Lebensverachtender Legalismus:
Wachtturm-Gesellschaft verbietet autologe Bluttransfusionen
Wenn man die ständig wechselnden Lehren der Wachtturm-Gesellschaft zu
Impfstoffen, Organtransplantationen, Blutseren, Blutbestandteilen,
Bluterpräparaten, Albumin und der Lagerung von Blut außerhalb des Körpers näher
untersucht, kann man sich vernünftigerweise nur fragen, ob Jehova Gott seinen
Sinn so oft änderte oder ob wir es nur mit der konfusen Vorgehensweise einer
Gruppe von Männern zu tun haben, die nur sehr wenig von Wissenschaft und Medizin
wissen. Lies dazu:
Blutdogma - ständige Änderungen - chronologisch
Albumin - ständige Änderungen - chronologisch
Anschließend folgt die Wiedergabe eines Wachtturm-Artikels, der die offizielle
Lehre des "treuen und verständigen Sklaven" zum Thema "Autologe Bluttransfusion"
wiedergibt. Darauf folgt ein Kommentar von wtcleanup.
Wachtturm 1.3.1989, Seiten 30-31, "Fragen von Lesern"
Sind Jehovas Zeugen mit der Verwendung von autologem Blut (mit einer
Autotransfusion) einverstanden, das heißt damit, daß ihnen Blut entnommen,
dieses gelagert und ihnen später wieder zugeführt wird?
Ärzte unterscheiden meist zwischen homologem Blut (Blut, das von einer anderen
Person stammt) und autologem Blut (dem Eigenblut des Patienten). Daß sich
Jehovas Zeugen kein Fremdblut geben lassen, ist hinlänglich bekannt. Wie verhält
es sich aber mit der Verwendung von autologem Blut? Diese Bezeichnung taucht in
Verbindung mit mehreren Verfahren auf.
Einige dieser Verfahren kommen für Christen nicht in Frage, weil sie in
eindeutigem Widerspruch zur Bibel stehen, andere wiederum geben zu gewissen
Fragen Anlaß. Selbstverständlich wußte man zur Zeit der Niederschrift der Bibel
nichts von Bluttransfusionen oder von irgendeiner anderen medizinischen
Verwendung des Blutes. Gott hat aber für Anweisungen gesorgt, aufgrund deren
seine Diener feststellen können, ob bestimmte medizinische Verfahren, bei denen
Blut eine Rolle spielt, eventuell sein Mißfallen erregen.
Gemäß Gottes Bestimmung stellt das Blut das Leben dar und ist somit heilig. Er
gebot, daß kein Mensch zur Erhaltung seines Lebens Blut in sich aufnehmen
sollte. Zum Beispiel sagte er: "Jedes sich regende Tier, das am Leben ist, möge
euch zur Speise dienen. . . . Nur Fleisch mit seiner Seele - seinem Blut - sollt
ihr nicht essen" (1. Mose 9:3, 4; 3. Mose 7:26, 27). Der Lebengeber gestattete
einzig und allein, Blut zu Opferzwecken zu verwenden: "Denn die Seele des
Fleisches ist im Blut, und ich selbst habe es für euch auf den Altar gegeben,
damit Sühne geleistet werde für eure Seelen, denn das Blut ist es, das Sühne
leistet durch die Seele darin. Darum habe ich zu den Söhnen Israels gesagt:
‚Keine Seele von euch soll Blut essen' " (3. Mose 17:11, 12).
Christen stehen zwar nicht unter dem mosaischen Gesetz, doch wie die Bibel
zeigt, zählt es zu den "notwendigen Dingen", sich 'von Blut zu enthalten' und es
als heilig zu betrachten (Apostelgeschichte 15:28, 29). Das ist verständlich,
denn die unter dem mosaischen Gesetz dargebrachten Opfer schatteten das Blut
Christi vor, Gottes Mittel zum Erlangen ewigen Lebens (Hebräer 9:11-15, 22).
