Re: Wkipedia


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 04. März 2005 09:25:42:

Als Antwort auf: Re: Wkipedia geschrieben von Drahbeck am 21. Februar 2005 07:43:56:
Es wurde schon etliche Tage vorher angekündigt, und ist nun eingetreten. Die ersatzlose Löschung der Seite (Zeugen Jehovas) Kritik in der Wikipedia.

Die Existenz (zumindest einige Zeit lang) dieser Seite war ohnehin ein fauler Kompromiss.
Für die ZJ-Fraktion in der Wikipedia gibt es nur eine Zielstellung:
Hofberichterstattung, der „Regenbogenpresse“ ebenbürtig.
Motto: Friede, Freude, Eierkuchen.

Immer wieder mal meldeten sich aber auch Stimmen zu Wort, die dieses hehre Ziel desavouierten. Vertraten diese Stimmen mit einigen Nachdruck ihre Position (was durchaus nicht immer der Fall war) und ließen sie sich von den Techniken der „Theokratischen Predigtdienstschule“ welche die ZJ-Fraktion wahrlich beherrscht, nicht beeindrucken, ergab sich als Ausweg die Mogelpackung eine Unterseite zu kreieren, eben die Seite „Zeugen Jehovas (Kritik)“. Dahin wurde dann alles verbannt, was die ZJ-Fraktion in der Hauptseite über die Zeugen Jehovas nicht sehen wollte; aber zähnknirschend einstweilen hinnahm (nehmen musste). Es ergab sich auch, dass diese Unterseite immer länger wurde. Auch dort gab es Löschungen, manchmal auch Widereinstellungen (letzteres eher weniger). Auch dort war die Handschrift der ZJ-Fraktion unübersehbar.

Eine reale Wiedergabe der tatsächlichen Kritikerpositionen war auch diese Seite nicht. Dafür sorgte schon die ZJ-Fraktion.

Wie Heise-Online mal vor einiger Zeit feststellte, ist wohl kaum ein anderer Wikipedia-Artikel so oft und so erbittert (im Hüh und Hot) überarbeitet worden, wie der bezüglich der Zeugen Jehovas. Das machte schon auf Außenstehende, einen etwas merkwürdigen Eindruck. Das kann man durchaus nachvollziehen. Symptom dafür sind auch jene Äußerungen auf der Diskussionsseite zu „Zeugen Jehovas (Kritik)“ (faktisch eine weitere Umterseite selbiger), in der beispielsweise zu lesen war:


Ich frag jetzt mal einfach ganz unbefangen in die Runde nach der Existenzberechtigung einer Seite "Zeugen Jehovas (Kritik)". Sind die etwa so böse, dass das einer eigenen Seite bedarf, die dazu noch länger ist als der Haupttext? Also entweder hab ICH nicht verstanden, was ein Lexikon sein sollte... - aber jeder soll ja auch seine Spielwiese haben.

Ich habe keine Ahnung, warum diese Seite existiert. Wer darf denn über eine Löschung entscheiden?--Mini 10:35, 12. Nov 2004 (CET)

Jedenfalls steht diese Seite ziemlich allein dar. Wo ist die Seite Scientology (Kritik), Mormonen (Kritik) etc.? Wundert mich a) dass so eine verhältnismässig kleine Gruppe eine eigene Kritikseite benötigt, b) im gegensatz zur englischen Wikipedia sich die Autoren sich hier einfach nicht kurzfassen können. Gruss -cljk 09:53, 12. Nov 2004 (CET)

Sicher nicht der beste Vergleich, aber es gibt ja auch die Seite "Bibelkritik". (TDF)

Nun ist das Pendel erst mal, wie ausgeführt in Sachen Totallöschung ausgeschlagen. Der nach wie vor existierende Link in der Hauptseite über Zeugen Jehovas (noch existierend) führt ins Nirwana.

