Re: Gabriele Y...


Rund ums Thema Zeugen Jehovas

Geschrieben von Drahbeck am 20. Oktober 2004 22:31:38:

Als Antwort auf: Re: Gabriele Y... geschrieben von Drahbeck am 11. August 2001 11:58:54:

Im Jahre 2001 wurde vom Fernsehsender WDR ein Film zum Thema Zwangsadoptionen in der DDR gedreht. Am heutigen Tage brachte der Fernsehsender MDR, diesen Film erneut zur Sendung. Was zu vermuten war bestätigte sich. Unter den drei darin vorgestellten Fällen war auch der von Gabriele Y....

Man erfahrt: Gabriele Y... arbeitet 1969 als Übersetzerin in Ostberlin, damals 25 Jahre alt.
Ihr Mann wird wegen Spionage verhaftet. Sie selbst beschließt daraufhin Hals über Kopf die Flucht in den Westen anzutreten. In Ihrem Filmstatement betont sie, keinerlei organisatorische Hilfe dabei gehabt zu haben. Der Sprecher im Film äußert. Sie sei mit falschen Pässen in Ostblockstaaten ausgereist; ihr zweijähriges Kind ließ sie dabei bei ihren Eltern zurück. Wie denn jemand zu falschen Passen gelangt, der Hals über Kopf die Flucht antritt und sagt, er habe keine organisatorische Unterstützung gehabt. Diese Frage blieb in diesem Film unbeantwortet.

Ihrer eigenen Aussage gemäß gelang es ihr einen Lastwagenfahrer dazu zu überreden, sie in den Westen zu schmuggeln. Die erste Station dabei war die Türkei. Gemäß ihrer Aussage wurde sie etwa dreißig Kilometer vor der Grenze, unter dem LKW-Boden über der Kardanwelle „verstaut" und hat auf diese abenteuerliche Weise tatsächlich westliches Gebiet dann erreicht. Die beiden anderen vorgestellten Fällen unterschieden sich schon mal dadurch, dass diese Frauen, auch als Folge von Fluchtversuchen, langjährige Haftstrafen in der DDR absitzen müßten, mit der „Nebenkonsequenz" dass ihre Kinder zur Adpotion freigegeben wurden, auch wenn die leiblichen Mütter damit nicht einverstanden waren.

Offenbar führte der weitere Weg der Frau Y... dann nach Westberlin als ihrem neuen Wohnsitz. Kurz vor Weihnachten des Jahres 1971 erhält sie per Postkarte, vom Jugendamt Berlin-Neukölln (auch zu Westberlin zugehörig), eine Amtsaufforderung, sie möge der Adoption ihres zurückgelassenen Kindes zustimmen. Vehement verweigert sie dies und setzt alle ihr möglichen Hebel in Bewegung. Sie landet diesbezüglich beim Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen (unter seinem damaligen Chef Franke) 1972 war auch das Jahr, wo die DDR und die BRD einen Grundlagenvertrag abschlossen. Es wird so dargestellt, als wenn seitens dieses Ministeriums eine bewusste Verschleppung oder Desinteresse an dem Y...'schen Antrag auf Familienzusammenführung bestand, aus übergeordneten politischen Motiven, um die „Entspannungspolitik" nicht zu belasten. Das einzigste was genanntes Ministerium für Frau Y... tat, war die Einschaltung eines mit ihrem Fall beauftragten Anwaltes; der im Film auch vorgestellt wird.

Dieser Herr Stange äußert sich aber dahingehend, dass er die Y...'schen Chancen als gering einschätzte, ihr Anliegen durchzusetzen.
1975 nahm sowohl der „Spiegel" als auch politische Fernsehsendungen dieses Thema auf. Es ist die Rede davon, dass Frau Y... dabei die Rolle der Sprecherin solcher Fälle wahrnahm. Sie selbst rühmt sich, es sei ihr einmal gelungen in den Bundestag hineinzukommen, und dort über die Abgeordnetenmenge ihre Flugblätter auszustreuen.

Interviewt wird auch der Verhandlungsführer mit der DDR, Egon Bahr, der sich aber dahingehend äußert, dass er zu keinem Zeitpunkt den Auftrag gehabt hätte, das Thema mit anzusprechen. In einem Filmausschnitt wird der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt gezeigt, mit einer Aussage, dass er diese DDR-Praxis verurteile, mit dem gleichzeitigen Hinweis; es dürfe aber deswegen zu keiner Belastung der politischen Beziehungen kommen. Ein weiterer Filmausschnitt zeigt den schon genannten Minister Franke, der auf Vorhalt bestreitet, dass überhaupt solche Probleme bestünden.

Zum Ende des Filmes werden dann noch die zwangsadoptierten Kinder vorgestellt. Im Falle A. P. (so der ursprüngliche Name des Sohnes von Frau Y...), erfährt man, die DDR-Behörden änderten ihn in Arne G. um, um so auch die Spuren zu verwischen. Offenbar geriet der inzwischen erwachsen gewordene G. aber auch in Konflikte mit dem DDR-Staat. Ersichtlich daran, dass er schon 1987 einen Ausreiseantrag in den Westen stellte und auch ausreisen durfte.

Wer nun erwarten sollte; es gäbe ein „Habbyend" zwischen Mutter und Sohn der sieht sich allerdings enttäuscht. Für G. bestand der Wert seiner leiblichen Mutter lediglich daran, so ein Druckmittel in der Hand zu haben, damit sein Ausreiseantrag nicht blockiert wurde. Schon nach kurzer Zeit merkten sowohl Y... als auch G.; dass die dazwischen liegenden Jahre eines bewirkt hatten. Gegenseitige Fremdheit, die sich auch nicht mehr überwinden lässt. G. hat dann auch alsbald den Kontakt zu seiner leiblichen Mutter wieder einschlafen lassen. In diesem Film wird er abschließend auch mit der Aussage präsentiert, dass er dass was er über seine Mutter wissen wolle, auch aus dem Internet oder auch aus ihren Büchern entnehmen könne.


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