Re: Auffälligkeit ausreichend für Gemeinschaftsentzug

Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von prometeus am 28. Mai 2001 20:13:52:

Als Antwort auf: Auffälligkeit ausreichend für Gemeinschaftsentzug geschrieben von Bauer am 27. Mai 2001 23:10:49:

Lieber Bauer,

ist dir aufgefallen, das der erwähnte Artikel gerade zu dem Zeitpunkt erschien als in Brooklyn die Galle hochkochte.

Wer das Franz- Buch gelesen hat, weiß was ich meine. Um zum "Abtrünnigen zu werden reicht also schon der verdacht aus. das deckt sich mit der mittelalterlichen Inquisitionsrechtsprechung. Schon das Hauptwerk "Maleus maleficum", auch bekannt als "Hexenhammer" führt dazu aus:

"Dazu nämlich, daß jemand recht eigentlich ein Ketzer sei, sind fünf Punkte erforderlich. Das erste ist, daß ein Irrtum im Denken besteht; das zweite, daß dieser Irrtum das betrifft, was des Glaubens ist, oder gegen die Wahrheit der Bestimmung der Kirche in dem, was den Glauben, die guten Sitten oder das zur Erlangung des ewigen Lebens Notwendige angeht. Das dritte ist, daß ein solcher Irrtum in einem sei, der den ... Glauben bekannt hat... Das vierte ist, daß ein solcher Irrtum in einem, der den Glauben empfangen hat....ist. ..... Das fünfte ist, daß er einen solchen Irrtum mit hartnäckigem und verstocktem Willen erwählt und befolgt"

Das Zitat könnte auch im Wachtturm stehen, man ersetze einfach die Ausdrücke "Ketzer" mit "Abgefallener", "Kirche" mit "Irdischer Organisation Jehovas" und "Glauben" teilweise durch "Wahrheit". Na wie liest sich's jetzt?


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