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Geschrieben von Drahbeck am 31. Oktober 2007 05:44:42: Als Antwort auf: Re: Thomas F. Heinze und Co geschrieben von Drahbeck am 30. Oktober 2007 06:32:21: Der Kreis jener Zeugen Jehovas, welche vom faschistischen Sondergericht in Frankfurt/Main zu der genau angegebenen Gefängnisstrafe von fünf Jahren verurteilt wurden, und über welchen Kreis auch in den heutigen WTG-Akten Unterlagen vorhanden sind, kann als durchaus überschaubar bezeichnet werden. Es gab ja noch diverse andere faschistische Sondergerichte. Es erfolgt hier schon mal die Eingrenzung auf Frankfurt/Main. Die zweite Eingrenzung ist. Das Urteil für den Betroffenen lautete auf fünf Jahre
(die theoretische "Höchststrafe"). Angesichts dieser Eingrenzung besteht begründeter Anlass zu der Einschätzung, dass Konrad Franke an vorderster Stelle, der wie vor beschrieben, Eingegrenzten steht. In dem von Johannes Tuchel und Reinhard Schattenfroh hrsg. Buch: "Zentrale des
Terrors. Prinz-Albrecht-Straße 8. Das Hauptquartier der Gestapo", gibt es auf Seite
222 einen, ein "Unbekannter Zeuge Jehovas (um 1936)" überschriebenen Abschnitt.
"... Ein unbekannter Zeuge Jehovas berichtete für die Akten der 'Watch Tower Society', des amerikanischen Hauptquartiers." Nun mag man einräumen, dass Tuchel/Schattenfroh dessen Name in der Tat nicht
bekannt sein mag, bzw. nicht mitgeteilt wurde. Wie betäubt in Berlin im Gestapokeller Prinz-Albrecht-Straße angekommen, ging das Verhör unter brutalster Mißhandlung zweieinhalb Tage lang weiter. Einer verhörte, zwei hielten mich fest, während ein Dritter mit einem schweren Gummiknüppel auf mich einschlug. Diese Tortur dauerte, ohne daß ich zur Ruhe kam, zweieinhalb Tage lang. Darauf brachten sie mir Papier; ich sollte alles aufschreiben, die Brüder aufschreiben, die mit mir tätig waren. Als sie wiederkamen und auf dem Papier lasen, daß ich mich allein vor Jehova verantwortlich fühle und keinen Namen nennen werde, gingen die Mißhandlungen weiter. Danach kam ich in meine Zelle, konnte aber vor Schmerzen nicht ruhen. Wieder ein neues Verhör, wobei auf dem Tisch im Zimmer ein Totenschädel lag. Zwei Stunden schlug man wie wahnsinnig auf mich ein, aber plötzlich hörten sie auf und warfen mir ein etwa zehn Zentimeter dickes Aktenbündel auf den Tisch, daß ich ein blöder Hund sei, mich so schlagen zu lassen, da sie von mir ja doch schon alles wüßten, was sie wissen wollten. Ich durchblätterte es flüchtig und war erstaunt zu sehen, was man über meine Tätigkeit bereits alles wußte ... Vierzig Tage dauerten die Verhöre dort insgesamt. Dann ging es nach Frankfurt/Main zum Sondergericht, wo ich zu der höchstzulässigen Strafe von fünf Jahren verurteilt wurde. Die durch ... gekennzeichnete Auslassung im Text, ist so bereits bei Tuchel/Schattenfroh enthalten. Herr Franke teilt also mit, er sei erstaunt gewesen, was die Gestapo denn schon so alles wusste. Eine Detailreferierung über dieses Erstaunen" kann man an der Stelle allerdings nicht entnehmen. Gehörte doch unter anderem ein handschriftliches Schreiben, eines
ebenfalls vom Erstaunen" gezeichneten anderen WTG-Funktionär's, des Herrn
Winkler, direkt an Franke adressiert, via Gestapo als Postboten" übermittelt,
auch mit dazu. |