Geschrieben von Drahbeck am 15. September 2002 09:35:02:

Einige Jahre lang, gab es auf der Webseite des Thomas Pape auch ein Forum oder wie er es nennt, eine Pinnwand. Besonderes Charakteristikum: Fast nur (98 %) irgendwelche Presseberichte über Jehovas Zeugen, von durchaus unterschiedlicher Qualität. Zwar auch nicht "vollständig"; aber immerhin doch ein Angebot, dass einiges ansonsten ziemlich verstreutes, bündelte.
Dann kam eines Tages der Punkt, wo er ältere Texte für "geschlossen" erklärte. Das heisst, niemand konnte mehr dazu einen Kommentar hinzufügen, was in der Praxis ohnehin kaum einer getan hat. Er bot aber immer noch die Variante an, dass neuere Meldungen offen blieben, für eventuelle Kommentare dazu.
Diese "Pinnwand" für neuere Pressemeldungen hat er offenbar jetzt auch endgültig eingestellt.
Klickt man den entsprechenden Link bei ihm an, wird man jetzt auf eine Forumsseite weitergeleitet. Keine normale. Nicht mal lesen darf der gewöhnliche Zufallsbesucher dort. es sei denn, er meldet sich ausdrücklich an.
Das der Schreibzugang auch andernorts eingeschränkt ist, aufgrund schlechter Erfahrungen, ist ja zur genüge bekannt. Dass jedoch selbst der Lesezugang lizensiert wird, ist schon ein Novum.
Übrigens, Thomas Pape nennt sich auch noch in Nachfolge des Roland Frisch, Webmaster des Linkringes für Jehovas Zeugen.
So schmoren sie denn unter ihrer "Käseglocke" dahin im eigenen Saft!

Geschrieben von Bauer am 15. September 2002 11:52:14:

Als Antwort auf: Ausgestiegen <3201.htm> geschrieben von Drahbeck am 15. September 2002 09:35:02:

Da gibt es in Berlin auch einen Werner Zimmermann mit seit Jahren verweister Homepage. Ein Opfer der Repressalien aus Selters.

Werner Zimmermann betrieb jahrelang eine Mailingliste in der er Inforamtionen, sprich Zeitungsberichte an ZJ weiterleitete. Zur Aufnahme in diese Mailingliste mussten umfangreiche persönliche Angabene gemacht werden.

Gibt es derlei Aktivitäten noch?

Werner Zimmermann war mit seiner Mailingliste auch international tätig. Es gab eine deutschsprachige und eine englischsprachige Mailingliste.


Geschrieben von
D. am 15. September 2002 13:46:16:

Als Antwort auf: ZJ - freundliche Zeitungsberichte <3205.htm> geschrieben von Bauer am 15. September 2002 11:52:14:

Werner Zimmermann ist offenbar auch nur noch so ein "Schatten seiner selbst". Vor dem ersten großen WTG-Ukas in Sachen Internetseiten von Zeugen Jehovas, bot er durchaus auch etliche diesbezügliche Inhalte mit an. Nach dem WTG-Ukas kuschte er, wie auch andere. Inhaltlich bietet seine bis heute mehr vegetierende, denn existierende Webseite, kaum noch Inhalte eigener Art. Wohl aber etliche Weiterleitungen zu diversen Inhalten. Faktisch ausgespart dass Thema Zeugen Jehovas.
Vor dem WTG-Ukas konnte man bei ihm unter anderem ein ziemlich umfängliches Adressverzeichnis von Zeugen Jehovas-Königreichssälen in Berlin und Brandenburg vorfinden. Heute ist auch diesbezüglich bei ihm die Ebbe angesagt.
Noch bemerkenswert. Auch die offiziellen WTG-Webseiten bieten diese Detailinformationen nicht.

Werner Zimmermann

home.t-online.de/home/zimmermann.werner/homedeutsch.htm

Geschrieben von Drahbeck am 15. September 2002 11:01:59:

Es ging immerhin um die staatliche Summe von 10.000,-- Dollar. Die sollte Russell laut Gerichtsbeschluss an seine Frau zahlen.
In seiner Schrift aus dem Jahre 1915 "Ein großer Kampf in den kirchlichen Himmeln", geht Rutherford auch auf diesen Vorfall mit ein.
Bedeutungsvoll erscheint mir dabei auch sein bagatellisierender Satz zu sein:
"Wohlverstanden: Jemand kann einen Betrug im Sinne des Gesetzes begehen..."
Bis heute ist dies offenbar die Maxime der WTG, sämtliche juristischen Schlupflöcher bis zum allerletzten auszunutzen, und erst dann zu korrigieren, wenn es wirklich nicht mehr anders geht. Beispiel. Die geschäftsmäßig aufgezogenen Schwarzarbeiterkolonnen für die Erstellung von WTG-Immobilien und anderes mehr. Bei Rutherford liest sich das so:

Im Dezember 1908 erhob Frau Russell bestimmte Klagen, um die Besitzübertragung, die ihr Mann an die WATCH TOWER BIBLE AND TRACT SOCIETY vorgenommen hatte, für ungültig erklären zu lassen und die Zahlung von Unterhalt zu erzwingen. Zuvor, bei der Zeugenvernehmung zur Unterhaltsseite des Verfahrens auf gesetzliche Trennung, hatte Pastor Russell ausgesagt, dass sowohl er als auch seine Frau vor der WATCH TOWER BIBLE AND TRACT SOCIETY bezeugt hatten, dass sie ihren ganzen Besitz dem religiösen Werk geweiht hätten, in dem sie dem Herrn dienten, und dass man überein gekommen sei, dass der ganze Besitz der WATCH TOWER BIBLE AND TRACT SOCIETY ZU DIESEM ZWECK übertragen werden sollte. Dass der Besitz ihm gehörte und er das Recht hatte, damit nach Belieben zu verfahren. Dass er nach ihrer Trennung in gutem Glauben und in Übereinstimmung mit besagter Übereinkunft den Besitz auf die besagte Gesellschaft übertragen habe, und dass er nicht über die Mittel verfüge, den Unterhaltsbetrag zu bezahlen, den das Gericht festgesetzt hatte. Die Gelder waren bereits von der Gesellschaft aufgebraucht worden, und die Immobilien waren belastet.
Anfang April 1909, nachdem die besagte Gesellschaft und Pastor Russell nach Brooklyn umgezogen waren, wurden die besagten Fälle verhandelt, und Herr Carpenter und ich erschienen im Interesse der besagten Gesellschaft und Pastor Russells. Nach Anhörung der Anträge beriet sich das Gericht über die Angelegenheit und entschied dann, dass Herrn Russells Besitzübertragung an die Gesellschaft ein Betrug an seiner Frau sei und dass der Unterhalt zu zahlen sei. Wohlverstanden: Jemand kann einen Betrug im Sinne des Gesetzes begehen, obwohl er in völlig gutem Glauben handelt. Nebenbei bemerkt sind Entscheidungen von Gerichten nicht unfehlbar, wie wir alle wissen, denn sie werden von unvollkommenen Menschen getroffen.

