Geschrieben von Drahbeck am 10. August 2006 10:24:10:
Als Antwort auf: Re: Eine "Rumpelstilzchen"-Seite
geschrieben von ... am 10. August 2006 09:55:05:
Die "Neue Welt Übersetzung" weist zumindest den Namen eines Presserechtlich
verantwortlichen Verlages (der WTG) auf.
Schon mal bei WT-Cleanup - Fehlanzeige.
Im übrigen, nehme ich eine x-beliebige Tageszeitung zur Hand, pflegen die dortigen
Artikel ebenfalls in der Mehrzahl (Ausnahmen bestätigen die Regel) ohne eindeutigen
Verfassernamen abgedruckt zu sein. Das ist auch nicht weiter problematisch, da ja der
Verlag jener Zeitung insgesamt Presserechtlich zeichnet.
Stichwort Bibel-Übersetzung zurückkehrend.
Vor der NW-Übersetzung war bei den Zeugen die "Elberfelder" Bibelübersetzung
angesagt. die weist übrigens analog zur NW-Übersetzung auch keine eindeutigen
Übersetzer-Namen nach. Insofern ist das bemühte Beispiel nicht sonderlich stichhaltig.
Im Gesamtkontext weisen auch andere WTG-Veröffentlichungen der nach Rutherford-Zeit
keinerlei Verfassernamen auf (Ausnahmen aus dem Standhaft-Bereich - etwa Herr Wrobel -
wählten schon mal Publikationslinien außerhalb der offiziellen WTG).
Gerade WT-Cleanup zeichnet sich in der Lesart der Zeugen als "Hatpage" aus.
Das sei jetzt nicht inhaltlich bewertet. Es kann etliches dort gesagtes durchaus richtig
sein.
Allein auch Formalitäten spielen eine Rolle.
Wer so exponiert Stellung nimmt wie WT-Cleanup und sich auch darin sonnt
in einem nicht unbeträchtlichem Spektrum der Ex-ZJ-Szene als "Evangelium ersten
Ranges" gefeiert zu werden. Der muss es sich auch gefallen lassen, wenn kritisch
zurückgefragt wird.
Und weshalb wird da eine Medienkonstruktion genutzt, auf die deutsches Recht nicht greift?
Weshalb wird darüber hinaus bewusst - und offenbar mit Absicht - ohne Detailbegründung
die Rumpelstilzchen-Methode gefahren?
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