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Geschrieben von D. am 23. August 2006 18:10:54: In Usbekistan, einer Republik", früher zur inzwischen zerfallenen Sowjetunion gehörend, herrscht ein strenges Neo-Stalinistisches Regime. Da gibt es jetzt Meldungen, dass man dort selbst gegen abweichlerische" islamistische Gruppierungen vorgeht. Insbesondere ist den Herrschenden dort jegliche Form von Proselytismus nicht genehm. Wenn diese Restriktionen schon abweichlerische" islamistische Gruppen
treffen, impliziert das die Frage, wie es denn dort wohl den Zeugen Jehovas ergeht. Sehe
ich es richtig, weist das ZJ-Jahrbuch dieses Land nicht aus (Es wird also summarisch den
Verbots- und Einschränkungsländern zugeordnet). Am 26. November fand vor dem Bezirksgericht Akmal-Ikromov in Taschkent
eine Verhandlung gegen den 26-jährigen Marat Mudarisov statt, einem Aktivisten der
religiösen Gemeinschaft der "Zeugen Jehovas". Er wurde nach Artikel 156 Abs. 1
(Anstachelung zu religiöser Feindseligkeit) zu 3 Jahren Gefängnis auf Bewährung
verurteilt. Der ethnische Tatare Mudarisov ist der erste Vertreter einer nicht-islamischen
Religionsgemeinschaft, der nach diesem Artikel des Strafgesetzbuchs verurteilt wurde. Er
war am 19. Juli 2002 nach seiner Vorladung zur Bezirksabteilung des Geheimdienstes SNB
verhaftet worden. Bei der Durchsuchung seines Hauses wurden Flugblätter auf usbekischer
Sprache gefunden, die laut einem Gutachten zur Anstachelung von Feindschaft zwischen den
Religionen geeignet seien. Der Verurteilte gibt an, dass er nicht gut genug Usbekisch
könne. Bis zum 22. November wurde Mudarisov im Isolationsuntersuchungsgefängnis
festgehalten. Als das am 16. November eröffnete Gerichtsverfahren jedoch die
Aufmerksamkeit internationaler Organisationen und ausländischer Botschaften auf sich zog,
wurde der Angeklagte unter der Bedingung auf freien Fuß gesetzt, das Land nicht zu
verlassen. Mudarisovs Anwalt gibt an, dass in Buchara und Nawoi zwei weitere Prozesse
gegen Zeugen Jehovas vorbereitet würden. Die Behörden werfen ihnen missionarische
Tätigkeit vor, was als Verstoß gegen die Gesetze über religiöse Organisationen (Art.
216-2 Abs. 2 StGB) gewertet wird. Derzeit sind die Zeugen Jehovas nur in zwei Städten
registriert - in Ferghana und in Tschirtschik, in anderen Regionen weigern sich die
Behörden, ihre Existenz anzuerkennen (allein in Taschkent werden rund 3500 Zeugen Jehovas
gezählt).
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