Geschrieben von Drahbeck am 04. Juli 2002
00:55:43:
Herr B... lässt in der Tageszeitung "Die Welt" jetzt verlautbaren:
Anfang 1999 wurde bekannt, dass Günther Pape, einer der prominentesten Gegner der Zeugen
Jehovas in der Bundesrepublik, und sein in der DDR lebender Bruder Dieter in ihrem Kampf
gegen die Glaubensgemeinschaft auch vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS)
unterstützt worden waren. Schließlich wurden die Zeugen Jehovas 1950 in der DDR verboten
und waren anschließend schweren Verfolgungen ausgesetzt (WELT v. 26. 1. 99). Doch obwohl
die Rolle der Pape-Brüder von zeitgeschichtlichem Interesse ist, muss die
Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (BStU) weiterführende
Recherchen verweigern. Ein Exempel gegen die gesetzliche Abschließung der Unterlagen,
über die heute im Bundestag debattiert werden soll.
Um die seit 1950 in der DDR verbotene Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas
wirkungsvoller zu bekämpfen, gründete die Stasi 1965 die Zeitschrift "Christliche
Verantwortung" (CV). Einer ihrer wichtigsten Redakteure war Dieter Pape, vom MfS als
"Inoffizieller Mitarbeiter" (IM) mit dem Decknamen "Wilhelm" geführt.
Erstaunlicherweise überlebte das Blatt die Wende unbeschadet.
Laut Auszug aus dem Vereinsregister des Amtsgerichts Tübingen übernahm Mitte September
1993 der in Heilbronn lebende katholische Diplom-Theologe Klaus-Dieter Pape, ein Sohn
Günther Papes, die Zeitschrift. Freilich schien er nicht zu wissen, dass es sich bei der
"Christlichen Verantwortung" um ein ehemaliges Stasi-Organ handelte. Jedenfalls
schrieb er 1995 im Mitteilungsblatt der "Evangelischen Zentralstelle für
Weltanschauungsfragen" (EZW), die "Aufklärungsarbeit" der Zeitschrift habe
"viele Menschen davor bewahrt, ins Gefängnis zu gehen". Zur Bezuschussung des
Unternehmens durch das DDR-Staatssekretariat für Kirchenfragen argumentierte er:
"Ebenso wurden die Theologischen Fakultäten vom Staat finanziell unterstützt."
Erst 1996, als ihm die Stasi-Verwicklungen seines Onkels im Zusammenhang mit einem
Gerichtsverfahren gegen die Wachtturmgesellschaft (WTG) vor dem Landgericht Limburg klar
geworden sein mussten, zog er Konsequenzen. Der Trägerverein der "Christlichen
Verantwortung" wurde umgebaut. Am 12. Februar 1997 erklärte der bisherige 3.
Vorsitzende, Dieter Pape, gegenüber dem Vereinsvorsitzenden Klaus-Dieter Pape seinen
Austritt aus "Christliche Dienste e. V.", weil ihm seine frühere
"Aufklärungstätigkeit" nunmehr "als eine unzumutbare Belastung" für
den Verein erschien. An seiner Stelle fungiert seit 27. Mai 1998 "Christa Pape,
Rentnerin, Blankenburg" (so der ergänzte Vereinsregister-Auszug, Amtsgericht
Tübingen) als dritte Vorsitzende. Dabei handelt es sich um die Ehefrau von Günther Pape.
"Aus Christlicher Verantwortung" wurde 1996 eingestellt und vom selben
Trägerverein stattdessen eine Reihe "Concret" mit dem Untertitel
"Aufklärung und Information über Zeugen Jehovas" gegründet. Die Vermutung,
dass es bei alledem eher um Camouflage denn um eine Neuausrichtung gehandelt hat, liegt
nahe.
