Einladung und Ausladung


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 21. März 2006 06:09:54:

HOCHZEIT UNTER DEM WACHTTURM
Ein freudiges Ereignis.
Ist es doch ein Fest, zu dem sich alle Familienangehörigen versammeln. So sollte es auch, bei dem jungen Paar Walter R. und Christine G. sein. Auf ihren gedruckten Einladungen steht zu lesen:
„Zum Hochzeitsfest
laden wir herzlich ein."
Und geschmückt war die Einladung mit einer Rose, die Blume der Liebenden.
Dann folgte die Anschrift:
c/o WT-Gesellschaft,
Postfach 20,
6251 Selters 1 / Taunus
Auf der Einladung war handschriftlich vermerkt:
„Bitte laßt uns wissen, ob ihr kommen könnt (wegen Unterkunft).

Tante Maria und Onkel Fritz W. bekamen eine Einladung persönlich überreicht.
Die Freude war groß. Onkel und Tante dachten an das Hochzeitsgeschenk, an das Wiedersehen mit der gesamten Familie und bereiteten sich auf das Fest vor.
Dann klingelte das Telefon.
Onkel und Tante wurden ausgeladen.
Welch eine Enttäuschung.
Wenig später folgte ein Brief:
„Wir wünschen es nicht und möchten auch nicht, daß dieses Fest durch Euren Geist gestört wird. Somit bedeutet d i e s, daß ich Euch wieder schriftlich a u s l a d e.
Solltet Ihr meinen Wunsch nicht respektieren und doch kommen, sehen wir uns gezwungen, Euch des Saales zu verweisen."

Ausgeladen hatte der Neffe Walter R. auf Anweisung seiner Bethel-Ältesten. Diesen war nämlich bekannt, daß die Tante die WTG verlassen hat und landesweit die Praktiken der WTG öffentlich anprangert. Deshalb der Strich der Bethel-Ältesten durch die Verwandtschaft. Ausdrücklich bekam das junge Paar den Befehl der WTG, jede weitere Verbindung sofort abzubrechen.
Die Hochzeit hat stattgefunden.
Ob es ein schönes Fest war?
Dachte das Brautpaar an die Tante und an den Onkel, die draußen standen?
Die WTG hatte auf jeden Fall einmal wieder Gelegenheit, ihre Autorität zu beweisen. -
Gelesen in der CV 207


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