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Geschrieben von Drahbeck am 15. Februar 2006 06:52:42: Als Antwort auf: Re: Willkommen im Club von Babylon der Großen! geschrieben von gert am 11. Februar 2006 14:52:51: Keine Steuern für Jehova Mit dem neuen Status haben die Zeugen Jehovas beispielsweise das Recht, Kirchensteuern von ihren Mitgliedern zu erheben. Nach Darstellung Köbes widerspräche die Wahrnehmung dieses Rechts allerdings dem Bibelverständnis der Religionsgemeinschaft: So etwas muss aus dem Herzen kommen. Geschieht es nicht freiwillig, dann ist es nach unserem Verständnis nichts wert." Weder in der Bevölkerung noch in den Amtsstuben erwartet Köbe einen Prestigegewinn durch den neuen Status: Durch das Urteil wird sich wenig ändern. Unsere Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen war ohnehin schon immer tadellos," sagte Köbe. Das viel diskutierte Recht, in den Schulen Religionsunterricht anzubieten, hat mit dem Status als Körperschaft des Öffentlichen Rechts ohnehin nichts zu tun. Dass die Religionsgemeinschaft sich überhaupt auf diesen jahrelangen Rechtstreit eingelassen hat, begründet Köbe mit: Unsere Religionsausübung wird vereinfacht." Das betreffe vor allem Bereiche wie die Seelsorge in Gefängnissen und in Krankenhäusern. Das Urteil ist nur für Berlin gültig. Ob sich die Zeugen Jehovas, die bundesweit 230
000 Mitglieder zählen, in weiteren Bundesländern für den Status als KdÖR stark machen
werden, ist noch offen: Wir haben in der Hinsicht noch keine Entscheidung getroffen,
der Vorstand wird in Kürze beraten", sagte Köbe. Mit dem Status als
kirchenrechtliche Körperschaft des öffentlichen Rechts stehen die Zeugen Jehovas auf
derselben Stufe wie beispielsweise die Evangelische Kirche in Deutschland und ihre
Gliedkirchen oder die Bistümer der römisch-katholischen Kirche. Matthias Jekosch ---------------- Wäre wohl nur noch hinzuzufügen, dass diese Pressemeldung im Prinzip nichts Neues
mitteilt. Als Beispiel sei auf die sogenannten "Bauregionen" verwiesen, welche nur für
Kost und Loggie WTG-Immobilien erstellen. Da gibt es tatsächlich Fälle, wo Betreffende
extra für diese Tätigkeiten, kürzere oder längere Zeiten aus dem regulären
Berufsleben ausscheiden. Das ist nur ein Beispiel weshalb die WTG es derzeit nicht nötig hat, sich den Imageverlust der Einführung einer offiziellen Kirchensteuer anzutun. |