Zu der Zeit, als das Urteil erging, hatte Pastor Russell seinen Wohnsitz in Brooklyn, aber er war damals in Europa auf seiner halbjährlichen Vortragsreise durch Großbritannien. Man hatte ihm die Entscheidung des Gerichtes zu diesem Punkt nicht mitgeteilt. Zuvor hatte er zu mir gesagt, er würde gerne Zahlungen an Frau Russell leisten, aber er habe kein Geld, was, wie ich wußte, den Tatsachen entsprach.
FRAU RUSSELL NIEMALS UM EINEN CENT VON IHREM MANN BETROGEN: Während der eben erwähnten Abwesenheit von Pastor Russell bestimmten fünf Männer, seine persönlichen Freunde, ohne sein Wissen den Geldbetrag, der benötigt wurde, um das Unterhaltsurteil zu erfüllen. Sie trieben mehr als den notwendigen Betrag unter sich selbst auf, übergaben ihn mir und schickten mich nach Pittsburgh, um gemäß dem Urteil zu zahlen. Ich fuhr nach Pittsburgh und legte mit Frau Russells Anwälten die Sache bei und zahlte ihr jeden Cent einschließlich Zinsen, den das Gericht festgesetzt hatte, zusammen mit allen Kosten des Verfahrens. Diese Tatsachen sind in dem Gerichtsbericht nachzulesen. Frau Russell wurde von ihren Mann um keinen einzigen Cent betrogen, sie hat vielmehr alles erhalten, was das Gericht zu ihren Gunsten festgesetzt hatte.

Geschrieben von Bauer am 15. September 2002 12:06:31:

Als Antwort auf: Jemand kann einen Betrug im Sinne des Gesetzes begehen... <3203.htm> geschrieben von Drahbeck am 15. September 2002 11:01:59:

Diese Aussage verknüpfe ich noch mit etwas anderem:

In besagter Verhandlung oder jedenfalls in der Streitsache mit seiner Frau, gab es auch einen Prozess in dem seine Frau ihm nachwies, dass die WTG weitere Firmen besaß.

»Jemand kann einen Betrug im Sinne des Gesetzes begehen...«

Irgendwo bei Gimpelfang, wahrscheinlich in den ganz zurückliegenden Beiträgen, wurde so etwas einmal angesprochen. es gab da auch Links zu englischsprachigen Seiten.

Also was mir noch in Erinnerung ist, ist dieses:

Die WTG hielt damals (und vielleicht auch heute noch?) Anteile oder besaß ganz, andere weltliche auf Profit und Vermögensverwaltung ausgerichtete Firmen.

»Jemand kann einen Betrug im Sinne des Gesetzes begehen...«

In dem Verfahren ging es darum, dass eien Frau Russel den Besitz einer solchen "Tarnfirma" nachwies.

»Jemand kann einen Betrug im Sinne des Gesetzes begehen...«

Es war eine Immobilienfirma, eine Vermögensverwaltungsfirma, eine firma mit eigenem Immobilienbesitz oder so etwas in der Art.

»Jemand kann einen Betrug im Sinne des Gesetzes begehen...«

Im Ergebnis, masste darufhin Russel zahlen...

»Jemand kann einen Betrug im Sinne des Gesetzes begehen...«

Es gab allerdings wohl kein Urteil, weil sich Russel mit seiner Frau auf Zahlung verglich.

Soweit meine Erinnerungen in dieser Sache.

Geschrieben von Drahbeck am 18. Oktober 2002 09:10:45:

Als Antwort auf: Re: Jemand kann einen Betrug im Sinne des Gesetzes begehen... <3206.htm> geschrieben von Bauer am 15. September 2002 12:06:31:

In der Bibelforscher-Frühzeit machte die Zeitung "Brooklyn Eagle" der WTG einiges zu schaffen. Der Eagle war es, der beispielsweise die Sache mit dem "Wunderweizen" an die große Glocke hing und dies in einer Form, die der WTG nicht genehm war. Sie klagte daraufhin gegen den Eagle. Der wiederum nutzte die Gelegenheit um über seine Anwälte im Gerichtsverfahren, besonders dem WTG-Funktionär van Amburgh, seines Zeichens Sekretär-Kassierer und damit oberster Finanzverwalter der WTG, einige unangenehme Fragen stellen zu lassen.

Im 4. Kapitel ihres Buches "Vision of Glory" kommt Barbara G. Harrison auch darauf zu sprechen. Harrison's Buch tritt nicht mit dem Anspruch auf, spezifisch "wissenschaftlich" orientiert zu sein. Es ist eher auf USA-Verhältnisse zugeschnitten, ein ähnliches Buch wie etwa im Deutschen das der Josy Doyon "Hirten ohne Erbarmen". Mehr in Anekdotenform berichtet auch sie was sie da so alles erlebt hat, und was ihr da so im laufe der Zeit zu Ohren gekommen ist. Unter diesem Vorbehalt müssen auch ihre Ausführungen in Sachen van Amburgh gesehen werden.

Immerhin berichtet sie, dass van Amburgh von den gegnerischen Anwälten ins Kreuzverhör genommen wurde. Die konzentrierten sich besonders auf die finanziellen Aspekte der WTG. Und so konnten sie aus van Amburgh, die ansonsten seitens der WTG nicht veröffentlichten Bilanzdaten herauspressen, wie hoch der jeweilige finanzielle Jahresumsatz der WTG sei.
Für 1910 bezifferte er diese Bilanz auf 139.000 US-Dollar; 1911 dann 169.000 und 1912 gar 202.000 US-Dollar.
Weiter "kitzelten" die Anwälte aus van Amburgh heraus, dass zur Verschleierung der Bilanzen eigens "Unterkorporationen" gegründet wurden.
Zitat aus Harrison:

