Der Zeuge Jehovas Dr. Reinhard K... war in offiziellem Auftrag der Wachtturm-Gesellschaft Österreich auf dem Podium einer Veranstaltung der Moon-Sekte. Ein bemerkenswerter Vorgang, denn den Zeugen Jehovas wird "eingetrichtert", jeglichen Umgang mit "Babylon der Großen" (also allen Religionen und Sekten, außer der eigenen Weltanschauung) strikt zu meiden. Doch K. macht sich im Namen der WTG nicht nur zum "Kampfgefährten" sondern auch zum "Wegbereiter" für alle anderen Sekten.

Nachfolgend eine ünerarbeitete Zusammenfassung seines Vortrags, den er am 25. Oktober 1997 im Hotel Marriott in Wien anlässlich einer Veranstaltung der Vereinigungskirche (volkstümlich auch Mun-Sekte genannt) hielt:

Als Thema gewählt:

Die rechtliche Situation religiöser Minderheiten in Österreich in Theorie und Praxis

Dr. Reinhard K...
(Rechtsvertreter der Zeugen Jehovas)

Dieser Aufsatz, beruhte auf einem Referat zu diesem Thema auf der Tagung "Wissen schützt". Sponsor dieser Info-Tagung war die Österreichische Vereinigungsbewegung.

http://web.archive.org/web/20030911033624/http://www.sewolf.com/infolink/docs/politik/moon.htm 

Zuletzt entnommen der bei Geocities mal gehosteten Webseite WTCleanup.

(Volltext der Text-Publikation auf WTCleanup vorhanden, hier aber nur in überarbeiteter Form wiedergeben).
 

In einer Einleitung wird davon gesprochen das 20. Jhdt. habe einige zum Teil unerwartete Umwälzungen mit sich gebracht. Unter anderem auch religiöse Neugründungen, auch in Österreich.

Ebenso aufgetreten sind viele private Gruppen und Institutionen, welche sich mit Einrichtungen großer etablierter Religionsgemeinschaften zu einer überaus mächtigen"Anti-Sekten-Bewegung" zusammengefunden haben.

Der Referent unterstellt nun, die Politik habe sich diesen Kritikern gegenüber willfährig erwiesen, womit schon mal seine Sympathie und Antipathie deutlich wird.

Antipathie den Sektenkritikern gegenüber.

Im nächsten Abschnitt über die geschichtliche Entwicklung, findet man von ihm auch die Einschätzung:

Nach der Verwüstung Zentraleuropas durch den 30jährigen Krieg finden sich erstmals im Westfälischen Frieden aus dem Jahre 1648 Ansätze zu einer Tolerierung religiöser Minderheiten. Gemäß § 34 dieses Vertragswerkes sollten Untertanen, welche "in Zukunft eine andere Religion als der Landesherr bekennen und annehmen werden, geduldig ertragen werden. Allerdings findet sich nur zwei Absätze weiter die Bestimmung, wonach es dem Landesherrn freistünde, den Befehl zum Auswandern zu geben.

Namentlich Österreich aber, unterstellt er, sei weiter ein Bollwerk des Katholizismus gewesen.

1855 wurde die privilegierte Stellung der katholischen Kirche nicht nur zementiert, sondern noch weiter ausgebaut, so daß sich der Widerspruch zwischen der rechtlichen Situation und der gesellschaftlichen Entwicklung im Zuge des Kulturkampfes entlud.

Und im Gefolge davon:

Auf der durch das StGG geschaffenen Unterscheidung zwischen gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften und solchen, welche nichtanerkannt sind, baut das gesamte österreichische Staatskirchenrecht bis heute auf.

Aber:

Wie auch sonst erwies sich die weltberühmte österreichische Bürokratie als wichtigster Garant für die Bewahrung des bisherigen Zustandes, nämlich des Staatskirchentums mit einer überaus dominanten und privilegierten Religionsgemeinschaft.

Und weiter:

Bezeichnend sei,  daß  weitere Entwicklung auf diesem Gebiet Österreich (etwa in Richtung einer mehr liberaleren Handhabung), meistens von außen aufgezwungen wurden.

Den tatsächlichen Freiheitsspielraum bei dieser Thematik indes, wertet der Referent als unbefriedigend.

Er verweist dazu auf ein Zweiklassenrecht in der Praxis.

Er meint weiter:

Angehörigen einer nicht anerkannten Religionsgemeinschaft werden in Österreich eine ganze Reihe von Rechten vorenthalten, welche auf Angehörige anerkannter Religionsgemeinschaften beschränkt sind.

Hierbei sieht er offenbar auch die Grundlage für seinen eigenen Part des Handelns dabei.

Er offeriert also den sich vermeintlich (oder tatsächlich Benachteiligt fühlenden) seine Hilfestellung, sofern sie den eine vermeintliche oder tatsächliche religiöse Basis aufweisen.

