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Geschrieben von D. am 09. Juli 2003 07:17:48: Aus Nordrhein-Westfalen, Rheinberg, kommt gemäss die Neuen Ruhr-Zeitung" (Ausgabe Rheinberg) die Meldung anlässlich einer Sitzung der örtlichen Verwaltungskörperschaften: Der Antrag der Zeugen Jehovas, die Verwaltung sollte Genehmigungsgebühren in Höhe von 500 Euro übernehmen, wurde abgelehnt. Allerdings erklärte sich Bürgermeisterin Schreyer dazu bereit, die "Sache intern zu regeln". Worum es sich bei diesen 500 Euro handelt, ist aus dem Pressebericht nicht ersichtlich.
Aber man liest trotz leerer Staatskassen von dem Kungelangebot die Sache
intern" regeln zu wollen. Wieso eigentlich. Hat der Staat einen Rechtsanspruch,
den er auch anderen gegenüber in vergleichbaren Situationen durchsetzt. Warum soll es im
Falle Zeugen Jehovas dann anders laufen? |