"Aber Ihr jährlicher Bericht der Wachtturmgesellschaft zeigt nicht, daß Ihre Gesellschaft alles erhält auch von ihren angeschlossenen Korporationen?"
"Nein, Sir. Es ist nicht ein ausführlicher Report."
Das hartnäckige Nachstoßen durch die Rechtsanwälte des Brooklyn Eagle deckte das Bestehen von zwei verdeckt geführten Korporationen auf, der Vereinigte Staaten Investition Co. Ltd. und der von Cemeteries Corporation (der Präsident Cemeteries Corp. war eine Doktor ein nette kleine Unangemessenheit, die die Phantasie der im Gerichtssaal anwesenden Bibelforscher beflügelte).
"Und nun sagen Sie, daß Sie nicht wissen, wer die Aktionäre der Investmentgesellschaft sind?" …
"Sind die Inhaber der Firmen nicht die gleichen Personen?"
"Ich weiß es nicht als absolute Sicherheit."
"Und traten Sie nicht als Geschäftsführer, wie eine Attrappe auf für die Wachtturmgesellschaft?"
"Ja, Sir. Ich nahm in ihrem Namen vor einigen Jahren den Kauf eines Bauernhof nahe Pittsburgh vor. Das Geld war das der Wachtturmgesellschaft. Ich übertrug es zur Vereinigte Staaten Investition Co. Ltd urkundlich, die es der Reihe nach der Cemetaries Company übertrug"
"Warum tun Sie das Geschäft nicht im Namen der Wachtturmgesellschaft vornehmen, warum benötigen Sie dazu diese blinden Korporationen?"
"Einige Leute scheinen, zu denken, daß eine fromme Gesellschaft kein sogenanntes weltliches Geschäft tun sollte, was auch immer", sagte Van Amburgh.

Zusammenfassend kommentiert Harrison:
"Van Amburgh war eine einzigartig unwillige Schlange; jedesmal wenn er seine Mund öffnete, molken die Rechtsanwälte des Brooklyn Eagle aus ihm die Informationen, die die Glaubwürdigkeit von Organisation Russells zerstörte. Jedes Wort, das er äußerte trug zum Eindruck der Jury bei, daß die Wachtturmgesellschaft eine hoch entwickelte finanzielle Korporation ist, die das ursprüngliches Christentum benutzt um sich als auf einem "nicht gewinnbringenden Kreuzzug" zu maskieren."

Geschrieben von Drahbeck am 15. September 2002 13:09:25:

Als Antwort auf: Re: Jemand kann einen Betrug im Sinne des Gesetzes begehen... <3206.htm> geschrieben von Bauer am 15. September 2002 12:06:31:

Vielleicht in Ergänzug noch dies:
Noch so ein Kabinettstückchen aus Rutherford's Winkeladvokatei.
Da besaß der "mittelose" Russell immer noch eine Immobbilie in Pittsburgh. Wie das so bei Ehestreitigkeiten mit Scheidungsausgang zu sein pflegt, auf beiden Seiten wurde mit "Hauen und Stechen" gearbeitet. Allerdings war Russell in diesem Fall im Vorteil, indem er die Ratschläge seines Winkeladvokaten namens Rutherford umgehend in die Tat umsetzte. Ob Frau Russell hingegen gleiche hochkarätige Rechtsanwaltliche Unterstützung besaß, erscheint ziemlich zweifelhaft.

Der Deal den wohl Rutherford selbst einfädelte, bestand darin Russell dem Gesetzesbuchstaben nach "mittellos" zu machen. Ergo wurde die Pittsburgher Immobilie schleunigst verscherbelt. Jetzt konnte Frau Russell soviel klagen wie sie wollte. Und tatsächlich wurde die Pittsburgher Immobilie als Russelleigentum angesehen und versteigert zwecks Schuldenbegleichung. Und wer war nun der Käufer jener Immobilie? Nicht irgendwer. Nein. Käufer im Versteigerungsverfahren war die Wachtturmgesellschaft höchstpersönlich. Denn sie erhielt aufgrund Höchstgebot den Zuschlag.
In Rutherford's Schrift aus dem Jahre 1915 wo er darüber berichtet, ist es empfehlenswert sich die einzelnen Sätze einzelnen auf der Zunge zu zergehen lassen. Und auch zwischen den Zeilen zu lesen. Dann erkennt man, mit welchen advokatischen Winkeltricks da gearbeitet wurde. Nachstehend die entsprechende Passage:

Pastor Russell besaß eine Immobilie in Pittsburgh, auf der eine gültige Hypothek ruhte. Er trat das Recht an dieser Immobilie, die besagter Hypothekenschuld unterworfen war, unter der vorhin erwähnten Vereinbarung mit Frau Russell an die WATCH TOWER BIBLE AND TRACT SOCIETY ab. Danach führte ein Gläubiger Vollstreckung über den Besitz herbei und verkaufte ihn auf einer öffentlichen Auktion nach angemessener Bekanntmachung gemäß dem Gesetz. Pastor Russell hatte seinerzeit keinen Titel oder ein Interesse an dem Besitz, weil er ihn zuvor der besagten Gesellschaft übertragen hatte. Um zu verhindern, dass durch die Urkunde des Zivilgerichts an jemand anderen ein Schatten auf ihren Rechtstitel fiel, bot die Gesellschaft beim Verkauf der Immobilie mit und war der beste Bieter. Diese Versteigerung und die Urkunde des Zivilgerichts gaben der Gesellschaft keinen weiteren Rechtstitel als den, den sie zuvor hatte, sie wahrten nur den Rechtstitel den sie bereits hatte.
Jahre später wurde die eben erwähnte Hypothek gekündigt und die Immobilie vom Inhaber dieser Hypothek verkauft, und bei diesem Verkauf erbrachte die Immobilie nur den Betrag der Hypothekenschuld und die Kosten. Der Verkauf unter der Hypothek beseitigte jedes Anrecht oder ein anderes , das Frau Russell an der Immobilie besessen haben mochte.

Geschrieben von Drahbeck am 16. September 2002 18:25:23:

Ich wundere mich eigentlich immer wieder über die Rubrik Bücherangebote bei ebay.
Oder vielleicht sollte ich mich besser doch nicht wundern. Ebay ist zugegebenermaßen eine bekannte, vielleicht "die" Marke am Markt bezüglich Angebote aus zweiter Hand. Alles andere was es da auch noch so gibt, fristet nur ein Schattendasein. Man mag also in bestimmten Fällen, um ebay nicht herum kommen. Deshalb schränke ich schon ein, und rede nur von Bücherangeboten, lasse also alle andere Bereiche außer Betracht.

Fakt ist aber auch dies. Dies betrifft nur die potentiellen Anbieter. Für jedes angebotene Buch, egal ob es verkauft wird oder nicht verkauft wird, kassiert ebay eine Einstellgebühr. Selbst beim Mindestpreis von einem Euro pro Angebot, beträgt diese Einstellgebühr schon 0,25 Euro. Wird der Anbieter sein Buch nicht los, und dieser Fall kommt nicht gerade selten vor, hat er trotzdem diese Einstellgebühr zu zahlen. Wird ein höherer Startpreis gewählt, steigt auch die Einstellgebühr, zwar nicht prozentual, aber sie steigt.

