Hab Dank, denn du lehrst uns unsre GELÜBDE stets zu erfüll’n

Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von der Orden der Vollzeitdiener am 15. Januar 2006 16:47:13:

Als Antwort auf: Unser schon über 100 Jahre allgegenwärtiges und verschwiegenes Gelübde geschrieben von der Orden der Vollzeitdiener am 13. Januar 2006 23:52:41:

Jahrbuch 1975 S. 49-50 Vereinigte Staaten von Amerika
GOTTES DIENER IM BETHEL UND ANDERSWO SAGTEN DIESES GELÜBDE SPÄTER NICHT MEHR AUF.

Wer hat den Schreiber des Jahrbuchartikels von 1975 gezwungen zu schreiben dass das Gelübde nicht mehr aufgesagt wird?
Auf der einen Seite die Angst dies könne heute wieder ein Buschfeuer entzünden.
Auf der anderen Seite die Anwendung und Gültigkeit des Gelübdes bis heute.

Nicht nur das das Gelübde Russels Jahrelang zu DEM Thema wurde, einer geforderten Notwendigkeit, es ist bis heute Bestandteil unseres Ordens.
Auch wenn die Brüder nicht offen mit dem Gelübde konfrontiert werden ist es doch heute noch allgegenwärtig.

Den Dokumentierten Ursprung des Gelübdes kann man in unserer Literatur zum ersten Mal in der Wachtturm Sonderausgabe vom April 1907 finden.
Dort wurde bezüglich der Scheidung Russels der Inhalt des Gelübdes Russels angesprochen.

Eine der Schockwellen dieses öffentlich ausgetragenen Rosenkrieges war das nun die Brüder nach dem Wortlaut dieses Gelübdes fragten.

Unter Brüdern wurde das Gelübde (sozusagen unter der Hand) weltweit verteilt.

• Im Wachtturm vom November 1908 heißt es auf Seite 164:
Die Geschwister sind betreffend eines Gelübdes unseres lieben Bruder Russel beunruhigt und geistigerweise „bedrängt“ worden, weil jemand in unverantwortlicher Weise einseitig hierüber nur ein Bruchstück aus dem Englischen übersetzt, und dazu anstatt „Gelübde“ – „Schwur“ gesetzt hat. (2. Thes. 1,6.)

Der Nachfolgende Artikel sollte das Thema Gelübde erschöpfend abhandeln.
Insbesondere der Ernsthaftigkeit und der Gefahr des Schwures und dem Ablegen eines Gelübdes.

Doch unter Punkt 2. kommt dann folgende Aussage:

2. Daß es nur ehrenhaft ist, und eines Christen würdig, seines großen Gelübdes (Römer 12, 1) täglich zu gedenken, und dasselbe nach Bedürfnis mit praktischen Entschlüssen zu ergänzen. Die triftigen Gründe für das obenerwähnten Gelöbnis, das außer Bruder Russel Tausende der lieben Geschwister aus freien Stücken abgelegt haben, folgen weiter unten.

Danach folgte zum ersten Mal der wörtliche Abdruck des Gelübdes Russels.