Noch kurz vor dieser Löschung hatte es einer von der ZJ-Fraktion unternommen, diese Seite, erneut, zum xten Male zu überarbeiten. Wie er und seine Überarbeitung einzuschätzen ist, wird auch an solchen von ihm eingeführten Vokabeln deutlich, wie:
„Angebliche totalitäre Strukturen“. Angebliche …

Auch diese, wohl vergebliche Liebesmüh, änderte nichts an dem nun vorliegenden Ergebnis der Löschung.

Sprach Heise Online vor einiger Zeit von 300 Überarbeitungen des Zeugen Jehovas-Artikels. Nun warten wir es mal ab, wie diese Bilanz rückblickend, nach den nächsten 12 Monaten aussieht. Wer da glaubt, nun sei das Thema Überarbeitungen „endlich vom Tisch…“ Ob derjenige wohl recht hat?

Nachstehend, als Dokumentation noch die letzte Variante des nun gelöschten Artikels:

Die Zeugen Jehovas sind eine kontrovers beurteilte religiöse Gemeinschaft. In diesem Artikel werden einzelne Kritikpunkte dargestellt, unabhängig davon, ob diese von den Zeugen Jehovas bestritten werden oder ob die Vorwürfe belegt werden können. Für die Darstellung der Lehre und Praxis siehe den Hauptartikel.

Kritik
Angebliche totalitäre Strukturen

Die Zeugen Jehovas werden von einigen Religionswissenschaftlern, Sektenexperten und ehemaligen Mitgliedern als totalitäre religiöse Gruppe angesehen, da sie die Meinungs- und Entscheidungsfreiheit der Mitglieder durch organisatorische und gruppendynamische Faktoren stark eingeschränkt sehen. Folgende Gründe werden dafür genannt:

Die Zeugen Jehovas sähen sich als die einzig wahre christliche Religionsgemeinschaft und als einzigen Weg zur Erlösung. Diese Einstellung übe einen ziemlichen Druck auf die Mitglieder aus, da ein Ausschluss dem ewigen Tod gleichkomme. Die übrige Welt und die übrigen christlichen Konfessionen würden als von Satan beherrscht angesehen (1. Johannes 5, 19), was die Freiheit der Mitglieder, sich objektiv zu informieren, einschränke - insbesondere für Mitglieder, die von Kind auf bei den Zeugen Jehovas seien.

Eine starke Betonung des nahe bevorstehenden Weltendes erzeuge einen starken Missions-, Leistungs- und Spendendruck, der wenig Zeit und Aufmerksamkeit für anderes übrig lasse.

Es gäbe bei den Zeugen Jehovas keine Meinungsfreiheit bezüglich der Lehre. Die genaue Auslegung der Bibel werde von der "Leitenden Körperschaft" in Brooklyn bestimmt. Zweifel an dieser Lehre würden als Rebellion gegen Gott ausgelegt. Die einzig mögliche Meinungsfreiheit bestehe darin, die Lehre abzulehnen und die Gemeinschaft zu verlassen, oder an den Aktivitäten der Gemeinschaft nicht mehr teilzunehmen. Da damit aber nach Sicht der Zeugen Jehovas der ewige Tod verbunden sei, seien die Mitglieder stark unter Druck gesetzt, die Lehre der Leitung zu akzeptieren.

Die Mitglieder würden angehalten, gesellschaftliche Kontakte mit Außenstehenden zu vermeiden. Kontakte würden von der Leitung nicht verboten, aber es wird im Geiste von 1. Korinther 15 gezeigt, dass solche Kontakte die geistigen Ziele (Paulus nennt die Auferstehungshoffnung) verwischen könnten.

In Kombination mit der großen zeitlichen Belastung durch bis zu fünfmal wöchentliche Zusammenkünfte und der ausdrücklich erwünschten Missionstätigkeit, wozu natürlich auch noch Beruf und Haushalt kommen, sei es in der Praxis stark erschwert, Beziehungen zu Außenstehenden zu pflegen, zumal viele sonst übliche Festlichkeiten, z.B. Geburtstage oder Weihnachtsfeiern bei Zeugen Jehovas als heidnisch gelten und vermieden würden.

