KSZE


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von D. am 18. Oktober 2002 19:14:44:

Die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit (kurz KSZE) 1975 in Helsinki abgehalten, erwies sich als zweischneidiges Schwert; insbesondere für die damaligen Ostblockstaaten. Durch ihre Unterschrift unter dieses Papier, verpflichteten auch sie sich die Menschenrechte einzuhalten. In der Praxis wollte es dann so mancher der dort führenden Politiker, nicht mehr so genau wissen, mit dem KSZE-Abkommen. Immerhin hatte jener Vertrag auch zu einer Ermutigung jener Kräfte beigetragen, die sich noch 1968 in der CSSR durch den sowjetischen Einmarsch aufs schärfste brüskiert sahen. Nach der Helsinki-Unterschrift wurde ein erneutes militärisches Unterdrücken, für die Führung der Ostblockstaaten schon erheblich schwieriger. Als dann Ende 1989 der Ostblock endgültig kippte, ist kommentierend dazu anzumerken, dass eben jenes Helsinki-Abkommen mit die Wurzel bildete, für das was sich im folgenden noch ereignen sollte.

Indes nicht nur die Ostblockstaaten waren durch dieses Abkommen herausgefordert. Genau betrachtet, auch das wollte so mancher auch nicht in westlichen Gefilden, gab es auch eine indirekte Herausforderung für den Westen. Und man hat zu sagen, er hat diese Herausforderung durchaus nicht in akzeptabler Weise angenommen.
Es ist klar, die CV war Sprachrohr der DDR-Politik und ihrer Interessenlage verpflichtet. Gleichwohl ist es nicht uninteressant zu sehen, was über die Schiene dieses Sprachrohres dem Westen vorgehalten wurde. Anhand eines Kommentars in Sachen KSZE in der CV 104 auch belegbar. Nachstehend einiges aus diesem Text:

Es ist auch die Situation, die die WTG durch die bekannte Politik in ihrer Verkündigung heraufbeschworen hat. Und es ist nicht zuletzt das zunehmende Verbot in immer mehr Ländern, besonders Entwicklungsländern. Dort gerät nämlich die WTG gleichsam auf den jüngsten Prüfstand, ob ihrer Tätigkeit echte Hilfe aus menschlicher und sozialer Not ist oder nicht. 46 Länder sind es schon, in denen heute die WTG verboten bzw. eingeschränkt ist. Und schließlich ist es der Anspruch der WTG auf die erklärten Menschenrechte für ihre Tätigkeit Ein Anspruch, den sie nicht zufällig nach 1975 lauter denn je erhebt, um alle weiter in der Organisation zu halten und ihre Kritiker und Gegner ins Unrecht zu setzen.

Durch die Wachtturm-Verkündigung mißachtete Menschenrechte
Wir wollen nun grundlegende Menschenrechte für alle Menschen aufzählen, die durch die WTG-Verkündigung und WTG-Tätigkeit überall, wo sie wirksam wird, mißachtet, eingeschränkt oder gar völlig unterdrückt werden. Aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dez. 1948 kommt u. a. folgendes in Betracht.

Artikel 3
„Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit seiner Person."
Die WTG verneint und verhindert durch ihr Blutkult-Dogma im Ernstfall das Recht auf Leben unmündiger Kinder. (Broschüre Jehovas Zeugen und. die Blutfrage, S. 33 ff, WTG 1977)

Artikel 19
„Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung." Die WTG verneint und verhindert durch Bedrohung mit Vernichtung durch Gott jede Freiheit der Kritik an ihrer Tätigkeit in ihrem Einflußbereich. (WT 15. 5 1955, S. 316, 1. 7. 57, 5. 408, 412)

Artikel 20
„Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören."
Die WTG bedroht jeden, der ihre Gemeinschaft oder Vereinigung verlassen will, als Abtrünnigen mit Diffamierung, Verleumdung, Rufmord und mit Vernichtung durch Gott und Verlust des Lebens. (WTG-Buch Neue Himmel und eine neue Erde, S. 325)

Artikel 21
„Jeder Mensch hat das Recht, an der Leitung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen."
Durch ihre Verkündigung, „wer Politik treibt, macht sich dadurch zum Feinde Gottes und kommt zur Vernichtung in Betracht", vernichtet die WTG unter den Gläubigen jedes Recht auf Teilnahme an der Leitung der Angelegenheiten des Landes. (WT vom 1. 1. 1957, S. 5-8)

Artikel 23
„Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl." Die WTG bekämpft mit ihrer Endzeit-Verkündigung jede Berufstätigkeit, die sie mit ihrer Weltende-Verkündigung nicht gebrauchen kann. (Jahrbuch 1978, S. 15)

Artikel 26
"Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Die höheren Schulen sollen allen nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und Leistungen offenstehen."
Die WTG behindert, verhindert und verschließt durch ihre Endzeitverkündigung den Jugendlichen in ihren Reihen generell den Besuch höherer Schulen und Universitäten. (KRD 1/1964, WT 15. 6. 1969, S. 363, WT 1. 11. 1975, S. 643f.)

