Re: Neues Buch über Stasi und ZJ - Wundergeschichte!


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 15. Juni 2001 20:59:59:

Als Antwort auf: Re: Neues Buch über Stasi und ZJ - Wundergeschichte! geschrieben von Drahbeck am 13. Juni 2001 22:37:03:

Folgt man die Diktion in dem Buch von Hirch, dann waren Jehovas Zeugen in der DDR die "verfolgte Unschuld vom Lande". Verfolgt, wohl. Aber bei der Vokabel "Unschuld" möchte ich doch lieber ein Fragezeichen mit hinzufügen, da es bei Hirch selbstredend nicht vorhanden ist.

Nehmen wir nur ein Beispiel. Herr Martin J., ZJ-Kreisaufseher zu DDR-Zeiten, Unterweiser im Auftrag der WTG in Sachen "Königreichsdienstschule", kommt in diesem Buch auch mit einem einleitenden Beitrag zu Wort. Selbstredend auch in der Diktion "verfolgte Unschuld vom Lande". Bleiben wir einem Moment noch bei Herrn J. Sein Sohn, Michael J., ist Inhaber des Corona-Verlages, der das H...-Buch, Y...-Buch usw. herausbrachte. Die Frage wurde schon mal gestellt, wie es um seine tatsächlichen Eigentumsverhältnisse bestellt ist.

Herr Martin J. war zu DDR-Zeiten auch einer jener, bei denen die Spendengelder der DDR-Zeugen Jehovas letztendlich konzentriert zusammenflossen. Was hat er damit getan? An die WTG weitergeleitet? Man weiß, die Stasi sah das nicht gern und versuchte es zu unterbinden. Man weiß weiter, dass in einer bestimmten Phase, mit Duldung der WTG, durch die DDR-ZJ-Funktionäre, diese Gelder in der DDR "angelegt" wurden, für Immobilien, für "Dienstwagen" und ähnliches mehr. Auch das sah die Stasi nicht gern und versuchte es zu unterbinden. Wie auch immer. Die J.'s werden sich den Vorwurf gefallen lassen müssen, auch zu den "Begünstigten" zu gehören. Unter umgekehrten Vorzeichen.

Hirch listet minutiös auf, wie die von der Stasi auf J. angesetzten IM's von letzterer mit Prämien bedacht wurden. Die Frage steht nach wie vor im Raum: Was wurde aus den materiellen Werten, die zu DDR-Zeiten, von den dortigen Zeugen Jehovas gesammelt, innerhalb der DDR investiert wurden. Wer ist deren Nutznießer auch in den Jahren nach 1989 geblieben. Herr J. Sie sind gefordert!

Ein kommentierter Bericht in diesem Sinne noch aus der CV 53
"Engagiert in der Unterwelt"
"Im Grunde genommen werden die Verkündiger in dieser Sache allein aus Geldinteressen geopfert genau wie in der 'Unterwelt'."
Auch diesen Satz konnte man in der CV 53 lesen. Er nahm Bezug auf eines der heiklesten Aspekte im kalten Krieg zwischen Ost und West.

Noch deutlicher liest man weiter in dieser CV-Ausgabe:
"Gar mancher wandelt da auf sehr gefährlichen Pfaden. Es sind oft Brüder und Schwestern im Rentenalter oder andere aus bestimmten Versammlungen, die in die BRD zu Besuch fahren. Oft sind es auch Körperbehinderte, Erblindete, ja sogar auch Kinder, die benutzt werden."

Isoliert betrachtet, stellt diese auf den Geldtransfer durch Jehovas Zeugen, von Ost nach West, bezügliche Passage, eine knallharte Drohung dar.
Fakt ist, dass gerade die Frage Geldtransfer eines der wichtigsten Elemente im kalten Krieg zwischen Ost und West darstellte. Die DDR-Oberen, stellten sich analog zum Hitlerregime, auf den Standpunkt. Geldtransfer darf nur über ihre offiziellen Finanzinstitute und nur in vom Staat anerkannten Fällen, durchgeführt werden. Praktisch waren die Hürden dabei so hochgesetzt, dass für Jehovas Zeugen kaum eine Chance diesbezüglich bestand. Wie auch andere Bevölkerungsgruppen, umgingen auch sie die diesbezügliche DDR-Gesetzgebung. Letzterer klassifizierte ihr diesbezügliches tun, als "Schmuggel" und ging in seiner Bewertung soweit, die WTG-Finanzabteilung als mit der Unterwelt engagiert zu bezeichnen.

