Re: Kalte Krieger in Aktion!


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 26. Dezember 2007 06:34:33:

Als Antwort auf: Re: CV 227 geschrieben von Drahbeck am 22. Oktober 2007 07:18:07:

Gelesen in der CV 221
BRIEF EINES EHEMANNES UND VATERS AN DIE WTG
Sehr geehrte Herren,
ich bin kein Zeuge Jehovas, aber der wohl am meisten Betroffene durch mir unbegreifliche Ereignisse beim Besuch unseres Sohnes. Deshalb wende ich mich um Beantwortung für mich wichtiger Fragen bezüglich Familienfriede und Gastfreundschaft an Sie.

Während der 25 Jahre der Zugehörigkeit meiner Frau zu den Zeugen hatten wir anläßlich der Kongresse in unserer Stadt immer Gäste aus ihren Reihen, u. a. auch ein Kreisdiener-Ehepaar zusammen mit einem Herrn aus dem Bethel/Wiesbaden für mehrere Wochen, da diese den Kongreß organisierten. An den Tagen verschiedener Kongresse stellte ich mein Haus mehrmals bis zu 9 Personen zur Verfügung.
Damals nahm niemand Anstoß daran, daß ich - der Gastgeber - kein Zeuge Jehovas, sondern ein Katholik war.
Ich selbst tolerierte und toleriere noch immer den Glauben anderer.

Seit dem Tag, an dem meine Frau freiwillig die Gemeinschaft der Zeugen Jehovas verließ, ist von gegenseitiger Toleranz nichts mehr zu merken und unser familiärer Friede und die bis dahin vollkommene Einigkeit sind gestört.
Unsere Kinder wurden durch meine Frau im Glauben der Zeugen erzogen und unser ältester Sohn mit seiner Frau und den zwei Kindern gehören Ihrer Glaubensgemeinschaft noch immer an.

Vor dem erstem Besuch unseres Sohnes und seiner Familie (er wohnt in einer ca. 200 km von uns entfernten Stadt) nach dem Austritt meiner Frau wurde uns telefonisch mitgeteilt, daß sie ihre Besuche nun reduzieren und auch nicht mehr bei uns übernachten würden.
Während des ersten Besuchs nun geschahen mir unbegreifliche Dinge:

Die von meiner Frau als Geschenk für die Kleinen gedachten Spielzeuge wurden von den Kindern abgelehnt, mit den Worten. "Nein, das will Jehova nicht." Die Kinder wurden von den Eltern nicht aufgefordert, es anzunehmen.
Auch die etwas später angebotenen Süßigkeiten wurden abgelehnt.
Bei der darauffolgenden Aussprache wurde uns gesagt, daß ich selbst und unser zweiter Sohn als Gäste in ihrer Wohnung willkommen wären, der Besuch meiner Frau aber nicht erwünscht sei.

Einige Tage später wurden wir schriftlich gebeten, ihre Einstellung zu akzeptieren, da sie nicht gegen Jehova sündigen können.
Also mit anderen Worten:
Ich als Wohnungsinhaber muß in meinem Haus das respektieren, was meine Gäste fordern.
Ich als Gast muß in der Wohnung meiner Gastgeber das respektieren, was meine Gastgeber fordern (sogar mit der Möglichkeit rechnen, daß meine Frau nicht eingelassen wird).
Das hängt mir zu hoch!
Bisher war ich sehr gern Gastgeber meines Sohnes und seiner Familie und ich weiß mit Sicherheit, daß sie auch sehr gerne Gäste bei uns waren.
Deshalb bitte ich Sie um klare Antworten auf meine folgenden Fragen.

Wie müssen sich Anhänger Ihrer Glaubensgemeinschaft verhalten, wenn sie ihre Eltern besuchen, von denen einer die Gemeinschaft der Zeugen verlassen hat?
1. Müssen sie die Anzahl ihrer Besuche einschränken?
Ja oder nein?
2. Dürfen sie im Elternhaus übernachten?
Ja oder nein?
3. Dürfen sie mit den Eltern gemeinsame Mahlzeiten einnehmen?
Ja oder nein?
4. Dürfen sie kleine Zwischenmahlzeiten annehmen und essen?
Ja oder nein?
5. Dürfen sie Geschenke annehmen?
Ja oder nein?
6. Bestehen die gleichen Anweisungen auch für ihre kleinen Kinder?
Ja oder nein?
Diese Fragen stelle ich, weil sie bei dem Gespräch mit Sohn und Schwiegertochter aufgeworfen wurden.

Verzichten Sie in Ihrer Antwort auf die Aussage, jeder solle seinem Gewissen gemäß handeln. Es ist eine Bibelauslegung, wenn Sie Ihre Anhänger lehren, sie würden gegen Gott sündigen, wenn sie Vater und Mutter. die keine Zeugen Jehovas mehr sind, ehren und lieben. Das Gewissen jedes Menschen kann man manipulieren. Im Falle unseres Sohnes und unserer Schwiegertochter ist dies in großem Maße geschehen.

Ich habe in diesem Brief die gefühlsmäßigen Äußerungen unserer Kinder nicht erwähnt und auch nicht ihre große Verzweiflung, die aus Ihrer Lehre resultiert. Sie lieben mich und meine Frau und deshalb ist die derzeitige Situation für sie sehr schlimm.
Ihre Gewissensqualen können nur Sie beenden.

Meine Familie ist für mich das höchste Gut, das ich besitze und ich lasse mir von nichts und niemandem die Liebe in unserer Familie zerstören.
Merken Sie sich das gut, meine Herren!
Höflichst
A. S. aus S.

CV-Anmerkung
Aus persönlichen Gründen haben wir an dem Brief unwesentliche Änderungen vorgenommen! - Zu erwähnen wäre noch, daß auf diesen Brief hin der vorsitzführende Aufseher der örtlichen Versammlung sich i. A. der WTG um ein Gespräch mit dem Briefschreiber bemüht hat, was dieser jedoch ablehnte, da er die Antwort von der WTG erwartete.

Erst nach einem Erinnerungsschreiben bekam er von der WTG eine Antwort.
Man machte ihn, ohne auf seine Fragen einzugehen, auf den WT vom 15. Dezember 1981 aufmerksam.
So einfach machte es sich diese "Organisation" der Zeugen Jehovas!
Was interessiert sie Menschenschicksale!!!


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