Geschrieben von D. am 10. Februar 2006 16:26:05: Als Antwort auf: Re: Der IBKA fragt geschrieben von D am 30. Mai 2005 15:18:03:
Land Berlin muss Zeugen Jehovas endgültig die Rechte einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts verleihen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der
Revision in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen, durch das das
Land Berlin verpflichtet worden ist, der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas die
Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen. Damit hat ein seit über
zwölf Jahren währender Rechtsstreit seinen Abschluss gefunden. Im Zuge dieser
gerichtlichen Auseinandersetzung hatte das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 19.
Dezember 2000 entschieden, der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas seien die
begehrten Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen, wenn sie nach
ihrem gegenwärtigen und zu erwartenden Verhalten die Gewähr dafür bietet, die
fundamentalen Verfassungsprinzipien, die staatlichem Schutz anvertrauten Grundrechte
Dritter sowie die Grundprinzipien des Religions- und Staatskirchenrechts des Grundgesetzes
nicht zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Zur Klärung dieser Frage war der
Rechtsstreit an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen worden. Das
Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 24. März 2005 festgestellt, es bestünden
keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass sich die Religionsgemeinschaft der Zeugen
Jehovas nicht rechtstreu verhalte, insbesondere die staatlichem Schutz anvertrauten
Grundrechte oder die fundamentalen Grundprinzipien des Religions- und Staatskirchenrechts
verletze oder gefährde. Die hiergegen gerichtete Beschwerde hat das
Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen, weil keine Gründe für die Zulassung der
(erneuten) Revision vorlägen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist damit
rechtskräftig.
BVerwG 7 B 80.05 - Beschluss vom 1. Februar 2006
www.wdr.de/themen/panorama/9/zeugen_jehovas/index.jhtml
www.bverwg.de/enid/
d925bc71718b791f40fbc2ad960762ba,
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