Annotationen zu den Zeugen Jehovas

Torsten Graef

Die Sozialisation von Kindern und Jugendlichen in totalitären Sekten aus entwicklungspsychologischer Sicht, am Beispiel der Neuapostolischen Kirche und der Zeugen Jehovas

Diplomarbeit Fachbereich Sozialarbeit, Koblenz 2000

Einleitend kommt der Autor auf den Sektenbegriff zu sprechen und meint dazu:

der Sektenbegriff (ist) im heutigen umgangssprachlichen Sinne ganz anders definiert. So beruht unsere Kultur nicht mehr auf einem religiösen, sondern ethisch begründeten Humanismus, d.h. auf starken Überzeugungen, die festlegen, wie menschlich mit anderen Menschen umzugehen ist und wie ein „gutes Leben" für einen Menschen aussehen sollte. Begriffe wie Menschenwürde, Freiheit, Toleranz, Selbstentfaltung, Selbstverwirklichung bezeichnen die Orientierungspunkte, an denen menschliches Handeln gemessen wird. Aus diesem Grund bezieht sich der Begriff „Sekte" in der Umgangssprache immer mehr auf die Gruppen, die gegen diese ethischen Vorstellungen verstoßen, die Abhängigkeiten statt freie Entscheidungsmöglichkeit hervorrufen, die Menschen entwürdigen und zur Intoleranz anleiten usw."

Neben einigen Büchern, die eher auf „Publikumswirksamkeit" hinzielen, als auf tiefschürende Untersuchung, etwa die von Hugo Stamm, oder auch die des Kurt-Helmuth Eimuth, bildet insbesondere das Buch von Olaf Stoffel: „Angeklagt. Die Neuapostolische Kirche" sein Hauptargumentationsreservoir. Dessen Thesen werden von ihm im breiten Umfang übernommen. Formal räumt er zwar ein, dass Stoffel als „gebrandtes Kind" dieser Religionsgemeinschaft, vielleicht nicht immer objektiv sein könnte. Dieses „könnte" hat aber in der Praxis keinen tieferen Stellenwert für ihn. Und weitgehend kann man wohl sagen: Stoffel hat sehr wohl den „Nerv" erfasst, worum es denn im diesbezüglichen Diskurs zu gehen habe. Das genannte „könnte" ist denn wohl eher einer verbalen Verbeugung jenen gegenüber zu sehen, die auf der Gegnerseite von Stoffel stehen.

Hat der Autor Stoffel durchaus zutreffend erfasst, bedeutet das nicht unbedingt, vor Entgleisungen grundsätzlich gewappnet gewesen zu sein. Wie schon angedeutet, gehörte auch eher dem Bereich Trivalliteratur zuzuordnendes mit zu seiner Lektüre. Wenn er auch solches liest, dann ist dagegen erst mal nichts einzuwenden. Bedenklich wird das aber dann, wenn er auch Thesen aus diesem Bereich mit übernimmt. So kann man bei ihm den wahrlich trivalen Satz auch lesen:

„Die Sektenmitglieder haben kein Privateigentum und/oder Geld und sind somit materiell von der Sekte abhängig. Sie bekommen meist keine Bezahlung für ihre Tätigkeit und sind weder unfall-, kranken oder rentenversichert. Oftmals werden Paß und Führerschein von der Sektenführung gemeinsam aufbewahrt."

Es sei jetzt nicht darüber gestritten; ob es denn Religionsgemeinschaften gegeben hat, die das mal so praktiziert hatten oder noch praktzieren. Liest aber einer mit Neuapostolischer oder Zeugen Jehovas-Sozialisation diese Arbeit, dann drängt sich dem doch unwillkürlich der Fragesatz auf:

„Wann bitte schön, wurde je mein Paß oder Führerschein von der Sektenführung in Verwahrung genommen?"

Ein solcher Lapsus hätte im Kontext dieser Arbeit nicht stehen bleiben dürfen. Es hätte bei Vorwürfen dieser Art, schon erheblich differenzierter argumentiert werden müssen. Diesen Vorhalt muss der Autor sich gefallen lassen.

Überhaupt ist diese Arbeit nicht „wertfrei". Dem Autor schwebt durchaus ein gewisser „Idealzustand" vor Augen; gleichzeitig erkennend, dass die tatsächliche Wirklichkeit in der Bundesrepublik Deutschland, Lichtjahre davon entfernt ist. So beklagt er etwa zutreffend:

„Die Ironie des Schicksals ist aber, daß genau diejenigen Gruppen, die die Menschenrechte mit Füßen treten, sich erfolgreich auf diese berufen und praktisch weltweit nicht belangt werden können. Die gleichen Verfassungen und Gesetze, die zum Schutz der Menschen erlassen worden sind, ermöglichen es den Sekten, ihre Anhänger zu indoktrinieren und ihnen die Freiheit zu rauben."

