Kommentare zu den
eingescannten CV-Ausgaben
CV 245
Wiederholung macht eine unbewiesene Behauptung auch
nicht besser. Das auch Zeugen Jehovas - in Vergangenheit und Gegenwart
- im Polizeidienst tätig sind, ist bekannt und lässt sich
auch an Einzelfällen verifizieren. Allenfalls mag man das eher der
Rubrik "Ausnahmefälle" aber nicht die Regel, zuordnen.
Jedoch ist zwischen
einem Polizeibeamten, und einem Mitarbeiter des Bundesamt für
Verfassungsschutz, durchaus ein deutlich qualitativer Unterschied.
Hören es gewisse
Kreise auch nicht gern, auch der Verfassungsschutz lässt sich mit
Institutionen wie CIA, Stasi, Gestapo, KGB usw. vergleichen
Unterschiede bestehen bei den dort Bedientesten allenfalls in den
Vorgaben ihrer Dienstherren.
Und jene Unterschiede
können in der Tat beträchtlich, sehr beträchtlich sein.
Weniger beträchtlich hingegen
die Unterschiede bei den verwandten "Technologien" solcher "Firmen".
Nun behauptet die CV in
dieser Ausgabe erneut aus einer Teilversammlung in Stuttgart sei
bekannt geworden, dort gäbe es 1967 bis zu 7 Zeugen Jehovas als
Mitarbeiter des Verfassungsschutzes.
Angesichts der Schwere solchen Vorhaltes muss darauf bestanden werden,
dass Beweise dafür unabdingbar sind. Sie werden selbstredend von
der CV nicht erbracht. Damit macht sie sich erneut der Verbreitung von
"Entenmeldungen" schuldig!
Schon in der CV 41 vom Juli 1972 wurde jene Entenmeldung verbreitet.
Ebenfalls ohne Beweise.
30 JAHRE
CV CHRISTLICHE VERANTWORTUNG
MONATSSCHRIFT DER STUDIENGRUPPE CHRISTLICHE VERANTWORTUNG
BEGRÜNDET 1959 VON WILLY MÜLLER, GD, GERA/THÜR, DDR
Nr. 245 GERA DEZEMBER 1989
Christliche
Verantwortung 1989 Teil II
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