Wehrdienst


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von D. am 19. April 2003 16:22:27:

Das Thema Wehrdienst ist seit jeher ein heikles. Insbesondere was die Variante seiner Verweigerung betrifft.
Das galt übrigens auch für die seinerzeitige DDR. Dort wurde der Wehrdienst unmittelbar nach dem Mauerbau Anfang 1962 eingeführt. Eine Option bezüglich Wehrdienstverweigerung war in der Gesetzgebung nicht vorgesehen. Erst auf Druck kirchlicher Kreise (namentlich der evangelischen) gab es dann nach 1964 eine relative Aufweichung durch die Einführung von sogenannten "Bausoldaten". Auch keineswegs mit dem bundesrepublikanischen Zivildienst vergleichbar. Kasernierung war auch für die Bausoldaten angesagt, und im Prinzip wurden sie auch wie buchstäbliche Soldaten behandelt; lediglich ohne Schußwaffenausbildung. Und so fand denn je länger je mehr, auch die Bausoldaten"lösung" kirchlichen Widerspruch.

Was Zeugen Jehovas anbelangte, akzeptierten die ohnehin nicht auch die Bausoldaten"lösung". Erst 1985 sah der DDR-Staat dann davon ab, als Konsequenz gerichtliche Verurteilungen durchzusetzen. Öffentlich bekannt gemacht wurde das allerdings nicht. Aber nachweisbar ist, auch aus dem Aktenbestand beispielsweise des Staatssekretariates für Kirchenfragen, dass Zeugen Jehovas nach 1985 "planmäßig" in Sachen Wehrdienstbelangung "vergessen" wurden. Das gab es in den Jahren davor nur in besonders gelagerten Einzelfällen auch schon, aber nicht generell.

Wie gesagt. Die offizielle DDR-Publizistik hüllte sich zu diesen Dingen in generelles Schweigen. Das galt eigentlich auch für die CV. Insofern ist es schon registrierenswert, dass ein einziges mal dort etwas zu diesem Thema gesagt wurde. Selbstredend im Sinne des DDR-Staates. Aber immerhin; es wurde zumindest einmal angesprochen, wenn auch ansonsten dazu das große Schweigen herrschte.
Die nachfolgende Passage fand sich in der CV 118 vom Mai 1979. Man konnte dort lesen:

Die Wehrdienstverweigerung ist keine biblische Frage. Sie ist auch kein "Ruhmesblatt" allein der Zeugen Jehovas, wie es oft hingestellt wird. Mennonitische Christen z. B. sind schon seit Jahrhunderten Wehrdienstverweigerer. Ohne Zweifel haben auch die beiden Weltkriege dazu beigetragen, daß diese Frage ausgeprägter wurde, so daß dem obrigkeitlicherseits entsprechend Rechnung getragen wurde.
Für jeden normaldenkenden Menschen, Christen eingeschlossen, ist es einleuchtend, daß die "obrigkeitliche Gewalt", der Staat, auf Einrichtungen wie Polizei, Feuerwehr, Armee usw. nicht verzichten kann. Es muss ein geordnetes Staatswesen gewährleistet sein, nach innen wie nach außen. Es ist dies auch das existenzbedingte Selbstbestimmungsrecht eines jeden Volkes, nach christlichem Verständnis gemäß dem Auftrag, "mehret euch und füllet die Erde und machet sie euch untertan". 1. Mose 1 Vers 28. -
Und Christen sind Teil dieser Völker, auf Grund der gemeinsamen Lebensbedürfnisse untrennbar als gleiche Staatsbürger, wie es auch Paulus seinerzeit bekundete. Apg. 22:28. Es kann für die "obrigkeitliche Gewalt" daher nur gewisse Konzessionen geben.
In den USA können hauptamtliche oder vollzeitliche Religionsdiener usw. vom Wehrdienst befreit werden. Die Wachtturmgesellschaft hat dies in verschiedenen Gerichtsprozessen auch für alle ihre vollzeitlichen Mitarbeiter erwirkt. Die einfachen Verkündiger werden im Falle von Wehrdienstverweigerung weiter verhaftet und verurteilt. Nach Angaben der US-"Time" 1969/3 saßen 1968 etwa 300 Verkündiger in den USA wegen Wehrdienstverweigerung im Gefängnis. Wie sich jeder ausrechnen kann, ist diese Regelung ein erhebliches Druckmittel in der Hand der Wachtturmgesellschaft in der Frage des Vollzeitdienstes. Andererseits ist es beschämend, wie man hier die "geringsten der Brüder Christi" allein leiden läßt, und sich selbst mittels der IV-D-Geistlichen-Klassifizierung der US-Regierung bevorrechtet.

In der BRD ist ein waffenloser Ersatzdienst für jedermann eingeführt worden. Wer jedoch diesen ebenfalls verweigert, wird verhaftet und gerichtlich bestraft. So wurde z. B. im März 1979 der Zeuge Jehovas Roland K. von einem Schöffengericht in Essen/BRD wegen Verweigerung des waffenlosen Ersatzdienstes gerichtlich verurteilt.
In der DDR gibt es ebenfalls einen waffenlosen Ersatzdienst für jedermann. Das entsprechende Gesetz besagt, daß "Wehrpflichtige, die aus religiösen Anschauungen oder aus ähnlichen Gründen den Wehrdienst mit der Waffe ablehnen", einen waffenlosen Dienst in Baueinheiten ableisten können. Verweigerung auch dieses waffenlosen Dienstes wird jedoch ebenfalls gerichtlich bestraft. Diese waffenlose Möglichkeit ist als Konzession der "obrigkeitlichen Gewalt" gesellschaftlich noch vertretbar, und sie ist für einen Christen keineswegs unzumutbar, gibt es doch für ihn biblisch eigentlich überhaupt keinen Grund zur Wehrdienstverweigerung. Ein christliches Gewissen kann dadurch also schriftgemäß nicht belastet werden, wenn man nicht hinausgeht über das, was dazu geschrieben steht, 1. Korinther 4:6, sondern bei dem bleibt, was in den Evangelien, von Christus und den Aposteln gelehrt wurde. Joh. 6:68. -


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