Geschrieben von Drahbeck am 10. Dezember 2001 18:51:23:
Als Antwort auf: Noll mißbraucht den Begriff geschrieben von
Mumpitz am 10. Dezember 2001 14:32:06:
Das Gummibandzauberwort der WTG-Advokaten wie z. B. P. oder Noll,
lautet diesbezüglich "vorgelagerte Gewissensentscheidung". Noll verweist in
einer Fußnote auf einen diesbezüglichen Aufsatz von P./Glockenthin in B.
"Inquisitoren" Band 2.
Dort behauptet P. zu den fraglichen Tatbeständen (Wehrdienst, Blut, Politikabstinenz):
"weil die Entscheidung über Gewissensfragen vorverlagert ist und zwar bereits vor
den Zeitpunkt der Taufe des einzelnen Zeugen Jehovas ... Das Prinzip der vorverlagerten
Gewissensentscheidung ist auf alle Lehren und die gesamte Glaubenspraxis der Zeugen
Jehovas anwendbar."
Für meine Begriffe ist eine solche These eine Form von Sippenhaft. Summarisch wird
vorausgesetzt, dass der Erkenntnisstand der vor-Taufe-Zeit, sich danach nicht mehr
ändert. Und dass es im Prinzip nur eine WTG-konforme diesbezügliche Dauerentscheidung
geben könne. Für eine solche These überhaupt noch das Wort Gewissen in den Mund zu
nehmen, ist an sich schon eine Verhöhnung sondergleichen. Das Gewissen kann gemäß
landläufiger Erkenntnis nur auf eine individuelle Situation reagieren. Aber nicht wie
P. und Konsorten unterstellen, als unveränderliche Position auf dem Stand der
Vor-Taufe-Zeit.
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