Noch ne Stiftung

Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 02. Dezember 2005 07:23:47:

Bereits seit Januar 2002 ist der deutsche „Stiftungsmarkt" um eine „Stiftung" mehr bereichert, mit dem Titel: „Arnold-Liebster-Stiftung", die ihren Sitz in Karben, Bundesland Hessen hat. Man darf wohl rätseln welcher Rechtsanwalt deren juristische Betreuuung (und in der Folge dieser Betreuung die dafür fälligen Honraransprüche bekommen hat).
Einiges spricht dafür, wohl ebenfalls ein Rechtsanwalt der seinen Sitz im Bundesland Hessen hat.
Letzteres ist zwar Spekulation. Aber im Rahmen der Meinungsfreiheit sind solche Spekulationen, sofern sachbezogen, durchaus noch in der Bandbreite des Zulässigen.

Man erfährt auch die Namen der Mitglieder des Stiftungsvorstandes. Unter ihnen auch der Max Wörner aus der Schweiz. Letzterer auch bekannt geworden durch seine Verteidigung der Schweizer Zeugen Jehovas Wehrdienst-Erklärung aus dem Jahre 1943 und anderes mehr.
Man erfährt auf der Webseite dieser Stiftung unter anderem, dass zwar ehrenamtliche Arbeit für das Stiftungsziel angedacht sei, gleichwohl aber Auslagen-Erstattungen durchaus im Bereich des möglichen sind. Na ja, kennt man auch von anderen Stiftungen.

Noch so ein bezeichnender in der Satzung enthaltener Satz:
„Verfassungsänderungen, die den Zweck der Stiftung betreffen, bedürfen der Zustimmung des zuständigen Finanzamtes."

Dieser Satz - kleingedruckt - müsste man eigentlich in riesengroßen Lettern als eigentlichen ökonomischen Zweck, nebst dem „idellen Zweck" bezeichnen. Da ist ein Instrumentarium geschaffen (gilt für Stiftungen generell. Nicht bloß für diese spezielle), mittels dessen geviewte Vertreter der „Rechtsberatungsbranche" (dies ist keine offizielle Bezeichnung, sondern eine persönliche Wertung auf der Basis der grungdgesetzlichen Meinungsfreiheit). Mit der also geviewte Leute genannter „Branche", besonders gekonnt auf der deutschen Steuergesetzgegebung zu spielen vermögen.

Wenn man denn nun weiter fragt, was denn die in Rede stehende Stiftung so bisher bewegt habe, fällt deren Bilanz nicht übermäßig üppig aus.
„Böse Zungen" meinen gar, der Unterlink auf der Webseite dieser Stiftung mit dem Titel „Historisches Archiv" sei dafür charakteristisch. Klickt man ihn an, sieht man nämlich inhaltlich - Nichts!

Gleichwohl sind die beiden schon in mehreren Sprachen erhältlichen Memoiren-Bücher der betagten Stiftungsgründer da durchaus zu nennen „Hoffnung im Nazisturm" und „Allein vor dem Löwen". Die anfallenden Spesen für Lesereisen und ähnliches, die Übersetzungskosten usw. - man kann sich durchaus vorstellen, dass in der jährlichen finanziellen Abschlussrechnung dem Finanzamt einiges präsentiert wird, mit der Anheischung, letzteres möge das als Ausgaben im Sinne des Stiftungszweckes anerkennen.

Offenbar macht in dem Milieu, dem obige Stiftung zuzuordnen ist, dieses Beispiel Schule. Gemäß einer Pressemeldung gibt es nun eine weitere Stiftung auf diesem Markt.

Dazu gibt es in dieser Pressemeldung auch den „markigen" Satz:
„Die Berthold-Mehm-Stiftung wird am 8. Dezember, 16 Uhr, in Hildesheim offiziell vorgestellt. Wilfried Knauer wird einen Vortrag über das Schicksal der Bibelforscher und die Gründung der Stiftung halten."

Der Enkel des im Stiftungsnamen genannten Berthold Mehm heißt auch Berthold Mehm. Das Schicksal seines Großvaters in der NS-Zeit lies er ja schon (in zwei Buchauflagen) dokumentieren. Die Liebsters haben es vorgemacht, und Mehm Junior macht es nun nach wie man, (Zitat aus obigem Beispiel der Liebster-Stiftung) es am geschicktesten bewerkstelligt:
„Verfassungsänderungen, die den Zweck der Stiftung betreffen, bedürfen der Zustimmung des zuständigen Finanzamtes."

Natürlich verfolgt auch diese Stiftung ideelle Ziele. Das sei keineswegs in Frage gestellt. Über letzteres berichtet denn des langen und breiten auch der entsprechende Pressebeitrag.

www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2164/artid/4800049


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