Wie immer man zu diesem Vorwurf auch stehen mag. Das Jehovas Zeugen hierbei auch ihren wesentlichen Part im kalten Krieg mit spielten, kann meines Erachtens nicht stichhaltig bestritten werden.

Ich "verteidige" die DDR-Politik nicht. Unabhängig von persönlichen Antipathien ist meines Erachtens der vorbeschriebene Sachverhalt auch ein Beleg für die These: Das es eine "politische Neutralität" der Zeugen Jehovas noch nie gegeben hat und nie geben wird.

Das Thema "Geldschmuggel" wurde von der CV schon diverse male aufgegriffen. Die diesbezüglichen DDR-Argumente erscheinen mir in dieser CV-Ausgabe noch mit am besten zusammengefaßt.
Daher nachstehend einiges aus diesem seinerzeitige Artikel

Wer sind die Geldschmuggler in den Versammlungen?
WTG Finanzabteilung in Wiesbaden in der "Unterwelt" engagiert!
"Keiner von euch leide als Mörder oder Dieb oder auch nur deshalb, weil er sich unbefugt in fremde Dinge gemischt hat" - 1. Petr. 4:15
Gar mancher wandelt da auf sehr gefährlichen Pfaden. Es sind oft Brüder und Schwestern im Rentenalter oder andere aus bestimmten Versammlungen, die in die BRD zu Besuch fahren. Oft sind es auch Körperbehinderte, Erblindete, ja sogar auch Kinder, die benutzt werden. Auf verschiedene Weise versteckt, auch um Leib, schmuggeln sie Geld aus der DDR über die Grenze. Die Auftraggeber versichern ihnen, die Engel Jehovas würden sie bestimmt beschützen. Das Geld wird dann meist über Mittelspersonen im Zweigbüro der WTG in Wiesbaden abgeliefert, um einen weiteren Weg zu nehmen.
Das Gesetzblatt der DDR braucht nicht extra zitiert zu werden, um festzustellen, daß Geldübermittlungen in die BRD z. B. nur über Kreditinstitute der DDR erfolgen können. Alles andere ist gesetzwidriger Geldschmuggel und wird mit der ganzen Strenge des Gesetzes verfolgt. Es liegt im souveränen Recht des Staates, der Regierung, des "Cäsars", hier im Interesse von Ordnung, Wirtschaft, Handel, Versorgung und Sozialwesen und gegen Spekulantentum, Inflation, Wucher und ähnliche Gaunereien die absolute Kontrolle auszuüben und der alleinige Gesetzgeber zu sein. Es sollte für Christen völlig überflüssig sein, zu betonen, daß Christus ihnen mit seinen Worten "Gebt dem Cäsar was des Cäsars ist" (Mark. 12.17) geboten hat, diesen Sachverhalt absolut zu respektieren. Es gibt keine Entschuldigung, wenn dies nicht geschieht, ganz gleich aus welchem Grunde oder Anlaß. Es gibt hier weder ein Wenn noch ein Aber, wie es dies auch bei Christus nicht gab.

Die Bibel nannte schon damals mit Namen, wer die christlichen Grundsätze verletzte, wie z. B. Ananias und Sapphira (Apg. 5:1-11). Soll es erst soweit kommen, daß auch wir die Namen derer veröffentlichen, die in den Versammlungen für die WTG die kriminelle "Unterwelt" des Geldschmuggels praktizieren? Man möge die G. H.-Schmuggler mit 1. Petr. 4:15 warnen! Niemand denke gar, "die Engel Jehovas" würden den G. H.-Schmuggel schon "überwalten" Christus kann nicht gebieten, die Finanzgesetze des "Cäsars" unbedingt zu befolgen und im Widerspruch dazu die WTG etwa anleiten, als Schmuggler diese Gesetze zu übertreten.
Für die G. H.-Schmuggler "geht der Krug" ganz natürlich nur "solange zum Brunnen, bis er bricht". Alles andere ist Selbsttäuschung und Selbstbetrug. Nichts bleibt da verborgen.
Hier ist z. B. die Anweisung der Finanzabteilung der WTG in Wiesbaden über ihre "Untergrund"-Kanäle im illegalen KRD I/66 über diese "Unterwelt"-Methoden:

