Ein seltsamer Fall


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 14. Oktober 2006 02:53:38:

"Der Beklagte hat aber nach seiner eigenen Darstellung außerehelichen Geschlechtsverkehr mit anderen Frauen gesucht und die Kindesmutter durch eine Anzeige kennengelernt."

Diesen Satz liest man unter anderem in einem Gerichtsurteil, in einem etwas seltsamen Fall, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf am 16. 10. 1974 zu entscheiden hatte.
Offenbar blieb der vorgenannte Fakt nicht ohne Folgen; und da hier wohl keine Bereitschaft vorlag, die Vaterschaft ohne weiteres anzuerkennen; trat das ein, was in solchen Fällen wohl Usus ist. Die Vaterschaft sollte mittels eines Bluttest bestimmt werden.

Jetzt aber spielte der Beklagte seinem vermeintlichen Trumpf aus und erklärt strikt: Er verweigere gemäß den Grundsätzen der Zeugen Jehovas die Blutentnahme. Er ging noch weiter und drohte dem Gericht. Sollte die zwangsweise erfolgen, würde er Selbstmord begehen.

Nun ist nicht überliefert, ob die erkennenden Gerichte dieser Behauptung dergestalt auf den Grund gegangen wären, ob denn der Beklagte tatsächlich ein Zeuge Jehovas ist. Aber das war auch den Richtern klar; und das belegten sie auch aus der WTG-Literatur. Das ist wohl eine eigenmächtige Auslegung und Erweiterung der ZJ-Blutdoktrin. Demzufolge wurde vom Amtgsgericht und in der Revisionsverhandlung vom Oberlandesgericht, das vorbringen des Beklagten als nicht akzeptabel zurückgewiesen.

Es ist wohl anzunehmen, dass der Bluttest dann noch stattfand. Und das mit dem Selbstmord darf man wohl auch dem Bereich der leeren Drohungen zuordnen. Wäre es anders, hätte sich sicherlich irgendein Boulevardblatt dieses doch etwas skurrilen Falles angenommen. Das wiederum ist nicht bekannt.


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