Kontrolle der Information, die Mitglieder bekämen: Die Mitglieder seien angehalten, die zweiwöchentlichen Zeitschriften und weitere Wachtturm-Lektüre vollständig und genau zu "studieren". Zu zwei bis drei "Studienartikeln" im Wachtturm und fast allen in den Broschüren und Büchern gibt es vorgegebene Fragen. Jede Woche gibt es mehrere Zusammenkünfte, auf denen diese Lektüre weiter eingeprägt werde. Jedoch hätten die gewöhnlichen Mitglieder keinerlei Einfluss auf den Inhalt der Zeitschriften. Andererseits sei Wachtturm-kritische Literatur streng verboten. Insgesamt habe die ZJ-Organisation in mancher Hinsicht mehr Ähnlichkeit mit einem Zeitschriften-Konzern, Drückerkolonnen und Multi-Level-Marketing als mit einer Kirche.

Da die Reinheit der Gruppe ein sehr wichtiger Faktor sei, würden die Mitglieder dazu angehalten, das Fehlverhalten anderer Mitglieder den Ältesten zu melden - dafür werde 3. Mose 5,1 zitiert. Das führe, auch wenn solche Meldungen nur selten tatsächlich gemacht würden, zu einer strengen gegenseitigen Sozialkontrolle, die in der Praxis die Handlungsfreiheit des Einzelnen stark einschränke. Die Reinheit der Gruppe stehe dabei als Wert über der Freiheit des Einzelnen. Der Wachtturm vom 1. September 1987 schreibe, dass dabei in schweren Fällen unter Umständen gegen das Berufsgeheimnis verstoßen werden könne, da Gottes Wort mehr gelte als menschliche Gesetze, und eine schwere Sünde des Anderen dessen Verhältnis zu Gott störe. Mitgliedern, die z.B. als Medizinalpersonen oder Rechtsanwälte einem Berufsgeheimnis unterstehen, würde gemäß diesem Artikel geraten, ihre Mandanten im voraus auf diese Problematik hinzuweisen, falls sie zutreffe, damit durch solche Regeln keine Gesetze verletzt würden.

Wer sich bei den Zeugen Jehovas nicht an die Weisungen der Leitung halte, und sich nach einer vernünftigen Zeitspanne nicht wieder auf den rechten Weg bringen lasse, gegen den werde ein internes Rechtsverfahren eingeleitet und anschließend werde er ausgeschlossen.

Kinder von Zeugen müssten zwar ein Alter haben, in dem sie selbst entscheiden könnten, ob sie Teil der Gemeinschaft durch die Erwachsenentaufe werden möchten. Wenn sich ein getauftes Kind aber gegen die Gemeinschaft entscheiden würde, würden die Eltern unter Druck gesetzt, sich von den Kindern loszusagen - es gibt dokumentierte Einzelfälle, wo Kinder deshalb aus dem Haus geworfen wurden (obwohl das nicht gelehrt würde) und die Eltern den Kontakt abgebrochen haben.

Der ständige Kontakt zu Abtrünnigen könne mit einem Ausschlussverfahren enden. Zeugen Jehovas beriefen sich dabei auf Bibeltexte wie 2. Johannes 9-11 und Titus 3, 10-11, in denen erklärt wird, dass selbst das Grüßen eines solchen verkehrt sei.

