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Geschrieben von Frau von ... am 17. April 2007 10:35:03: Als Antwort auf: Wiederholung geschrieben von Wiederholer am 16. April 2007 23:23:05: Hallo Wiederholer, du schreibst: "Solange sich jemand zusammen mit der Organisation aktiv im Predigtdienst beteiligt, wird er als zur Organisation gehörend betrachtet."
1. die Begründung der Verbundenheit mit einer Versammlung außerhalb des Wirkungsbereichs(§1 Abs.3) 2.schriftliche Erklärung des Verlassens der Gemeinschaft gegenüber der Ältestenschaft der örtlichen Versammlung oder der Religionsgemeinschaft, 3. Austrittserklärung bei der gemäß Landesrecht vorgesehenen Behörde, 4.mündliche Erklärung des Verlassens der Gemeinschaft gegenüber zwei Mitgliedern der Religionsgemeinschaft 5.offenkundiges Verhalten, das im Widerspruch zum religionsgemeinschaftlichen Recht steht, 6.einen Auschlussbeschluss des zuständigen Rechtskomitees der Religionsgemeinschaft nach Durchführung eines Rechtskomiteeverfahrens..., 7.Tod des Mitglieds.
Du hast völlig recht, um ein ZJ zu werden, muß man predigen, aber wenn man erst mal getauft und damit automatisch Mitglied geworden ist, nimmt die Organisation schon in Kauf, daß einige Wenige ;-) nicht mehr predigen. Hauptsache sie bleiben Mitglieder, damit ihre Statistiken stimmen. Nur darauf kommt es dieser Zahlenorganisation an. Menschen haben nie wirklich interessiert. Das der Kreisaufseher sagt, er habe die Versammlung durch Überprüfen der Berichtskarten, Gebietsunterlagen, Konten und Aufzeichnungen über den Besuch der Zusammenkünfte kennengelernt, habe ich auch schon sehr oft so gehört und beweist, worauf es ankommt. |