Geschrieben von D. am 18. Oktober 2002 19:14:44:
Die Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit (kurz KSZE) 1975 in Helsinki
abgehalten, erwies sich als zweischneidiges Schwert; insbesondere für die damaligen
Ostblockstaaten. Durch ihre Unterschrift unter dieses Papier, verpflichteten auch sie sich
die Menschenrechte einzuhalten. In der Praxis wollte es dann so mancher der dort
führenden Politiker, nicht mehr so genau wissen, mit dem KSZE-Abkommen. Immerhin hatte
jener Vertrag auch zu einer Ermutigung jener Kräfte beigetragen, die sich noch 1968 in
der CSSR durch den sowjetischen Einmarsch aufs schärfste brüskiert sahen. Nach der
Helsinki-Unterschrift wurde ein erneutes militärisches Unterdrücken, für die Führung
der Ostblockstaaten schon erheblich schwieriger. Als dann Ende 1989 der Ostblock
endgültig kippte, ist kommentierend dazu anzumerken, dass eben jenes Helsinki-Abkommen
mit die Wurzel bildete, für das was sich im folgenden noch ereignen sollte.
Indes nicht nur die Ostblockstaaten waren durch dieses Abkommen herausgefordert. Genau
betrachtet, auch das wollte so mancher auch nicht in westlichen Gefilden, gab es auch eine
indirekte Herausforderung für den Westen. Und man hat zu sagen, er hat diese
Herausforderung durchaus nicht in akzeptabler Weise angenommen.
Es ist klar, die CV war Sprachrohr der DDR-Politik und ihrer Interessenlage verpflichtet.
Gleichwohl ist es nicht uninteressant zu sehen, was über die Schiene dieses Sprachrohres
dem Westen vorgehalten wurde. Anhand eines Kommentars in Sachen KSZE in der CV 104 auch
belegbar. Nachstehend einiges aus diesem Text:
Es ist auch die Situation, die die WTG durch die bekannte Politik in ihrer
Verkündigung heraufbeschworen hat. Und es ist nicht zuletzt das zunehmende Verbot in
immer mehr Ländern, besonders Entwicklungsländern. Dort gerät nämlich die WTG
gleichsam auf den jüngsten Prüfstand, ob ihrer Tätigkeit echte Hilfe aus menschlicher
und sozialer Not ist oder nicht. 46 Länder sind es schon, in denen heute die WTG verboten
bzw. eingeschränkt ist. Und schließlich ist es der Anspruch der WTG auf die erklärten
Menschenrechte für ihre Tätigkeit Ein Anspruch, den sie nicht zufällig nach 1975 lauter
denn je erhebt, um alle weiter in der Organisation zu halten und ihre Kritiker und Gegner
ins Unrecht zu setzen.
Durch die Wachtturm-Verkündigung mißachtete Menschenrechte
Wir wollen nun grundlegende Menschenrechte für alle Menschen aufzählen, die durch die
WTG-Verkündigung und WTG-Tätigkeit überall, wo sie wirksam wird, mißachtet,
eingeschränkt oder gar völlig unterdrückt werden. Aus der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dez. 1948 kommt u. a. folgendes in Betracht.
Artikel 3
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit seiner Person."
Die WTG verneint und verhindert durch ihr Blutkult-Dogma im Ernstfall das Recht auf Leben
unmündiger Kinder. (Broschüre Jehovas Zeugen und. die Blutfrage, S. 33 ff, WTG 1977)
Artikel 19
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung." Die WTG verneint und
verhindert durch Bedrohung mit Vernichtung durch Gott jede Freiheit der Kritik an ihrer
Tätigkeit in ihrem Einflußbereich. (WT 15. 5 1955, S. 316, 1. 7. 57, 5. 408, 412)
Artikel 20
Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören."
