Re: Infolink "e.V "


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 09. August 2005 14:52:39:

Als Antwort auf: Re: Infolink "e.V " eine bewußte rechtswidrige Irreführung? geschrieben von Beobachter am 09. August 2005 14:29:57:

Die sieben notwendigen Personen wird es schon geben. Da habe ich keinerlei Zweifel.

Ein privatrechtlicher Verein kann auch dann bestehen, sollte ihm kein e. V. Status zugebilligt werden.
Bei e. V. geht es úm Privilegien (in der Regel finanzieller Art). Ist sozusagen die mittlere Position. Die "Oberklasse" heißt "Körperschaft des öffentlichen Rechts". Wer den Oberklassenanspruch erhebt, ist zugut bekannt.

Aber auch ein "e. V." steht sich gegenüber einem nur privatrechtlichen Verein, finanziell besser.
Beispiel, der nach wie vor als eingetragener Verein bestehende Verein "Ausstieg e. V." (im Bundesland Rheinland/Pfalz) (mit dem Stefan E. W. sich überworfen hat)konnte - nachweisbar - eine Erbschaft kassieren (auch wenn es um die noch juristischen Knatsch gab). Wenn es um Geld geht, pflegen bei manchen "die Augen zu blitzen". Letztendlich konnte man im genannten Fall kassieren.

Hätte hingegen (als Sandkastenspiel)eine Privatperson jene Erbschaft bekommen (die nicht in allerengster familiäre Linie zum Erblasser steht), hätte der Staat kräftigst mitkassiert. Jedenfalls erheblich mehr als im Falle eines "e.V."

Die sieben Personen haben aber nun ihren Begehrungsantrag in Nordrhein-Westfalen (ein anderes Bundesland) gestellt.
Anträge kann man viele stellen. Man sieht es auch am genannten KdöR-Beispiel. Eine Antragsstellung bedeutet indes nicht mit Zwangsläufigkeit, dass ihr auch stattgegeben wird.

Es sei denn ich habe, eine diesbezüglich wichtige Meldung übersehen, ist mein Wissenssstand immer noch der, dieser Antrag befindet sich nach wie vor in der Schwebe.

Sollten gegenteilige Erkenntnisse vorliegen, wäre ich für entsprechende Beweise dankbar.


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