Unser Vater, der Du bist in den Himmel, geheiligt werde Dein Name.
Mein Wunsch ist, daß Du immer mehr in meinem Herzen regieren, und Deim Wille immer mehr in meinem sterblichen Leibe geschehen möchte.
Im Vertrauen auf Deine für jede Zeit der Not verheißene Gnade, durch Jesum Christum unseren Herrn, lege ich dieses Gelübde ab:
Täglich will ich vor Deinem himmlischen Gnadenthron der allgemeinen Interessen des Erntewerkes gedenken und besonders des Anteils, dessen ich mich an diesem Werke erfreuen darf, sowie der lieben Mitarbeiter im Bibelhause zu Alleghenn.
Ich gelobe Dir, daß ich, wenn möglich noch mehr als bisher, alle meine Gedanken, Worte und Erke prüfen will, damit ich um so besser befähigt sein möchte, Dir und Deiner treuen Herde zu dienen.
Ich gelobe Dir, daß ich wachsam sein will, um jeder Sache zu widerstehen, die dem Spiritismus und Okkultismus ähnlich ist, und eingedenk dessen, daß es nur zwei Herren gibt, will ich diesen Schlingen als vom Widersacher kommend in jeder vernünftigen Weise zu widerstehen suchen.
Ich gelobe ferner, mit Berücksichtigung der unten genannten Ausnahmen, daß ich mich zu allen Zeiten und an allen Orten gegen Personen des anderen Geschlechtes im persönlichen Verkehr, wenn alleine mit ihnen, genau so benehmen will, wie ich es öffentlich – in Gegenwart einer Versammlung von Kindern Gottes – tun würde, und so weit wie irgend möglich will ich es vermeiden, mit jemanden des anderen Geschlechts in einem Zimmer allein zu sein, es sei denn, daß die Tür zu dem Zimmer weit offen steht; - ausgenommen sind der Mann einer Frau, Vater, Brüder die Frau eines Mannes, Mutter, Schwestern.


Weiter heißt es:
Nachdem wir Vorstehendes bereits als Zirkular an einige Geschwister gesand haben, halten wir es für notwendig, das Gleiche den lieben Wachtturmlesern zugehen zu lassen.
Das ablegen des Gelübdes wurde nun von nun an von allen erwartet.
Obwohl schon in den abgedruckten Leserbriefen dieser Aussage deutlich wurde zu welchen Streitfragen dieses Gelübde führen würde und das es in dieser Form nicht einhaltbar war.

Anstelle hiermit das Gelübde zu einem Gewinn der Brüder abgehandelt zu haben entstand dadurch eine Streitfrage die die Brüder fortan jahrelang beschäftigte und deren Auswirkungen uns bis heute erhalten geblieben sind.

• Wachtturm Februar 1909
Auf der Doppelseite 28 und 29 befinden sich drei Panorama Fotos des Amerikanischen Kongresses in Put in Bay.

Auf diesem Kongress war auch Russel als Hauptredner zu gegen.
Für zwei Tage musste er zwischendrin abreisen weil er eine Beerdigungsansprache für Bruder Stewart halten musste. Bruder Stewart war General-Leutnant in der Südstaaten-Armee.

Auf Seite 38 wird von einer Ansprache berichtet in der von „eitlem Schwören“ spricht. Mit der Warnung „Schwört nicht“ um euch nicht unnötig zu versündigen.

Auf Seite 40 heißt es dann:
Zuletzt wurden noch einige, das Gelübde angehende Fragen laut.
…Es wäre indes nicht richtig, daraus einen Anlaß des Streites zu machen. Jeder hat ja das Recht, nach sorgfältiger Erwägung nach seinem Dafürhalten zu entscheiden; er (Bruder Russel) behalte sich dieses Recht auch vor, indes glaubt er sicherlich, daß es nicht anders als segensreich sein kann.

• Wachtturm März 1909 Seite 52
Frage betr. Das Gelübde:
Wie wenn die Gesundheit oder das Wetter es verhindern, die Türe offen zu lassen, und man ist mit einer Person des anderen Geschlechts allein im Zimmer?
Oder man ist in einem Kontor oder Zimmer, worüber derjenige nicht zu bestimmen hat, der das Gelübde abgelegt hat.
…Schwinden unserer köstlichen Freiheit in Christo, denn, das müssen wir alle zugeben, die Warnung, mit einer Person des anderen Geschlechtes in einem geschlossenen Raume allein zu sein, steht nirgends in der Bibel…

