Mühlhäuser

geschrieben von:  Drahbeck

Datum: 23. Mai 2009 07:17

Sollte irgendwo in Deutschland, etwa eine Straße nach einem im Naziregime umgekommenen Zeugen Jehovas benannt worden sein, und wenn sich dass alles vielleicht auch noch im Süddeutschen Raum abspielt.
Auf eines kann man dann wohl warten: dass der Zeuge Jehovas Kurt Willy Triller aus Eppelheim, postwendend einen Leserbrief an eine örtliche Zeitung schreibt. Und mittlerweile kann ja Herr Triller schon auf eine staatliche Anzahl solch veröffentlichter Leserbriefe verweisen.

Public Relation im WTG-Sinne ist ihm somit schon "in Fleisch und Blut" übergegangen.
Sollte es sich nicht um eine Strassenbenennung handeln, sondern "nur" um eine Stolperstein-Verlagung. Auch diese Anlässe sind dann für Herrn Triller hochwillkommen.

Jüngstes Beispiel dieser Art ein von ihm in der "Schwetzinger Zeitung" veröffentlichter Leserbrief.
morgenweb.de/meinung/leserbriefe/schwetzinger_zeitung/20090523_srv0000004205147.html

Hocherfreut teilt Herr Triller darin mit, es gäbe mittlerweile schon 22 Straßen in Deutschland, welche Namen von Zeugen Jehovas trügen.
Sollte also ein auch an Personenkult interessierter, etwa bei Herrn Triller diesbezüglich nachfragen.
Man kann wohl unterstellen. Jene 22 Straßennamen vermag selbiger mittlerweile schon "auswendig herunterzurattern". Denn das Faktum nach Zeugen Jehovas benannte Straßen zu erwähnen, vergisst Herr Triller, in seinen Leserbriefen.
So auch in einem Leserbrief von ihm in der Zeitschrift "Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung".

Nicht dass Herr Triller sich durch den Titel jener Zeitschrift besonders angesprochen fühlen würde; dass wohl eher weniger.
Da aber die Herren Lahrtz, und als indirekte Reaktion auch Gebhard, dort mal Zeugen Jehovas bezügliches publiziert hatten, konnte man fast darauf warten. Auch Herr Triller würde dort noch seinen "Senf" dazu geben. Hätte einer im voraus eine Wette abgeschlossen, dass dieser Umstand eintreten würde, er wäre garantiert zum Gewinner jener (hypothetischen) Wette geworden!

Diesmal nun muss Herr Triller etwas "kleinere Brötchen" backen. Für eine Straßenbenennung, reicht es diesmal nicht. Es ist "nur" die Verlegung von zwei Stolpersteinen zu berichten.

Als einen der diesbezüglichen Namen benennt Herr Triller:
"Johann Peter Hildenbeutel, der am 11. April 1940 im KZ Mauthausen ums Leben kam, in der Baumeisterstraße 34, Karlsruhe-Südstadt."

Nun will ich ja nicht um des Kaisers Bart streiten. Ich merke lediglich an, dass ich es in der veröffentlichten Literatur (Manfred Koch) andernorts, Herrn Hildenbeutel betreffend etwas anders las. Und zwar so:
"Hans Hildenbeutel, Zeuge Jehovas, am 11. April
1941 44-jährig im Konzentrationslager Sachsenhausen ermordet."

Also lassen wir mal die Frage unbeantwortet, was denn nun zutrifft Sachsenhausen oder Mauthausen. Da Mauthausen eindeutig das berüchtigtere Vernichtungslager war, mag es ja sein, dass die Angabe von Triller zutreffender ist.

Als zweiten Namen nennt er noch:
"Adolf Wilhelm Mühlhäuser, der am 20. März 1940 im KZ Mauthausen ermordet wurde, in der Moningerstraße 4 in der Karlsruher Weststadt."

Tja, und da nun Herr Triller auch Herrn Mühlhäuser erwähnt, kann ich es mir doch nicht verkneifen anzumerken, dass was Herr Triller zu letzterem mitteilt, ist etwas "mager" ausgefallen.

Will man etwas ausführlicher auf den Fall Mühlhäuser zu sprechen kommen, könnte man - beispielsweise - aus dem von Hubert Roser herausgegebenen einschlägigen Buch etwa auch dieses zitieren:

"Durch die Aussagen Frankes konnte die Gestapo die Dienstleiter in den größeren Städten Badens, der Pfalz und Südhessens überführen:
Adolf Mühlhäuser ... die alle seit 1935 von Franke mit den zunächst in Karlsruhe und dann in Mannheim hergestellten »Wachttürmen« beliefert worden waren." (S. 67f.)