Die WTG bedroht jeden, der ihre Gemeinschaft oder Vereinigung verlassen will, als
Abtrünnigen mit Diffamierung, Verleumdung, Rufmord und mit Vernichtung durch Gott und
Verlust des Lebens. (WTG-Buch Neue Himmel und eine neue Erde, S. 325)
Artikel 21
Jeder Mensch hat das Recht, an der Leitung der öffentlichen Angelegenheiten seines
Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen."
Durch ihre Verkündigung, wer Politik treibt, macht sich dadurch zum Feinde Gottes
und kommt zur Vernichtung in Betracht", vernichtet die WTG unter den Gläubigen jedes
Recht auf Teilnahme an der Leitung der Angelegenheiten des Landes. (WT vom 1. 1. 1957, S.
5-8)
Artikel 23
Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl." Die WTG bekämpft
mit ihrer Endzeit-Verkündigung jede Berufstätigkeit, die sie mit ihrer
Weltende-Verkündigung nicht gebrauchen kann. (Jahrbuch 1978, S. 15)
Artikel 26
"Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Die höheren Schulen sollen allen nach
Maßgabe ihrer Fähigkeiten und Leistungen offenstehen."
Die WTG behindert, verhindert und verschließt durch ihre Endzeitverkündigung den
Jugendlichen in ihren Reihen generell den Besuch höherer Schulen und Universitäten. (KRD
1/1964, WT 15. 6. 1969, S. 363, WT 1. 11. 1975, S. 643f.)
Artikel 26,2
Bildung soll Verständnis, Duldsamkeit und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen
rassischen und religiösen Gruppen fördern und die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur
Aufrechterhaltung des Friedens begünstigen."
Die WTG fördert nicht, sondern bekämpft mit der von ihr vermittelten Bildung besonders
haßerfüllt die friedliche Koexistenz und Freundschaft mit den sozialistischen Ländern
und Nationen. Mit der WTG-Bildung wird unter den religiösen Gruppen schärfste
Unduldsamkeit verbreitet, indem alle anderen als zu hassende unbußfertige
Huren", als Tempelprostituierte", als gierige Priesterschaft"
und voll von abscheulichen Dingen und Unreinigkeiten ihrer Hurerei" öffentlich
in Verruf gebracht werden, deren Vernichtung als Genugtung" zu betrachten sei.
(Babylon-Buch, Seiten 577, 578, 582,583)
Die Friedensbemühungen der Vereinten Nationen werden unter heuchlerischem Mißbrauch der
Bibel als nutzlos" und "rebellisch gegen Gott", als eine
internationale Verschwörung gegen Gott", als Götzendienst", eines
vernichtungswürdigen "Tieres aus dem Abgrund" verteufelt und bekämpft. (WT 15.
12. 1974, S. 744, Babylon-Buch Seiten 585, 587, 591, 595) Der heuchlerische Mißbrauch der
Bibel hierbei wird offenbar, wen man sich vergegenwärtigt, daß seinerzeit das Haager
Schiedsgericht als göttliche Wahrheit über jenes Tier" verbreitet wurde, was
jetzt bewußt vertuscht wird.
Artikel 30
Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, daß sich
daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht ergibt, eine
Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in
dieser Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielen."
Die WTG verkörpert eine Gruppe wie nachgewiesen, die in ihrem Einflußbereich eine
Tätigkeit ausübt und Handlungen setzt, welche zahlreiche in dieser Erklärung
angeführten Rechte und Freiheiten einschränkt, behindert, verweigert oder vernichtet.
Sie ist damit als eine Organisation erwiesen, die die sie gewinnt, außerhalb
grundlegender Menschenrechte stellt.
WTG-Verkündigung verletzt Menschenrechte der KSZE-Schlußakte
Die Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) vom 1.
August 1975 unter Teilnahme aller europäischer Staaten, des Vatikans, der USA und
Kanadas, besagt über die Menschenrechte und Grundfreiheiten, über die Gedanken-,
Gewissens-, Religions- und Überzeugungsfreiheit in Punkt VII:
Die Teilnehmerstaaten werden die wirksame Ausübung der zivilen, politischen,
wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen sowie anderen Rechte und Freiheiten, die sich alle
aus der dem Menschen innewohnenden Würde ergeben und für seine freie und volle
Entfaltung wesentlich sind, fördern und ermutigen.