Veränderung der Lehrmeinungen der Zeugen Jehovas
Zur heutigen Interpretation der Zeugen Jehovas gibt es auch eine zeitgenössische Gegensicht. Solche Grundsatzttexte wie Römer 13 wurden um diese Zeit von ihnen anders verstanden. Kombiniert mit ihrer Endzeitnaherwartung ("Es ist später als Du denkst"; Kongressmotto 1949) ließ man sich dazu hinreißen, weltliche Obrigkeiten pauschal als "Gangster in Amt und Würden. Überzeugender Beweis dafür, dass Politiker nicht die 'von Gott verordneten obrigkeitlichen Gewalten' sind", zu bezeichnen. So die Artikelüberschrift in ihrer Zeitschrift "Erwachet!" vom 8. November 1949.
Ihre damalige Grundsatzsicht kommt auch in einem Artikel mit der Überschrift: „Untertan den Höheren Obrigkeiten" im „Wachtturm" vom 15. Januar 1951 zum Ausdruck. Unter Bekräftigung der 1928/29 eingeführten These, die in Römer 13 genannten „Obrigkeiten" seien „Nur Gott und Christus", führte man aus: „Daß sich Jehovas Zeugen an diese Folgerungen seither stets hielten, kostete manchen von ihnen ihre persönliche Freiheit, ja selbst ihr Leben.“ Statt aber Römer 13: 1-7 als Anweisungen des Apostels anzusehen, wonach dem Cäsar das zu geben ist, was dem Cäsar gehört, ist dieser Text seit 1929 von Jehovas Zeugen vielmehr als Anweisung betrachtet worden, Gott das zu geben, was Gott gehört ... Weil man unter dem Ausdruck 'die höheren' oder 'obrigkeitlichen Gewalten' nur in erster Linie Gott, den Höchsten, und seinen regierenden Sohn Jesus Christus versteht."
Weiter wird erwähnt, dass dazu die eigene (damals nur Englischsprachige) „Neue Welt Übersetzung" eigens den Begriff „höhere Obrigkeiten" anstatt „Obrigkeiten" eingeführt habe. Erst 1962 wurde diese verschärfte Interpretation von Römer 13 wieder revidiert.

Verfolgung von Zeugen Jehovas in der DDR
Die Konsequenzen dessen, zeigen sich in Ursache und Wirkung auch in der in der Birthlerbehörde verwahrten Stasiakte des 1928 geborenen Werner Liebig (MfS HA XX/4 Nr. 2338. Gekürzt zitiert auch bei Dirksen S. 179f.). Darin findet sich auch die vom 7. Juni 1949 datierte Angabe:
"Seit 2 Jahren tritt (Liebig) als Prediger der Zeugen Jehovas auf. In seiner Rede am 17. Mai 1949 äußerte er sich, daß die Weltlage mit einem Kasperltheater zu vergleichen ist und tat verhöhnende Äußerungen über das vielfache Ja, das in der Weltgeschichte verlangt worden wäre. Er zog eine Parallele zwischen 1933, wo das Ja, wie er sich äußerte, nicht nur geschrieben, sondern gebrüllt worden wäre, und 1949, wo dasselbe getan wurde. (Liebig ist ein typischer Vertreter der Zeugen Jehovas, die für sich jegliches Recht aller menschlichen Einrichtungen in Anspruch nehmen, aber nicht deren Gesetze anerkennen und nur die theokratische Herrschaft der Zeugen Jehovas als bindend erklären)."
Das "Kasperltheater" schlug entsprechend zurück, mit Verurteilung zu lebenslänglichem Zuchthaus. Lange Jahre musste Liebig seine Strafe absitzen, aber nicht lebenslänglich. Und so kam es denn, dass er nach seiner vorzeitigen Haftentlassung, in Folge des DDR-Mauerbaus zum Leiter der Zeugen Jehovas in der DDR, ernannt wurde. Weitere Konsequenz dessen, eine erneute Verhaftung im November 1965, mit erneuter Verurteilung, die nach einigen Jahren durch einen Freikauf in die alte BRD, ein Ende fand.

