Mühlhäuser
geschrieben von: Drahbeck
Datum: 23. Mai 2009 07:17
Sollte irgendwo in Deutschland, etwa eine Straße nach einem im Naziregime umgekommenen
Zeugen Jehovas benannt worden sein, und wenn sich dass alles vielleicht auch noch im
Süddeutschen Raum abspielt.
Auf eines kann man dann wohl warten: dass der Zeuge Jehovas Kurt Willy Triller aus
Eppelheim, postwendend einen Leserbrief an eine örtliche Zeitung schreibt. Und
mittlerweile kann ja Herr Triller schon auf eine staatliche Anzahl solch veröffentlichter
Leserbriefe verweisen.
Public Relation im WTG-Sinne ist ihm somit schon "in Fleisch und Blut"
übergegangen.
Sollte es sich nicht um eine Strassenbenennung handeln, sondern "nur" um eine
Stolperstein-Verlagung. Auch diese Anlässe sind dann für Herrn Triller hochwillkommen.
Jüngstes Beispiel dieser Art ein von ihm in der "Schwetzinger Zeitung"
veröffentlichter Leserbrief.
morgenweb.de/meinung/leserbriefe/schwetzinger_zeitung/20090523_srv0000004205147.html
Hocherfreut teilt Herr Triller darin mit, es gäbe mittlerweile schon 22 Straßen in
Deutschland, welche Namen von Zeugen Jehovas trügen.
Sollte also ein auch an Personenkult interessierter, etwa bei Herrn Triller diesbezüglich
nachfragen.
Man kann wohl unterstellen. Jene 22 Straßennamen vermag selbiger mittlerweile schon
"auswendig herunterzurattern". Denn das Faktum nach Zeugen Jehovas benannte
Straßen zu erwähnen, vergisst Herr Triller, in seinen Leserbriefen.
So auch in einem Leserbrief von ihm in der Zeitschrift "Beiträge zur Geschichte der
Arbeiterbewegung".
Nicht dass Herr Triller sich durch den Titel jener Zeitschrift besonders angesprochen
fühlen würde; dass wohl eher weniger.
Da aber die Herren Lahrtz, und als indirekte Reaktion auch Gebhard, dort mal Zeugen
Jehovas bezügliches publiziert hatten, konnte man fast darauf warten. Auch Herr Triller
würde dort noch seinen "Senf" dazu geben. Hätte einer im voraus eine Wette
abgeschlossen, dass dieser Umstand eintreten würde, er wäre garantiert zum Gewinner
jener (hypothetischen) Wette geworden!
Diesmal nun muss Herr Triller etwas "kleinere Brötchen" backen. Für eine
Straßenbenennung, reicht es diesmal nicht. Es ist "nur" die Verlegung von zwei
Stolpersteinen zu berichten.
Als einen der diesbezüglichen Namen benennt Herr Triller:
"Johann Peter Hildenbeutel, der am 11. April 1940 im KZ Mauthausen ums Leben kam, in
der Baumeisterstraße 34, Karlsruhe-Südstadt."
Nun will ich ja nicht um des Kaisers Bart streiten. Ich merke lediglich an, dass ich es in
der veröffentlichten Literatur (Manfred Koch) andernorts, Herrn Hildenbeutel betreffend
etwas anders las. Und zwar so:
"Hans Hildenbeutel, Zeuge Jehovas, am 11. April
1941 44-jährig im Konzentrationslager Sachsenhausen ermordet."
Also lassen wir mal die Frage unbeantwortet, was denn nun zutrifft Sachsenhausen oder
Mauthausen. Da Mauthausen eindeutig das berüchtigtere Vernichtungslager war, mag es ja
sein, dass die Angabe von Triller zutreffender ist.
Als zweiten Namen nennt er noch:
"Adolf Wilhelm Mühlhäuser, der am 20. März 1940 im KZ Mauthausen ermordet wurde,
in der Moningerstraße 4 in der Karlsruher Weststadt."
Tja, und da nun Herr Triller auch Herrn Mühlhäuser erwähnt, kann ich es mir doch nicht
verkneifen anzumerken, dass was Herr Triller zu letzterem mitteilt, ist etwas
"mager" ausgefallen.
Will man etwas ausführlicher auf den Fall Mühlhäuser zu sprechen kommen, könnte man -
beispielsweise - aus dem von Hubert Roser herausgegebenen einschlägigen Buch etwa auch
dieses zitieren:
"Durch die Aussagen Frankes konnte die Gestapo die Dienstleiter in den größeren
Städten Badens, der Pfalz und Südhessens überführen:
Adolf Mühlhäuser ... die alle seit 1935 von Franke mit den zunächst in Karlsruhe und
dann in Mannheim hergestellten »Wachttürmen« beliefert worden waren." (S. 67f.)
