Der Amtsschimmel wiehert


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 18. Januar 2007 07:39:11:

Da hatte also ein Ehepaar in spee, im Vorfeld seiner Eheschliessung, die bekanntlich mit gewissen Formalien verbunden ist, gegenüber dem Standesbeamten auf befragen geantwortet: Sie seien Zeugen Jehovas. Wie es sich für einen ordentlichen Bürokratenstaat gehört, wurde diese Angabe dann auch mit in das von dem Standesbeamten geführte "Heiratsbuch" übernommen. Nun aber trat etwas ein, was in der ausgefeilten deutschen Bürokratie nicht vorgesehen ist.

Da hatte besagtes Ehepaar im Jahre 1980, eine rechtskräftig unterschriebene Willenserklärung an das fragliche Standesamt eingesandt; deren Inhalt in dem Begehren bestand, der Eintrag sie seien Zeugen Jehovas, möge wieder gelöscht werden. Aus welchem Gründen auch immer sie zu dieser Entscheidung gekommen waren, kann dabei keine relevante Rolle spielen.

Wie es sich aber für einen "ordentlichen Beamten" gehört, sah der sich erst mal außer Stande, auf genanntes Anliegen einzugehen. Das einzigste was er tun konnte und auch tat war, den Fall an seine übergeordnete Dienststelle weiter zuleiten. Auch da saß wiederum ein "braver Beamter", der befand. Der Fall sei eigentlich nicht "vorgesehen". Da er aber doch nun eingetreten, müsste wohl die über ihn noch stehende Stelle darüber entscheiden.

Wie es so ist, wenn viele Köche an einem Brei herumkochen; es kommt nichts gescheites heraus. Der eine sagt Hüh und der andere sagt Hott. So war es wohl auch in diesem Fall. Und da man sich nicht so recht einigen konnte, beschloss man: Ein Gericht möge doch den Fall übernehmen. Gesagt, getan Letzteres fällte dann einen salomonischen Spruch der sich in dem diesbezüglichen Bericht wie folgt liest:

"Das Amtsgericht wies den Standesbeamten in L. an, zum vorgenannten Eintrag des von ihm geführten Heiratsbuches folgenden Randvermerk beizuschreiben: "Die Angabe der Religionszugehörigkeit der Ehegatten wird gelöscht."

War es nun gekränkte Eitelkeit oder was war es? Kaum war die Tinte dieses Gerichtsurteils trocken, befand ein in diesem Vorgang mit involviertes Landratsamt, dass sei wohl ein nicht hinzunehmendes "Fehlurteil". Und da man ja keine weiteren Sorgen wohl hat und wohl auch um die eigene Existenzberechtigung unter Beweis zu stellen, wurden (mutmaßlich) Rechtsanwälte beauftragt, dass mißliebige Urteil in einer Revisionsverhandlung zu "kippen".

Offenbar aber befand das Revisionsgericht dann doch, die Vorinstanz habe zu Recht geurteilt und bestätigte dessen Urteil.
Tja da werden sie wohl alle so recht zufrieden gewesen sein über ihre gegenseitigen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Die Beamten, die Rechtsanwälte und die Gerichte.
Ob das als Vorgriff auf den gewünschten Abbau von fünf Millionen Arbeitslosen in diesem Lande gedacht war, ist allerdings nicht mit überliefert worden.


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