Unterm Strich kann man sagen, da macht so mancher Anbieter, besonders wenn viel angeboten wird, wohl kaum ein Geschäft. Wessen Kasse lediglich stimmt ist die von ebay.
Alle Jubeljahre, wenn Ostern und Weihnachten auf einen Tag fällt, bequemt sich ebay auch mal dazu, zeitlich begrenzt, als Lockangebot, auf die Einstellgebühr zu verzichten. Kürzlich war solch ein "Feiertag". Bis zum nächsten "Feiertag" dieser Art, werden wohl wieder Jahre vergehen. Hinzu kommt noch im Fall des Verkaufes, eine Verkaufsprovision, die bemerkenswerterweise aber erheblich unter der Einstellgebühr liegt.
Ebay kann sich dies offensichtlich aufgrund seiner Marktmacht leisten.

Gerade bei Büchern, die aus privatem Bestand, verkauft werden sollen, und bei denen man im voraus nicht wirklich sicher sein kann, findet sich ein Käufer oder nicht, sollte man auch Alternativangebote mit in die Betrachtung einbeziehen - meine zumindest ich.
Der Lockgedanke, dass ein niedriger Startpreis, sich dann hochsteigert, tritt nicht unbedingt in übermäßig vielen Fällen ein. Wer sich zu einem auch für den potentiellen Käufer akzeptablen Festpreis entschließen kann, ist meines Erachtens bei Booklooker besser bedient. Booklooker kassiert zwar auch Verkaufsprovision, aber keine Einstellgebühr. Und Booklooker ist auch für Privatpersonen offen. Die können dann die Erfahrung machen, dass ihre Angebote einträchtig nebeneinander stehen, mit den Angeboten von einigen kommerziellen Antiquariaten. Bemerkenswerte Preisunterschiede kann man diesergestalt registrieren.

Booklooker http://www.booklooker.de/

Geschrieben von Drahbeck am 18. September 2002 11:05:18:

Dieser Tage befand sich ja wieder einmal die Cheopspyramide mit in den Schlagzeilen. Jenes Bauwerk, dass schon Russell als die "Bibel in Stein" zu verklären beliebte. Einer seiner Kronzeuge war da der Piazzi Smyth, der auch einige Wälzer zum Pyramidenthema veröffentlicht hat (nur in Englisch - eine deutsche Übersetzung davon ist mir nicht bekannt).
Wie das so ist, wenn geistesverwandte Seelen einen "Gleichklang" entdecken. Man kontaktiert sich. Auch im Falle Russell nachweisbar. Rutherford selbst hat dazu ein Dokument veröffentlicht, in seinem 1915er Pamphlet "Ein großer Kampf in den kirchlichen Himmeln"
Nachstehend seine Zitierung:

PIAZZI SMYTH'S EMPFEHLUNGSSCHREIBEN.

Herr William M. Wright aus Pittsburgh, der davon hörte, dass Pastor Russell ein Kapitel für eines seiner Bücher verfasste, das von der Cheopspyramide in Ägypten handeln sollte, besorgte sich eine Abschrift des Manuskriptes und schickte es Prof. C. Piazzi Smyth, F. R. S. E., F. R. A. S., ehemals Königlicher Astronom von Schottland, zu. Prof. Smyths Antwort wird hier wiedergegeben. Sie ist selbsterklärend:

Clova, Ripon, England, 21. Dezember 1890

Herrn Wm. M. Wright

SEHR GEEHRTER HERR,

ich habe doch länger dafür gebraucht, als ich es mir wünschen konnte, das Manuskript unseres Freundes, C. T. Russell aus Allegheny, Pa., durchzusehen, aber jetzt habe ich eine recht genaue Untersuchung, Wort für Wort abgeschlossen. Und das war das Mindeste, was ich tun konnte, wenn Sie so freundlich sind und sich die Mühe machten es mit solcher Sorgfalt zwischen Brettern in einem eingeschriebenen Paket zuzusenden, jede Seite flach und geschrieben mit der Maschine statt mit der Hand.

Zuerst konnte ich nur Zettel der besagten Schreibmaschine finden, aber als ich durch die Seiten vorankam, kamen die Kraft, die Besonderheiten und die Originalität des Verfassers durch; und es gab nicht wenige Passagen, wo ich hätte froh sein sollen, sie mir zum Zwecke des Zitierens mit Namensangabe für mein nächstes Pyramidenbuch abzuschreiben. Aber natürlich tat ich nichts dergleichen, und ich werde mit völliger Geduld und in den dankbarsten Empfindungen warten bis der Verfasser der Tagesanbruchsreihe dies zu seiner eigenen Zeit veröffentlichen wird.

So merke ich hier nur an, dass er in vielem sowohl gut als auch neu ist, was er über die Chronologie in verschiedenen Teilen der Pyramide sagt; über die Große Galerie, die das Leben des Herrn darstellt; über den Parallelismus zwischen der Königskammer und ihrem Granit gegenüber der Stiftshütte und ihrem Gold; und generell über die Bestätigungen oder engen Übereinstimmungen zwischen der Bibel und der Cheopspyramide, die gut kommentiert sind.

In der Zwischenzeit scheint es, dass ich wegen ihrer freundlichen Gabe vor langer Zeit, den beiden ersten Bänden der Tagesanbruchsreihe, in Ihrer Schuld stehe. Damals kam ich nicht weiter als bis zur ersten Hälfte des ersten Bandes, weil ich fand, dass das Thema nicht so ganz neu war, wie ich erwartet hatte. Aber nachdem ich, so hoffe ich jedenfalls, viel von einem gründlichen Lesen dieses von Ihnen zugesandten Pyramidenkapitels des dritten Bandes profitiert habe, muss ich mir aufs Neue die ersten beiden Bände vornehmen.

Das Paket wird zwischen den Brettern als Einschreiben wieder zurückgehen.

