Lebensverachtender Legalismus:

Wachtturm-Gesellschaft verbietet autologe Bluttransfusionen

Wenn man die ständig wechselnden Lehren der Wachtturm-Gesellschaft zu Impfstoffen, Organtransplantationen, Blutseren, Blutbestandteilen, Bluterpräparaten, Albumin und der Lagerung von Blut außerhalb des Körpers näher untersucht, kann man sich vernünftigerweise nur fragen, ob Jehova Gott seinen Sinn so oft änderte oder ob wir es nur mit der konfusen Vorgehensweise einer Gruppe von Männern zu tun haben, die nur sehr wenig von Wissenschaft und Medizin wissen. Lies dazu:
Blutdogma - ständige Änderungen - chronologisch
Albumin - ständige Änderungen - chronologisch

Anschließend folgt die Wiedergabe eines Wachtturm-Artikels, der die offizielle Lehre des "treuen und verständigen Sklaven" zum Thema "Autologe Bluttransfusion" wiedergibt. Darauf folgt ein Kommentar von wtcleanup.

Wachtturm 1.3.1989, Seiten 30-31, "Fragen von Lesern"

Sind Jehovas Zeugen mit der Verwendung von autologem Blut (mit einer Autotransfusion) einverstanden, das heißt damit, daß ihnen Blut entnommen, dieses gelagert und ihnen später wieder zugeführt wird?

Ärzte unterscheiden meist zwischen homologem Blut (Blut, das von einer anderen Person stammt) und autologem Blut (dem Eigenblut des Patienten). Daß sich Jehovas Zeugen kein Fremdblut geben lassen, ist hinlänglich bekannt. Wie verhält es sich aber mit der Verwendung von autologem Blut? Diese Bezeichnung taucht in Verbindung mit mehreren Verfahren auf.

Einige dieser Verfahren kommen für Christen nicht in Frage, weil sie in eindeutigem Widerspruch zur Bibel stehen, andere wiederum geben zu gewissen Fragen Anlaß. Selbstverständlich wußte man zur Zeit der Niederschrift der Bibel nichts von Bluttransfusionen oder von irgendeiner anderen medizinischen Verwendung des Blutes. Gott hat aber für Anweisungen gesorgt, aufgrund deren seine Diener feststellen können, ob bestimmte medizinische Verfahren, bei denen Blut eine Rolle spielt, eventuell sein Mißfallen erregen.

Gemäß Gottes Bestimmung stellt das Blut das Leben dar und ist somit heilig. Er gebot, daß kein Mensch zur Erhaltung seines Lebens Blut in sich aufnehmen sollte. Zum Beispiel sagte er: "Jedes sich regende Tier, das am Leben ist, möge euch zur Speise dienen. . . . Nur Fleisch mit seiner Seele - seinem Blut - sollt ihr nicht essen" (1. Mose 9:3, 4; 3. Mose 7:26, 27). Der Lebengeber gestattete einzig und allein, Blut zu Opferzwecken zu verwenden: "Denn die Seele des Fleisches ist im Blut, und ich selbst habe es für euch auf den Altar gegeben, damit Sühne geleistet werde für eure Seelen, denn das Blut ist es, das Sühne leistet durch die Seele darin. Darum habe ich zu den Söhnen Israels gesagt: ‚Keine Seele von euch soll Blut essen' " (3. Mose 17:11, 12).

Christen stehen zwar nicht unter dem mosaischen Gesetz, doch wie die Bibel zeigt, zählt es zu den "notwendigen Dingen", sich 'von Blut zu enthalten' und es als heilig zu betrachten (Apostelgeschichte 15:28, 29). Das ist verständlich, denn die unter dem mosaischen Gesetz dargebrachten Opfer schatteten das Blut Christi vor, Gottes Mittel zum Erlangen ewigen Lebens (Hebräer 9:11-15, 22).