"Sonderlehren"
Die Bedeutung, die den beiden apokalyptischen Büchern der Bibel - das Buch Daniel im Alten Testament und die Offenbarung des Johannes im Neuen Testament -- von den Zeugen Jehovas eingeräumt wird, wird von Kritikern der Zeugen oft als ungewöhnlich angesehen, da die übrigen christlichen Kirchen sich eher selten auf diese Bücher beziehen.
Die Ablehnung der Dreifaltigkeitslehre gilt anderen christlichen Kirchen als größter inhaltlicher Konfliktpunkt zu den Zeugen Jehovas.
Der von den ZJ verwendeten Neue-Welt-Übersetzung der Bibel wird vorgeworfen, dass sie an gewissen Stellen grammatikalisch nicht richtig übersetzt worden sei, um dadurch die Lehre der Zeugen Jehovas biblisch abzustützen.
Als populäres Beispiel wird das Johannesevangelium 1,1 genannt, wo und Gott war das Wort mit und das Wort war ein Gott übersetzt wird. Diese Form der Übersetzung wird nach Ansicht der ZJ jedoch auch von einer Reihe von anderen Übersetzungen (z.B. Albrecht: "göttliches Wesen hatte das Wort", Pfäfflin: "war von göttlicher Wucht") gestützt, die nicht von Zeugen Jehovas stammen. Außerdem berücksichtige diese Übersetzung grammatikalisch völlig korrekt, dass Theos "Gott" hier ein singularisches Prädikatsnomen sei, das vernünftigerweise mit einem vorangehenden "ein" versehen sei, wie das die großen deutschen Übersetzungen an anderen Stellen praktizieren, wie z.B. in Markus 6, 49; 11, 32; Johannes 4, 19 usw.
Ein anderes Beispiel ist die häufige Verwendung des Namens Jehova im Neuen Testament, wo in den ältesten bekannten Abschriften des Neuen Testaments ho kyrios, wörtlich "der Herr", steht -- "Jehova" kommt in diesen Abschriften als Wort gar nicht vor. Allerdings behaupten die ZJ, dass sie mit ihrer Übersetzung anderen jüdischen, evangelischen und katholischen Übersetzern folgen.
Widersprüche in der Lehre
Dies beträfe in erster Linie die verschiedenen Vorhersagen zum Tage Gottes. Harmagedon, der Tag Gottes, sei für 1914, 1925 und 1975 erwartet und beim Nichteintreffen sei die Lehre entsprechend angepasst worden. Diese Falschvoraussagen sind zwar in der ZJ-Literatur bekannt, jedoch in ihrer Bedeutung verharmlost worden. Viele haben ihr Hab und Gut in der Erwartung verkauft, das Millennium würde zu den genannten Terminen anbrechen. Andere haben ihren Arbeitsplatz gekündigt, um sich kurz vor dem Termin ganz "der Sache Jehovas" widmen zu können. Die Taufzahlen vor 1975 beispielsweise stiegen beträchtlich: 1970 und 1971 nahmen sie um 10,2 % bzw. 9,1 % zu; 1974 wurde sogar ein Plus von 13,5% verzeichnet. Die auf das Jahr 1975 gerichteten Erwartungen sind in der ZJ-Literatur regelrecht angeheizt worden. "Bedenkt, liebe Brüder, dass nur noch ungefähr 90 Monate verbleiben, bis 6000 Jahre der Existenz des Menschen hier auf Erden voll sind!" (Unser Königreichsdienst, internes Informationsblatt, April 1968). Für die Rücknahme dieser falschen Vorhersagen ließ man sich Zeit. Erst 1976 - also erst im darauffolgenden Jahr - fühlte sich die Leitung der ZJ bemüßigt, den Termin 1975 zurückzunehmen - mit der nach der Meinung von Kritikern schwachen Begründung, man habe sich geirrt. Kritiker wenden auf diesen Vorfall einen Kommentar aus dem Alten Testament an: "Wenn der Prophet im Namen Jehovas redet, und das Wort trifft nicht ein oder bewahrheitet sich nicht, so ist dieses das Wort, das Jehova nicht geredet hat. Mit Vermessenheit hat der Prophet so geredet. Du sollst vor ihm nicht erschrecken." (5. Mose 18,22 / "Neue Welt"-Übersetzung).