Ich verbleibe mit vielem Dank hochachtungsvoll

C. PIAZZI SMYTH.

Geschrieben von am 19. September 2002 08:39:13:

Geschrieben am 25. September 2002

Bei Infolink gelesen:Von Albert am Mittwoch, den 25. September, 2002 - 11:45:
New York: Protestmarsch zur Weltzentrale der Zeugen Jehovas

Über Fälle von Kindesmissbrauch unter Jehovas Zeugen und deren Handhabung innerhalb der Organsiation ist bereits in den USA, UK, Deutschland, Australien, Slowenien und Portugal berichtet worden. Ehemalige und aktive Zeugen Jehovas werden am 27. September in New York unter Führung von William Bowen einen Protestmarsch zur Weltzentrale der Zeugen Jehovas durchführen. Dabei soll gegen die Handhabung von Missbrauchsfällen innerhalb der Gemeinschaft protestiert werden, da die Täter mangels Augenzeugen in vielen Fällen nicht den Behörden gemeldet worden seien sollen. Opfer von Kindesmissbrauch soll Gelegenheit gegeben werden ein kurzes Statement abzugeben. Außerdem ist die Leitende Körperschaft der Zeugen Jehovas durch William Bowen aufgefordert worden, sich bei dieser Gelegenheit einem Rechtskomitee zu stellen, dass über ihren weiteren Verbleib innerhalb der Religionsgemeinschaft entscheidet.

Eiskalt

Geschrieben von Drahbeck am 20. September 2002 18:21:01:

Als Antwort auf: WTG muss Strafe zahlen <3259.htm> geschrieben von grrrr am 20. September 2002 17:36:47:

Im weiteren Verlauf des genannten Thread ist auch davon die Rede, dass etliche sich nunmehr brüsten, ein "Großreinemachen" dergestalt veranstaltet zu haben, dass sie die gesamte WTG-Literatur (oder zumindest den überwiegenden Teil davon) dem Altpapier oder ähnlichen Verwendungszwecken übergeben haben. Lediglich der Falco wagt schüchtern einzuwenden, dass er sich dazu noch nicht durchringen konnte und ihm etliches als Quellmaterial für seine Webseite nützlich war. Ehrlich gesagt, ich habe diese Ausführungen mit gemischten Gefühlen zur Kenntnis genommen.

Sicherlich, psychologisch ist das schon verständlich, dass mancher da auch einen optischen Schlussstrich zieht und die WTG-Auslassungen nicht mehr sehen will. Es wäre mir auch verständlich, wenn mancher sagt, im regulären Bücheregal (oder ähnliches) wird die WTG-"Literatur" aussortiert. Bestenfalls ist ihr zukünftiger Platz im Keller oder an anderen untergeordneten Örtlichkeiten. Nun betreibt nicht jeder, wie der Falco, eine Webseite. Daher mag er für weitergehende Vernichtungsambitionen aufgeschlossen sein. Ich meinerseits kann dazu nur sagen es ist auch Dokumentationsmaterial. Und Büchersäuberungen gab es schon andernorts. Mit das erste was die Nazis veranstalteten, war im April 33 eine bombastische, medienwirksam inszenierte Bücherverbrennung. Auch Bibliotheken waren davon betroffen und mussten aussortieren. Einige wenige haben zwar auch aussortiert, aber doch nicht im erwarteten Maße auch für die Vernichtung zur Verfügung gestellt, sondern diese inkriminierten Sachen "bloß" sekretiert.

Es ist gut so, dass nicht alle "hitzköpfige Vernichter" waren. Die wissenschaftliche Forschung lebt noch heute von ihnen!

Geschrieben von Drahbeck am 21. September 2002 18:00:19:

Fast alleiniges Hauptthema der Webseite der "Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland" ist ihr Begehren, auch Körperschaft des öffentlichen Rechts" werden zu wollen. Dokumentiert dort auch die verschiedenen Phasen der juristischen Auseinandersetzung dazu. Ein ganzes Heer von Juristen hat sich mittlerweile schon mit diesem "Jahrzehntestreit" beschäftigt. Etliche der dabei auch fällig gewordene Honorare mussten letztendlich bis heute von der Wachtturmgesellschaft getragen werden, weil immer noch nicht das heißersehnte Ziel erreicht wurde.

Alle nur denkbaren Hilfstruppen wurden dazu mobilisiert. Ein neues Mosaiksteinchen dieser Stimmungsmache gilt es zu nennen. Auch der Filmemacher Poppenberg, bekannt durch diverse Pro-Zeugen Jehovas-Videos, schaltet sich mit in dieses Geschäft ein.
Zwei besondere "Kronzeugen" stellt auch er vor, einmal die Gabriele Y..., die aber lediglich durch ein Standbild und ein entsprechendes Zitat von ihr, in diesem Video präsent ist. Und zum anderem der Heidelberger Theologieprofessor B.... Auch ein einschlägig "Bekannter". Mit zu Wort kommt auch noch WTG-Präsident Pohl, mit einem Statement, dass nicht neu ist, und dass er offenbar schon bei den einschlägigen Gerichtsverhandlungen, im Anschluss daran der Presse verkündete.

Mit im Bild gezeigt wird auch der WTG-Justitiar Glockenthin. Zu letzterem ist anzumerken, dass er in diesem Video auch eine sachlich falsche Aussage machte.
Glockenthin bemerkt richtig, dass der Streit zum Ende der DDR seinen Ausgang nahm. Ihre dortige Neuanerkennung interpretiert er als adäquat zum Körperschaftsstatus in der alten BRD. Genau dies ist die Falschaussage. Mit der DDR-Verfassung von 1968, wurden auch die kirchenpolitischen Paragraphen, im Vergleich zur DDR-Verfassung von 1949 grundlegend revidiert. In der Praxis war diese Revision eine akute Beschneidung des kirchlichen Priviliegienbündels auf einen einzigen Paragraphen, der nebulös davon redet, das weiteres per Verhandlung festzulegen sei. Mit dieser 1968 DDR-Verfassung war jeglicher Körperschaftsstatus de facto für die Kirchen abgeschafft worden. Die 1990-er Neuanerkennung der Zeugen Jehovas, seitens der DDR, ist daher keineswegs als Anerkennung im Sinne des Alt-Bundesrepublikanischen Körperschaftsrechtes zu bewerten.

Die Ausführungen von B...  in diesem Video sind ja im Prinzip nicht neu. Ihre Tendenz ist, wie voraussehbar, auch die Zeugen Jehovas sollten (seiner Meinung nach) KdöR werden. Den Großkirchen wirft er vor, dass sie aber nach wie vor in dieser Frage die Definitionsmacht hätten. Und er stellt weiter die Frage, ob das nun besonders ausgeleuchtete Erziehungsverhalten der Zeugen Jehovas beispielsweise. Ob, so es dabei nachweisbare Entgleisungen gegeben hat. Ob man solche "Entgleisungen" nicht auch in Religionsgemeinschaften nachweisen kann, die bereits KdöR sind.