Im Klartext: Der Genannte Franke, war nicht "irgendein" Franke, sondern das war
der in der Zeugen Jehovas-Geschichte auch andernorts bekannte Konrad Franke.
Ergo bescheinigt auch das Buch von Roser selbigen, dass Mühlhäuser (und noch ein paar
mehr) durch Franke der Gestapo ans Messer geliefert wurden.
Weiter liest man bei Roser thematisch noch (S. 121f.)
"Als ersten Dienstleiter hatte es im Juni 1936 Adolf Mühlhäuser aus Karlsruhe
getroffen, der bei der Verteilung von Druckschriften auf frischer Tat ertappt worden war.
Bei den Ermittlungen der Gestapo war es Kriminalsekretär Heinrich Hörner, der alle Kraft
und Berufserfahrung daran setzte, den Aufbau und die Treffpunkte der Karlsruher
Bibelforscher-Gruppen herauszubekommen.
Immer wieder führte er umfangreiche Geständnisvergleiche und Gegenüberstellungen durch
und hoffte so, die zunächst schweigenden Bibelforscher überführen zu können. Dank
seiner eifrigen Ermittlungsarbeit wurden schließlich acht Glaubensbrüder bzw.
-Schwestern vom Mannheimer Sondergericht zu Gefängnisstrafen zwischen zwei und sechs
Monaten verurteilt.
Adolf Mühlhäuser war allerdings nicht unter ihnen.
Nachdem Mitte September 1936 seine bedeutende Stellung innerhalb der badischen Zeugen
Jehovas erkannt worden war, wurde das Verfahren abgetrennt und an die Aufrollung der
landesweiten IBV-Organisation gekoppelt.
Die Erleichterung Hörners, sein Opfer doch noch umfassend überführt zu haben, geht
deutlich aus dem Abschlußbericht hervor, in dem der Gestapobeamte frohlockte, daß
Mühlhäuser durch die Aussagen des beschuldigten Franke nunmehr den ihm zur Last
gelegten Sachverhalt rückhaltlos zugegeben" habe.
Das alles hatte für Mühlhäuser dann letztendlich die Konsequenz, im Alter von 48
Jahren, von den Nazis ermordet worden zu sein.
Ergänzend kann man zum Fall Mühlhäuser, etwa bei Graffard lesen:
"Adolf Mühlhäuser wurde zunächst in Vorbeugehaft genommen (vom 11.6.1936 bis zum
23.11.1936) und anschließend ins Mannheimer Gefängnis überstellt (vom 23.11.1936 bis
zum 23.5.1938).
Schließlich brachte man ihn als Vorbeugehäftling nach Dachau und Mauthausen (vom
23.6.1938 bis zum 20.3.1940), wo er starb.
Seine Frau Emma befand sich bereits seit dem 10.3.1936 im Mannheimer Gefängnis in
Vorbeugehaft (bis zum 1.8.1936). Im Anschluß an eine viermonatige Haftzeit in Gotteszell
(ein ehemaliges Kloster im Raum Schwäbisch-Gmünd, das in ein Gefängnis umgebaut worden
war) wurde sie am 17. April 1940 nach Ravensbrück deportiert, wo sie bis zum 8. Mai 1945
blieb.
Ihren Sohn Fritz hatten die Eltern 1936 in die Obhut seiner damals 25jährigen älteren
Schwester gegeben. Dennoch erhielt der Zwölfjährige 1939 eine Vorladung vom Jugendamt
und wurde in ein Umerziehungsheim geschickt. Es sei ebenfalls erwähnt, daß man den
Mühlhäusers auch den Schrebergarten wegnahm, da sie als Zeugen Jehovas für unwürdig
befunden wurden, deutsche Erde zu bestellen."
Sicherlich kann man auch Herrn Franke nicht unterstellen, aus Lust" am Verrat
die damaligen Aussagen gemacht zu haben. Das sicherlich nicht.
Dennoch muss die Frage gestattet sein.
Ist solch ein Mann prädestiniert, in erster Reihe, nach 1945, die Zeugen Jehovas in
Deutschland zu repräsentieren. Wäre die zweite Reihe" für ihn nicht
angemessener gewesen?
Und was Herrn Triller anbelangt. Mit Herrn Roser wird er ja wohl kaum über Kreuz
liegen". Denn auch Roser wurde aktiv auf etlichen sogenannten Standhaft"-Veranstaltungen
der WTG vermarktet.
Herr Triller muss es sich schon sagen lassen, einen wesentlichen Tatbestand in seinem
Leserbrief-Votum unterschlagen zu haben.
Ergo hat Herr Triller für sich garantiert keine Strassenbenennung verdient. Er darf sich
lediglich in das Heer der sonstigen WTG-Geschichtsklitterer einordnen!