Geschrieben von BinLeser am 02. Dezember 2004 15:05:28: www.lawchannel.de/index2_full.php?feed=11761
Streit um Zeugen Jehovas: Berliner Gericht legt Vergleich vor
Im mehr als zehnjährigen Rechtsstreit um die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas
strebt
das Berliner Oberverwaltungsgericht eine «friedliche Einigung» an. Der Vorsitzende
Richter Jürgen
Kipp legte heute einen Vergleichsvorschlag vor. Bei einer Einigung könnte das sehr
schwierige
Verfahren um die Anerkennung der Gemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts
auf
Dauer beendet werden.
Das Land Berlin versagt der Gemeinschaft bislang die Anerkennung, womit
Vergünstigungen
verbunden wären. Der Vorschlag muss zunächst von beiden Seiten beraten werden. Sollte
keine
Einigung zu Stande kommen, will das Gericht im März nächsten Jahres ein Urteil
verkünden. Dieses
könnte jedoch wieder angefochten werden. Der Fall ging bereits bis vor das
Bundesverfassungsgericht und wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht an Berlin
zurückverwiesen.
In dem Vergleich schlägt das Gericht vor, dass die Zeugen Jehovas bei einer
Anerkennung als
öffentliche Körperschaft auf Beamtenverhältnisse, den Einzug von Kirchensteuer sowie
Religionsunterricht an Schulen verzichten. Die Religionsgemeinschaft hat nach eigenen
Angaben in
Deutschland rund 210 000 Mitglieder.
Das Bundesverfassungsgericht war der Ansicht, dass die Zeugen Jehovas nicht an ihrem
Glauben
und ihrer Lehre, sondern an ihrem tatsächlichen Verhalten zu messen seien. Die vom Land
Berlin
beanstandete mangelnde Staatsloyalität sei kein Grund für eine Statusverweigerung.
Für das Land Berlin betonte Rechtsanwalt Stephan Südhoff in der Verhandlung am
Donnerstag, die
Zeugen Jehovas setzten körperliche «Zuchtmittel» gegen Kinder von Gemeindemitgliedern
ein und
übten psychischen Druck aus. Verboten seien auch Bluttransfusionen für Minderjährige.
Dies solle
nicht privilegiert werden. Die Religionsgemeinschaft wies diese Darstellung als unwahr
zurück.
02.12.2004
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