Er lässt es nicht bei dieser Klage bewenden. Er klagt weiter:

„Gegenwärtig gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nur drei offizielle Sektenbeauftragte von Städten. Viele andere staatlichen Mitarbeiter, haben ihre Planstelle im Jugendamt und machen ihre Sektenarbeit nebenbei. Die betroffenen Familien werden allein gelassen. Der Staat hält sich bisher weitgehend, unter Berufung seiner Neutralitätspflicht gegenüber religiösen Gruppen, aus diesem Bereich zurück. Es existiert bis heute keine gesicherte Professionalisierung auf dem Gebiet der Beratung oder der Ausstiegshilfen für Betroffene. Es wäre eine gesetzliche Regelung wünschenswert, welche es dem Staat erlaubt, Sektenberatungsstellen finanziell zu unterstützen, damit es diesen ermöglicht wird, professionell zu arbeiten und hochwertige Aufklärungsarbeit über destruktive Sekten zu leisten."

Wie wahr, mag man dazu nur sagen. Indes in den Zeiten von „Hartz IV" fragt man sich weiter, wie „hilfreich" eine solche Forderung wohl ist? Ich weiß zwar nicht (will es auch gar nicht wissen), welche Partei am Wahltag, wohl die Stimme des geschätzten Autors bekommt. Ich weiss nur, dass sowohl „C"-Parteien aber auch noch einige andere, von Religions-Lobbyisten durchsetzt sind. In Zeiten wo dieses Land Deutschland, vor allem eines exportiert, nämlich die eigenen vormaligen Arbeitsplätze ins Ausland; sind die Chancen für Forderungen vorstehender Art nicht gerade „berauschend". Dem Autor muss daher vorgehalten werden. Er täte gut daran, erst einmal „kleinere Brötchen" zu backen. Ein solch „kleineres Brötchen" wäre beispielsweise die Zurückdrängung staatlicher Alimentierung der Religion, etwa als KdöR und noch einiges andere in dieser Richtung.

Erst wenn dieser Forderungskatalog im vielen späteren Jahrzehnten mal abgearbeitet sein sollte (hoffentlich). Erst dann wäre der Zeitpunkt herangereift, des Autors Forderung auf die Tagesordnung zu setzen. Sicherlich gibt es schon heute, indirekte Förderungen. Die aber sind dann in der Regel „großkirchlich" dominiert. Das Konkurrenz die Konkurrenz scharf analysieren vermag, sei nicht in Abrede gestellt. Ein fader Beigeschmack bleibt dennoch zurück, wenn diese staatliche Förderung sich in Natura als weitere Alimentierung der „Großkirchen" entpuppt.

Als einen der Kernsätze der Stoffel-Rezeption des Autors kann man auch den Satz ansehen:

„Somit kommt Stoffel zu dem Schluß, daß die Auswirkungen einer solchen Sozialisation verheerend sind. Die Kinder werden abgeschottet von wichtigen Erfahrungen mit der Außenwelt. Kindergärten, Schulen und später Ausbildung und Beruf werden nicht als Orte für Integration in die Gesellschaft betrachtet, sondern als feindliche Inseln einer von bösen Mächten beherrschten Welt angesehen. Oder sie dienen als Missionsgebiete um die letzten Auserwählten zu finden

Die NAK hat in der Öffentlichkeit meist den Status einer harmlosen, christlichen Sondergemeinschaft. Ihre Anhänger verhalten sich unauffällig, freundlich und geben bei oberflächlicher Betrachtung keinen Anlaß zur Kritik. Doch verbirgt sich hinter dieser freundlichen Fassade eine Ämterhierarchie, die gezielt mit pädagogischen und psychischen Methoden versucht, Einfluß auf ihre Mitglieder auszuüben. In dieser manipulativen und angstbesetzten Welt werden Kinder schon vom Säuglingsalter darauf „gedrillt" sich dieser „Heilslehre" unterzuordnen und sich dem restriktiven System der NAK widerstandslos und unkritisch anzupassen.

Mit ihrer Endzeitlehre übt die NAK einen solch massiven Druck auf Kinder und Erwachsene aus, welche in Angst mündet und ständige Versagensängste „nicht von Gott mitgenommen zu werden" zur Folge hat. Unter solchen Umständen ist es fast unmöglich eine autonome Identität aufzubauen, welche fähig ist, eigene Wert- und Moralvorstellungen zu entwickeln und die die Chance hat, sich selbst eine gewünschte Lebensorientierung und Sinnfindung zu geben."

Diesen wahrlichen Kernsatz stellt der Autor auch bei den Zeugen Jehovas fest, denen er dann unter Hinweis auf ihre Blutdoktrin beiläufig noch mit vorhält, dass die „Einstellung der Zeugen, Lebensgefahr oder auch den Tod des eigenen Kindes in Kauf zu nehmen und die eigene religiöse Überzeugung über das Leben des eigenen Kindes und des Kindeswohles zu stellen" offenbart.

Zusammenfassend urteilt er:

„Bei der Erziehung und Sozialisation von Kindern in der NAK und bei den Zeugen Jehovas, lassen sich viele Parallelen zwischen den beiden Sekten feststellen. Beide Sekten sehen die Form der Züchtigung als legitimes Mittel an, um konformes Verhalten bei ihren Kindern zu erzwingen. Durch ihre apokalyptische Weltanschauung manifestieren sie bei ihren Mitgliedern schon vom frühen Kindesalter irrationale Ängste vor einem strafenden, alles sehenden Gott."

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