Anerkennung zuerkannt, wenn ......

Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von BinLeser am 02. Dezember 2004 15:05:28:

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Streit um Zeugen Jehovas: Berliner Gericht legt Vergleich vor

Im mehr als zehnjährigen Rechtsstreit um die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas strebt
das Berliner Oberverwaltungsgericht eine «friedliche Einigung» an. Der Vorsitzende Richter Jürgen
Kipp legte heute einen Vergleichsvorschlag vor. Bei einer Einigung könnte das sehr schwierige
Verfahren um die Anerkennung der Gemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf
Dauer beendet werden.

Das Land Berlin versagt der Gemeinschaft bislang die Anerkennung, womit Vergünstigungen
verbunden wären. Der Vorschlag muss zunächst von beiden Seiten beraten werden. Sollte keine
Einigung zu Stande kommen, will das Gericht im März nächsten Jahres ein Urteil verkünden. Dieses
könnte jedoch wieder angefochten werden. Der Fall ging bereits bis vor das
Bundesverfassungsgericht und wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht an Berlin
zurückverwiesen.

In dem Vergleich schlägt das Gericht vor, dass die Zeugen Jehovas bei einer Anerkennung als
öffentliche Körperschaft auf Beamtenverhältnisse, den Einzug von Kirchensteuer sowie
Religionsunterricht an Schulen verzichten. Die Religionsgemeinschaft hat nach eigenen Angaben in
Deutschland rund 210 000 Mitglieder.

Das Bundesverfassungsgericht war der Ansicht, dass die Zeugen Jehovas nicht an ihrem Glauben
und ihrer Lehre, sondern an ihrem tatsächlichen Verhalten zu messen seien. Die vom Land Berlin
beanstandete mangelnde Staatsloyalität sei kein Grund für eine Statusverweigerung.

Für das Land Berlin betonte Rechtsanwalt Stephan Südhoff in der Verhandlung am Donnerstag, die
Zeugen Jehovas setzten körperliche «Zuchtmittel» gegen Kinder von Gemeindemitgliedern ein und
übten psychischen Druck aus. Verboten seien auch Bluttransfusionen für Minderjährige. Dies solle
nicht privilegiert werden. Die Religionsgemeinschaft wies diese Darstellung als unwahr zurück.
02.12.2004


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