunde genommen strafen wir überhaupt nicht. Eine Strafe kann nur Gott aussprechen. Die Ältesten einer Gemeinde können lediglich überprüfen, ob Reue vorliegt oder nicht, wenn Reue vorliegt, wird dem Sünder weitergeholfen, mit dieser Sünde fertig zu werden, sie zu überwinden."
Angesichts dieser Aussagen, die gerichtlich nicht wirksam angefochten werden konnten, besteht die Überschrift des „Kontraste"-Beitrages: „Täterschutz vor Opferschutz" nach wie vor, zurecht.

Es drängt sich somit der Gesamteindruck auf. Das agieren der ZJ-Leitung in der vorstehenden Sache ist wenig überzeugend.
Eigentlich war diese Erkenntnis aber auch schon vor diesem kleinen Rückblick für jeden Sehenden klar.


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