• Wachtturm 1974 Seite 63-64
Fragen von Lesern
Wenn jemand früher einmal Gott ein Gelübde abgelegt hat und jetzt erkennt, daß es unvernünftig war, muß er sich dann weiterhin daran halten? — USA.
Das hängt von der Art des Gelübdes und von den Umständen ab, unter denen der Betreffende das Gelübde abgelegt hat. Zuerst wäre es jedoch gut, zu betrachten, was ein „Gelübde“ im Sinne der Bibel ist.
Die in der Bibel erwähnten Gelübde waren feierliche Versprechen gegenüber Gott, nicht gegenüber irgendeinem Menschen oder einer Gruppe von Menschen. Diese Gelübde zeichneten sich auch dadurch aus, daß sie in allen Fällen, in denen sie beschrieben werden, mit einer Bedingung verbunden waren. Das heißt, jemand, der ein Gelübde ablegte, sagte zu Gott sinngemäß: „Wenn du das und das tust (vielleicht jemand aus großer Gefahr rettest oder Erfolg oder Sieg schenkst), werde ich das und das tun.“ Wenn Gott dann der Bitte des Betreffenden entsprach, war dieser verpflichtet, das zu erfüllen, was er versprochen hatte. Oft bestand das Bezahlen des Gelübdes in einem Tieropfer oder darin, daß man etwas von seinem Eigentum dem Dienste Gottes weihte (3. Mose 7:16; 22:21). In anderen Fällen bestand die Bedingung darin, daß der Betreffende gelobte, etwas Bestimmtes nicht zu tun, bis er ein gewisses Ziel erreicht hätte — mit der Hilfe Gottes. (Vergleiche 1. Mose 28:20-22; 4. Mose 21:2, 3; 30:2-4; Richter 11:30-39; 1. Samuel 1:11; Psalm 132:1-5.)
Man sollte auch beachten, daß Gelübde etwas Freiwilliges waren, nicht etwas, wozu man aufgefordert worden wäre.

Es wurden auch keine Gelübde als allgemeine Voraussetzung für alle festgelegt, die ein bestimmtes Vorrecht genießen oder in ein bestimmtes Verhältnis gelangen wollten.

Wenn daher jemand ein Jünger Christi Jesu wird und die Voraussetzungen erfüllt, die an alle gestellt werden, wie zum Beispiel, daß man bereut und umkehrt, eine öffentliche Erklärung des Glaubens ablegt und getauft wird, ist damit kein „Gelübde“ im biblischen Sinne verbunden.

Biblische Gelübde sind auch nicht mit den sogenannten Klostergelübden zu vergleichen, die Personen in späteren Jahrhunderten ablegen mußten, um in gewisse kirchliche Orden aufgenommen zu werden. Die Gelübde „der Keuschheit, der Armut und des Gehorsams“ verpflichteten diejenigen, die sie ablegten, gegenüber dem betreffenden Orden und dienten diesem Orden dazu, seine Mitglieder in der Gewalt zu haben. Höhere kirchliche Würdenträger konnten Menschen von einem bestimmten Gelübde entbinden, aber bei einigen Gelübden konnte die Dispensation nur durch das nominelle Oberhaupt der Kirche erfolgen, so zum Beispiel in der katholischen Kirche. Dabei handelt es sich jedoch nicht um biblische Gelübde, denn biblische Gelübde waren völlig freiwillig, und sie waren eine persönliche Angelegenheit zwischen dem Betreffenden und Gott. Außerdem konnte unter dem Gesetzesbund zwar das Gelübde einer Frau von ihrem Mann oder von ihrem Vater (innerhalb einer bestimmten Zeit nach Ablegen des Gelübdes) für ungültig erklärt werden, in allen anderen Fällen aber konnte kein Mensch jemand von einem biblischen Gelübde entbinden (4. Mose 30:3-15).

Diese Tatsachen zeigen, daß viele sogenannte „Gelübde“, die heute abgelegt werden, in Wirklichkeit keine Gelübde im biblischen Sinne sind. Gleichfalls ist es offensichtlich, daß kein Gelübde bindend ist, das jemand verpflichten würde, etwas zu tun, was nicht in Übereinstimmung mit dem Willen Gottes ist, zum Beispiel ein Gelübde, das zum Mißbrauch von Blut führen oder auf irgendeine Weise Unsittlichkeit mit der wahren Anbetung in Verbindung bringen würde. (Vergleiche 5. Mose 23:18; Apostelgeschichte 15:19, 20.)

