Geschrieben von D. am 02. Dezember 2004 21:02:23: Als Antwort auf: Re: Entscheidungsfrist bis zum 21. März geschrieben von D. am 02.
Dezember 2004 19:36:47:
Gerichtspräsident fordert Verzicht auf "hoheitliche Privilegien"
Berlin - Der Vorschlag ist durchaus unkonventionell: Im nun schon 14 Jahre währenden
Rechtsstreit der Zeugen Jehovas, als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu
werden, hat der Präsident des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin gestern ein Angebot
offeriert. Der Status könne eingeräumt werden, sagte Richter Jürgen Kipp. Allerdings
müßte die Religionsgemeinschaft im Gegenzug auf einige "hoheitliche"
Privilegien verzichten - wie Religionsunterricht an Schulen zu erteilen, Kirchensteuern zu
erheben und Beamte zu beschäftigen.
Richter Kipp äußerte dazu die Erwartung, daß sich die Religionsgemeinschaft mit den
anderen Bundesländern abstimmen werde, damit nicht anderswo der ganze Streit von Neuen
beginne.
Beide Seiten müssen den Vorschlag bis 21. März 2005 beraten. Sollte keine Einigung
zustande kommen, will das Gericht drei Tage später ein Urteil verkünden. Es ist aber
damit zu rechnen, daß die Religionsgemeinschaft dem Vergleichsvorschlag zustimmen wird.
Geht es ihr nach eigenen Angaben doch vor allem um "allgemeine Anerkennung"
sowie um daraus resultierende sekundäre Vorteile wie etwa die Steuerbegünstigung.
In der vorangegangenen mündlichen Verhandlung wurde erörtert, ob die "Zeugen
Jehovas" Grundrechte Dritter verletzen. Dabei wurden unter anderem die Auswirkungen
des Verbots von Bluttransfusionen und spezieller Erziehungsmaßstäbe auf das Wohl von
Kindern diskutiert.
Thema war auch der Umgang der "Zeugen Jehovas" mit ausgestiegenen
Familienangehörigen.
Kipp betonte, daß das Gericht sich nicht vor einer Entscheidung drücken wolle - es
sei nur zu befürchten, daß auch mit einem Urteil die Sache noch lange nicht erledigt
wäre. mim
www.welt.de/data/2004/12/03/369211.html
|