Die "arme Kirchenmaus"


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 10. September 2007 19:50:59:

Schon gewusst, wie „arm" die WTG-Kirchenmaus im Jahre 1933 war? Ich wusste es bisher auch nicht so genau. Nun weis ich es auf Grund einschlägigem Aktenstudium,

„München, den 26. September 1933
Sr. Hochwohlgeboren
Herrn
Reichskanzler Adolf Hitler
Gesuch
des Deutsch-Amerikaners und Bevollmächtigten Vertreters der amerikanischen Watch Tower Bible and Tract Society und Bibelforscher-Bewegung
M. C. Harbeck
um Abhilfe ..."

Um was es ging, bei dem Schreiben mit vorstehender Anrede, dürfte auch ohne Detail-Erläuterung klar sein. Es ging um das Hitler-Verbot.

Der Ort von dem dieses Schreiben abgesandt wurde, (München) erklärt sich aus dem Umstand, dass dort in der Sendlinger Strasse, der Justizrat Karl Kohl (zusammen mit seinem Sozius Horst Kohl), ihre Rechtsanwaltskanzlei betrieben. Kohl Senior war schon einschlägig ausgewiesen, unter anderem als Hitler-Verteidiger, nach dessen gescheiterten Münchener Putsch. Und mit dem hat sich Harbeck im Vorfeld offenbar beraten.

Und in besagtem Schreiben, an besagtem „Hochwohlgeboren" findet sich auch die wörtliche Angabe. Das Vermögen von vier Millionen Mark der WTG (im Jahre 1933) wurde (anfänglich) von den Nazis beschlagnahmt. Im Zuge nachfolgender Verhandlungen dann jedoch wieder freigegeben.
Zusammengekratzt wurden diese vier Millionen von den damals maximal 25.000 Zeugen Jehovas in Deutschland. Ein sicherlich nicht zu verachtendes Sümmchen, das sich der Nazistaat sicherlich gerne „unter den Nagel gerissen hätte".
Das also zum Thema „arme Kirchenmaus!


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