Wie sollte unter dem mosaischen Gesetz aber mit Blut verfahren werden, das nicht zu Opferzwecken verwendet wurde? Erlegte ein Jäger ein Tier zu Nahrungszwecken, so galt das Gebot: "Er soll in diesem Fall sein Blut ausgießen und es mit Staub bedecken" (3. Mose 17:13, 14; 5. Mose 12:22-24). Das Blut durfte also nicht zu Nahrungszwecken oder anderweitig gebraucht werden. Wenn einem Lebewesen Blut entnommen, dies aber nicht zu Opferzwecken verwendet wurde, war es dadurch zu beseitigen, daß man es auf die Erde, das heißt auf Gottes 'Schemel seiner Füße', goß (Jesaja 66:1; vergleiche Hesekiel 24:7, 8).

Das schließt eine übliche Verwendung von autologem Blut eindeutig aus - die Blutentnahme vor der Operation, die Lagerung und die spätere Infusion des Eigenbluts. Bei diesem Verfahren geschieht folgendes: Vor der Operation nimmt man dem Patienten einige Einheiten Blut ab, die konserviert und gelagert werden, oder man trennt die roten Blutzellen ab, friert sie ein und lagert sie. Scheint der Patient während oder nach der Operation Blut zu benötigen, dann kann ihm das aufbewahrte Eigenblut wieder zugeführt werden. Populär geworden ist diese Verwendung autologen Blutes aufgrund der gegenwärtigen Befürchtungen, durch Bluttransfusionen Krankheiten zu übertragen. Jehovas Zeugen sind mit diesem Verfahren NICHT einverstanden. Sie sind von jeher der Auffassung, daß solches Blut kein Bestandteil des Betreffenden mehr ist. Es wurde vollständig von ihm entfernt, daher sollte es beseitigt werden im Einklang mit Gottes Gesetz: "Du sollst es auf die Erde ausgießen wie Wasser" (5. Mose 12:24).

Bei einem etwas anderen Verfahren wird Blut des Patienten in ein Hämodialysegerät (eine künstliche Niere) oder in eine Herz-Lungen-Maschine geleitet. Das Blut fließt über einen Schlauch in dieses künstliche Organ, wo es weitergepumpt und gefiltert (oder mit Sauerstoff angereichert) wird, bevor es dann wieder in das Kreislaufsystem des Patienten zurückkehrt. Einige Christen waren mit diesem Verfahren einverstanden, wenn das Gerät nicht mit gelagertem Blut geladen war. Sie betrachteten die äußere Schlauchleitung als eine Erweiterung ihres Kreislaufsystems, durch die das Blut ein künstliches Organ passieren konnte. Für sie war das Blut in diesem geschlossenen Kreislauf immer noch ein Teil von ihnen und mußte nicht 'ausgegossen' werden. (1)

Wie verhält es sich aber, wenn der Fluß des autologen Blutes kurzzeitig angehalten wird, wie zum Beispiel wenn eine Herz-Lungen-Maschine abgestellt wird, während der Chirurg die Funktion eines Koronarbypasses überprüft?

Eigentlich kommt es aus biblischer Sicht nicht auf einen ununterbrochenen Blutfluß an. Außer bei einer Operation könnte das Herz eines Patienten auch unter anderen Umständen kurzzeitig stillstehen und danach seine Tätigkeit wiederaufnehmen. (2) Das Kreislaufsystem des Betreffenden müßte deswegen nicht geleert und sein Blut nicht beseitigt werden, nur weil der Blutfluß während des Herzstillstands unterbrochen war. Wenn also ein Christ zu entscheiden hat, ob er erlauben sollte, daß sein Blut durch ein Gerät außerhalb seines Körpers geleitet wird, sollte er sich nicht in erster Linie fragen, ob es zu einer kurzen Unterbrechung des Blutflusses kommen könnte, sondern ob er die Sache gewissensmäßig so betrachtet, daß das umgeleitete Blut immer noch zu seinem Kreislaufsystem gehört (Galater 6:5).