Wie sollte unter dem mosaischen Gesetz aber mit Blut verfahren werden, das nicht
zu Opferzwecken verwendet wurde? Erlegte ein Jäger ein Tier zu Nahrungszwecken,
so galt das Gebot: "Er soll in diesem Fall sein Blut ausgießen und es mit Staub
bedecken" (3. Mose 17:13, 14; 5. Mose 12:22-24). Das Blut durfte also nicht zu
Nahrungszwecken oder anderweitig gebraucht werden. Wenn einem Lebewesen Blut
entnommen, dies aber nicht zu Opferzwecken verwendet wurde, war es dadurch zu
beseitigen, daß man es auf die Erde, das heißt auf Gottes 'Schemel seiner Füße',
goß (Jesaja 66:1; vergleiche Hesekiel 24:7, 8).
Das schließt eine übliche Verwendung von autologem Blut eindeutig aus - die
Blutentnahme vor der Operation, die Lagerung und die spätere Infusion des
Eigenbluts. Bei diesem Verfahren geschieht folgendes: Vor der Operation nimmt
man dem Patienten einige Einheiten Blut ab, die konserviert und gelagert werden,
oder man trennt die roten Blutzellen ab, friert sie ein und lagert sie. Scheint
der Patient während oder nach der Operation Blut zu benötigen, dann kann ihm das
aufbewahrte Eigenblut wieder zugeführt werden. Populär geworden ist diese
Verwendung autologen Blutes aufgrund der gegenwärtigen Befürchtungen, durch
Bluttransfusionen Krankheiten zu übertragen. Jehovas Zeugen sind mit diesem
Verfahren NICHT einverstanden. Sie sind von jeher der Auffassung, daß solches
Blut kein Bestandteil des Betreffenden mehr ist. Es wurde vollständig von ihm
entfernt, daher sollte es beseitigt werden im Einklang mit Gottes Gesetz: "Du
sollst es auf die Erde ausgießen wie Wasser" (5. Mose 12:24).
Bei einem etwas anderen Verfahren wird Blut des Patienten in ein
Hämodialysegerät (eine künstliche Niere) oder in eine Herz-Lungen-Maschine
geleitet. Das Blut fließt über einen Schlauch in dieses künstliche Organ, wo es
weitergepumpt und gefiltert (oder mit Sauerstoff angereichert) wird, bevor es
dann wieder in das Kreislaufsystem des Patienten zurückkehrt. Einige Christen
waren mit diesem Verfahren einverstanden, wenn das Gerät nicht mit gelagertem
Blut geladen war. Sie betrachteten die äußere Schlauchleitung als eine
Erweiterung ihres Kreislaufsystems, durch die das Blut ein künstliches Organ
passieren konnte. Für sie war das Blut in diesem geschlossenen Kreislauf immer
noch ein Teil von ihnen und mußte nicht 'ausgegossen' werden. (1)
Wie verhält es sich aber, wenn der Fluß des autologen Blutes kurzzeitig
angehalten wird, wie zum Beispiel wenn eine Herz-Lungen-Maschine abgestellt
wird, während der Chirurg die Funktion eines Koronarbypasses überprüft?
Eigentlich kommt es aus biblischer Sicht nicht auf einen ununterbrochenen
Blutfluß an. Außer bei einer Operation könnte das Herz eines Patienten auch
unter anderen Umständen kurzzeitig stillstehen und danach seine Tätigkeit
wiederaufnehmen. (2) Das Kreislaufsystem des Betreffenden müßte deswegen nicht
geleert und sein Blut nicht beseitigt werden, nur weil der Blutfluß während des
Herzstillstands unterbrochen war. Wenn also ein Christ zu entscheiden hat, ob er
erlauben sollte, daß sein Blut durch ein Gerät außerhalb seines Körpers geleitet
wird, sollte er sich nicht in erster Linie fragen, ob es zu einer kurzen
Unterbrechung des Blutflusses kommen könnte, sondern ob er die Sache
gewissensmäßig so betrachtet, daß das umgeleitete Blut immer noch zu seinem
Kreislaufsystem gehört (Galater 6:5).
