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Geschrieben von Drahbeck am 19. August 2001
16:21:02: Kommentar zur Urteilsbegründung vom 17. 05. 2001 "Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten." Wer immer auch am Ende die "Zeche" des sich über diverse Gerichtsinstanzen hinziehenden Streites zahlen muss. Er wird tief in seine Tasche greifen müssen, denn "billig" ist das ganze Unternehmen mit Sicherheit nicht. Abgesehen davon, dass die Parteien (Kläger und Beklagte) schon jetzt ihre engagierten Rechtsanwälte bezahlen müssen, mit der vagen Hoffnung, diese Kosten dem Unterlegenen vielleicht überborden zu können - oder auch nicht. Was die Vorwürfe gegen die Zeugen Jehovas und ihre juristische Bewertung anbelangt, so
spiegeln diese sich in diesem Urteilstext auch in den Sätzen wieder: Das wäre so ein Aspekt für die "typisierende Gesamtbetrachtung". Lasse ich mir diese Vokabel auf "der Zunge zergehen" würde ich zugleich die Berücksichtigung der Zeugen Jehovas-Ideologie damit inbegriffen sehen. Jene "Endzeittheologie", jene "Inzucht" was gesellschaftliche Kontakte anbelangt. Jene Vereinnahmung durch wöchentlich drei Versammlungstage. Jene "Schulung" und moralischer Zwang zum Predigen der WTG-Ideologie auch Außenstehenden in systematischer Form. Ich möchte den Richter sehen, der dass vielleicht persönlich mal durchgemacht hat, der dann noch unbeschwert von einer "leichten Austrittsmöglichkeit" spricht. Wer in dieser Hinsicht indoktriniert worden ist, den fallen Austrittsgedanken alles andere als "leicht". Und die Praxis beweist (die Internetforen zum Thema Zeugen Jehovas belegen es), wieviele einen verzweifelt harten Kampf diesbezüglich kämpfen. Und man muss hinzufügen: Es gibt Fälle, wo solche an diesem Kampf zerbrechen. Nennen wir stellvertretend nur den Suizidfall Vjekoslav Marinic; dieweil er durch Fernsehpublizistik einen größeren Bekanntheitsgrad erreichte. Weiter wird im Urteil das Thema Bluttransfusion angesprochen. Begrenzt auf Fälle
unmündige Kinder betreffend. Es ist richtig. Erwachsene müssen, dieweil mündig, anders
bewertet werden. Dennoch hinterlässt diese Ausgrenzung der Erwachsenen einen durchaus
faden Beigeschmack bei mir. Auch ihre Fälle gehören mit zu einer "typisierenden
Gesamtbetrachtung". Noch so ein Satz, bezugnehmend auf frühere Gerichtsentscheide in der Sache: Besonders die Auswirkungen der Zeugentheologie auf Dritte, müssten nach dem
Urteilstext geklärt werden. Wieso eigentlich nur für Dritte? Eine Theologie der
Weltfremdheit ist auch für Erste und Zweite schlimm genug. Es tut mir leid: Ich spreche hier für meine Person. In diesem Punkt liege ich mit
diesem Staat und seiner kirchenpolitischen Lethargie über Kreuz. Gerichte sollen nun
politisches Versagen "ausbügeln". Ob sie letztendlich dazu fähig sind,
erscheint mir zweifelhaft.
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