Wie verhält es sich mit einer Blutverdünnung? Einige Chirurgen erachten es für vorteilhaft, das Blut des Patienten während der Operation zu verdünnen. Daher leiten sie zu Beginn der Operation etwas Blut in Lagerbehälter außerhalb des Körpers des Patienten und ersetzen es durch blutfreie Flüssigkeit; später wird das Blut aus den Behältern dem Patienten wieder zugeführt. Da Christen ihr Blut nicht lagern lassen, haben verschiedene Ärzte dieses Verfahren dahin gehend abgewandelt, daß sie die Vorrichtung in einem geschlossenen Kreis anlegen, der ständig mit dem Kreislaufsystem des Patienten verbunden ist. Einige Christen waren damit einverstanden, andere haben es abgelehnt. Wiederum muß der einzelne entscheiden, ob er das durch ein solches Verdünnungskreislaufsystem umgeleitete Blut so betrachtet wie Blut, das durch eine Herz-Lungen-Maschine fließt, oder wie Blut, das seinen Körper verlassen hat und daher beseitigt werden sollte.

Ein letztes Beispiel für die Verwendung von autologem Blut hat mit dem Sammeln und der Wiederverwendung von Blut während der Operation zu tun. Mit Hilfe von Geräten wird Blut, das aus der Wunde ausströmt, abgesaugt, durch einen Filter gepumpt (um Gerinnsel oder Verunreinigungen auszufiltern) oder durch eine Zentrifuge (um Flüssigkeit zu entfernen) und dann dem Patienten wieder zugeführt. Viele Christen sind sehr besorgt darüber gewesen, daß bei diesem Sammeln von Blut eine kurze Unterbrechung des Blutflusses eintreten könnte. Doch wie bereits erwähnt, ist es biblisch gesehen von größerer Bedeutung, ob das Blut, das in eine Operationswunde fließt, noch ein Teil des Patienten ist. Bedeutet der Umstand, daß das Blut aus seinem Kreislaufsystem in die Wunde geflossen ist, daß es wie das in 3. Mose 17:13 erwähnte Blut 'ausgegossen' werden sollte? Wer dieser Auffassung ist, würde wahrscheinlich dem Sammeln des Blutes nicht zustimmen. Ein anderer Christ hingegen (der ebenfalls nicht zulassen würde, daß Blut von ihm eine Zeitlang gelagert und ihm später wieder zugeführt würde) könnte schlußfolgern, daß sein biblisch geschultes Gewissen durch die Rückgewinnung von Blut, das aus einer Operationswunde ausströmt, und die anschließende Reinfusion bei einem geschlossenen Kreis nicht verletzt würde.

Wie wir sehen, gibt es ständig neue Apparaturen oder Verfahren, bei denen autologes Blut eine Rolle spielt. Wir können nicht zu jeder Variante Stellung nehmen und brauchen das auch nicht zu tun. Jeder Christ, der auf diesem Gebiet vor einer Frage steht, hat die Verantwortung, sich bei den Ärzten über Einzelheiten zu erkundigen und dann eine persönliche Entscheidung zu treffen.

Diese Ausführungen betreffen zwar vorwiegend medizinische Aspekte, aber von größter Bedeutung sind die religiösen Gesichtspunkte. Während ein Christ irgendwelche Zweifel oder Fragen in bezug auf medizinische Verfahren klärt, bei denen Blut eine Rolle spielt, sollte ihm vor allem daran gelegen sein, Glauben zu bekunden, das Gebot Gottes zu respektieren, 'sich von Blut zu enthalten', und ein gutes Gewissen zu bewahren. Warum? Weil die grundlegende Möglichkeit, Leben durch Blut zu retten, nicht in medizinischen Verfahren besteht, sondern in der rettenden Macht des Blutes Christi. Der Apostel Paulus schrieb: "Durch ihn haben wir die Erlösung durch Loskauf mittels des Blutes dieses einen" (Epheser 1:7; Offenbarung 7:14, 17). Die moderne Medizin kann vielleicht unser Leben einige Zeit verlängern, doch möchten wir unser gegenwärtiges Leben bestimmt nicht durch irgend etwas verlängern, was unser christliches Gewissen verletzen oder unserem Lebengeber mißfallen würde (Matthäus 16:25; 1. Timotheus 1:18, 19).

Fußnoten:

(1) Siehe Wachtturm vom 1. Oktober 1978, Seite 30.

(2) Dazu könnte es zufolge eines Herzanfalls, eines Elektroschocks oder einer außergewöhnlichen Hypothermie kommen, wie sie zum Beispiel bei längerem Aufenthalt in eiskaltem Wasser auftritt.

