Re: Pape zum Thema B...


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 05. Juli 2002 17:10:24:

Als Antwort auf: Re: Pape zum Thema B. geschrieben von LuckyX am 05. Juli 2002 13:53:42:

In Ergänzung sei noch zitiert, wie die Zeitschrift "Aus Christlicher Verantwortung" Nr. 2/1996 S. 18, auf den Vorgang einging. Im Prinzip wird auch das gesagt, was Pape in seinem Buch ausführt. Gewisse zusätzliche Details (nicht "weltbewegender" Art) kann man aber aus dem Vergleich der beiden Texte durchaus gewinnen.

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Limburg vom 22. März 1996 wurde der Wachtturmgesellschaft in Selters und der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Berlin untersagt, die Behauptung, der ehemalige Zeuge Jehovas und jetzige Mitarbeiter unserer Zeitschrift Günther Pape habe mit der Staatssicherheit der DDR zusammengearbeitet. Dazu ein Auszug aus dem Urteil:

"Die Beklagten (die WTG in Selters und Berlin, d. Red.) werden verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 50.000 DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu zwei Monaten, zu unterlassen, über den Kläger (Günther Pape, d. Red.) zu behaupten, dieser habe mit dem Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR zusammengearbeitet."

Der Hintergrund für diesen Rechtsstreit war eine Informationsveranstaltung über Zeugen Jehovas am 16. April 1994 in Rostock. Im Vorfeld wurde durch ein Anwaltsschreiben versucht, die Veranstalter dazu zu bringen, die Tagung abzusetzen, da ein Teil der Referenten "zum Teil schon eng mit dem Staatssicherheitsdienst der DDR gegen die Zeugen Jehovas zusammengearbeitet hatten, und die sich bereits wiederholt äußerst aggressiv gegen die Zeugen Jehovas geäußert haben und von denen bekannt ist, daß sie diese Glaubensgemeinschaft zum wiederholten Male verunglimpft haben und dabei auch vor Falschdarstellungen, die keinerlei Wahrheitsgehalt haben, nicht zurückschrecken". So lauten einige der Vorwürfe in diesem Anwaltsschreiben der WTG.

Aufgrund dieser Vorwürfe wurde von einem Teil der Referenten der Rechtsweg eingeschlagen, um diese haltlosen Vorwürfe zurückzuweisen. Obwohl die WTG zwei Jahre Zeit hatte, konnte sie keinerlei Beweise für ihre Vorwürfe bringen.

In der Urteilsbegründung vom 22. März 1996 liest sich dies folgendermaßen:
"Vorliegend haben die Beklagten nicht den Nachweis führen können, daß der Kläger mit dem Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR zusammengearbeitet hat ... Auch die von den Beklagten vorgelegten Akten der Gauck-Behörde lassen nicht den zwingenden Schluß zu, daß der Kläger mit dem Staatssicherheitsdienst der DDR zusammengearbeitet hat. Hierbei handelt es sich um Mitteilungen und Vermerke vom Hören-Sagen, die nicht den Schluß zulassen, der Kläger habe, außer mit seinem Bruder, mit einer der dort genannten Personen unmittelbaren Kontakt gehabt."

Der WTG wird vom Gericht vorgehalten, daß sie schon im voraus hätte erkennen können, daß ihre Vorwürfe unhaltbar seien:
"Bei der gebotenen Sorgfalt, zu welcher die Beklagten wegen der Schwere des Vorwurfes und der naheliegenden nachteiligen Auswirkungen auf den Ruf und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Klägers in besonderem verpflichtet war, hätten sie erkennen können, daß die ihnen vorliegenden Erkenntnisse nicht ausreichen, nachzuweisen, daß der Kläger mit dem Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR zusammenarbeitete."
Zitatende.

Hans-Hermann D., der ja wohl der geeignete Moderator gewesen wäre, um die beabsichtigten WTG-Vorwürfe in qualifizierterer Form an die Öffentlichkeit zu bringen, erweist sich unter diesem Suchaspekt auch als wenig aussagekräftig.
In seinem Buch findet man lediglich auf Seite 617 in einer unscheinbaren Fußnote (815) einen Hinweis, den man im WTG-gewünschtem Sinne deuten könnte. Dort liest man:

"Nach dem Bericht der B(ezirks) V(erwaltung) Gera (der Stasi), Leutnant Teichmann, vom 10. 4. 1962 soll Dieter Pape erklärt haben, sein Bruder habe das Buch ohne finanzielle Hilfe der katholischen Kirche nie schreiben können."

Und? muss man zurückfragen. Teichmann nennt keine Dokumente, die eine solche These stützten. Er betreibt buchstäbliches "Hörensagen". Weiter: Selbst wenn es so sein sollte, wie Teichmann das darstellt, bleibt unerfindlich, wieso daraus eine aktive Verbindung zur Stasi abgeleitet werden könnte. Im übrigen. Und das sollte jeder tun, der glaubt sich zum Thema äußern zu können. Im übrigen sollte man beide Varianten des Pape-Buches "Ich war Zeuge Jehovas" einmal gründlichst lesen. Dann kann man sich nämlich kaum des Eindruckes erwehren, dass es sich um zwei völlig inhaltlich verschiedene Bücher handelt. Lediglich dass der Name "Günther Pape" in beiden als Formalie mit auftaucht. Das war es dann aber auch schon!

Ergänzend siehe auch:

Berliner Dialog


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