Re: Jemand kann einen Betrug im Sinne des Gesetzes begehen...


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 15. September 2002 13:09:25:

Als Antwort auf: Re: Jemand kann einen Betrug im Sinne des Gesetzes begehen... geschrieben von Bauer am 15. September 2002 12:06:31:

Vielleicht in Ergänzug noch dies:
Noch so ein Kabinettstückchen aus Rutherford's Winkeladvokatei.
Da besaß der "mittelose" Russell immer noch eine Immobbilie in Pittsburgh. Wie das so bei Ehestreitigkeiten mit Scheidungsausgang zu sein pflegt, auf beiden Seiten wurde mit "Hauen und Stechen" gearbeitet. Allerdings war Russell in diesem Fall im Vorteil, indem er die Ratschläge seines Winkeladvokaten namens Rutherford umgehend in die Tat umsetzte. Ob Frau Russell hingegen gleiche hochkarätige Rechtsanwaltliche Unterstützung besaß, erscheint ziemlich zweifelhaft.

Der Deal den wohl Rutherford selbst einfädelte, bestand darin Russell dem Gesetzesbuchstaben nach "mittellos" zu machen. Ergo wurde die Pittsburgher Immobilie schleunigst verscherbelt. Jetzt konnte Frau Russell soviel klagen wie sie wollte. Und tatsächlich wurde die Pittsburgher Immobilie als Russelleigentum angesehen und versteigert zwecks Schuldenbegleichung. Und wer war nun der Käufer jener Immobilie? Nicht irgendwer. Nein. Käufer im Versteigerungsverfahren war die Wachtturmgesellschaft höchstpersönlich. Denn sie erhielt aufgrund Höchstgebot den Zuschlag.
In Rutherford's Schrift aus dem Jahre 1915 wo er darüber berichtet, ist es empfehlenswert sich die einzelnen Sätze einzelnen auf der Zunge zu zergehen lassen. Und auch zwischen den Zeilen zu lesen. Dann erkennt man, mit welchen advokatischen Winkeltricks da gearbeitet wurde. Nachstehend die entsprechende Passage:

Pastor Russell besaß eine Immobilie in Pittsburgh, auf der eine gültige Hypothek ruhte. Er trat das Recht an dieser Immobilie, die besagter Hypothekenschuld unterworfen war, unter der vorhin erwähnten Vereinbarung mit Frau Russell an die WATCH TOWER BIBLE AND TRACT SOCIETY ab. Danach führte ein Gläubiger Vollstreckung über den Besitz herbei und verkaufte ihn auf einer öffentlichen Auktion nach angemessener Bekanntmachung gemäß dem Gesetz. Pastor Russell hatte seinerzeit keinen Titel oder ein Interesse an dem Besitz, weil er ihn zuvor der besagten Gesellschaft übertragen hatte. Um zu verhindern, dass durch die Urkunde des Zivilgerichts an jemand anderen ein Schatten auf ihren Rechtstitel fiel, bot die Gesellschaft beim Verkauf der Immobilie mit und war der beste Bieter. Diese Versteigerung und die Urkunde des Zivilgerichts gaben der Gesellschaft keinen weiteren Rechtstitel als den, den sie zuvor hatte, sie wahrten nur den Rechtstitel den sie bereits hatte.
Jahre später wurde die eben erwähnte Hypothek gekündigt und die Immobilie vom Inhaber dieser Hypothek verkauft, und bei diesem Verkauf erbrachte die Immobilie nur den Betrag der Hypothekenschuld und die Kosten. Der Verkauf unter der Hypothek beseitigte jedes Anrecht oder ein anderes , das Frau Russell an der Immobilie besessen haben mochte.


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