Kommentare zu den eingescannten CV-Ausgaben
CV 245
Wiederholung macht eine unbewiesene Behauptung auch nicht besser. Das auch Zeugen Jehovas - in Vergangenheit und Gegenwart - im Polizeidienst tätig sind, ist bekannt und lässt sich auch an Einzelfällen verifizieren. Allenfalls mag man das eher der Rubrik "Ausnahmefälle" aber nicht die Regel, zuordnen.
Jedoch ist zwischen einem Polizeibeamten, und einem Mitarbeiter des Bundesamt für Verfassungsschutz, durchaus ein deutlich qualitativer Unterschied.
Hören es gewisse Kreise auch nicht gern, auch der Verfassungsschutz lässt sich mit Institutionen wie CIA, Stasi, Gestapo, KGB usw. vergleichen Unterschiede bestehen bei den dort Bedientesten allenfalls in den Vorgaben ihrer Dienstherren.
Und jene Unterschiede können in der Tat beträchtlich, sehr beträchtlich sein.
Weniger beträchtlich hingegen die Unterschiede bei den verwandten "Technologien" solcher "Firmen".

Nun behauptet die CV in dieser Ausgabe erneut aus einer Teilversammlung in Stuttgart sei bekannt geworden, dort gäbe es 1967 bis zu 7 Zeugen Jehovas als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes.
Angesichts der Schwere solchen Vorhaltes muss darauf bestanden werden, dass Beweise dafür unabdingbar sind. Sie werden selbstredend von der CV nicht erbracht. Damit macht sie sich erneut der Verbreitung von "Entenmeldungen" schuldig!
Schon in der CV 41 vom Juli 1972 wurde jene Entenmeldung verbreitet. Ebenfalls ohne Beweise.


30 JAHRE
CV CHRISTLICHE VERANTWORTUNG
MONATSSCHRIFT DER STUDIENGRUPPE CHRISTLICHE VERANTWORTUNG BEGRÜNDET 1959 VON WILLY MÜLLER, GD, GERA/THÜR, DDR

Nr. 245 GERA DEZEMBER 1989

Christliche Verantwortung 1989 Teil II

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