Geschrieben von D. am 29. März 2007 07:39:23: Angeblich gäbe es in der Lesart der
WTG-Hörigen, dank den WTG-"Krankenhauskomitees" "kaum" Todesfälle
als Folge der WTG-Blutdoktrin. Und wenn doch, dann meinen diese "Superschlauen",
der, die, wäre auch mit Bluttransfusion gestorben. Dann "wissen" sie allerdings
mehr als die Fachmediziner.
Auch die nachfolgende Pressenotiz kündet von einem solchen Tragikfall.
Der Fall der Zeugin Jehovas
Damals ging es um die Verweigerung einer Bluttransfusion: Nachdem eine 20-jährige Frau
1991 im Berner Lindenhofspital eine gesunde Tochter zur Welt gebracht hatte, kam es zu
Komplikationen. Weil sie als Angehörige der Zeugen Jehovas aber fremdes Blut nicht
akzeptierte, starb sie. Der Arzt hatte den Willen der Frau respektiert, wies aber fortan
aus Gewissensgründen entsprechende Patientinnen ab.
Vier Jahre nach diesem Vorfall entschieden die Untersuchungsbehörden, der Arzt sei
strafrechtlich nicht zu verfolgen. Er habe die Frau und ihre Angehörigen mit aller
Deutlichkeit auf mögliche tragische Folgen der Bluttransfusionsverweigerung hingewiesen.
Und: Der ethische Konflikt eines Arztes, gegen die Weigerung einer willensfähigen
Patientin eine Heilbehandlung durchzusetzen, sei «nicht durch das öffentliche Recht zu
lösen».
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