Wie verhält es sich mit einer Blutverdünnung? Einige Chirurgen erachten es für
vorteilhaft, das Blut des Patienten während der Operation zu verdünnen. Daher
leiten sie zu Beginn der Operation etwas Blut in Lagerbehälter außerhalb des
Körpers des Patienten und ersetzen es durch blutfreie Flüssigkeit; später wird
das Blut aus den Behältern dem Patienten wieder zugeführt. Da Christen ihr Blut
nicht lagern lassen, haben verschiedene Ärzte dieses Verfahren dahin gehend
abgewandelt, daß sie die Vorrichtung in einem geschlossenen Kreis anlegen, der
ständig mit dem Kreislaufsystem des Patienten verbunden ist. Einige Christen
waren damit einverstanden, andere haben es abgelehnt. Wiederum muß der einzelne
entscheiden, ob er das durch ein solches Verdünnungskreislaufsystem umgeleitete
Blut so betrachtet wie Blut, das durch eine Herz-Lungen-Maschine fließt, oder
wie Blut, das seinen Körper verlassen hat und daher beseitigt werden sollte.
Ein letztes Beispiel für die Verwendung von autologem Blut hat mit dem Sammeln
und der Wiederverwendung von Blut während der Operation zu tun. Mit Hilfe von
Geräten wird Blut, das aus der Wunde ausströmt, abgesaugt, durch einen Filter
gepumpt (um Gerinnsel oder Verunreinigungen auszufiltern) oder durch eine
Zentrifuge (um Flüssigkeit zu entfernen) und dann dem Patienten wieder
zugeführt. Viele Christen sind sehr besorgt darüber gewesen, daß bei diesem
Sammeln von Blut eine kurze Unterbrechung des Blutflusses eintreten könnte. Doch
wie bereits erwähnt, ist es biblisch gesehen von größerer Bedeutung, ob das
Blut, das in eine Operationswunde fließt, noch ein Teil des Patienten ist.
Bedeutet der Umstand, daß das Blut aus seinem Kreislaufsystem in die Wunde
geflossen ist, daß es wie das in 3. Mose 17:13 erwähnte Blut 'ausgegossen'
werden sollte? Wer dieser Auffassung ist, würde wahrscheinlich dem Sammeln des
Blutes nicht zustimmen. Ein anderer Christ hingegen (der ebenfalls nicht
zulassen würde, daß Blut von ihm eine Zeitlang gelagert und ihm später wieder
zugeführt würde) könnte schlußfolgern, daß sein biblisch geschultes Gewissen
durch die Rückgewinnung von Blut, das aus einer Operationswunde ausströmt, und
die anschließende Reinfusion bei einem geschlossenen Kreis nicht verletzt würde.
Wie wir sehen, gibt es ständig neue Apparaturen oder Verfahren, bei denen
autologes Blut eine Rolle spielt. Wir können nicht zu jeder Variante Stellung
nehmen und brauchen das auch nicht zu tun. Jeder Christ, der auf diesem Gebiet
vor einer Frage steht, hat die Verantwortung, sich bei den Ärzten über
Einzelheiten zu erkundigen und dann eine persönliche Entscheidung zu treffen.
Diese Ausführungen betreffen zwar vorwiegend medizinische Aspekte, aber von
größter Bedeutung sind die religiösen Gesichtspunkte. Während ein Christ
irgendwelche Zweifel oder Fragen in bezug auf medizinische Verfahren klärt, bei
denen Blut eine Rolle spielt, sollte ihm vor allem daran gelegen sein, Glauben
zu bekunden, das Gebot Gottes zu respektieren, 'sich von Blut zu enthalten', und
ein gutes Gewissen zu bewahren. Warum? Weil die grundlegende Möglichkeit, Leben
durch Blut zu retten, nicht in medizinischen Verfahren besteht, sondern in der
rettenden Macht des Blutes Christi. Der Apostel Paulus schrieb: "Durch ihn haben
wir die Erlösung durch Loskauf mittels des Blutes dieses einen" (Epheser 1:7;
Offenbarung 7:14, 17). Die moderne Medizin kann vielleicht unser Leben einige
Zeit verlängern, doch möchten wir unser gegenwärtiges Leben bestimmt nicht durch
irgend etwas verlängern, was unser christliches Gewissen verletzen oder unserem
Lebengeber mißfallen würde (Matthäus 16:25; 1. Timotheus 1:18, 19).
Fußnoten:
(1) Siehe Wachtturm vom 1. Oktober 1978, Seite 30.
(2) Dazu könnte es zufolge eines Herzanfalls, eines Elektroschocks oder einer
außergewöhnlichen Hypothermie kommen, wie sie zum Beispiel bei längerem
Aufenthalt in eiskaltem Wasser auftritt.