Wie verhält es sich denn mit Gelübden, die der biblischen Beschreibung entsprechen und die nicht im Gegensatz zu Gottes Willen stehen? Über Gottes Einstellung zu Gelübden, die jemand in Israel ablegen mochte, heißt es im Gesetzesbund: „Falls du Jehova, deinem Gott, ein Gelübde ablegst, sollst du nicht langsam sein, es zu bezahlen, denn Jehova, dein Gott, wird es unweigerlich von dir fordern, und es würde dir in der Tat zur Sünde werden. Falls du es aber unterläßt, ein Gelübde abzulegen, wird es dir nicht zur Sünde werden“ (5. Mose 23:21, 22). In Prediger 5:4-6 ist folgende Warnung zu lesen: „Wann immer du Gott ein Gelübde gelobst, zögere nicht, es zu bezahlen, denn da ist kein Gefallen an den Unvernünftigen. Was du gelobst, bezahle. Besser ist es, daß du nicht gelobst, als daß du gelobst und nicht bezahlst. Gestatte deinem Munde nicht, dein Fleisch zum Sündigen zu veranlassen.“ (Vergleiche Sprüche 20:25.) Da Jehova Gott seine Maßstäbe nicht ändert, gelten die von ihm dargelegten Grundsätze auch für die heutige Zeit.
Da (abgesehen von dem Gelübde einer Frau, das von ihrem Vater oder ihrem Mann für ungültig erklärt werden könnte) kein Mensch jemand von einem Gelübde entbinden kann, sollte man sich offensichtlich ernste Gedanken machen, bevor man ein Gelübde ablegt. Ein Christ sollte einen stichhaltigen Grund dafür haben, ein Gelübde abzulegen, und sollte zweifellos in der Lage sein, das zu bezahlen, was er in seinem Gelübde versprochen hat. Sonst wäre es weit besser, kein Gelübde abzulegen.
Was nun, wenn jemand später erkennt, daß er sein Gelübde voreilig oder gedankenlos abgelegt hat? Er sollte die Angelegenheit nicht leichtnehmen, sondern sollte versuchen, das Gelübde zu bezahlen. Die Tatsache, daß es ihm schwerfallen könnte, wäre keine Entschuldigung. Es war für Jephtha sicher nicht leicht, das Gelübde zu erfüllen, das er Gott abgelegt hatte, aber er bezahlte es gewissenhaft (Ri. 11:30-39). Unter dem Gesetzesbund war es eine Sünde, einen Eidschwur nicht zu erfüllen, selbst wenn dieses Versäumnis nicht absichtlich war. Es wurde zwar nicht die Todesstrafe verhängt, aber es war erforderlich, Gott ein Sündopfer darzubringen (3. Mose 5:4-6; vergleiche Matthäus 5:33). Und Gott warnte davor, daß, selbst wenn er dem, der das Gelübde abgelegt hatte, Erfolg geschenkt haben mochte, das Versäumnis, das Gelübde später zu bezahlen, dazu führen könnte, daß er „in Zorn geraten“ und das „zunichte machen“ würde, was der Betreffende erreicht hätte (Pred. 5:6). Es könnte also dazu führen, daß Gott dem Betreffenden — wenigstens in einem gewissen Maße — seine Gunst entzieht.
Wer sich heute über diese Angelegenheit Gedanken macht, sollte sich daher zunächst fragen, ob er ein Gelübde im biblischen Sinne abgelegt hat oder nicht. War es ein Versprechen, das er Gott persönlich gab, das mit einer Bedingung verbunden war, das privat, freiwillig und unaufgefordert gegeben wurde und nicht im Gegensatz zu Gottes Willen stand? Dann sollte man sich auf jeden Fall bemühen, es zu bezahlen. Wenn der Betreffende versäumt hat, es zu bezahlen, muß er die Folgen tragen und sich bemühen, Gottes Gunst wiederzuerlangen. Möglicherweise befindet er sich in einem Dilemma, da ihn sein Gelübde (zum Beispiel ein Gelübde der Ehelosigkeit) in eine Situation gebracht haben mag, in der er spürt, daß die Einhaltung des Gelübdes dazu führen könnte, daß er Gottes Maßstab hinsichtlich eines christlichen Wandels verletzt, vielleicht hinsichtlich der Sittlichkeit. Vielleicht glaubt er, die einzige Möglichkeit, sich davor zu bewahren, in Unsittlichkeit verstrickt zu werden, bestehe darin, das Gelübde nicht zu bezahlen, und hofft, Gott werde barmherzig sein und ihm vergeben. Er selbst muß die Entscheidung treffen, denn niemand anders kann ihn von seinem Gelübde entbinden oder seine persönliche Verantwortung übernehmen. Er muß gemäß seinem eigenen Gewissen leben.
Eine Überprüfung wird oft ergeben, daß das, was man für ein Gelübde gehalten hatte, kein Gelübde im Sinne der Bibel war. Das bedeutet natürlich nicht, daß damit unbedingt alle Verantwortung endet. Ein Christ sollte nicht nur bemüht sein, Gott seine Gelübde zu bezahlen, sondern sollte in all seinen Worten zuverlässig sein, so, daß sein Ja ja bedeutet und sein Nein nein (Matth. 5:33-37). Er sollte immer aufrichtig versuchen, seine Versprechen und Vereinbarungen Gott und Menschen gegenüber einzuhalten. Manchmal mag er eine Vereinbarung mit jemand anders treffen und später erkennen, daß er sich dadurch in große Schwierigkeiten gebracht hat. Er kann dann dem Grundsatz folgen, der in Sprüche 6:1-5 in bezug auf einen Mann, der für einen anderen Bürge wurde, niedergelegt worden ist, nämlich: „Geh, demütige dich, und bestürme deinen Mitmenschen eindringlich. . . . Befreie dich.“
Im Hinblick auf Gelübde und alle anderen Dinge sollte ein Christ immer im Sinn behalten, daß es wichtig ist, ein gutes Verhältnis zu Jehova Gott aufrechtzuerhalten.


