Re: Reinhard Dettmeyer, Institut für Rechtsmedizin der Universität Bonn


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 13. September 2005 07:46:43:

Als Antwort auf: Re: Anderthalb Monate später wurde er beerdigt geschrieben von Drahbeck am 12. September 2005 04:12:19:

Gelesen in: Reinhard Dettmeyer "Medizin und Recht für Ärzte", Berlin 2001 S. 223f.

"In einem tödlich endenden Fall von hämorrhagischem Schock infolge eines blutenden Ulcus duodeni unterschrieben sowohl der Patient als auch seine Ehefrau eine Willenserklärung, die die Gabe von Bluttransfusionen auch im äußersten Fall verbot. Ein persönlicher Bevollmächtigter sowie der Vorsitzende des Krankenhausverbindungskomitees der Zeugen Jehovas wurden eingeschaltet, die im Falle des Verlustes der Geschäftsfähigkeit des Patienten Sorge tragen sollten, dass sein Wille respektiert wird. Dabei wurden Vollmachten erteilt zur Durchführung und Abwehr gerichtlicher Maßnahmen, zur Einsichtnahme in Krankenunterlagen und zur Erteilung von Untervollmachten an Ärzte und Rechtsanwälte."

Was hier in trockenstem Juristendeutsch formuliert ist, muss man sich mal in der Praxis vorstellen. Da wachen also auch Beauftragte des "Krankenhausverbindungskomitees der Zeugen Jehovas" darüber, dass Ärzte nicht etwa eigenmächtig Leben mittels Bluttransfusion erhalten. Sie wachen also im Angesicht der Ärzte darüber, dass der Patient auch wirklich verreckt! Und um etwaige Gewissensskrupel der Ärzte abzumildern, ist man bereit denen juristisch "beizustehen". Zitiert wird da eine solche den Ärzten übergebene "Erklärung", mit den in ihr auch enthaltenen Sätzen:

"Ich befreie die behandelnden Ärzte, das Krankenhaus und das Krankenhauspersonal insoweit von der Haftung für jegliche Schäden, die bei kunstgerechter Versorgung auf meine Ablehnung der Bluttransfusionen zurückgeführt werden könnten. Dieser Wille ist auch für meine Erben bindend."


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