|
Geschrieben von Drahbeck am 30. März 2006 09:12:44: Als Antwort auf: Re: Osch von der Wikipedia geschrieben von Drahbeck am 13. Januar 2006 09:14:10: Ein Herr Extertaler von der Wikipedia meint in einem Detaillink (die sogenannte
"Christliche Verantwortung" betreffend), jetzt noch eine "Ergänzung"
Herrn Günther Pape betreffend vornehmen zu sollen. "'Spiritus rector' war Dieter Pape (IM 'Wilhelm'). Dieser war eng verbunden mit seinem Bruder Günter Pape, welcher als ausgeschlossener Jehovas Zeuge (in einem Prozeß wegen Betrugs verurteilt) bald darauf ein Werk schrieb, was in der BRD erschienen ist." Sieht man von der Banalität mal ab, dass Pape - ausweislich seiner Buchtitel sich im
Vornamen mit "th" schreibt, was Herrn Extertaler offenbar entgangen; so liegt
doch wohl die Brisanz der Extertaler'schen Einfügung insbesondere in der Aussage: Wie ist nun die Sachlage. Hat G. Pape nie zu diesem Teil seiner Biographie Stellung
genommen. Das wird man wohl kaum sagen können. In der Sache sei es dem mündigen Leser selber überlassen, sich eine Meinung dazu zu
bilden. In einer Studie von Andre Gursky etwa kann man lesen: Den Versammlungen in Waldshut blieb Pape schon seit 1956 fern und - von Mitgläubigen
auf seine mangelnden Felddienstberichte (d. h. aktive Tätigkeit für die WTG)
angesprochen - habe er sich so manche Ausrede einfallen lassen, berichtete er an Haensli. Eine Reihe von Briefen erreichte bekannte Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft in der Bundesrepublik, deren Begeisterung sich für das Vorhaben "Deutsche Einheit", so Günther Pape, sehr in Grenzen hielt. Auch wurde sehr schnell deutlich, dass die genannte Zeitschrift eher unerwünscht sei. Eine Zahlungsunfähigkeit des Informationsbüros - sowohl offene Rechnungen für Sachartikel als auch ausstehende Gehälter für Mitarbeiter - führten schließlich zur Anklageerhebung gegen Günther Pape wegen wirtschaftlicher Schädigung diverser Firmen und wegen Betruges. Als Zeuge der Anklage trat u. a. auch Willi Hauser auf. Per Mitteilung des Amtsgerichts wurde Günther Pape ohne Begründung die Übernahme der Kosten eines Anwaltes verweigert. Das Urteil: 9 Monate Haft wegen Betruges, zur Bewährung für drei Jahre ausgesetzt. Günther Pape nahm das Urteil an, ein schwerer Fehler, ohne Rechtsbeistand das Verfahren angehört zu haben, schrieb Pape später an Haensli. Weiter heißt es in dem "Antwortbogen" an den Jesuiten-Pater: Es kam später
jedoch zu einem erneuten Verfahren, denn Willi Hauser verklagte Günther Pape vor dem
Arbeitsgericht auf noch ausstehende vermeintliche Gehaltszahlungen in Höhe von DM
1.200,00, ein Ende der fünfziger Jahre beträchtlicher Betrag. Die geschilderten Vorgänge (wiederum keine ausgewiesenen religiösen
Lehrstreitigkeiten!) sollten 1957 dazu führen, den bereits unliebsamen Zeugen Jehovas
Günther Pape aus der Gemeinschaft auszuschließen. Bis Sommer 1958 arbeitete der
Abtrünnige vorübergehend in der Stuhl- und Tischfabrik Klingenau AG (Materiallager),
später als Angestellter und Vertreter in verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen. Die
Zeugen Jehovas verlor Günther Pape nach der Zeit des Gemeinschaftsentzuges jedoch nicht
aus den Augen, auch kehrte er nicht - wie sein Bruder Dieter in der DDR - Gott den
Rücken." In einer im Internet veröffentlichten direkten Stellungnahme des Günther Pape (zuerst auf der Webseite von kids e.V. veröffentlicht) nahm selbiger auch noch wie folgt Stellung: "Seit 1954 arbeitete ich bei der Fa. Brown Boveri in Baden/Schweiz im Kabellager
als Schreiber. In der Abteilung war ein etwa 20 Jahre älterer ebenfalls deutscher
Mitarbeiter, (kein Zeuge Jehovas ). Im Sommer 1955 nach dem Kongress in Nürnberg begann
für uns wegen grundsätzlichen Lehränderungen die entscheidende Krise. Die
grundsätzliche Frage war: "Kann von Gott gegebene Wahrheit, durch neue
Wachtturm-Erkenntnis zur Teufelslehre werden oder ist diese Wachtturm- Erkenntnis',
ob neue oder alte Wahrheit nur menschliches Wunschdenken und hat mit gottgegeben nichts zu
tun?" Der deutsche Mitarbeiter im Betrieb, Wilhelm Hauser, - kein Zeuge Jehovas, - sein Vater Grosshandelskaufmann in Waldshut, spürte mein Bedrücktsein, meine Unsicherheit und wir kamen darüber in Gespräche. Er wurde für mich, meine Frau benannte es so, "der Hauser ist dir ein Vaterersatz", womit sie sicher nicht unrecht hatte, ein scheinbar verständiger Vertrauter. Im Frühjahr 1956 sprach er davon einen eigenen Verlag für eine neue Zeitschrift zu gründen, die sich mit der Einheit Deutschlands befassen sollte. Er bot mir die Mitarbeit als Redakteur an. Hauser legte mir Briefe vor, die er an führende Politiker geschrieben hatte und die darauf positiv antworteten. - Ich erinnere mich z. B. noch an Thomas Dehler. - Hauser bat mich einige Artikel zu schreiben, an deren Inhalt oder Thematik ich mich
nicht mehr erinnere. Schreiben konnte ich, was aber die Arbeit eines Redakteurs bedeutet,
erfordert, resp. beinhaltet, war mir nicht bekannt. Schliesslich bat er mich in die Fa.
