Weitere Berichte zum Thema Bluttransfusion

Vorstehendes Zitat wurde der "Erwachet!"-Ausgabe vom 22. 5. 1994 S. 2 entnommen. Seine Verfasser setzen sich damit de facto in den Status eines Herrn über Leben und Tod! Und wesentliche Teile der Bundesrepublikanischen Ministerialbürokratie, einschließlich hochrangiger Verwaltungsjuristen, bei der Verteilung von KdöR-Privilegien "klatschen Beifall"?!

Denen geht es wohl vor allem um eines:

Erstens kiloweise zu benennende Gerichtsurteils-Aktenzeichen, und zweitens ein bequemes Leben, wo ein tieferer Einstieg in die Materie wohl eher hinderlich ist, sie sagen einfach "Ja und Amen"!

Zu der gelegentlichen Verlautbarung

Das mit der Bluttransfusions-Verweigerung sei ja alles "halb so schlimm"; und in Notfall würden auch "einige" darin einwilligen, noch die Anmerkung, dass sich das in den Verlautbarungen der Zeugen Jehovas etwas anders liest.

Letztere unterhalten auch diverse "Krankenhaus-Verbindungs-Komitees "(abgekürzt KVK). Im Jahre 1993 wurde mal eine Zahl von 46 in Deutschland diesbezüglich genannt.

In einem Rundschreiben der "Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland" datiert vom 1. Juli 1993, der vorstehende Zahl entnommen wurde, findet sich auch die Klage:

"Berichte zeigen, daß viele Brüder einfach in das nächstgelegene, vom Hausarzt empfohlene Krankenhaus gehen, ohne sich über die Versammlungsältesten beim Krankenhaus-Verbindungskomitee informiert zu haben, welche Ärzte zur Zusammenarbeit bereit sind. Das führt oftmals zu unnötigen Komplikationen für diese Brüder und zu einem vermeidbar hohen Zeitaufwand für die Ältesten des Krankenhaus-Verbindungskomitees."

Ein weiteres Rundschreiben genannter "Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland", datiert vom 1. August 1992 und überschrieben "An alle Ältestenschaften" präzisiert:

"Die Einrichtung der KVKs ist nur für getaufte und ungetaufte VERKÜNDIGER und deren Kinder gedacht. Ihr solltet Euch vergewissern, ob der Patient, mit dem Ihr es zu tun habt, als Verkündiger in gutem Ruf steht. Einige KVKs sind von Ältesten wegen Fällen angerufen worden, bei denen es um Verwandte ging, die keine Zeugen waren, um ausgeschlossene Verwandte, um Personen, die sich zurückgezogen hatten, oder um Freunde, Arbeitskollegen und um Interessierte, bei denen nur einige Rückbesuche durchgeführt worden waren. So etwas ist nicht angebracht. Solche Personen geben oft unter Druck nach und willigen in eine Bluttransfusion ein, wodurch bei dem medizinischen Personal der Eindruck entsteht, Jehovas Zeugen seien unter dem Druck zu Kompromissen bereit. Das schafft Probleme für Zeugen Jehovas, die später in dieses Krankenhaus eingeliefert oder von dem, betreffenden Arzt behandelt werden. Für medizinisches Personal ist es mitunter nicht leicht zwischen wirklichen Zeugen Jehovas und anderen Personen zu unterscheiden."

Meines Erachtens machen diese Ausführungen sehr wohl deutlich, dass genannte Organisation alles daran setzt, ihre "Parteilinie" in Sachen Bluttransfusionen durchzusetzen. Das die Behauptung, es gehe diesbezüglich relativ "liberal" zu, jeder Grundlage entbehrt

 

1) "Das Goldene Zeitalter" 1935 zum Thema Blutwurst-Essen

2)   Evangelischer Brüderverein

3)   Die Sache mit der Blutwurst

4)   Margarete Buber-Neumann

5)   Hühnerfutter

6)   Rolf Nobel

      6a) Markus Krüger

      6b) Der Fall Ronnie Graves

      6c) Ein weiterer "Erwachet!"-Bericht (1951) Verweigerung von Bluttransfusionen - in WTG-Sicht - analotg dem in den Krieg ziehen

     6d) "Retter-Komplex"

      6e) Ein weiterer "Erwachet!"-Bericht (1959)