Artikel 26,2
Bildung soll Verständnis, Duldsamkeit und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen und religiösen Gruppen fördern und die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des Friedens begünstigen."
Die WTG fördert nicht, sondern bekämpft mit der von ihr vermittelten Bildung besonders haßerfüllt die friedliche Koexistenz und Freundschaft mit den sozialistischen Ländern und Nationen. Mit der WTG-Bildung wird unter den religiösen Gruppen schärfste Unduldsamkeit verbreitet, indem alle anderen als zu hassende „unbußfertige Huren", als „Tempelprostituierte", als „gierige Priesterschaft" und „voll von abscheulichen Dingen und Unreinigkeiten ihrer Hurerei" öffentlich in Verruf gebracht werden, deren Vernichtung als „Genugtung" zu betrachten sei. (Babylon-Buch, Seiten 577, 578, 582,583)

Die Friedensbemühungen der Vereinten Nationen werden unter heuchlerischem Mißbrauch der Bibel als „nutzlos" und "rebellisch gegen Gott", als eine „internationale Verschwörung gegen Gott", als „Götzendienst", eines vernichtungswürdigen "Tieres aus dem Abgrund" verteufelt und bekämpft. (WT 15. 12. 1974, S. 744, Babylon-Buch Seiten 585, 587, 591, 595) Der heuchlerische Mißbrauch der Bibel hierbei wird offenbar, wen man sich vergegenwärtigt, daß seinerzeit das Haager Schiedsgericht als göttliche Wahrheit über jenes „Tier" verbreitet wurde, was jetzt bewußt vertuscht wird.

Artikel 30
„Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, daß sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielen."
Die WTG verkörpert eine Gruppe wie nachgewiesen, die in ihrem Einflußbereich eine Tätigkeit ausübt und Handlungen setzt, welche zahlreiche in dieser Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten einschränkt, behindert, verweigert oder vernichtet. Sie ist damit als eine Organisation erwiesen, die die sie gewinnt, außerhalb grundlegender Menschenrechte stellt.

WTG-Verkündigung verletzt Menschenrechte der KSZE-Schlußakte
Die Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) vom 1. August 1975 unter Teilnahme aller europäischer Staaten, des Vatikans, der USA und Kanadas, besagt über die Menschenrechte und Grundfreiheiten, über die Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Überzeugungsfreiheit in Punkt VII:

„Die Teilnehmerstaaten werden die wirksame Ausübung der zivilen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen sowie anderen Rechte und Freiheiten, die sich alle aus der dem Menschen innewohnenden Würde ergeben und für seine freie und volle Entfaltung wesentlich sind, fördern und ermutigen.
Sie werden diese Rechte und Freiheiten in ihren gegenseitigen Beziehungen stets achten und sich einzeln und gemeinsam, auch in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen bemühen, die universelle und wirksame Achtung dieser Rechte und Freiheiten zu fördern.
Auf dem Gebiete der Menschenrechte und Grund werden die Teilnehmerstaaten in Übereinstimmung mit Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte handeln."

Die Wachtturm-Tätigkeit arbeitet wie die Beispiele zeigen, zahlreichen zivilen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten und Freiheiten entgegen; entmutigt, ja, vernichtet sie in ihrem Einflußbereich.
Dies ist u. a. der Hauptgrund des Verbots in zahlreichen Entwicklungsländern.
Es ist darum in völliger Übereinstimmung mit Menschenrechten, wenn die Wachtturm-Gesellschaft gezwungen diese Rechte und Freiheiten wirksam zu achten.
KSZE-Schlußakte verlangt permanentes Vorgehen auch gegen die WTG

Im Memorandum an den Generalsekretär des Ökumenischen Rates der Kirchen vom Kolloquium über die Rolle der Kirchen bei der Anwendung der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) in Montreux, Schweiz, vom 24. bis 28. Juli 1976 heißt es:
„Religionsfreiheit darf weder losgelöst von der Sorge um andere grundlegende Menschenrechte betrachtet noch verwechselt werden mit der Beanspruchung besonderer Privilegien für bestimmte Religionsgemeinschaften. Der Verlust von Privilegien ist nicht zwangsläufig als eine Verletzung der Religionsfreiheit anzusehen. Die Kirchen müssen ihr eigenes Verhalten, mit dem sie unter Berufung auf die Religionsfreiheit andere grundlegendere Menschenrechte unterdrückt haben, einer permanenten Kritik unterziehen." (CCIA, News Letter 1976/Nr. 4)

Die Wachtturm-Gesellschaft betrachtet wie nachgewiesen ihre Religionsfreiheit losgelöst. von zahlreichen andern grundlegenden Menschenrechten, die sie in ihrem Einflußbereich unterdrückt oder vernichtet. Sie hält das obendrein tatsächlich noch für ihr „Vorrecht" oder Privileg.
Es ist nun keine Verletzung der Religionsfreiheit, keine Christenverfolgung, wo sie gezwungen wird, diese „Vorrechte" oder Privilegien, aufzugeben und auch die anderen grundlegenden Menschenrechte zu achten. Noch fährt sie jedoch fort, unter Berufung, auf Religionsfreiheit andere grundlegenden Menschenrechte, wie gezeigt, zu behindern oder zu unterdrücken. Die grundlegenden Menschenrechte verlangen jedoch die Kritik, Zurückweisung und Unterbindung solcher Unterdrückungen.

Wie wir sehen, kann sich keine Kirche oder Religionsgemeinschaft auf die Dauer einer solchen permanenten Kritik entziehen. Die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas unter der WTG ist da nicht ausgenommen. Allerdings erfordert das die Opposition gegen die praktizierte, Unterdrückung von Menschenrechten seitens der WTG, was bei Uneinsichtigkeit bis zum Verbot solcher menschenrechtswidrigen Tätigkeit führen kann, was sich bis 1977/78 mehr oder weniger schon in 46 Staaten der Erde ereignet hat. Wahrscheinlich können Jehovas Zeugen solche schmerzlichen Auseinandersetzungen und Entwicklungsprozesse nicht erspart bleiben. Es muß meistens erst zu Auseinandersetzungen kommen, um Recht und Unrecht voneinander zu scheiden Mögen sich alle Betroffenen vor Augen führen


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