Kindesmissbrauch
Zeugen Jehovas wurde vorgeworfen, sexuellen Missbrauch von Kindern in manchen Fällen nicht angezeigt oder vertuscht zu haben. Gemäß Richtlinien der Zeugen Jehovas werde nur gegen jemand vorgegangen, wenn der Betreffende entweder geständig sei oder es für den Vorfall mehrere Zeugen gebe. Es seien Fälle dokumentiert, wo verschiedene Opfer gegen den selben Täter aussagten, dies aber nicht akzeptiert worden sei, da es für den einzelnen Fall nicht mehrere Zeugen gegeben haben soll.
Gemäß Zeugen Jehovas sind diese Missbräuche in Fällen, wo die Vorwürfe nachprüfbar waren, aufgedeckt, ernsthaft behandelt und die Opfer geschützt worden. Auch seien die Strafverfolgungsbehörden von nachgewiesenen Fällen benachrichtigt worden, sofern der Betreffende sich nicht selbst gestellt habe.
In den letzten Jahren wurde in der Literatur der Zeugen Jehovas, besonders in der Zeitschrift Erwachet, intensiv über das Thema Kindesmißbrauch aufgeklärt.
Staat-Kirche-Verhältnis

Rechtsprechung zur Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Berlin
1993 befand das Verwaltungsgericht Berlin, dass "die weitere, ungeschriebene, Verleihensvoraussetzung für den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts der 'Rechtstreue' bzw. der 'uneingeschränkten Achtung der Rechtsordnung' erfüllt" sei. "Anhaltspunkte dafür, dass die Beschwerdeführerin bei der Ausübung ihrer Rechtsstellung als Körperschaft im außerkirchlichen Bereich nicht die Gewähr der Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen biete oder dem Staat aktiven Widerstand leisten werde - was allein die Versagung der Verleihung von Körperschaftsrechten begründen könne -, seien nicht dargelegt worden und auch nicht ersichtlich. Angesichts des Umstands, dass die Beschwerdeführerin als mitgliederstarke Religionsgemeinschaft jahrzehntelang - mit Ausnahme von Verboten und Verfolgungen während der nationalsozialistischen und der kommunistischen Gewaltherrschaft - in der demokratischen Gesellschaft unbeanstandet tätig sei, müsse man davon ausgehen, dass es verfassungsfeindliche Bestrebungen und gesetzeswidrige Verhaltensweisen nicht gebe."
Das Oberverwaltungsgericht Berlin bestätigte 1995 ebenfalls, dass "die ungeschriebene Voraussetzung der 'Rechtstreue' ... ebenfalls erfüllt [sei]."
Das Bundesverwaltungsgericht widmete sich dem Kriterium der Rechtstreue 1997 noch nicht, da es die Nichtteilnahme an staatlichen Wahlen bemängelte. Weiterhin erkannte es an, dass "die Gemeinschaft ... dem Staatswesen gegenüber ... grundsätzlich positiv eingestellt [sei]".
Das Bundesverfassungsgericht bemerkte im Jahre 2000, dass "nicht jeder einzelne Verstoß gegen Recht und Gesetz die Gewähr rechtstreuen Verhaltens in Frage" stelle. ... "In ihrer auf Abgrenzung bedachten Haltung, die sich auf religiös begründete Verlautbarungen beschränkt und sich politischer Optionen enthält, übt die Beschwerdeführerin offenbar keinen spürbaren Einfluss auf Nichtmitglieder aus." Inwieweit "durch die von ihr empfohlenen Erziehungspraktiken das Wohl der Kinder beeinträchtigt oder austrittswillige Mitglieder zwangsweise oder mit vom Grundgesetz missbilligten Mitteln in der Gemeinschaft festhält und damit dem staatlichen Schutz anvertraute Grundrechte beeinträchtigt" seien, wollte das Gericht durch Zurückverweisung an das Bundesverwaltungsgericht prüfen lassen.
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte am 17. Mai 2001 entsprechend den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts und verwies den Rechtsstreit mit der Begründung an das Oberverwaltungsgericht Berlin zurück, daß die bisher getroffenen Feststellungen hinsichtlich der Frage der Beachtung der Grundrechte durch die Zeugen Jehovas nicht ausreichend geklärt seien. Es sei vom Oberverwaltungsgericht zu klären, ob die Erziehungspraktiken der Zeugen Jehovas darauf hinauslaufen, daß die zeugen Jehovas Austrittswillige aus der Familie herausdrängen oder den Kontakt von Kindern mit ihren Eltern erschweren würden.
Verhältnis zum Staat
Der Rechtsstreit über die Verleihung des Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist interessant für die weitere Entwicklung der Zeugen Jehovas. Viele Kritiker sehen dieses Ansinnen, Körperschaft des öffentlichen Rechts zu werden, als eine Möglichkeit, die wahren Beweggründe für die Tätigkeit der Zeugen Jehovas aufzudecken. Ebenso kann dieser Rechtsstreit die Zeugen Jehovas von vielen Vorwürfen entlasten. In diesem Sinne war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts für die Zeugen Jehovas ein Erfolg, weil das Gericht von der fehlenden Staatstreue und der Gefährlichkeit der Zeugen Jehovas nicht überzeugt war.
Kritiker stellen die Frage, ob die Zeugen Jehovas mit Ihrer Lehre, dass der Staat einer der Feinde Gottes sei, gut daran täte, die Körperschaft öffentlichen Rechts einzufordern und damit eine Verbindung mit eben diesem einzugehen. Zeugen Jehovas weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Staat nicht der Feind Gottes sei (Römer 13,1 ff) und die Verteidigung der Rechte eine lange christliche Tradition habe (Apostelgeschichte 25:8).
Offizielle Stellungnahme der Zeugen Jehovas auf ihrer Webseite: "Bei der Zuerkennung der Körperschaftsrechte geht es für unsere Religionsgemeinschaft darum, unsere Glaubensangehörigen in ihrer Gesamtheit rechtlich angemessen zu vertreten. Dafür besteht nach der schrecklichen Verfolgung durch das nationalsozialistische Regime und auf Grund der weiteren nahezu 40jährigen Verfolgung unserer Glaubensgemeinschaft unter der kommunistischen Zwangsherrschaft ein Bedarf."
Die Zeugen Jehovas verbieten ihren Mitgliedern zwar nicht die Teilnahme an Wahlen. Dennoch wird auf das Gebot der Neutralität gegenüber politischen und nationalen Angelegenheiten hingewiesen ("Kein Teil der Welt", Joh. 17,16) Von kritischer Seite wird nicht beanstandet, dass einzelne Zeugen Stimmenthaltung üben, sondern dass das der ganzen Gruppe verpflichtend vorgeschrieben wird. Zeugen Jehovas selbst sagen, dass das jeder einzelne vor seiner Taufe für sich bewusst entschieden hat und bei Ablehnung dieses Lehrgedankens gar kein Zeuge Jehovas geworden wäre.
Zitat von der Webseite der Zeugen Jehovas: "... Nicht nur Jehovas Zeugen, sondern auch viele andere Bürger machen von ihrem Recht der Stimmenthaltung Gebrauch. Totalitäre Systeme zeichnen sich besonders dadurch aus, dass sie angeblich freie Wahlen veranstalten, dann aber durch Druck den Bürgern das Recht verweigern, sich der Stimmabgabe zu enthalten. ..."