7)  Amerikanische Krankhausgesellschaft

    7a) Annahme einer Bluttransfusion - Folge Gemeinschaftsentzug seitens der Zeugen Jehovas

8)   Sektenreport

9) Horst Knaut

10)   Gerichtsurteil erlaubt Bluttransfusion

11)   Religiöse Überzeugung stand gegen Recht (der Fall Zierath)

      11a) Weiteres zum Fall Adolf Zierath

12)  Es geschah in einer Mannheimer Klinik

13) Religiöser Wahn bis in den Tod

14) Anderthalb Monate später wurde er beerdigt

15) Medizinrecht

16) Ein Alptraum für jeden Arzt

17) Reinhard Dettmeyer, Institut für Rechtsmedizin der Universität Bonn

18) Juristisches "Medizinerdeutsch"

19) Bluttransfusion-Dissertation

20) Zu klärende Frage: Wer das Risiko trägt

21) Markus Ulbrich

22) Verhandlungssache

23) Alan Rogerson

24) Die Schwester von Cliff Richard

25) Ein Fall von Fanatismus und seine Folgen

26) Der Fall Marianne Hertel

27) Eltern Verweigern Bluttransfusion

     27 a) Australien

28) Pressekurzmeldungen

      28 a) Junge Mutter starb

      28 b) Bluttransfusion mit Hindernissen

      28 c) Ein Kind musste sterben

      28 d) Bluttransfusion verboten

      28 e) Baby durch Gerichtsbeschluß vor dem Tode gerettet

      28 f) Kein echtes Jehovablut

      28 g) Zeugen Jehovas verweigern Blutübertragung

      28 h) Zeugin Jehovas verweigerte Bluttransfusion

      28 i) Der Arzt ist das Opfer

      28 j) Zwei Kinder gestorben

      28 k) Bluttransfusionsfall in Neuseeland

      28 l) Ein Fall in den Niederlanden

      28 m) Ein Todesfall in Polen

      28 o) Ein tödlicher Motorrad-Unfall

29) Lebensretter muß Strafe bezahlen

30) Zeuge Jehovas protestiert gegen eine Bluttransfusion

31) Weiterhin umstritten

32) Eine AP-Meldung

33) Aerzteblatt zum Thema Bluttransfusionen und Zeugen Jehovas

34) Fritz Poppenberg's Blutvideo

35) Verblutet

       35 a) Eine Meldung aus Österreich (2006)

36) 22-jährige Mutter stirbt für die Sekte

37) Entstehende Nebenkosten für Blutlose Operationen (Hubschraubertransport) werden nicht von den Krankenkassen getragen

37a) Keine Entschädigungszahlungen

38) 29-jährige nimmt kein Blut - tot

      38 a) Ermittlungen nach Tod einer Zeugin Jehovas

39) "Religion Staat Gesellschaft" 2/2008

40) Andreas Kübler

41) Exkurs: Auswirkungen der Blutdoktrin in Richtung Ernährungsfragen

42) Geschichtlicher Rückblick

43) Das vermeintliche Wundermittel Dextran

44) Müttersterblichkeitsrate bei Geburten, bei Zeugen Jehovas 60 mal größer als der Durchschnitt

45) Aus der Begründung der Bremischen Bürgerschaft, anlässlich deren Nichtgewährung von KdöR-Ansprüchen der Zeugen Jehovas

46) Bericht der Zeitschrift "stern" im Jahre 1967

47) Mit 22 Jahren in den Tod

48) Bluttransfusion Gewährenlassen - Exkommunikation

49) 1977 - Verschärfung der Blutdoktrin

50) 32jährige Mutter von zwei Kindern, 16 Tage nach einem Verkehrsunfall verstorben

51) Australien und Bluttransfusion

52) Um 17 Uhr

53) Zeugen Jehovas kämpfen um ihren selbstverordneten Rechtsanspruch, fallweise selbstverordneten Selbstmord begehen zu können

54) Ein Unfall und seine Folgewirkungen (2014)

1) "Das Goldene Zeitalter" 1935 zum Thema Blutwurst-Essen

Bereits in der Leserfragen-Rubrik des "Goldenen Zeitalters" vom 1. 9. 1935 gab es eine, welche das Thema Blutwurst-Essen anschnitt. Die war aber dergestalt nicht eindeutig, als sie zugleich mit einer anderen Frage, der Frage nach dem Verhältnis zur Todesstrafe gekoppelt war.