Sie werden diese Rechte und Freiheiten in ihren gegenseitigen Beziehungen stets achten und
sich einzeln und gemeinsam, auch in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen bemühen,
die universelle und wirksame Achtung dieser Rechte und Freiheiten zu fördern.
Auf dem Gebiete der Menschenrechte und Grund werden die Teilnehmerstaaten in
Übereinstimmung mit Zielen und Grundsätzen der Charta der Vereinten und der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte handeln."
Die Wachtturm-Tätigkeit arbeitet wie die Beispiele zeigen, zahlreichen zivilen,
politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten und Freiheiten entgegen;
entmutigt, ja, vernichtet sie in ihrem Einflußbereich.
Dies ist u. a. der Hauptgrund des Verbots in zahlreichen Entwicklungsländern.
Es ist darum in völliger Übereinstimmung mit Menschenrechten, wenn die
Wachtturm-Gesellschaft gezwungen diese Rechte und Freiheiten wirksam zu achten.
KSZE-Schlußakte verlangt permanentes Vorgehen auch gegen die WTG
Im Memorandum an den Generalsekretär des Ökumenischen Rates der Kirchen vom
Kolloquium über die Rolle der Kirchen bei der Anwendung der Schlußakte der Konferenz
über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) in Montreux, Schweiz, vom 24. bis 28.
Juli 1976 heißt es:
Religionsfreiheit darf weder losgelöst von der Sorge um andere grundlegende
Menschenrechte betrachtet noch verwechselt werden mit der Beanspruchung besonderer
Privilegien für bestimmte Religionsgemeinschaften. Der Verlust von Privilegien ist nicht
zwangsläufig als eine Verletzung der Religionsfreiheit anzusehen. Die Kirchen müssen ihr
eigenes Verhalten, mit dem sie unter Berufung auf die Religionsfreiheit andere
grundlegendere Menschenrechte unterdrückt haben, einer permanenten Kritik
unterziehen." (CCIA, News Letter 1976/Nr. 4)
Die Wachtturm-Gesellschaft betrachtet wie nachgewiesen ihre Religionsfreiheit
losgelöst. von zahlreichen andern grundlegenden Menschenrechten, die sie in ihrem
Einflußbereich unterdrückt oder vernichtet. Sie hält das obendrein tatsächlich noch
für ihr Vorrecht" oder Privileg.
Es ist nun keine Verletzung der Religionsfreiheit, keine Christenverfolgung, wo sie
gezwungen wird, diese Vorrechte" oder Privilegien, aufzugeben und auch die
anderen grundlegenden Menschenrechte zu achten. Noch fährt sie jedoch fort, unter
Berufung, auf Religionsfreiheit andere grundlegenden Menschenrechte, wie gezeigt, zu
behindern oder zu unterdrücken. Die grundlegenden Menschenrechte verlangen jedoch die
Kritik, Zurückweisung und Unterbindung solcher Unterdrückungen.
Wie wir sehen, kann sich keine Kirche oder Religionsgemeinschaft auf die
Dauer einer solchen permanenten Kritik entziehen. Die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas
unter der WTG ist da nicht ausgenommen. Allerdings erfordert das die Opposition gegen die
praktizierte, Unterdrückung von Menschenrechten seitens der WTG, was bei Uneinsichtigkeit
bis zum Verbot solcher menschenrechtswidrigen Tätigkeit führen kann, was sich bis
1977/78 mehr oder weniger schon in 46 Staaten der Erde ereignet hat. Wahrscheinlich
können Jehovas Zeugen solche schmerzlichen Auseinandersetzungen und Entwicklungsprozesse
nicht erspart bleiben. Es muß meistens erst zu Auseinandersetzungen kommen, um Recht und
Unrecht voneinander zu scheiden Mögen sich alle Betroffenen vor Augen führen
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