Geschrieben von Drahbeck am 20. März 2004 15:12:09:
Als Antwort auf: Re: Kontraste geschrieben von D. am 11. März
2004 23:41:42:
Zwei Sendungen des Fernsehmagazins Kontraste" zum Thema Zeugen Jehovas sind
bisher bekannt. Einmal der Beitrag vom 20. 6. 2002 unter dem Titel Täterschutz vor
Opferschutz".
Und dann noch der Beitrag vom 11. 3. 2004, die aber den Aspekt der Frage, ob den Zeugen
Jehovas Körperschaftsrechte zustehen, in den Vordergrund stellt.
"Medienwirksam" stellt die deutsche Leitung der ZJ auf ihrer Webseite an
herausgehobener Stelle ein Schreiben heraus, dass vom 17. 2. 2004 datiert ist und an die
Fernsehintendantin Dagmar Reim adressiert ist. Ein Blick auf den Kalender zeigt. Der 17. 2
war ein Dienstag. Unter Berücksichtigung der Postlaufzeit kann durchaus davon ausgegangen
werden, dass am Donnerstag den 19. 2. der Brief seine Adressatin erreicht hat. Der
Donnerstag der 19. 2. war aber zeitgleich mit einer Kontraste"-Sendung in den
Abendstunden.
Wertet man dieses Timing dahingehend, dass damit durchaus ein gewisser Druck ausgeübt
werden sollte, wird man wohl mit dieser Einschätzung nicht schief liegen.
Brachte Kontraste" den vorbereiteten ZJ-bezüglichen Beitrag auch nicht am 19.
2.; so war es dann aber in der nächsten Sendung vom 11. 3. der Fall. Sollte vorgenannter
Brief im Sinne der WTG-Gewaltigen als Schuss vor den Bug" verstanden werden, so
hat er diese Zielstellung sicherlich nicht erreicht.
In Ihrem veröffentlichten Schreiben vom 17. 2. 2004 kann denn die ZJ-Leitung,
substanziell im wesentlichen nur vorbringen, dass es zu keinem Interview mit einem von ihr
autorisierten Sprecher kam. Gleichwohl hat sich die Kontraste-Redaktion darum bemüht, und
das wird in dem genannten Schreiben auch zugegeben. Nur konnten beide Seiten sich offenbar
nicht auf eine verträgliche Mittellinie" einigen. In dem Kontraste-Beitrag
werden auch die Gründe dafür genannt. Die ultimative Stellung von Bedingungen seitens
der Zeugen Jehovas, die eine unabhängige Redaktion nicht akzeptieren kann.
Zudem, es ist legitim, dass beiden Seiten Gehör finden sollen. Dazu war auch die
Redaktion bereit. Wenn es jedoch aufgrund ultimativer Forderungen dazu nicht kommt, dann
ist auch das legitim. Eine Zwangsläufigkeit ultimative Forderungen akzeptieren zu
müssen, besteht nicht. Und das werden die WTG-Anwälte im Fall der Fälle auch aus
gerichtlichem Munde noch zu hören bekommen, so sie es denn wollen.
Es bleibt der Zeugenleitung also nur übrig, sozusagen ihre Wunden zu
lecken". Genau diese, und nur diese Funktion, nimmt die Veröffentlichung dieses
Schreibens auf der ZJ-Webseite wahr.
An eigentlich übersehbarer Stelle auf der ZJ-Webseite gibt es noch einen Link, der folgt
man ihm, eine Zitat aus der nachfolgenden Gerichtsverhandlung vom 10. 10. 2003 bringt. Man
halte in Erinnerung. Das bezog sich auf die Sendung des Jahres 2002, nicht aber auf die
des Jahres 2004.
Die ZJ zitieren, dass es nunmehr untersagt sei:
die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas leugne das Vorhandensein von
Kindesmissbrauchsfällen in den Reihen ihrer Mitglieder; durch die Verbreitung der
Äußerung
Uwe W. Herrmann, Sprecher der Zeugen Jehovas: Uns, der
Religionsgemeinschaft in Deutschland sind solche Fälle für Deutschland nicht
bekannt""
den Eindruck zu erwecken, die Äußerung von Uwe W. Herrmann habe sich auf eine Kenntnis
des Klägers vom Vorkommen von Fällen des Kindesmissbrauchs in den Reihen der
Angehörigen der Zeugen Jehovas bezogen."
Beide Kontraste"-Sendungen sind auch heute noch auf der
Kontraste"-Webseite in Bild und Ton dokumentiert. Die inkriminierten Stellen
findet man jedenfalls dort derzeit nicht.
Wohl aber findet man dort die Aussagen:
Uwe W. Herrmann, Sprecher Zeugen Jehovas:
Wir sind aufgrund unseres Bibelverständnisses der Meinung, dass es ganz bestimmte
Sünden gibt, bei denen die Gemeindeältesten die Verantwortung tragen."
Gebt acht auf euch selbst und auf die ganze Herde" , heißt das Lehrbuch der
Zeugen. Und wie die Ältesten zu richten haben, wird hier vorgegeben.
Gewisse Streitigkeiten sollten nicht vor weltlichen Gerichten
ausgetragen
werden."
Weiter heißt es:
es liegt bei den Ältesten zu entscheiden, ob die Aussagen glaubwürdig
sind."
Uwe W. Herrmann, Sprecher Zeugen Jehovas:
Im Grunde genommen strafen wir überhaupt nicht. Eine Strafe kann nur Gott
aussprechen. Die Ältesten einer Gemeinde können lediglich überprüfen, ob Reue vorliegt
oder nicht, wenn Reue vorliegt, wird dem Sünder weitergeholfen, mit dieser Sünde fertig
zu werden, sie zu überwinden."
Angesichts dieser Aussagen, die gerichtlich nicht wirksam angefochten werden konnten,
besteht die Überschrift des Kontraste"-Beitrages: Täterschutz vor
Opferschutz" nach wie vor, zurecht.
Es drängt sich somit der Gesamteindruck auf. Das agieren der ZJ-Leitung
in der vorstehenden Sache ist wenig überzeugend.
Eigentlich war diese Erkenntnis aber auch schon vor diesem kleinen Rückblick für jeden
Sehenden klar.
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