Bild auf Seite 31:
Bei einer Herz-Lungen-Maschine gehören zum Kreis 1. eine ableitende Schlauchverbindung mit dem Gefäßsystem des Patienten, 2. Ansaugpumpen, 3. ein Sauerstoffanreicherungsgerät, 4. ein Blutfilter, 5. eine Hauptschlauchpumpe, 6. eine Rückleitung in das Kreislaufsystem des Patienten.

Kommentar von wtcleanup:

Zu dem erwähnten Wachtturm vom vom 1.März 1989, wo die haarsträubende Vergewaltigung christlicher Ideale als Ausdruck einer "zeitgemäßen geistigen Speise" den Millionen Zeugen Jehovas rund um die Welt ein Verhalten indoktrinierte, das zu verstehen einen eklatanten Balanceakt zwischen religiöser Verdummung und klarer Absage an den lebensverachtenden Legalismus seniler, kompetenzloser Religionsführer, darstellte, schrieb Raymond Franz in seinem 2.Werk "Auf der Suche nach christlicher Freiheit" unter dem Thema "Vorzugsbehandlung" ab Seite 263 (auszugsweise):

"... Die Betonung von Gesetzen seitens der Religion, Legalismus, ist sei jeher durch den Gebrauch von Fachfragen und Spitzfindigkeiten gekennzeichnet, durch eine Art des Argumentierens, die nicht nur subtil ist; sie ist einleuchtend und manchmal sogar sehr geschickt - und doch falsch. Diese Argumentation zu entwirren und als das zu erkennen, was sie wirklich ist, macht Mühe; eine Mühe, mit der sich viele nicht abgeben und die andere wohl einfach nicht aufbringen können.

Dazu wollen wir uns eben zwei Beispiele aus alten rabbinischen Quellen genauer ansehen. In früherer Zeit gaben "Gesetzeslehrer" der Verfügung aus 2.Mose 16:29 ("Niemand gehe am siebten Tag aus seinem Ort hinaus") eine deutlichere Form. Sie legten fest, daß man am Sabbat nur eine bestimmte Wegstrecke (etwas weniger als 3.000 Fuß) über die Stadt- oder Ortsgrenze hinaus zurücklegen durfte. Das nannte man eine "Sabbat-Tagereise" (ein Begriff, der zu Jesu Zeit gebräuchlich war; siehe Apostelgeschichte 1:12). Und doch gab es eine Möglichkeit, einen längeren Weg zurückzulegen und nach rabbinischer Auffassung immer noch "in Übereinstimmung mit dem Gesetz" zu handeln. Wie ging das?

Man konnte sich praktisch einen zweiten Wohnsitz in irgendeinem Haus oder an irgendeiner Stelle außerhalb des eigentlichen Wohnortes "schaffen" (aber noch innerhalb des Radius von 3.000 Fuß), indem man dort einfach am Tag vor dem Sabbat Proviant für wenigstens zwei Mahlzeiten abstellte. Dann konnte man sich am Sabbat zu diesem zweiten "Wohnsitz" begeben und von dort aus weitere 3.000 Fuß Weg zurücklegen.

Auf die gleiche Art wurde auch das Verbot aus Jeremia 17:22, "am Sabbattag [...] Last aus euren Häusern hinaus[zu]tragen", erweitert. Die Gesetzeslehrer argumentierten, es sei nirgends verboten, Gegenstände von einem Teil eines Hauses in einen anderen zu tragen, auch wenn das Haus von mehr als einer Familie bewohnt werde.

So legten sie fest, daß die Menschen, die in den Häusern eines bestimmten Blocks lebten (z.B. in Häusern, die um einen gemeinsamen Hof herum gebaut waren), einen Eingang "nach dem Gesetz" für den gesamten Block errichten konnten, indem sie am Straßenzugang zum Block Türpfosten aufstellten, vielleicht mit einem Querbalken als Türsturz. Jetzt sah man den ganzen Block als praktisch einen Wohnsitz an, und Gegenstände konnten in diesem Bereich von Haus zu Haus getragen werden, ohne daß das Gesetz verletzt wurde.

