Re: Doppelmoral


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 08. Juni 2001 04:45:57:

Als Antwort auf: Re: Doppelmoral geschrieben von Gerhard Z... am 07. Juni 2001 21:34:37:

Gerhard Z. meint:
>Wo liegt da das Problem. Soweit ich erkennen kann, unterliegen also alle Verfehlungen der Schweigepflicht - wie bei Anwälten, Ärzten und "normalen" Geistlichen. Die Verfehlungen vor dem Beitritt interessieren die Kirche nicht, wenn aber nach dem Eintritt Verfehlungen gegen das Kirchenrecht bekannt werden, dann werden diese entsprechen den internen Regeln behandelt. Was hat also dieser Fall mit "Doppelmoral" zu tun? Ich finde diese Anweisungen durchaus in Ordnung.


Das mit der Schweigepflicht ist von der Theorie her ja nicht unakzeptabel. Nur in der Praxis sieht es doch so aus, dass gerade bei Jehovas Zeugen diese Schweigepflicht nicht sonderlich beachtet wird. Die dortigen Ältesten sind sozusagen "Hobbygeistliche". Es wurde schon mal zynisch kommentiert, dass etliche dieser "Hobbygeistlichen" es im weltlichen Leben nicht sonderlich weit gebracht haben. Ihre Defizite kompensieren sie dann bei den Zeugen Jehovas, wo "sie was sind". Das soll jetzt nicht verallgemeinert werden. Aber solche Fälle gibt es.

Zudem: Eine universitäre Bildung, analog den Geistlichen anderer Religionsgemeinschaften haben sie in der Regel nicht. Sie werden aber, wie das USA-Beispiel zeigt, durchaus auch mit schwierigen Situationen konfrontiert.
Gerade im genannten Beispiel, wurde der Betreffende als "treuer Zeuge Jehovas" bezeichnet. Da "vergibt" man einiges. Nicht vergeben wollte man in seinem Fall das Marihuana-Rauchen.

Es sind Fälle bekannt, wo Krankenhausangestellte, die (berufliche Kenntnis) von Vorgängen haben, die bei den Zeugen Jehovas verboten sind, durchaus zur Denunziation ihrer Religionsgemeinschaft gegenüber aufgefordert wurden. Ob sie es tun wäre die zweite Frage. Aber immerhin die Möglichkeit des Denunzierens wird ihnen als "eigene Gewissensentscheidung" plausibel gemacht seitens der WTG.
Der USA-Mordfall war offenbar diesbezüglich sankrosant. Wenn Abtreibungen in Krankenhäusern als Mord bewertet werden. Dann fragt man sich doch, was ist mit klassischen Mordfällen?

Zudem über diese Mordfälle sollte dieser "treue Zeuge Jehovas" nicht stolpern, wohl aber über das Marihuana-Rauchen. Sorry es tut mir leid. Diese Gewichtung von zwei Tatbeständen. Den einen übersieht man geflissentlich. Den anderen nimmt man hingegen als Anlass eines Ausschlußverfahrens. Diese unterschiedliche Gewichtung kann ich nicht anders als Doppelmoral bezeichnen.


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