Etwas wird in diesem Poppenberg-Video nicht mit der gebotenen Deutlichkeit angesprochen. Dies ist die Frage; welche Konsequenzen die Verleihung des KdöR-Status nach sich zieht. Auch B... merkt an, dass etwa seit den fünfziger Jahren, die Neuverleihungen von KdöR-Status nur noch sehr zurückhaltend erfolgte.
Man kann die These gar aufstellen, dass Poppenberg-Video tut es nicht. Dafür tue ich es mal. Die These wäre, dass die bereits rund 30 Religionsgemeinschaften in Deutschland mit KdöR-Status, diesen bereits fast alle Ende der 1940-er Jahre besaßen. Das faktisch seit diesem Zeitpunkt kaum oder nur sehr wenige Neuverleihungen dieses Status erfolgten.

Hier agieren in der Tat die Zeugen Jehovas als eine Art "Wellenbrecher". Erreichen sie doch noch ihr Ziel, ist ein unabsehbares Maß an "Nachfolgeanträgen" zu befürchten. Gerade diesen Aspekt haben die Lobbyisten P... und B... aber in ihrem Video keineswegs thematisiert. Nicht thematisiert haben sie auch, dass jeder neue KdöR-Fall unabsehbare fiskalische Konsequenzen nach sich zieht (für den Staat - das Gemeinwesen aller Bürger, einschließlich der Religionslosen oder Atheisten) die auch dafür mit bezahlen dürfen.
Nicht mit erwähnt in dem Poppenberg-Video ist auch, dass erst kürzlich (das heisst auch im Jahre 2002) ein Buch von Carsten Frerk erschienen ist, dass sich gezielt der Frage widmet "Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland" (ISBN: 3-932710-39-8).

Gesamteindruck der Studie von Frerk. In geradezu ausbeuterischer Weise, plündern die KdöR-Religionsgemeinschaften den deutschen Michel, namens Steuerzahler. Nur ein kleines Beispiel aus der Studie von Frerk. Wird jemand arbeitslos, der davor auch keiner Kirchensteuerpflicht unterlag, eben weil er keiner Kirche angehört, wird bei der Berechnung seines Arbeitslosengeldes er vom Arbeitsamt jedoch so eingestuft, als wenn er die Jahre davor auch Kirchensteuer bezahlt hätte. Im Klartext. Sein Arbeitslosengeld wird entsprechend reduziert (Frerk S. 36).

Noch ein Beispiel. Frerk (S. 11) beziffert die Kirchensteuereinnahmen der beiden Großkirchen im Jahre 2001 auf etwa 17 Milliarden DM. Aufgestockt wird diese Summe aber auch noch durch sogenannte "Staatsdotationen" die Frerk für das Jahr 2000 auf rund 812 Millionen DM beziffert (Frerk S. 103).
Es sollte auch niemand glauben, nur Religionsgemeinschaften tätigen auf KdöR-Basis den Griff in die Staatskasse. Gerade dieser Status beinhaltet auch eine Reihe von geldwerten Vorteilen. Angefangen von Steuerersparungen, über den staatlicherseits getätigten Kirchensteuereinzug, und anderes mehr. Für die bereits den KdöR-Status habenden gilt zudem der "Paritätsgrundsatz". Was den "großen" recht ist, wird für die kleinen auch als billig angesehen, staatlicherseits.

Eines kann man prophezeien. Gelingt den Zeugen Jehovas der angestrebte Durchbruch, bleibt es nicht bei den rund 30 KdöR. Da steht noch eine ganze Batterie anderer in den Startlöchern. Sie alle wollen nicht zuletzt eines vom Staat: Money.
Wollten sie es nicht, brauchten sie sich um den KdöR-Status nicht zu mühen. Ihre bisherige Basis auf der Vereinsgesetzgebung, garantiert ihnen auch so volle Entfaltungsmöglichkeiten. Nur eben nicht die gewünschte staatliche Alimentierung.

Der Körperschaftsstreit der Zeugen Jehovas spielt sich auch und besonders im Lande Berlin ab. Jenes Bundesland, dessen Zahlungsunfähigkeit mittlerweile sich bis ins letzte Dorf herumgesprochen haben dürfte. Gerade heute (21. 9. 02) veröffentlichte eine hiesige Zeitung ein Interview mit dem derzeit regierenden Berliner Bürgermeister Wowereit. Aufgeschreckt durch ein Streichszenario seines Finanzsenators kündigt der Bürgermeister an; dass etliche dieser Streichvorlagen in der Konsequenz politisch nicht durchsetzbar seien. Gefragt was nun, wie weiter, kündigt er dann an, unabhängig davon, welche Farbe die nächste Bundesregierung tragen werde, wird er sich um Verhandlungen mit dieser bemühen, zwecks Abmilderung der Berliner Finanzkrise. Und so seine Ankündigung. Kommt die Bundesregierung Berlin nicht diesbezüglich auf dem Verhandlungswege entgegen, werde er nicht säumen gerichtlich in Karlsruhe die Forderungen einzuklagen.

Etwas weniger verklausuliert formuliert. Es steht die Forderung im Raum, der Berliner Haushalt müsse durch den Bund ect. mit gestützt werden.
Kommen die Zeugen Jehovas mit ihrer Forderung durch, beinhaltet dies aber unausweichlich weitere, zusätzliche Belastungen finanzieller Art, auch für den Berliner Haushalt.

Darüber schweigen sich de Lobbyisten B... und P..., allerdings dezent aus.
Zum Schluss seines Videos lässt Poppenberg verkünden, dass er den Zeugen Jehovas einen Erfolg im KdöR-Streit wünsche.
Diesem Wunsch schließe ich mich nicht an. Mein Wunsch hingegen wäre, dass der gesamte KdöR-Filz, namentlich seine finanziellen Belastungen für die Staatskassen, endlich einmal beseitigt würde.
Eine Neualimentierung am Beispiel Zeugen Jehovas, wäre allerdings das verkehrteste aller verkehrten Singnale dazu.
Geschrieben von
D. am 23. September 2002 13:06:24:

Als Antwort auf: Re: Poppenberg's KdöR-Video + Morddrohung von einem Zeugen Jehovas <3273.htm> geschrieben von Andreas K ... am 23. September 2002 11:20:05:

Zu der wenig erfreulichen Erfahrung von Andreas vielleicht noch ergänzend eine Notiz aus der Zeitschrift "Diesseits" Nr. 38/1997 S. 16:

Das Amtsgericht Dortmund hat im Dezember (1996) eine Zeugin Jehovas zu einer Geldstrafe von 400 Mark verurteilt. Die Verurteilte hatte im März 1996 der … Zeugin Jehovas-Kritikerin Gina L... an der Wohnungstür aufgelauert und sie mit Vernichtungsprophezeiungen und wüsten Drohungen überschüttet. Die Zeugin war offensichtlich erzürnt über einen kritischen Vortrag, den Gina L... beim Humanistischen Verband in Dortmund gehalten hatte. Die 36jährige war von ihrer Geburt bis zum 18. Lebensjahr selbst Mitglied bei den Zeugen Jehovas und gilt … nun offensichtlich als "böse Abtrünnige".