Diese Art der Argumentation und Spitzfindigkeit vergleiche man nun einmal mit der Methode, derer sich die Wachtturm-Gesellschaft bei der Anwendung ihrer Regeln zu gewissen Aspekten ärztlicher Tätigkeit bedient.

Im Wachtturm vom 1.März 1989 wird in der Rubrik "Fragen von Lesern" die Methode erörtert, einem Patienten einige Zeit vor einer Operation Blut zu entnehmen und es zur Wiederverwendung während oder nach der Operation zu lagern. Dann heißt es kategorisch, daß Jehovas Zeugen "mit diesem Verfahren NICHT einverstanden" sind. Aus welchem Grund? Das Blut ist "kein Bestandteil des Betreffenden mehr." Es wird der Text aus 5.Mose 12:24 angeführt, wo gesagt wird, daß das Blut getöteter Tiere auf die Erde ausgegossen werden müsse. Man sieht, mit welcher Begründung auch immer, dieses Gesetz über das Töten von Tieren so an, als sei es ein Parallelfall zur eben beschriebenen Lagerung von Blut eines lebenden Menschen.

Doch dann fährt der Artikel mit der Besprechung einer weiteren Methode fort, bei der das Blut des Patienten während einer Operation durch eine Herz-Lungen-Maschine oder ein Hämodialysegerät (Künstliche Niere) zur Anreicherung mit Sauerstoff und zur Filterung geleitet wird, ehe es in den Körper des Patienten zurückkehrt. Der Artikel informiert die Leser darüber, daß diese Methode anders als die zuvor genannte von einem Christen als zulässig angesehen werden kann. Und warum? Weil Christen das "als eine Erweiterung ihres Kreislaufsystems" betrachten können, "durch die das Blut ein künstliches Organ passieren" kann. So können sie in dem Glauben sein, "das Blut in diesem geschlossenen Kreislauf [sei] immer noch ein Teil von ihnen und [müßte] nicht ‚ausgegossen' werden."

Inwiefern unterscheidet sich diese technische "Erweiterung" des Kreislaufsystems von dem Gesetzesdenken der Rabbiner, das die "Erweiterung" einer Sabbat-Tagereise durch die Spitzfindigkeit eines künstlichen zweiten Wohnsitzes erlaubte? Oder wie unterscheidet sich die Einordnung, das Blut befinde sich technisch gesehen in einem "geschlossenen Kreislauf", von dem Legalismus alter Zeit, nach dem man eine Anzahl Häuser mit Hilfe eines künstlichen Eingangs zu einem "geschlossenen Kreis" machen konnte? In beiden Fällen wird dieselbe Art Haarspalterei betrieben, bestimmt Gesetzesdenken den Gebrauch von Finessen, früher wie heute.

Im Grunde ihres Herzens denken viele Zeugen vielleicht, daß die erste Methode, die Eigenblutkonservierung, wirklich nicht weniger bibelgemäß ist als die zweite, das Blut durch eine Herz-Lungen-Maschine laufen zu lassen. Doch sie dürfen sich nicht frei nach ihrem Gewissen entscheiden. Ein Leben mag auf der Kippe stehen, doch den Begründungen und Spitzfindigkeiten der Wachtturm-Gesellschaft muß Folge geleistet werden, weil sie Teil der "richtigen theokratischen Gesetzessammlung" sind. Ihnen nicht zu gehorchen hieße, den Ausschluß zu riskieren."

Die WTG hat sich mit ihrer Blutdoktrine längst in einem Labyrinth von legalistischen Auslegungen und Wortklaubereien verfangen. Aus dem oben wiedergegebenen Wachtturm vom vom 1.März 1989 geht hervor, zu welchen Widersprüchen das Verbot der WTG gegen das Lagern von Blut führt. Viele Zeugen würden, wenn man ihnen nur ihr eigenes Urteilsvermögen zugestehen würde, zweifellos erkennen, daß die gleiche Logik, nach der eine Herz-Lungen-Maschine erlaubt ist, auch das Lagern von Eigenblut erlauben sollte. Schließlich stützt sich das einzige Argument dagegen auf eine Regel des mosaischen Gesetzes, nach der das Blut eines getöteten Tieres ausgegossen werden sollte. Wer dieser Regel gehorchte, bewies damit, daß er das Leben des Tieres als von Gott stammend anerkannte. Diese Überlegung kann aber offensichtlich nicht auf autologe Bluttransfusionen übertragen werden, da ja niemand gestorben ist. Das Blut wird ja der Person wieder zurückgegeben, von der es genommen wurde.

