Gemeinschaftsentzug


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Bauer am 21. Mai 2001 12:57:18:

Die Wachtturmgesellschaft gibt sich seit einiger Zeit liberal. Häufig werden alte Regeln (Blut, Kindererziehung, Wahlen usw.) Zwar nicht abgeändert, aber mit dem Hinweis versehen, dass dies alles Gewissensentscheidungen seien.

Das ist eigentlich klar, dass jeder Betroffene eine Entscheidung treffen muss und bei schwerwiegenden Fragen auch das Gewissen eine Rolle spielt.

Gewissensentscheidungen sind keine Entscheidungen die frei von Konsequenzen sind. Ich habe immer den Eindruck, dass genau dies von der Wachtturmgesellschaft jedoch mit ihrer Aussage "Gewissensentscheidung" vermittelt werden soll. Das ist falsch!!!

Egal welche "Gewissensentscheidung" der einzelne Zeuge Jehovas auch trifft, die Regeln der Wachtturmgesellschaft bestehen weiter. Eigentlich eine infame Irreführung, denn bei Abweichung von den Vorgaben gibt es Sanktionen.

Auch die Aussage der Wachtturmgesellschaft, bei einer gewissen Verhaltensweise oder Handlung schließe sich jemand selbst aus, bzw. verlasse er von selbst die Gemeinschaft, ist ein Gemeinschaftsentzug! Diese Regel ist von der Wachtturmgesellschaft aufgestellt und wird von ihr praktiziert.

Wenn bisher ein Gemeinschaftsentzug aktiv durch Verhandlung vor einem Rechtskomitee vorgenommen wurde, so ist es im Ergebnis völlig gleich, wenn die Wachtturmgesellschaft sagt, durch seine Handlung habe sich jemand selbst ausgeschlossen.

Auch hierdurch kann die Wachtturmgesellschaft nicht verschleiern, dass bestimmte Regeln und Vorschriften unverändert weiter wirksam sind. Es geht um Handlungen einzelner Zeugen Jehovas, denen womöglich eine Gewissensentscheidung zugrunde lag. In der Frage des ausgeübten Zwanges, sich in einer bestimmten Art und Weise zu verhalten, lautet die Sanktion immer: Gemeinschaftsentzug!!! Und dabei ist es egal ob ein Rechtskomitee den Ausschluss beschließt oder nachträglich feststellt, jemand habe gegen die Regeln verstoßen und sich dadurch selbst ausgeschlossen.

Gruß von
Bauer


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