Im Klartext: Der Genannte Franke, war nicht "irgendein" Franke, sondern das war der in der Zeugen Jehovas-Geschichte auch andernorts bekannte Konrad Franke.
Ergo bescheinigt auch das Buch von Roser selbigen, dass Mühlhäuser (und noch ein paar mehr) durch Franke der Gestapo ans Messer geliefert wurden.

Weiter liest man bei Roser thematisch noch (S. 121f.)
"Als ersten Dienstleiter hatte es im Juni 1936 Adolf Mühlhäuser aus Karlsruhe getroffen, der bei der Verteilung von Druckschriften auf frischer Tat ertappt worden war. Bei den Ermittlungen der Gestapo war es Kriminalsekretär Heinrich Hörner, der alle Kraft und Berufserfahrung daran setzte, den Aufbau und die Treffpunkte der Karlsruher Bibelforscher-Gruppen herauszubekommen.

Immer wieder führte er umfangreiche Geständnisvergleiche und Gegenüberstellungen durch und hoffte so, die zunächst schweigenden Bibelforscher überführen zu können. Dank seiner eifrigen Ermittlungsarbeit wurden schließlich acht Glaubensbrüder bzw. -Schwestern vom Mannheimer Sondergericht zu Gefängnisstrafen zwischen zwei und sechs Monaten verurteilt.
Adolf Mühlhäuser war allerdings nicht unter ihnen.
Nachdem Mitte September 1936 seine bedeutende Stellung innerhalb der badischen Zeugen Jehovas erkannt worden war, wurde das Verfahren abgetrennt und an die Aufrollung der landesweiten IBV-Organisation gekoppelt.

Die Erleichterung Hörners, sein Opfer doch noch umfassend überführt zu haben, geht deutlich aus dem Abschlußbericht hervor, in dem der Gestapobeamte frohlockte, daß
Mühlhäuser durch die Aussagen „des beschuldigten Franke nunmehr den ihm zur Last gelegten Sachverhalt rückhaltlos zugegeben" habe.

Das alles hatte für Mühlhäuser dann letztendlich die Konsequenz, im Alter von 48 Jahren, von den Nazis ermordet worden zu sein.

Ergänzend kann man zum Fall Mühlhäuser, etwa bei Graffard lesen:
"Adolf Mühlhäuser wurde zunächst in Vorbeugehaft genommen (vom 11.6.1936 bis zum 23.11.1936) und anschließend ins Mannheimer Gefängnis überstellt (vom 23.11.1936 bis zum 23.5.1938).
Schließlich brachte man ihn als Vorbeugehäftling nach Dachau und Mauthausen (vom 23.6.1938 bis zum 20.3.1940), wo er starb.
Seine Frau Emma befand sich bereits seit dem 10.3.1936 im Mannheimer Gefängnis in Vorbeugehaft (bis zum 1.8.1936). Im Anschluß an eine viermonatige Haftzeit in Gotteszell (ein ehemaliges Kloster im Raum Schwäbisch-Gmünd, das in ein Gefängnis umgebaut worden war) wurde sie am 17. April 1940 nach Ravensbrück deportiert, wo sie bis zum 8. Mai 1945 blieb.
Ihren Sohn Fritz hatten die Eltern 1936 in die Obhut seiner damals 25jährigen älteren Schwester gegeben. Dennoch erhielt der Zwölfjährige 1939 eine Vorladung vom Jugendamt und wurde in ein Umerziehungsheim geschickt. Es sei ebenfalls erwähnt, daß man den Mühlhäusers auch den Schrebergarten wegnahm, da sie als Zeugen Jehovas für unwürdig befunden wurden, deutsche Erde zu bestellen."

Sicherlich kann man auch Herrn Franke nicht unterstellen, aus „Lust" am Verrat die damaligen Aussagen gemacht zu haben. Das sicherlich nicht.
Dennoch muss die Frage gestattet sein.
Ist solch ein Mann prädestiniert, in erster Reihe, nach 1945, die Zeugen Jehovas in Deutschland zu repräsentieren. Wäre die „zweite Reihe" für ihn nicht angemessener gewesen?

Und was Herrn Triller anbelangt. Mit Herrn Roser wird er ja wohl kaum „über Kreuz liegen". Denn auch Roser wurde aktiv auf etlichen sogenannten „Standhaft"-Veranstaltungen der WTG vermarktet.
Herr Triller muss es sich schon sagen lassen, einen wesentlichen Tatbestand in seinem Leserbrief-Votum unterschlagen zu haben.
Ergo hat Herr Triller für sich garantiert keine Strassenbenennung verdient. Er darf sich lediglich in das Heer der sonstigen WTG-Geschichtsklitterer einordnen!

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