Geschrieben von D. am 23. September 2002 13:51:45:

Als Antwort auf: Re: Morddrohung von einem Zeugen Jehovas <3276.htm> geschrieben von D. am 23. September 2002 13:06:24:

Ergänzend noch:
Die genannte Gina L...,wird auch in einem über Amazon.de bestellbarem Video zum Thema Zeugen Jehovas, mit vorgestellt.

Geschrieben von Drahbeck am 23. September 2002 12:23:59:

Als Antwort auf: das ist knallharte Politik! <3263.htm> geschrieben von prometeus am 22. September 2002 13:32:14:

In Heft 3/2002 der Zeitschrift MIZ (derzeit Online noch nicht zugänglich), präzisiert der Buchautor Carsten Frerk (Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland) seine Angaben über die Staatliche Finanzierung der Kirchen.
Es ist ein erschreckendes Szenario, dass er da über den Kirchenfilz-Staat Bundesrepublik Deutschland, offenlegt.
Zurecht verweist Frerk auch darauf, dass auch der "Verzicht" auf ansonsten übliche Einnahmen, den Kirchen zugute kommt. Da hat man nur zu sagen, schon heute, partizipieren auch die Zeugen Jehovas mit davon, indem beispielsweise ihr Druckereibetrieb nicht den Steuern unterworfen wird, wie sie ansonsten branchenüblich sind.
Gleichwohl ist einzuräumen, dass KdöR-Kirchen noch weit höher von diesem staatlichen Entgegenkommen partizipieren.

Ein paar Sätze aus dem Artikel von Frerk:
"Die Kirchen und ihre Einrichtungen sind befreit von der Körperschaftssteuer, der Gewerbesteuer, der Umsatzsteuer, der Grundsteuer, der Kapitalertragssteuer/Zinsabschlagssteuer und von den nach Landesrecht zu zahlenden Gebühren. Zudem sind Spenden, Erbschaften und Stiftungszuwendungen für die Kirchen steuerfrei.
Aufgrund der Steuerbefreiung der Kirchen selber verzichtet der Staat auf rd. 2,7 Mrd. Euro, durch die steuerliche Absetzbarkeit des Schulgeldes auf 12 Mio. Euro, von Spenden auf rund 300 Mio. Euro und durch die Steuerbefreiung der konfessionellen Krankenhäuser auf rd. 2,8 Mrd. Euro.
Insgesamt verzichtet der deutsche Staat also auf rund 10,3 Mrd. Euro Einnahmen zugunsten der Kirchen und ihrer Einrichtungen, die damit subventioniert werden.

Neben diesem gut organisierten Subventionsdickicht zwischen Staat und Kirche gibt es noch weitere staatliche Töpfe: Für die Erhaltung (Denkmalpflege) kirchlicher Gebäude und Bauzuschüsse für weitere Kirchengebäude. Ebenso werden der Evangelische Kirchentag und der Deutsche Katholikentag mit einem größeren Anteil aus Steuergeldern als aus Kirchenkassen bezuschusst.
Weiterhin sind die Kirchen und ihre Einrichtungen Empfänger gerichtlicher Bußgelder und da immer viel zu tun ist, erhalten sie rund 20 Prozent der Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM-Gelder).
Wer meint, dass jetzt üppige Büffet der staatlichen Zahlungen für kirchliche Zwecke komplett sei, täuscht sich gewaltig. Der Bau und die Instandhaltung konfessioneller Krankenhäuser erfolgt mit Steuergeldern, ebenso wie der kirchliche Nachwuchs an Universitäten und Fachhochschulen auf Staatskosten ausgebildet wird. Dann gibt es noch reichlich Zuschüsse für christliche Hilfs- und Missionswerke …"

Zusammenfassend bilanziert Frerk die Staatlichen Zuwendungen an die Kirchen für das Jahr 2000 auf rund 20 Milliarden Euro.
Er kommentiert weiter:
"Diese rund 20 Mrd. Euro an Staatsgeldern übersteigen das Aufkommen aus der Kirchensteuer (1999 = 8,7 Mrd. Euro) um das rund Zweieinhalbfache. Legt man nun noch zugrunde, dass für die Kirchen die Kirchensteuern nur etwa die Hälfte ihrer eigenen Einnahmen bedeuten, d. h ihre eigenen Einnahmen bei rund 17 Mrd. Euro pro Jahr liegen, so liegt die Staatsquote der Kirchenfinanzierung bei rund 54 Prozent."

Weiter resümiert der Autor:
"Bezieht man die staatlichen Zahlungen auf die Erwerbstätigen (Steuerzahler) so zahlt jeder der 35,86 Millionen Erwerbstätigen pro Kopf pro Jahr 556 Euro (= DM 1089) direkt oder indirekt an die Kirchen und ihre Einrichtungen. Jeder …"

Angesichts dieser Ausführungen kann man die Hartnäckigkeit durchaus nachvollziehen, mit der gewisse Kreise (allen voran auch die Leitung der Zeugen Jehovas) alles daran setzen, um auch in den Club jener Privilegierten mit aufgenommen zu werden, die den deutschen Steuerzahlermichel bis zum geht nicht mehr, weiter zu melken gedenken!

Geschrieben von Drahbeck am 22. September 2002 18:08:50:

Als Antwort auf: Re: das ist knallharte Politik! <3264.htm> geschrieben von LuckyX am 22. September 2002 14:21:24:

Zur Veranschaulichung.
Die 1949-er Verfassung der DDR enthielt noch rund acht Artikel, in denen das Verhältnis Bürger-Staat in Kirchenfragen beschrieben wurde. In der 1949-er Verfassung war auch noch ausdrücklich (aus der Weimarer Verfassung übernommen) davon die Rede, dass Kirchen usw. "Körperschaft des öffentlichen Rechtes" waren bzw. werden konnten.

Die danach Rechtskraft erlangt habende DDR-Verfassung vom April 1968 hingegen, reduzierte die kirchenpolitischen Abschnitte auf gerade mal zwei magere Artikel. Die im Vorfeld der 68 Verfassung dazu bekannt gewordenen kirchlichen Proteste, teilweise auch über die Ost-CDU ventiliert, konnten diese Sachlage nicht abändern. Rechtskraft erlangte, was die Kommunisten den Kirchen gerade mal noch zuzubilligen bereit waren. Besonderes Kennzeichen der 68-er Verfassung war auch noch, dass unter anderem auch der Status "Körperschaft des öffentlichen Rechts" für die Kirchen, nebst anderen Rechten, die in der 49-er Verfassung (theoretisch) noch verbrieft waren, ersatzlos weggefallen ist.