Die vielleicht dümmsten Erklärungen der Wachtturm-Gesellschaft in dieser verfahrenen Angelegenheit sind, zusammengefasst:

die Mitglieder dürfen alle einzelnen Bestandteile von Blutplasma annehmen, nur alle zusammen dürfen nicht angewandt werden.
autologe Transfusionen ihres eigenen, vorher gespendeten Blutes, müssen verweigert werden, obwohl eine Blutrückgewinnung während der Operation akzeptiert wird, zumindest solange der sich außerhalb des Körpers befindende Blutkreislauf durch einen Schlauch aufrechterhalten bleibt. Sie dürfen auch eine Behandlung mit der Herz-Lungen-Maschine oder eine Hämodialyse durchführen lassen.

Die "Blutreformer-Website" hat unter der Adresse: http://www.geocities.com/athens/ithaca/6236/ethik2.htm den geistig verwirrten Zustand des "treuen und verständigen Sklaven" mit gezielten Fragen auf den eigentlichen Punkt gebracht:

Wenn es falsch ist, Ihr eigenes Blut für eine autologe Transfusion aufzubewahren, warum erlaubt dann die WTG den Gebrauch verschiedener Blutbestandteile, für die zuvor Blut gespendet und gelagert werden muß, bevor ein ZJ-Patient sie benutzen kann?
Warum dürfen ZJ diese Blutbestandteile akzeptieren und von dem Blut profitieren, das andere spenden, während sie selbst kein Blut spenden?
Wären Blutspenden, um das Leben anderer zu retten, einschließlich des Lebens Ihrer geistigen Brüder und Schwestern (anderer ZJ) nicht etwas, was liebevoll und christlich wäre?
Hat man jemals in den Veröffentlichungen der WTG eine Besprechung der Tatsache gesehen, daß bei einem schnellen und massiven Blutverlust die einzige lebensrettende Behandlung eine notfallmäßige Bluttransfusion ist? [Die Antwort wird nein lauten]. Warum hat es die WTG nötig, den ZJ solche entscheidenden Informationen vorzuenthalten, und warum betont sie immer die negativen Aspekte von Behandlungen mit Blut und Blutprodukten?
Soviel man weiß, glauben ZJ, daß Blut nicht gegessen werden sollte, weil es heilig ist, da es Leben darstellt. Könnte man jemand helfen zu verstehen, wie das Symbol einen größeren Wert darstellen kann als die Wirklichkeit, für die sie ein Symbol ist? Wenn eine massive und schnelle Blutung eintritt und eine Bluttransfusion die einzige lebensrettende Maßnahme darstellt, ist es dann nicht ein Widerspruch in sich selbst, einen Menschen sterben zu lassen, indem dem Symbol eine höhere Wichtigkeit zugemessen wird als der Wirklichkeit, die es darstellt?

Autologe Transfusionen sind verboten, obwohl die Wachtturm-Gesellschaft selbst behauptet, daß "Christen nicht unter dem mosaischen Gesetz stehen" und daß Zeugen Jehovas folglich nicht verpflichtet sind, es einzuhalten. Das mosaische Gesetz, das ein Ausgießen des Tierblutes auf die Erde erforderte, ist das einzige Argument gegen autologe Transfusionen in dem oben erwähnten Wachtturm-Artikel vom 1.März 1989. Dieses Verbot ist daher gänzlich unsinnig, besonders wenn man berücksichtigt, wieviel Blut zwischengelagert werden muß, um die erlaubten Blutbestandteile daraus zu gewinnen.

Die Erklärung im Wachtturm spiegelt eher die Haltung des "treuen und verständigen Sklaven", Christen dazu zu bekehren, das "Mosaische Gesetz" zu befolgen, frei nach dem Motto: ZURÜCK IN DIE VERGANGENHEIT !

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Entnommen der vormaligen Webseite wtcleanup

http://geocities.com/wtcleanup/07Medizin/04BlutReformer.htm

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