Unausgesprochen indes ist. Wer wie etwa die Freidenker in Österreich sich auch benachteiligt sieht, für den gilt dieses Hilfsangebot nicht, dieweil die religiöse Basis in deren Fall nicht gegeben ist. Es ist also ein Lobbyisten-Angebot, was auch schon mal die Tribüne deutlich macht, vor der er dazu referieren beliebte.

Bezüglich einer angesprochenen staatlichen Anerkennung der Kirche Jesu Christi Heiligen der letzten Tage (Mormonen) und der Methodistenkirche in Österreich wertet er:

Es sei allerdings ein offenes Geheimnis, daß beide Anerkennungen gegen den Willen des Kultusamtes aufgrund der besonderen Situation während der Besatzungszeit Österreichs über äußere Interventionen zustandekamen.

Auch weitere Anerkennungen dieser Art, seien in Österreich erst nach politischen Interventionen möglich geworden.

Im Jahre 1997 habe es dann ein neu formuliertes Anerkennungsgesetz gegeben

Zu diesem kritisiert er:

In dieses Gesetz wurden - völlig systemfremd - weitere Anerkennungsvoraussetzungen aufgenommen, was in den nächsten Jahrzehnten weitere Anerkennungen von Religionsgemeinschaften ausschließen würde.

Und weiter:

Da das Gesetz darüber hinaus eine Mindestmitgliederzahl vorschreibt, kommt soweit ersichtlich, nur eine einzige in Österreich derzeit nicht anerkannte Religionsgemeinschaft von ihrer Größe her in Frage, in Hinkunft anerkannt zu werden, nämlich die Zeugen Jehovas. Alle anderen österreichweit tätigen Religionsgemeinschaften würden schon an der erforderlichen Mitgliederzahl scheitern.

IDaher kommt er zu dem Urteil:

Zusammenfassend stellt sich die rechtliche Behandlung religiöser Minderheiten in Österreich als grob verfassungswidrig dar.

"Schwer im Magen" liegt ihm auch die sogenannte Sektendiskussion.

Dazu lautet sein Urteil:

Eine Sektenbroschüre mit dem Titel "Wissen schützt" wird von ihm in diesem Kontext einem Zerriss ausgeliefert.

Er meint werten zu können:

Tatsächlich wurde diese Broschüre aber nicht von unabhängigen Experten geschrieben, sondern von der Leiterin des Sektenreferates der Erzdiözese Wien unter Beteiligung eines Arztes, welcher wegen seiner offensichtlichen Voreingenommenheit von den Wiener Gerichten als Sachverständiger abgelehnt wird, wenn am Verfahren ein Angehöriger einer religiösen Minderheit beteiligt ist.

Dazu auch seine Detailangabe:

Die Europäische Kommission für Menschenrechte hatte sich im November 1996 mit einer Beschwerde zu befassen, welcher die Veröffentlichung einer Sekten-kritischen Broschüre durch die deutsche Regierung zugrunde lag.  Nachdem die Kommission darauf hingewiesen hatte, daß in einer demokratischen Gesellschaft niemand damit rechnen könne, von Kritik verschont zu werden und auch dem Staat nicht das Recht abgesprochen werden könne, Maßnahmen zu ergreifen, mit dem Ziel, die Verbreitung von Informationen und Ideen zu unterdrücken, die mit der Achtung der Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit anderer unvereinbar seien, führt die Kommission wörtlich aus:

"Die Kommission befindet außerdem, daß ein Staat, in Erfüllung der von ihm übernommenen Funktion, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten allgemeinen Interesses zu informieren, berechtigt ist in einer objektiven, aber kritischen Art und Weise Information über religiöse Gemeinschaften und Sekten weiterzugeben, wenn derartige Informationen nicht das Ziel einer Agitation oder Indoktrinierung verfolgen und somit die Religionsfreiheit gefährden."

An dieser, nicht unbedingt seinem Geschmack entsprechenden Aussage, sucht er nun mit der Lupe, doch noch einige Haare in der Suppe zu finden, um sagen zu können. Österreich hat aber diesen Forderung nicht erfüllt.

Sein zusammenfassendes Urteil lautet dann:

Namentlich in den nachfolgenden Jahren hat dann der gleiche Referent noch eine Buchserie ins Leben gerufen, welche in erweiterter Form, vorgenannte Argumentation fortsetzt und welche sich in der Sicht des Berichterstatters, der diese Zusammenfassung formulierte, als ein klassisches Instrumentarium, ausgedehnter Lobbyistentätigkeit erweist.

Nachsatz von wtcleanup :

Klar, unter den Voraussetzungen, die der Ansprache zugrunde lagen, und in einem freundschaftlichen Kollektivismus auf dem Weg zum "gemeinsamen Ziel" mündeten (ein Zeuge Jehovas müßte jetzt "die Gänsehaut kommen") gab es :