Schon davor waren die KdöR-Bestimmungen der 49er Verfassung weitgehend (in der Praxis) zur Wirkungslosigkeit verurteilt. In der 68-er Verfassung war dieser Zustand endgültig auch de jure "legalisiert". Im Jahre 1990 zum Zeitpunkt der offiziellen Wiederanerkennung der DDR Zeugen Jehovas, war die 1968 Verfassung bis zum allerletzten Tag der DDR geltendes Recht. Eine Ableitung als juristische "Körperschaft des öffentlichen Rechts" ist aus der DDR-Verfassung von 1968 nicht möglich.

Anders wäre die Sachlage gewesen, die Alt-Bundesrepublikanischen Zeugen Jehovas, hätten in der alten Bundesrepublik schon den KdöR-Status gehabt, zum Zeitpunkt des Beitrittes der "neuen Bundesländer" in die alte BRD. Dann hätte auch gegolten, dass eine Übertragung des Rechtsstatutes in der alten BRD auf die neuen Bundesländer zutreffend ist.

Die WTG indes hat es versäumt, sich in der alten Bundesrepublik um diesen Status zu bemühen. Hätte sie beispielsweise in Hessen, Baden-Württemberg, Bayern sich um diesen Status bemüht, und wäre sie mit einem solchen Ansinnen vielleicht erfolgreich geworden, dann dürfte es wohl den bekannten Jahrzehntestreit nicht gegeben haben. Aber genau dies hat die WTG nicht getan. Sie ist erst "aufgewacht", als das Land Berlin, in juristischer Hinsicht den Status der DDR-Zeugen Jehovas zu bewerten hatte.

Das Land Berlin hat meines Erachtens zu Recht festgestellt, dass die DDR-Zeugen Jehovas keine "Körperschaft des öffentlichen Rechts" waren. Das Ansinnen über diesem Hebel den gesamtdeutschen Zeugen Jehovas noch diesen Status zu verschaffen, hat sich bis heute als Sackgasse erwiesen. Eine endgültige Prognose wage ich nicht. Aber ich glaube wohl sagen zu können, dass die WTG sich von allen denkbaren Wegen, den steinigsten ausgesucht hat!

Nachstehend zur Veranschaulichung die kirchenpolitischen Abschnitte der DDR-Verfassungen:

Verfassung 1949, Artikel 41:
Jeder Bürger genießt volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung steht unter dem Schutz der Republik. Einrichtungen von Religionsgemeinschaften, religiöse Handlungen und der Religionsunterricht dürfen nicht für verfassungswidrige oder parteipolitische Zwecke mißbraucht werden. Jedoch bleibt das Recht der Religionsgemeinschaften, zu den Lebensfragen des Volkes von ihrem Standpunkt aus Stellung zu nehmen, unbestritten.

Verfassung 1949, Artikel 42:
Private oder staatsbürgerliche Rechte und Pflichten werden durch die Religionsausübung weder bedingt noch beschränkt.
Die Ausübung privater oder staatsbürgerlicher Rechte oder die Zulassung zum öffentlichen Dienst sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis.
Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. Die Verwaltungsorgane haben nur insoweit das Recht, nach der Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft zu fragen, als davon Rechte oder Pflichten abhängen oder eine gesetzlich angeordnete statistische Erhebung dies erfordert.
Niemand darf zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit oder zur Teilnahme an religiösen Übungen oder zur Benutzung einer religiösen Eidesformel gezwungen werden.

Verfassung 1949, Artikel 43:
Es besteht keine Staatskirche. Die Freiheit der Vereinigung zu Religionsgemeinschaften wird gewährleistet.
Jede Religionsgemeinschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig nach Maßgabe der für alle geltenden Gesetze. Die Religionsgemeinschaften bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, soweit sie es bisher waren. Andere Religionsgemeinschaften erhalten auf ihren Antrag gleiche Rechte, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten. Schließen sich mehrere derartige öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften zu einem Verbande zusammen, so ist auch dieser Verband eine öffentlich-rechtliche Körperschaft.
Die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften sind berechtigt, von ihren Mitgliedern Steuern auf Grund der staatlichen Steuerlisten nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen zu erheben. Den Religionsgemeinschaften werden Vereinigungen gleichgestellt, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen.

Verfassung 1949, Artikel 44:
Das Recht der Kirche auf Erteilung von Religionsunterricht in den Räumen der Schule ist gewährleistet. Der Religionsunterricht wird von den durch die Kirche ausgewählten Kräften erteilt. Niemand darf gezwungen oder gehindert werden, Religionsunterricht zu erteilen. Über die Teilnahme am Religionsunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten.

Verfassung 1949, Artikel 45:
Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden öffentlichen Leistungen an die Religionsgemeinschaften werden durch Gesetz abgelöst.
Das Eigentum sowie andere Rechte der Religionsgemeinschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und sonstigen Vermögen werden gewährleistet.

Verfassung 1949, Artikel 46:
Soweit das Bedürfnis nach Gottesdienst und Seelsorge in Krankenhäusern, Strafanstalten oder anderen öffentlichen Anstalten besteht, sind die Religionsgesellschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zugelassen. Niemand darf zur Teilnahme an solchen Handlungen gezwungen werden.

Verfassung 1949, Artikel 47:
Wer aus einer Religionsgesellschaft öffentlichen Rechtes mit bürgerlicher Wirkung austreten will, hat den Austritt bei Gericht zu erklären oder als Einzelerklärung in öffentlich beglaubigter Form einzureichen.

Verfassung 1949, Artikel 48:
Die Entscheidung über die Zugehörigkeit von Kindern zu einer Religionsgesellschaft steht bis zu deren vollendetem vierzehnten Lebensjahr den Erziehungsberechtigten zu. Von da ab entscheidet das Kind selbst über seine Zugehörigkeit zu einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft.
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Verfassung 1968, Artikel 20:
(1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat unabhängig von seiner Nationalität, seiner Rasse, seinem weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis, seiner sozialen Herkunft und Stellung die gleichen Rechte und Pflichten. Gewissens- und Glaubensfreiheit sind gewährleistet. Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich …

Verfassung 1968, Artikel 39:
(1) Jeder Bürger der deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben.
(2) Die Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften ordnen ihre Angelegenheiten und üben ihre Tätigkeit aus in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik. Näheres kann durch Vereinbarungen geregelt werden.

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