Re: Verfolgungswahn


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von D. am 03. Januar 2004 12:37:52:

Als Antwort auf: Re: Verfolgungswahn geschrieben von D. am 02. Januar 2004 13:15:53:

Der da mit Worthülsen ohne Substanz, wie „Lüge der Abtrünnigen" und ähnliches um sich werfende Forumsbetreiber „David" wurde jetzt selbst einer solchen Lüge geziehen. Hatte doch auch er behauptet: Zu dem Zivildienst-Schwenk von 1996 sei es „nur" wegen „Änderung der Unterstellungssituation" gekommen. Dazu teilt ihm jetzt einer in seinem Forum nachfolgendes Antwortschreiben mit:

Sehr geehrter Herr xxxxxx,

seit der praktischen Durchführung des Zivildienstes am 10. April 1961 gab und gibt es eine Trennung der Zuständigkeiten für den Wehrdienst und den Zivildienst.

Von 1961 bis 1973 lag die Verantwortung für den Zivildienst beim Bundesverwaltungsamt in Köln ( gehört zum nachgeordneten Bereich des Innenministeriums ).

Mit der Errichtung des Bundesamtes für den Zivildienst am 1.Oktober 1973 wechselte die Zuständigkeit zum Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung.

Ein weiterer Wechsel erfolgte zum 1. Oktober 1981 in die Zuständigkeit des damaligen Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit, das im Laufe der Jahre unterschiedliche Bezeichnungen hatte und heute das Bundesministerium für Familie, Senioren , Frauen und Jugend ist.

Von 1957 bis 1983 ( mit Ausnahme des Zeitraumes vom 01.08. - 10.12. 1977, als das sog. Postkartenverfahren galt ) , lag die Verantwortung über die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerer ausschliesslich bei den Ausschüssen , eingerichtet bei den Kreiswehrersatzämtern, also bei der Bundeswehrverwaltung.

Seit 1984 entscheidet das Bundesamt für den Zivildienst über die Kriegsdienstverweigerungsantäge der ungedienten Wehrpflichtigen.

Der Zivildienstes ist vom ersten Tage an ausserhalb der Zuständigkeit und der Verantwortung des Bundesministeriums der Verteidigung durchgeführt worden.

Auch das immer wiederkehrende Gerücht , dass in einem Verteidigungsfall die " Zivis" von der Bundeswehr eingesetzt werden , z.B. zum Minenräumen ,entbehrt jeder Grundlage.

Ich hoffe, dass Sie Ihre Bekannten aufgrund dieser kurzen Informationen entsprechend aufklären können.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Rüdiger Löhle
_________________________________
PR 10
Bundesamt für den Zivildienst
- Pressestelle -
50964 Köln
Tel.: 02 21/36 73 - 44 75
Fax: 02 21/36 73 - 42 81
E-Mail: rloehle@baz.bund.de
www.zivildienst.de


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