Verfolgung von Zeugen Jehovas wegen Verweigerung von Dienstpflichten
Nach Einschätzung von Menschenrechtlern werden die Zeugen Jehovas wegen ihrer strikten Haltung gegen Krieg und Wehrpflicht in mehreren Staaten verfolgt.

Literatur, Videos und Weblinks
Kritische Literatur
Raymond Franz: Der Gewissenskonflikt. Menschen gehorchen oder Gott treu bleiben? Ein Zeuge Jehovas berichtet. Claudius Verlag, München, 3. Aufl. 1996, ISBN 3-532-62074-X (Bericht eines ehemaligen Führungsmitglieds)
Martina Schmidt: Ich war eine Zeugin Jehovas. Protokoll einer Verführung. Gütersloh 2005, ISBN 3-579-06851-2
Ursula Neitz: Dämonen auf dem Dach. Erlebnisberichte von ehemaligen Zeugen Jehovas. Jena 2004, ISBN 3-934601-83-9
Joseph Wilting: Das Reich das nicht kam. Jena 2000, ISBN 3-934601-01-4
Margareta Huber: Wenn Frauen nicht mehr schweigen. Jena 2004, ISBN 3-934601-79-0
Gerd Wunderlich: Jehovas Zeugen. Die Paradies-Verkäufer. Erfahrungen auf einem Irrweg. München 1994, ISBN 3-532-62009-X
Manfred Gebhard: Die Endzeit der Zeugen Jehovas. Berlin 2002, ISBN 3-8311-4761-2
Jana Frey: Das eiskalte Paradies. Ein Mädchen bei den Zeugen Jehovas. Frankfurt/M. 2003, ISBN 3-596-80420-5