Bild auf Seite 31:
Bei einer Herz-Lungen-Maschine gehören zum Kreis 1. eine ableitende
Schlauchverbindung mit dem Gefäßsystem des Patienten, 2. Ansaugpumpen, 3. ein
Sauerstoffanreicherungsgerät, 4. ein Blutfilter, 5. eine Hauptschlauchpumpe, 6.
eine Rückleitung in das Kreislaufsystem des Patienten.
Kommentar von wtcleanup:
Zu dem erwähnten Wachtturm vom vom 1.März 1989, wo die haarsträubende
Vergewaltigung christlicher Ideale als Ausdruck einer "zeitgemäßen geistigen
Speise" den Millionen Zeugen Jehovas rund um die Welt ein Verhalten
indoktrinierte, das zu verstehen einen eklatanten Balanceakt zwischen religiöser
Verdummung und klarer Absage an den lebensverachtenden Legalismus seniler,
kompetenzloser Religionsführer, darstellte, schrieb Raymond Franz in seinem
2.Werk "Auf der Suche nach christlicher Freiheit" unter dem Thema
"Vorzugsbehandlung" ab Seite 263 (auszugsweise):
"... Die Betonung von Gesetzen seitens der Religion, Legalismus, ist sei jeher
durch den Gebrauch von Fachfragen und Spitzfindigkeiten gekennzeichnet, durch
eine Art des Argumentierens, die nicht nur subtil ist; sie ist einleuchtend und
manchmal sogar sehr geschickt - und doch falsch. Diese Argumentation zu
entwirren und als das zu erkennen, was sie wirklich ist, macht Mühe; eine Mühe,
mit der sich viele nicht abgeben und die andere wohl einfach nicht aufbringen
können.
Dazu wollen wir uns eben zwei Beispiele aus alten rabbinischen Quellen genauer
ansehen. In früherer Zeit gaben "Gesetzeslehrer" der Verfügung aus 2.Mose 16:29
("Niemand gehe am siebten Tag aus seinem Ort hinaus") eine deutlichere Form. Sie
legten fest, daß man am Sabbat nur eine bestimmte Wegstrecke (etwas weniger als
3.000 Fuß) über die Stadt- oder Ortsgrenze hinaus zurücklegen durfte. Das nannte
man eine "Sabbat-Tagereise" (ein Begriff, der zu Jesu Zeit gebräuchlich war;
siehe Apostelgeschichte 1:12). Und doch gab es eine Möglichkeit, einen längeren
Weg zurückzulegen und nach rabbinischer Auffassung immer noch "in
Übereinstimmung mit dem Gesetz" zu handeln. Wie ging das?
Man konnte sich praktisch einen zweiten Wohnsitz in irgendeinem Haus oder an
irgendeiner Stelle außerhalb des eigentlichen Wohnortes "schaffen" (aber noch
innerhalb des Radius von 3.000 Fuß), indem man dort einfach am Tag vor dem
Sabbat Proviant für wenigstens zwei Mahlzeiten abstellte. Dann konnte man sich
am Sabbat zu diesem zweiten "Wohnsitz" begeben und von dort aus weitere 3.000
Fuß Weg zurücklegen.
Auf die gleiche Art wurde auch das Verbot aus Jeremia 17:22, "am Sabbattag [...]
Last aus euren Häusern hinaus[zu]tragen", erweitert. Die Gesetzeslehrer
argumentierten, es sei nirgends verboten, Gegenstände von einem Teil eines
Hauses in einen anderen zu tragen, auch wenn das Haus von mehr als einer Familie
bewohnt werde.
So legten sie fest, daß die Menschen, die in den Häusern eines bestimmten Blocks
lebten (z.B. in Häusern, die um einen gemeinsamen Hof herum gebaut waren), einen
Eingang "nach dem Gesetz" für den gesamten Block errichten konnten, indem sie am
Straßenzugang zum Block Türpfosten aufstellten, vielleicht mit einem Querbalken
als Türsturz. Jetzt sah man den ganzen Block als praktisch einen Wohnsitz an,
und Gegenstände konnten in diesem Bereich von Haus zu Haus getragen werden, ohne
daß das Gesetz verletzt wurde.
Diese Art der Argumentation und Spitzfindigkeit vergleiche man nun einmal mit
der Methode, derer sich die Wachtturm-Gesellschaft bei der Anwendung ihrer
Regeln zu gewissen Aspekten ärztlicher Tätigkeit bedient.
