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Geschrieben von Drahbeck am 15. September 2002 13:09:25: Als Antwort auf: Re: Jemand kann einen Betrug im Sinne des Gesetzes begehen... geschrieben von Bauer am 15. September 2002 12:06:31: Vielleicht in Ergänzug noch dies: Der Deal den wohl Rutherford selbst einfädelte, bestand darin Russell dem
Gesetzesbuchstaben nach "mittellos" zu machen. Ergo wurde die Pittsburgher
Immobilie schleunigst verscherbelt. Jetzt konnte Frau Russell soviel klagen wie sie
wollte. Und tatsächlich wurde die Pittsburgher Immobilie als Russelleigentum angesehen
und versteigert zwecks Schuldenbegleichung. Und wer war nun der Käufer jener Immobilie?
Nicht irgendwer. Nein. Käufer im Versteigerungsverfahren war die Wachtturmgesellschaft
höchstpersönlich. Denn sie erhielt aufgrund Höchstgebot den Zuschlag. Pastor Russell besaß eine Immobilie in Pittsburgh, auf der eine
gültige Hypothek ruhte. Er trat das Recht an dieser Immobilie, die besagter
Hypothekenschuld unterworfen war, unter der vorhin erwähnten Vereinbarung mit Frau
Russell an die WATCH TOWER BIBLE AND TRACT SOCIETY ab. Danach führte ein Gläubiger
Vollstreckung über den Besitz herbei und verkaufte ihn auf einer öffentlichen Auktion
nach angemessener Bekanntmachung gemäß dem Gesetz. Pastor Russell hatte seinerzeit
keinen Titel oder ein Interesse an dem Besitz, weil er ihn zuvor der besagten Gesellschaft
übertragen hatte. Um zu verhindern, dass durch die Urkunde des Zivilgerichts an jemand
anderen ein Schatten auf ihren Rechtstitel fiel, bot die Gesellschaft beim Verkauf der
Immobilie mit und war der beste Bieter. Diese Versteigerung und die Urkunde des
Zivilgerichts gaben der Gesellschaft keinen weiteren Rechtstitel als den, den sie zuvor
hatte, sie wahrten nur den Rechtstitel den sie bereits hatte. |