Re: RE:Kommentar zum Urteilstext vom 17. 5. 01


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 28. August 2001 18:10:10:

Als Antwort auf: RE:Kommentar zum Urteilstext vom 17. 5. 01 geschrieben von Prometeus am 28. August 2001 12:37:32:

Bekanntlich hat jede Medaille ihre zwei Seiten. Das kommt auch im Statement von Prometeus zum Ausdruck. Dennoch, wenn man seine eigenen Interessen nicht entsprechend artikuliert, dann kann man auch nicht erwarten, dass sie mit in die Gesamtbewertung einfließen.
Ich habe nicht darum gebeten, dem erzieherischen Einfluss der Zeugen Jehovas ausgesetzt zu werden. Diese Entscheidung haben erst mal andere getroffen. In späteren Jahren habe ich diesen Einfluss dann entsprechend zu würdigen gelernt. Als Kind war das selbstredend nicht möglich. Und bei dieser Würdigung kommt der Urheber (die WTG) schlecht weg. Etlichen ging es ähnlich. Einige lassen es bei Passivität in der Sache bewenden. Es gibt aber welche (zu denen würde ich mich zählen) die durchaus nicht die WTG mit Passivität zu "belohnen" gedenken. Da ist eine grundsätzliche Rechnung zu begleichen. Und im Rahmen des mir möglichen (der selbstredend begrenzt ist) versuche ich meinen Teil zu dieser Rechnung die den WTG Herrschaften zu präsentieren ist, beizutragen.
Meine Interessen sind nicht konform mit denen der WTG. Das ist erst mal ganz klar herauszustellen. In Frankreich haben es dortige Kritiker (gegenwärtiger Stand) geschafft, dass von jedem Spenden-Franc den die WTG dort kassiert, der Staat 60 % einbehält.
Soweit werden wir in Deutschland nicht kommen, dass ist mir auch klar. Dennoch, weil es erhebliche Widerstände gibt, nun die Flinte ins Korn werfen? Das kann es doch wohl nicht sein.
Beim Streitfall islamischer Religionsunterricht an Schulen, zeigt es sich, dass der Berliner Senat, trotz formal für ihn ungünstiger Gerichtsentscheide, dennoch alle Finessen und Verzögerungstaktiken zur Anwendung bringt, um jene Fundamentalisten eben nicht zu privilegieren. Und im Falle WTG geht es doch ebenfalls nur um Privilegien aus dem Steuersäckel. Wenn in anderen Fällen solche Verzögerungen wirksam werden. Warum nicht auch im Falle WTG (ist ja zur Zeit auch noch so).
Für das Unglück das die WTG über etliche heraufbeschworen hat, sie noch aus dem Steuersäckel belohnen? Das kann es doch wohl nicht sein. Ob es verhinderbar ist, bleibt die zweite Frage. Jedenfalls meinerseits wird die WTG kein freies Feld zum durchmarschieren geschenkt bekommen!


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