Im Wachtturm vom 1.März 1989 wird in der Rubrik "Fragen von Lesern" die Methode
erörtert, einem Patienten einige Zeit vor einer Operation Blut zu entnehmen und
es zur Wiederverwendung während oder nach der Operation zu lagern. Dann heißt es
kategorisch, daß Jehovas Zeugen "mit diesem Verfahren NICHT einverstanden" sind.
Aus welchem Grund? Das Blut ist "kein Bestandteil des Betreffenden mehr." Es
wird der Text aus 5.Mose 12:24 angeführt, wo gesagt wird, daß das Blut getöteter
Tiere auf die Erde ausgegossen werden müsse. Man sieht, mit welcher Begründung
auch immer, dieses Gesetz über das Töten von Tieren so an, als sei es ein
Parallelfall zur eben beschriebenen Lagerung von Blut eines lebenden Menschen.
Doch dann fährt der Artikel mit der Besprechung einer weiteren Methode fort, bei
der das Blut des Patienten während einer Operation durch eine
Herz-Lungen-Maschine oder ein Hämodialysegerät (Künstliche Niere) zur
Anreicherung mit Sauerstoff und zur Filterung geleitet wird, ehe es in den
Körper des Patienten zurückkehrt. Der Artikel informiert die Leser darüber, daß
diese Methode anders als die zuvor genannte von einem Christen als zulässig
angesehen werden kann. Und warum? Weil Christen das "als eine Erweiterung ihres
Kreislaufsystems" betrachten können, "durch die das Blut ein künstliches Organ
passieren" kann. So können sie in dem Glauben sein, "das Blut in diesem
geschlossenen Kreislauf [sei] immer noch ein Teil von ihnen und [müßte] nicht
‚ausgegossen' werden."
Inwiefern unterscheidet sich diese technische "Erweiterung" des Kreislaufsystems
von dem Gesetzesdenken der Rabbiner, das die "Erweiterung" einer
Sabbat-Tagereise durch die Spitzfindigkeit eines künstlichen zweiten Wohnsitzes
erlaubte? Oder wie unterscheidet sich die Einordnung, das Blut befinde sich
technisch gesehen in einem "geschlossenen Kreislauf", von dem Legalismus alter
Zeit, nach dem man eine Anzahl Häuser mit Hilfe eines künstlichen Eingangs zu
einem "geschlossenen Kreis" machen konnte? In beiden Fällen wird dieselbe Art
Haarspalterei betrieben, bestimmt Gesetzesdenken den Gebrauch von Finessen,
früher wie heute.
Im Grunde ihres Herzens denken viele Zeugen vielleicht, daß die erste Methode,
die Eigenblutkonservierung, wirklich nicht weniger bibelgemäß ist als die
zweite, das Blut durch eine Herz-Lungen-Maschine laufen zu lassen. Doch sie
dürfen sich nicht frei nach ihrem Gewissen entscheiden. Ein Leben mag auf der
Kippe stehen, doch den Begründungen und Spitzfindigkeiten der
Wachtturm-Gesellschaft muß Folge geleistet werden, weil sie Teil der "richtigen
theokratischen Gesetzessammlung" sind. Ihnen nicht zu gehorchen hieße, den
Ausschluß zu riskieren."
Die WTG hat sich mit ihrer Blutdoktrine längst in einem Labyrinth von
legalistischen Auslegungen und Wortklaubereien verfangen. Aus dem oben
wiedergegebenen Wachtturm vom vom 1.März 1989 geht hervor, zu welchen
Widersprüchen das Verbot der WTG gegen das Lagern von Blut führt. Viele Zeugen
würden, wenn man ihnen nur ihr eigenes Urteilsvermögen zugestehen würde,
zweifellos erkennen, daß die gleiche Logik, nach der eine Herz-Lungen-Maschine
erlaubt ist, auch das Lagern von Eigenblut erlauben sollte. Schließlich stützt
sich das einzige Argument dagegen auf eine Regel des mosaischen Gesetzes, nach
der das Blut eines getöteten Tieres ausgegossen werden sollte. Wer dieser Regel
gehorchte, bewies damit, daß er das Leben des Tieres als von Gott stammend
anerkannte. Diese Überlegung kann aber offensichtlich nicht auf autologe
Bluttransfusionen übertragen werden, da ja niemand gestorben ist. Das Blut wird
ja der Person wieder zurückgegeben, von der es genommen wurde.