einzutreten. Trotz des Widerstandes meiner Frau, brachte ich meine Schreibmaschine und
meinen PKW Mercedes 170 S in die Fa. als Beteiligung ein. Bis zum Sommer hatte ich in
unserer Wohnung geschrieben. Nun hatte Hauser bei einem ihm gut bekannten Hotelier in
dessen leerstehendem Hinterhaus Räume gemietet, eingerichtet und ein Büro mit einer
Angestellten und seiner geschiedenen Frau als Sekretärin eröffnet. Für mich war ein
Zimmer reserviert. Weder mit der Anmietung und Einrichtung der Räume, der Einstellung der
Angestellten und seiner Frau hatte ich etwas zu tun. Für den Prozess wurde mir ein Anwalt verweigert, weil die Sachlage so offensichtlich sei. Das Urteil lautete 9 Monate auf Bewährung. Ich war so hilflos, verzweifelt und innerlich zerrissen, dass ich garnicht richtig wahrnahm, was um mich herum geschah. Mein Wagen wurde als Entschädigung für Verluste der Geschäftsleute eingezogen. Meine Zeugen-Brüder, mit denen ich durch meine geäusserten Zweifel Schwierigkeiten hatte, nahmen die Gelegenheit wahr und beschuldigten mich auch in der Versammlung unehrlich gewesen zu sein. Meine Mutter beschuldigte mich des Verrats und "Jehovas heilige Organisation" in Unehre gebracht und ihrem Ansehen geschadet zu haben und erklärte, mich nicht mehr als Sohn ansehen zu können weil ich Schmach auf den Namen Jehovas gebracht hätte. Jeder Versuch einer Klärung oder Erklärung wurde nur als Ausrede bezeichnet und man verlangte, ich solle bereuen, dann könne man nach einer Zeit der Bewährung vielleicht vergeben. Wochen später erhoben Hauser, seine Frau und die Angestellte vor dem Arbeitsgericht Waldshut Klage gegen mich auf Forderung einer Gehaltszahlung für ihre Arbeit. Rechtsanwalt Behsenfelder, Waldshut, Kaiserstrasse übernahm meine Verteidigung. Hier wurden die Verantwortungen klargestellt und alle Klagen abgewiesen, da der "spiritus rektor", eindeutig Herr Hauser sei und wenn schon Forderungen gestellt werden müssen, sie gegen ihn zu erheben seien. Für mich war dies hier ein Freispruch. Aufgrund dessen wurde im April 1957 ein neues Verfahren auf Anordnung der Wachtturm-Gesellschaft Wiesbaden angeordnet, welches dann am 5.Mai durchgeführt wurde. Hier ging es dann nicht mehr um das Urteil des Amtsgerichtes Waldshut sondern darum, dass ich gegen die "Wahrheit von Jehovas Organisation" verstossen hätte und auch andere Brüder in meine Rebellion hineingezogen hätte. Ja, es ging in der Anklage so weit, dass ein Mitglied der Waldshuter Zeugen, Max Rübesam, Sonderpionier, mich beschuldigte ihn nachts auf der Heimfahrt von seinem Pionierdienst angegriffen zu haben, so dass er mit seinem Moped in den Graben gefahren sei und sich dabei verletzte. Die Wahrheit war, wie die Polizei feststellte, dass er betrunken die Kontrolle über sein Moped verloren hatte. In dieser Zeit stand meine Frau fest zu mir, weil sie ja die Dinge miterlebte und kannte. Was ohne sie und die Kinder gewesen wäre, ich weiss es nicht." |