Re: Die Gedächtnis"lücke" des Herrn Slupina


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 12. November 2007 19:23:59:

Als Antwort auf: Re: Albert Wandres (Dokumente) geschrieben von D. am 14. August 2007 07:08:41:

Was der Herr Slupina alles so weis ...
In Heft 1/2007 der Zeitschrift „Religion Staat Gesellschaft", gibt es auch zwei Zeugen Jehovas-spezifische Aufsätze von Herrn Wolfram Slupina. Über diesen weitere Ausführungen zu machen, wäre wohl gleichbedeutend mit den Sprichwörtlichen nach Athen getragenen Eulen.

Herr Slupina mag es mir nachsehen, dass ich seine Ausführungen etwas „selektiver" als vielleicht andere, zur Kenntnis nehme. Ich habe sehr wohl Verständnis dafür, dass Herr Slupina im Rahmen seiner Ausführungen, auch auf den damaligen WTG-Verbindungsmann Wilhelm Ruhnau, in Danzig, zu sprechen kommt. Selbiger nahm (zeitweilig) die Funktion eines Verbindungsmannes zwischen der deutschen ZJ-Untergrundorganisation und dem Schweizer WTG-Büro war. Sein Fall endete dergestalt tragisch, dass er offenbar im Auftrag der Gestapo, in Danzig auf offener Straße gekidnappt wurde, und danach niemehr auftauchte.

Insbesondere das weitere Schicksal des Ruhnau, nach dieser Zäsur in seinem Leben, war bisher von Dunkelheit erfüllt. Weder Garbe, noch davor das „Zürcher"-Harbeck-Buch „Kreuzzug ..." vermochten diese Dunkelheit aufzuhellen.

Nun schreibt Herr Slupina auf Seite 61 a. a. O. auch den Satz; er (Ruhnau) sei in ein KZ in der Nähe von Berlin verbracht worden. Da kommt dann praktisch wohl nur das KZ Sachsenhausen dafür in Betracht.

Hört, hört, was der Herr Slupina da so mitzuteilen weis, ist man angesichts dieser Mitteilung geneigt, auf den ersten Blick auszurufen.
Beim zweiten Blick allerdings fängt unserseins dann schon an zu fragen. Und welchen Quellenbeleg dafür offeriert Herr Slupina nun?

Seine Fußnote 48 auf genannter Seite soll es dann wohl sein.
Selbige erweist sich bei näherer Besichtigung als dreiteilig. Einmal das einschlägige Garbe-Buch und das „Zürcher"-Harbeck-Buch.

Es tut mir leid Herr Slupina. Beide genannte Quellen kannte ich schon vor ihrem Aufsatz. Und in beiden genannten Quellen fand ich vorgenanntes Dunkel (das weitere Schicksal des Ruhnau) eben bis heute nicht erhellt.

Also bliebe dann wohl nur noch die dritte Quelle, die Slupina bemüht. Bei der aber wird es makaber. Sehr makaber.
Ich weis zwar nicht, wieviel Zeugen Jehovas das Geheime Staatspolizeiamt Darmstadt am 9. September 1936 (laut Protokolldatum) vernommen hat. Was ich aber weis ist, dass dort an jenem Tage ein nicht unbedeutender ZJ-„Fisch" sich in den dortigen Gestapomühlen befand. Und just in dessen Protokoll gibt es in der Tat einen Verweis auf Ruhnau (in der falschen Schreibweise Rubau). Da teilte das vernommene Gestapo-Opfer denn so mit, was es auch über Ruhnau wusste. Dieses Protokoll (auch im Internet nachlesbar) teilt zwar zu Ruhnau etwas mit. Sicher richtig. Aber eben der spezielle Beweis, was denn mit Ruhnau nach seiner Entführung noch geschah, ist eben dort nicht entnehmbar. Da liest der Herr Slupina offenbar etwas hinein, was nicht darin steht.

Ach ja, fast vergas ich zu erwähnen, wie denn Herr Slupina seine Quelle bezeichnet. Und zwar so:
„Geheimes Staatspolizeiamt Darmstadt, Vernehmungsprotokoll vom 9.9. 1936".
Ende der Durchsage bei Slupina.

Nun bleibt es dem geneigten Leser überlassen weiter zu spekulieren. Tja wen hatte denn die genannte Gestapo-Dienststelle, just an jenem Tage in ihrer Mangel? Es ist für Herrn Slupina offenbar „Ehrensache", darüber den Mantel des vergebenden Schweigens auszubreiten. Da ich ja nicht Slupina heiße, erlaube ich mir seine Auslassung durch Hinzufügung des passenden Namens noch zu ergänzen.

Selbiger hieß, vielleicht ahnt man es schon:
Konrad Franke!

Winkler Frost Franke


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