Videos
http://www.dreilindenfilm.de/filme/kaiser.htm
Stehen den Zeugen Jehovas die Körperschaftsrechte zu?
http://www.dreilindenfilm.de/filme/blut.htm
"Blut, auf Leben und Tod" - Bluttransfusionen in der Kritik

Weblinks
http://www.manfred-gebhard.de/ (In der DDR zeitweilig für das MfS tätig. Siehe Christliche Verantwortung)
http://www.g e o c i t i e s.com/wtcleanup/
unter http://www.wachtturm.de/
0/pdf/rec/ues/1998/1998-12-22-a.pdf
und http://www.wachtturm.de/0/pdf/rec/ues/
1998/1998-12-22-b.pdf
findet sich jeweils ein Teil einer gutachtlichen Stellungnahme zu den Zeugen Jehovas, die im Rahmen von deren Anerkennungsverfahren als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" in Deutschland entstanden ist.
http://cd.kpnet.de/gimpelfang/jehovaszeugen/index.php
http://www.g e o c i t i e s.com/athens/ithaca/6236/ (speziell zur Blutfrage)
http://www.jehovahs-witness.com (Internationales Forum)
http://www.kath-kirche-eisenstadt.at/ueber_uns/pastoralamt/
referate/sekten/zeugen_jehovas.html
(Informationen der Diözese Eisenstadt)
Sektenausstiegsseite von ehemaligen Mitgliedern der Zeugen Jehovas
(http://www.infolink-net.de/)
Evangelische Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (Deutschland)
(http://www.ekd.de/ezw/) (kirchlich gebunden, daher weltanschaulich nicht neutral)
Evangelische Informationsstelle Kirchen - Sekten - Religionen (Schweiz)
(http://www.relinfo.ch/)

Verleihung der Körperschaftsrechte an die Zeugen Jehovas
Chronologie des Verfahrens zur Erlangung der Körperschaftsrechte der Religionsgemeinschaftder Zeugen Jehovas in Berlin
(http://www.jehovaszeugen.de/rec/czv/in.htm)
Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung Nr. 18/2001
vom 17. Mai 2001 zum Urteil des BverwG vom 17. Mai 2001 - 7 C 1.01:
Antrag der Zeugen Jehovas auf Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts
(http://www.bverwg.de/
enid/206dc6eac6bb85943a6abdccb12ce67c,
39d8957365617263685f646973706c
6179436f6e7461696e6572092d09383234/Pressemitteilungen/
Pressemitteilungen_9d.html)
Bundesverfassungsgericht, Urteil des Zweiten Senats vom 19. Dezember 2000
(http://www.bundesverfassungsgericht.de/
entscheidungen/frames/rs20001219_2bvr150097)
Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung Nr. 29/1997 vom 26. Juni 1997
zum Urteil des BverwG vom 26. Juni 1997 - 7 C 11.96: Keine Anerkennung der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts
unter http://www.wachtturm.de/0/pdf/rec/ues/1998/
1998-12-22-a.pdf
und http://www.wachtturm.de/0/pdf/rec/ues/1998/
1998-12-22-b.pdf
findet sich jeweils ein Teil einer gutachtlichen Stellungnahme zu den Zeugen Jehovas, die im Rahmen von deren Anerkennungsverfahren als "Körperschaft des öffentlichen Rechts" in Deutschland entstanden ist.


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