Auf dem Rücken der Kinder


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von D. am 23. Januar 2006 05:17:11:

Als Antwort auf: Wer kopiert wird exkommuniziert geschrieben von D. am 21. Januar 2006 08:01:16:

„Für Kinder ist das nicht immer einfach zu verstehen, besonders wenn sie zu Geburtstagsfeiern eingeladen werden und nicht hingehen dürfen. Darüber hinaus wird auch alles streng abgelehnt, was mit Fasching zu tun hat. Gerade für Kinder ist der Fasching aber sehr lustig. Doch der Fasching und das damit verbundene Verkleiden hat heidnische Hintergründe. Also darf man als Zeuge Jehovas nicht daran teilnehmen. Allerdings haben es auch in diesem Fall nicht alle so ernst genommen.

Gerade in den Volksschulklassen gab es meist auch eine Faschingsfeier in der Schule. Alle anderen kamen verkleidet. Uns hat einmal bei dieser Gelegenheit unser Sohn sehr leid getan, und wir haben ihm erlaubt, in der Schule ein altes Matrosenkäppchen aufzusetzen, mit dem er zu Hause oft gespielt hat. Damals gab es außer uns auch schon andere Zeugen in unserem Ort. Die Kinder haben unseren Sohn mit der Mütze gesehen, er war sonst nicht verkleidet, doch sie erzählten es ihren Eltern. Diese gingen sofort zu den Ältesten in der Versammlung, von denen wir dann eine Rüge bekamen. Es hieß schließlich sogar, unser Sohn sei beim Faschingszug mitgegangen, was überhaupt nicht stimmte. Dabei hat er seine Mütze nur in der Schule während der Feier getragen. Die Kinder mußten ja während solcher Feiern dabeibleiben, weil das während der Schulstunden stattfand."
Gelesen in dem Buch von Barbara Waß „Leben in der Wahrheit. 12 Jahre Zeugin Jehovas"


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