Geschrieben von Drahbeck am 17. Oktober 2007 12:47:09:
Als Antwort auf: Lebensbericht geschrieben von Frau von x am
17. Oktober 2007 12:27:12:
Ein anderes Beispiel des vorgeblichen Schutzes Jehovas (auch bei Garbe
dokumentiert)
Fallbeispiel Karl Uhlmann
Ein oder zwei Tage nach der Novemberwahl (1933) wurde das abseits gelegene Gehöft
der in der Nähe von Schwäbisch-Gmünd wohnhaften Landwirtseheleute Uhlmann, die der
mehrfachen Aufforderung zur Teilnahme an den Wahlen nicht nachgekommen waren, "von
unbekannter Hand" angezündet. Stall, Scheune und Wohnhaus brannten vollständig aus;
die wirtschaftliche Existenz der Familie war damit weitgehend zerstört. Im Verlauf des
eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wurde aber der Geschädigte selbst der Brandstiftung
beschuldigt und in Untersuchungshaft genommen; erst als sich herausstellte, daß der Hof
nicht versichert war, wurde der Vorwurf des Versicherungsbetruges fallengelassen. Weitere
Ermittlungen erfolgten nicht; das Verfahren wurde ergebnislos eingestellt.
Weitere Etappe (etwa 1938). Sorgerechtsentzug für die Kinder durch die Nazibehörden.
Dagegen eingelegter gerichtlicher Widerspruch, blieb ohne Erfolg. Letzterer gelangte aber
als Präzendenzfall sogar zur Publizierung in der Nazi Fachpresse (juristischer Art) und
auch Tageszeitungen. Im Rahmen der Serie im Zeitspiegel komme ich zum
passenden Termin (März 2008) nochmals darauf zurück.
Phase drei dieser Tragödie. Am 24.2.1940 kommt Uhlmann im KZ
Sachsenhausen ums Leben.
Das alles firmiert dann wohl unter der Überschrift Jehovas Schutz.
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