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Geschrieben von Drahbeck am 11. Oktober 2006 20:22:47: Als Antwort auf: Re: 'Der Gewissenskonflikt ' - Fernleihe? geschrieben von J. M. am 11. Oktober 2006 20:08:27: Ja. Voraussetzung ist aber, in einer örtlichen wissenschaftlichen Bibliothek angemeldet zu sein, die dann für den Besteller die Fernleihbestellung aufgeben kann. Punkt zwei. Nicht selten machen die Bibliotheken (die Bestellende und die Empfangende)
es zur Auflage: Einsichtnahme nur im Lesesaal der Empfangenden Bibliothek. Hat man nur ein Buch bestellt (auf dem Wege) mag das ja noch halbwegs schmerzlos sein. Dann kann man das "Vergnügen" haben, nach der alltäglichen Berufshetze, noch eine "zweite Schicht" anzuhängen. Die Hetze zum Lesesaal der Bibliothek. Hat man "Glück" hat der vielleicht eine Öffnungszeit bis 21 Uhr. Indes in Zeiten knapper Kassen, ist es durchaus nicht selten, dass der schon um 17 Uhr "dicht macht" Die eigentliche Fernleihabteilung, welche die Bestellung annimmt, hat in der Regel ohnehin keine Öffnungszeit bis 21 Uhr. Damit will ich niemand diesen gangbaren Weg mies machen. Nur darauf hinweisen. "Vor dem Erfolg haben die Götter den Schweiß gesetzt." |