"Zuverlässige Rentner und auch Besucher aus Westdeutschland sind in der letzten Zeit mit Erfolg für G. H.-Übermittlung tätig gewesen (bei Kongressen oder im Bethel direkt). Es wird dem Gebietsbruder freigestellt, in diesem Sinne tätig zu sein, natürlich nur mit vertrauenswürdigen Verkündigern Es muß aber in Westdeutschland in jedem Fall angegeben werden, für welche Versammlung (nicht mit Schlüsselnummer) der Betrag abgegeben wurde, damit eine Bestätigung erfolgen kann". (I/66,3.)

Die WTG interessiert hier überhaupt nicht, daß die Schrift die "Unterweltmethoden" der Täuschung, Hinterziehung, Verschlüsselung, des Betruges und ähnliche "List" direkt verbietet! (2. Kor. 4:2 NW). Im Grunde genommen werden die Verkündiger in dieser Sache allein aus Geldinteressen geopfert genau wie in der "Unterwelt". Nicht im geringsten denkt man an eine grundsätzlich biblische Lösung der Probleme. Ist nicht völlig klar, daß jeder "Gebietsbruder" im Verdacht steht, die "Unterwelt"-Methoden des Geldschmuggels eingeführt zu haben?

Das Netz zieht sich zusammen
Wer sich einmal auf Gesetzesverletzung, Kriminalität und "Unterwelt" einläßt oder gleiches praktiziert, muß sich nicht wundern, wenn ihn die eigenen Komplizen ans Messer liefern Das ist in diesen "Personenkreisen" so, wie jeder Kriminalfilm z. B. lehrt. Die WTG soll sich also nicht wundern, wenn sie eines Tages auch völlig "preisgegeben" wird! Da brachte das BRD-Fernsehen doch am 15. Juli 1973 eine Sendung, in der u. a. die Aufmerksamkeit auf solche Personenkreise" gelenkt wurde, die mitten im Geldschmuggel oder "Ostgeld-Geschäft" zum Zwecke des eigenen Profits und der wirtschaftlichen Schädigung sozialistischer Länder einschließlich der DDR tätig sind. Man holte sich einen Vertreter jener "Geschäftstätigkeit" vor die Fernsehkamera. Er sollte die Frage beantworten, wie das "Ostgeld" aus der DDR oder anderen sozialistischen Ländern herauskomme, die DDR z. B. habe doch sehr strenge Gesetze gegen jeden illegalen Geldhandel. "Eine Krähe hockt der anderen die Augen nicht aus". könnte man jetzt sagen.

"Unser" Vertreter des "Ostgeld-Geschäfts" gab nur zu, daß es sich um gewisse "Personenkreise" handele, die das "Ostgeld" herausschaffen, die er "verständlicherweise" doch nicht im Fernsehen nennen könne!
Natürlich hatte man dafür Verständnis'. Oder wurde das mit Absicht zunächst nur halb ans Licht gezogen? Einen "Schuß vor den Bug" für jene gewissen Personenkreise? Man möchte das denken. Wie dem auch sei, unser "Ostgeld-Geschäfts-Vertreter" hätte auch die WTG und die Zeugen Jehovas nennen müssen, wenn er begonnen hätte, seine "Personenkreise" mit Namen zu nennen. Die zuvor zitierten WTG-Anweisungen (KRD I/66) beweisen die Komplizenschaft des WTG-Zweigbüros in Wiesbaden, Finanzabteilung, darin, das "Ostgeld herauszuschaffen". Wir können daher in aller Form erklären, daß die WTG und die von ihr hierfür mißbrauchten Zeugen Jehovas, "Gebietsbrüder" und andere, zu den "Personenkreisen" gehören, die in der zitierten BRD-Fernsehsendung am 15. 7. 1973 als solche erwähnt wurden, die en gros damit befaßt sind, "Ostgeld" unter vorsätzlicher Verletzung der Gesetze der DDR "herauszuschaffen" in die BRD, wo es dann aus Profitgründen, "Geschäft" genannt, weiterverkauft, gehandelt und auch "umverteilt" wird, um für "Untergrund"-Tätigkeit gegen die DDR verwendet zu werden, u. a. um das "kommunistische System" auch "von innen her" zu "verändern" (sprich: zerstören). So ungefähr sagte es Dr. A. Schack, Bonn, u. a. Spezialist für antikommunistische Ausrichtung religiöser Tätigkeit zwecks "Umwälzung in dem kommunistischen Staatswesen" (Einheit 9/ 68, S. 109 f). Dazu braucht man natürlich auch "Ostgeld", was wiederum irgendjemand "herausschaffen" muß.