In dem erwähnten Prozess vor dem Landgericht Limburg 1995 ging es um die Frage, inwieweit
Günther Pape von der Bundesrepublik aus seinem Bruder Dieter bei dessen
"Aufklärungsarbeit" gegen die Zeugen Jehovas in der DDR zuarbeitete. Die
Stasi-Akten Dieter Papes und anderer enthielten zahlreiche Hinweise auf solche
Verbindungen. Wer war zum Beispiel der "Geheime Informator" (GI)
"Marion"? Günther Pape und seine Anwälte konnten schon damals das Gericht
nicht davon überzeugen, dass es sich bei den Begegnungen zwischen Günther und Dieter
Pape um rein familiäre Treffen gehandelt habe. Aufgrund der in dem Prozess vorgelegten
Unterlagen aus der Gauck-Behörde kam das Gericht seinerzeit zu dem Ergebnis, es sei
"nicht auszuschließen, dass eine Zusammenarbeit' über den Bruder Dieter Pape
stattgefunden haben könnte". Neu aufgefundene Dokumente scheinen diese Vermutung
jetzt zu erhärten.
Trotz belastender Indizien hatte die Behörde der Bundesbeauftragten für die
Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (BStU) Günther Pape zunächst als
"Betroffenen" eingestuft. Das hatte zur Folge, dass nur er selbst seine Akten
einsehen, andere jedoch daran hindern konnte, dies ebenfalls zu tun. Aufgrund neuer
Aktenfunde und infolge einer Beschwerde von Benutzerseite musste die Behörde ihr Urteil
jetzt, wie es scheint, revidieren.
Dagegen legte Günther Pape jedoch Widerspruch ein - mit der Folge, dass der Zugang zu
seiner Akte während der "rechtlichen Auseinandersetzung über die Einordnung den
Unterlagen" (BStU-Chefin Marianne Birthler) erneut blockiert wurde. Und die
grundsätzliche Frage stellt sich: Wie lange darf ein mutmaßlicher Täter, indem er das
Gegenteil behauptet, zentrale Zeugnisse seiner Schuld blockieren?
Kommentar
Herr B... hat sich bekanntlich schon verschiedentlich über Angehörige der Familie Pape
kritisch geäußert. Insoweit er eine partielle Aktensperrung beklagt ist ihm von der
Sache her zuzustimmen. Allerdings mit einem Vorbehalt.
Herr B... (seine akademischen Titel erspare ich mir. Dieser Herr ist ohnehin aufgrund
seiner verlogenen Verteidigung der WTG-"theokratischen Kriegslist" bei mir
"unten durch").
Besagter Herr B... beliebte erst kürzlich zur Vorstellung eines seiner Bücher die Zeit
33-45 betreffend, den Altkanzler Helmut Kohl einzuspannen. Gerade Herr Kohl ist es doch
gewesen, der maßgeblich zur derzeitigen Lage der Sperrung von Stasiakten beigetragen hat.
Herr Kohl ist es gewesen, der laut Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" angedroht
hat. Sollte sich die Aktensperrung wieder liberalisieren, wolle "er nicht
zögern" sofort alle nur ihm möglichen Schritte dagegen zu unternehmen. Insoweit
erweist sich das Duo B.../Kohl als ziemlich verlogen. Es stellt sich weiterhin die Frage,
warum Herr Kohl so vehement die Geschäfte der Aktensperrer betreibt. Hackt eine Krähe
der anderen die Augen nicht aus?! Muß er befürchten dass sein "Mantel der
Geschichte" ein paar unschöne Mottenlöcher bekommt?
Zurück zu den Pape's. Sie gehören, auch aus persönlicher Betroffenheit,
nicht unbedingt zu meinen "Freunden". Dennoch unterscheide ich klar.
Persönliche Emotionen und das was seitens der Pape's sachlich zum Thema Zeugen Jehovas
verlautbart worden ist. Dieser sachlichen Auseinandersetzung stellt B... und der hinter
ihm stehende Rattenschwarm der WTG sich nicht. Wie auch immer der Fall der Pape's eines
Tages ausgehen mag. Ihre kritische Auseinandersetzung mit der WTG kann dies bestenfalls
nur sekundär tangieren!
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