Re: Willkommen im Club von Babylon der Großen!


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 15. Februar 2006 06:52:42:

Als Antwort auf: Re: Willkommen im Club von Babylon der Großen! geschrieben von gert am 11. Februar 2006 14:52:51:

Keine Steuern für Jehova
Religionsgemeinschaft will neue Rechte als öffentlich-rechtliche Körperschaft noch nicht nutzen
Die Zeugen Jehovas wollen ihre neu erworbenen Privilegien als Körperschaft des Öffentlichen Rechts (KdÖR) kaum nutzen. „An der Struktur werden wir nichts ändern", sagte Jehova-Sprecher Walter Köbe gestern auf Anfrage. Nach einem zwölfjährigen Rechtsstreit gegen das Land Berlin hatte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig, wie berichtet, der Religionsgemeinschaft am Freitag endgültig den Anspruch auf den Status als öffentlich-rechtliche in Berlin zugesprochen. Das Land hatte vor Gericht erfolglos versucht, ihr mangelnde Verfassungstreue nachzuweisen.

Mit dem neuen Status haben die Zeugen Jehovas beispielsweise das Recht, Kirchensteuern von ihren Mitgliedern zu erheben. Nach Darstellung Köbes widerspräche die Wahrnehmung dieses Rechts allerdings dem Bibelverständnis der Religionsgemeinschaft: „So etwas muss aus dem Herzen kommen. Geschieht es nicht freiwillig, dann ist es nach unserem Verständnis nichts wert." Weder in der Bevölkerung noch in den Amtsstuben erwartet Köbe einen Prestigegewinn durch den neuen Status: „Durch das Urteil wird sich wenig ändern. Unsere Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen war ohnehin schon immer tadellos," sagte Köbe. Das viel diskutierte Recht, in den Schulen Religionsunterricht anzubieten, hat mit dem Status als Körperschaft des Öffentlichen Rechts ohnehin nichts zu tun. Dass die Religionsgemeinschaft sich überhaupt auf diesen jahrelangen Rechtstreit eingelassen hat, begründet Köbe mit: „Unsere Religionsausübung wird vereinfacht." Das betreffe vor allem Bereiche wie die Seelsorge in Gefängnissen und in Krankenhäusern.

Das Urteil ist nur für Berlin gültig. Ob sich die Zeugen Jehovas, die bundesweit 230 000 Mitglieder zählen, in weiteren Bundesländern für den Status als KdÖR stark machen werden, ist noch offen: „Wir haben in der Hinsicht noch keine Entscheidung getroffen, der Vorstand wird in Kürze beraten", sagte Köbe. Mit dem Status als kirchenrechtliche Körperschaft des öffentlichen Rechts stehen die Zeugen Jehovas auf derselben Stufe wie beispielsweise die Evangelische Kirche in Deutschland und ihre Gliedkirchen oder die Bistümer der römisch-katholischen Kirche. Matthias Jekosch
http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/15.02.2006/2353373.asp

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http://www.manfred-gebhard.de/Religion316.jpg

Wäre wohl nur noch hinzuzufügen, dass diese Pressemeldung im Prinzip nichts Neues mitteilt.
Auch andere bereits KdöR-Kirchen aus dem Bereich der Freikirchen (oder wie die selbst von sektiererischen Tendenzen nicht freien sogenannten Noch-"Grosskirchen" sagen = Sekten).
Auch andere aus vorgenannten Bereich verzichten de jure auf den Kirchensteuereinzug, weil de facto etwa über das Zehntensystem bei ihnen die Kassen besser klingeln.
Die Kirchensteuerfrage ist ja zugleich auch mit einem Imageverlust verbunden. Ohne äußere Not wird wohl kaum die WTG dazu greifen. Auch bei ihren eingeschliffenen Mechanismen, "rollt der Euro" bereits jetzt und nicht zu knapp.

Als Beispiel sei auf die sogenannten "Bauregionen" verwiesen, welche nur für Kost und Loggie WTG-Immobilien erstellen. Da gibt es tatsächlich Fälle, wo Betreffende extra für diese Tätigkeiten, kürzere oder längere Zeiten aus dem regulären Berufsleben ausscheiden.
Der wesentliche Unterschied zu sonstigen WTG-Hauptamtlichen besteht jedoch darin, dass die sonstigen WTG-Hauptamtlichen - im Fall der Fälle - eine Nachversicherung (wenn auch auf äußerst niedrigem Niveau) für die Rentenversicherung, die Zeit ihrer WTG-Hauptamtlichkeit betreffend, durchsetzen können. Die "Narren" (man verzeihe die Vokabel) die indes in den WTG-Bauregionen Königreichsssäle und Kongreßzentren erstellen, für diese ihre geopferte Zeit eben keine Nachversicherung oder reguläre Rentenversicherung erhalten. Das die WTG-Bauregionen etwa unter nicht genügend "Freiwilligen" leiden würden, ist nicht bekannt. Ihr "Geschäft" floriert also.

Das ist nur ein Beispiel weshalb die WTG es derzeit nicht nötig hat, sich den Imageverlust der Einführung einer offiziellen Kirchensteuer anzutun.


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