Und die WTG in Wiesbaden ist einer jener "Personenkreise", die das organisieren. Sie ist eine der "Ostgeld"-Quellen derer, die da die "Ostgeld"-Geschäfte machen und im antikommunistischen "Untergrund" arbeiten.
Daß die Vertreter des "Ostgeld-Geschäfts" in der BRD die nicht nennen wollen, die ihnen "herausgeschaffte Ostgelder" anbieten, ist in diesem Zusammenhang zu erwarten. Doch wie lange werden sie sich gegenseitig decken?

Es muß doch niemand so einfältig sein und denken, solche Sendungen des BRD-Fernsehens, in denen öffentlich "Personenkreise" erwähnt werden, die die "Unterwelt" des Geldschmuggels gegen die DDR und andere sozialistische Länder praktizieren, schaue sich niemand besonders an. ...
Es läge im Interesse des Grundvertrages zwischen der DDR und der BRD (Art. 1 und 2 betr. gutnachbarlicher Beziehungen), sich solche "Personenkreise" näher anzuschauen.
Auch in der DDR soll sich, wie schon gesagt, doch kein "Gebietsbruder" einbilden, "Engel Jehovas" würden "überwalten", was in 2. Kor. 4:2 verboten wurde. Entspricht etwa dieser WTG-Geldschmuggel einem "ehrbaren Wandeln mit den Nichtchristen", wie er in 1. Thess. 4:12 (Menge) gefordert wird?

Das offizielle Gesicht der WTG in Geldsachen
Als die WTG ihre "Unterwelt"-Praxis im KRD 1/66 (Geld-"Übermittlung") - sprich Schmuggel - als interne Anweisung herausgab, vollzog sie auch eine bemerkenswerte Änderung in ihren offiziellen Richtlinien für Geldübermittlung. Bis 1966 hieß es im WT:
"Überweisungen sollten an das Büro in eurem Lande gesandt werden, und dies den Vorschriften entsprechend, die die sichere Übermittlung des Geldes verbürgen. Überweisungen werden in Wiesbaden aus den Ländern angenommen, in denen kein Büro besteht, doch nur durch internationale Geldanweisung". Seit Ablauf des Dienstjahres 1966 heißt es jedoch nur noch: "Überweisungen für Abonnements sollten an das Büro in Ihrem Lande gesandt werden". (Vergl. WT vom 15. Okt. 1966 und 1. Nov. 1966, dt. Titelseite) Was steckt hinter dieser Änderung?
Die Rolle des Zweigbüros in Wiesbaden für Geld aus Ländern, in denen kein Büro besteht, wird ab 1966 nicht mehr erwähnt. Bekanntlich besteht in der DDR und anderen sozialistischen Ländern kein WTG-Büro, weil die WTG-Tätigkeit in diesen Ländern wegen ihrer antidemokratischen und antikommunistischen Politik verboten ist. Tatsache aber ist, wie die KRD-Weisung I/66 beweist, daß aus der DDR z. B. noch wie vor illegal Geld "herausgeschafft" und im Zweigbüro Wiesbaden "abgegeben" wird, durch "zuverlässige" und "vertrauenswürdige" Besucher, d. h. geheime Kuriere. Mit der Nichterwähnung der Funktion des Zweigbüros für Geldablieferung aus Ländern ohne Büro seit 1966, soll auch nur der geringste Hinweis auf diese Funktion des Zweigbüros in Wiesbaden verschwinden. Der Schleier um das Zweigbüro, von dem aus die ganze antidemokratische und antikommunistische Untergrund-Verkündigungstätigkeit in Richtung sozialistische Länder Osteuropas organisiert und gesteuert wird, soll noch dichter werden. Die schriftwidrige "schädliche" Geheimarbeit und "List" (2. Kor. 4:2) wird also verschärft und noch mehr verdeckt.


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