Die vielleicht dümmsten Erklärungen der Wachtturm-Gesellschaft in dieser
verfahrenen Angelegenheit sind, zusammengefasst:
die Mitglieder dürfen alle einzelnen Bestandteile von Blutplasma annehmen, nur
alle zusammen dürfen nicht angewandt werden.
autologe Transfusionen ihres eigenen, vorher gespendeten Blutes, müssen
verweigert werden, obwohl eine Blutrückgewinnung während der Operation
akzeptiert wird, zumindest solange der sich außerhalb des Körpers befindende
Blutkreislauf durch einen Schlauch aufrechterhalten bleibt. Sie dürfen auch eine
Behandlung mit der Herz-Lungen-Maschine oder eine Hämodialyse durchführen
lassen.
Die "Blutreformer-Website" hat unter der Adresse: http://www.geocities.com/athens/ithaca/6236/ethik2.htm
den geistig verwirrten Zustand des "treuen und verständigen Sklaven" mit
gezielten Fragen auf den eigentlichen Punkt gebracht:
Wenn es falsch ist, Ihr eigenes Blut für eine autologe Transfusion
aufzubewahren, warum erlaubt dann die WTG den Gebrauch verschiedener
Blutbestandteile, für die zuvor Blut gespendet und gelagert werden muß, bevor
ein ZJ-Patient sie benutzen kann?
Warum dürfen ZJ diese Blutbestandteile akzeptieren und von dem Blut profitieren,
das andere spenden, während sie selbst kein Blut spenden?
Wären Blutspenden, um das Leben anderer zu retten, einschließlich des Lebens
Ihrer geistigen Brüder und Schwestern (anderer ZJ) nicht etwas, was liebevoll
und christlich wäre?
Hat man jemals in den Veröffentlichungen der WTG eine Besprechung der Tatsache
gesehen, daß bei einem schnellen und massiven Blutverlust die einzige
lebensrettende Behandlung eine notfallmäßige Bluttransfusion ist? [Die Antwort
wird nein lauten]. Warum hat es die WTG nötig, den ZJ solche entscheidenden
Informationen vorzuenthalten, und warum betont sie immer die negativen Aspekte
von Behandlungen mit Blut und Blutprodukten?
Soviel man weiß, glauben ZJ, daß Blut nicht gegessen werden sollte, weil es
heilig ist, da es Leben darstellt. Könnte man jemand helfen zu verstehen, wie
das Symbol einen größeren Wert darstellen kann als die Wirklichkeit, für die sie
ein Symbol ist? Wenn eine massive und schnelle Blutung eintritt und eine
Bluttransfusion die einzige lebensrettende Maßnahme darstellt, ist es dann nicht
ein Widerspruch in sich selbst, einen Menschen sterben zu lassen, indem dem
Symbol eine höhere Wichtigkeit zugemessen wird als der Wirklichkeit, die es
darstellt?
Autologe Transfusionen sind verboten, obwohl die Wachtturm-Gesellschaft selbst
behauptet, daß "Christen nicht unter dem mosaischen Gesetz stehen" und daß
Zeugen Jehovas folglich nicht verpflichtet sind, es einzuhalten. Das mosaische
Gesetz, das ein Ausgießen des Tierblutes auf die Erde erforderte, ist das
einzige Argument gegen autologe Transfusionen in dem oben erwähnten
Wachtturm-Artikel vom 1.März 1989. Dieses Verbot ist daher gänzlich unsinnig,
besonders wenn man berücksichtigt, wieviel Blut zwischengelagert werden muß, um
die erlaubten Blutbestandteile daraus zu gewinnen.
Die Erklärung im Wachtturm spiegelt eher die Haltung des "treuen und
verständigen Sklaven", Christen dazu zu bekehren, das "Mosaische Gesetz" zu
befolgen, frei nach dem Motto: ZURÜCK IN DIE VERGANGENHEIT !
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Entnommen der vormaligen Webseite wtcleanup
http://geocities.com/wtcleanup/07Medizin/04BlutReformer.htm