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Geschrieben von Drahbeck am 09. August 2005 14:52:39: Als Antwort auf: Re: Infolink "e.V " eine bewußte rechtswidrige Irreführung? geschrieben von Beobachter am 09. August 2005 14:29:57: Die sieben notwendigen Personen wird es schon geben. Da habe ich keinerlei Zweifel. Ein privatrechtlicher Verein kann auch dann bestehen, sollte ihm kein e. V. Status
zugebilligt werden. Aber auch ein "e. V." steht sich gegenüber einem nur privatrechtlichen
Verein, finanziell besser. Hätte hingegen (als Sandkastenspiel)eine Privatperson jene Erbschaft bekommen (die nicht in allerengster familiäre Linie zum Erblasser steht), hätte der Staat kräftigst mitkassiert. Jedenfalls erheblich mehr als im Falle eines "e.V." Die sieben Personen haben aber nun ihren Begehrungsantrag in Nordrhein-Westfalen (ein
anderes Bundesland) gestellt. Es sei denn ich habe, eine diesbezüglich wichtige Meldung übersehen, ist mein Wissenssstand immer noch der, dieser Antrag befindet sich nach wie vor in der Schwebe. Sollten gegenteilige Erkenntnisse vorliegen, wäre ich für entsprechende Beweise dankbar. |