Demnach sind Gelübde als allgemeine Voraussetzung für alle , die ein bestimmtes Vorrecht genießen oder in ein bestimmtes Verhältnis gelangen wollten wie zum Beispiel dem Vollzeitdienst nicht an das geforderte Glübde gebunden.
Trotzdem wird der Ordenscharakter des Behels gefördert.
Unter Bethelmitarbeitern werden „scherzhafter weise“ die Brüder draußen als „weltis“ bezeichnet.

Nachfolgendes Lied wird mindestens 1 x im Jahr in der Versammlung und etwa 1 x im Jahr auf einen der drei Kongresse gesungen.

Liederbuch Lied 212
Hab Dank, Herr Jehova
(1. Thessalonicher 5:18)

1. Hab Dank, Herr Jehova, bei Tag und bei Nacht.
Ins kostbare Licht hast du uns gebracht.
Hab Dank, daß das Vorrecht zu beten ist da.
In all unsren Sorgen bist du stets nah.

2. Hab Dank, Herr Jehova, für dein’ treuen Sohn,
der Tod und auch Hades besiegte schon.
Hab Dank, denn du lehrst uns, zu tun deinen Will’n
und unsre GELÜBDE stets zu erfüll’n.

3. Hab Dank, Herr Jehova, für Brüder so treu,
die besten Gefährten, ob alt, ob neu.
Hab Dank, daß du durch deinen heiligen Geist
das Volk fest bewahrst, das dich heute preist.

4. Hab Dank, Herr Jehova, daß wir Wahrheitswort
stets predigen dürfen, ja immerfort.
Hab Dank, daß vergangen sind bald Schmerz und Leid;
gesegnet sind wir dann in Ewigkeit.


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