Jene Ausgangsfrage schien die Leserschaft des "Goldenen Zeitalters" keineswegs zufriedengestellt zu haben, denn in der Ausgabe vom 15. 11. 1935, wurde dieses Thema erneut aufgenommen. Diesmal sogar wohl etwas eindeutiger:

2) Evangelischer Brüderverein

Die „Stuttgarter Zeitung" vom 27. September 1962 (S. 19) publizierte einen Gerichtsbericht) der n i c h t s mit den Zeugen Jehovas zu tun. Gleichwohl spielt eine Blutttransfusionsverweigerung, mit tödlichem Ausgang, in ihm auch eine wesentliche Rolle.
Im einzelnen las man da auch.
Das Schöffengericht in Geislingen habe einen Mann zu acht Monaten Haft wegen fahrlässiger  Tötung verurteilt.

Seine Frau sollte nach der Geburt des vierten Kindes, aus medizinischen Gründen zwecks einer Bluttransfusion, in ein Krankenhaus eingewiesen werden. Dies wiederum verweigerte der Angeklagte als Anhänger der Glaubensgemeinschaft "Evangelischer Brüderverein".

Seiner Auffassung nach würde seine Frau auch so gesunden, wenn es Gottes Wille wäre.

"Vorwurfsvoll und unberührt erwiderte der Angeklagte:
„Vor Gott und meinem Gewissen habe ich richtig gehandelt, daß meine Frau nicht ins Krankenhaus kam."

Erregt sagte darauf der Vorsitzende: „Nein, damit haben Sie gegen Gottes Willen gehandelt!"  ...Als die sterbenskranke Frau gefragt worden war, ob sie denn wirklich nicht ins Krankenhaus wolle, hatte sie zu dem Hausarzt gesagt:

„Ich tue das, was mein Mann will".

3) Die Sache mit der Blutwurst

Gelesen im „Deutschen Pfarrerblatt" Ausgabe vom 15. April 1951 unter der Überschrift:
„Die arme Blutwurst"

Als ich aber fortfuhr zu lesen, verging mir das Gelüst und ich erschrak. Um Gottes Willen, das gibt es? Menschen, die selbst gegen eine harmlose Blutwurst die Unbefangenheit verlieren? Pfarrer, die mit theologisch, ja religiös geladenen Kanonen nach der Blutwurst schießen und Zeit, Kraft und Gedanken in den Dienst solcher Skrupel stellen? Die von ihrer Idee so besessen sind, daß sie die Blutwurst mitverantwortlich machen für das Blutvergießen der vergangenen Kriege, ja dem Blutrausch Heinrich Himmlers?
Himmler, der doch die meisten seiner Opfer hängen oder vergasen ließ, und dabei ist kein Tropfen Blut geflossen!

Doch ich rede im Ernst. Der Herr Kollege Bundel weiß so gut wie ich, daß ehedem das Blut als Sitz der Seele galt und daß man mit dem Genuß des Blutes teilzubekommen hoffte an der Kraft des Getöteten, mag es Tier oder Mensch gewesen sein. Der Kampf gegen diesen Wahn hat vermutlich mit zur Entstehung jenes Noahschen Gebotes beigetragen. Der Wahn und der Mißbrauch sind gefallen, wozu dann den Brauch noch bekämpfen? …

Wer sich an das Verbot des Blutgenusses glaubt halten zu sollen, der muß, wenn er nur halbwegs folgerichtig denken und handeln will, auch hingehen und sich beschneiden lassen und statt des Sonntags den Samstag heiligen. Es leben die Zeugen Jehovas! …

Schon Matthäus 15,11: „Was zum Munde eingeht, das verunreinigt den Menschen nicht".
Vollends hat der Lebenskampf des Apostels Paulus gerade auch der Klarheit und Freiheit in dieser Frage gegolten. Herr Kollege, lesen Sie doch Römer 14, 1: „Der eine glaubt, er darf alles essen, welcher aber schwach ist, der isset Kraut.
Lesen Sie doch: Galater 4,9; Galater 5,2; Römer 10,4.

4) Margarete Buber-Neumann

Gelesen in: Margarete Buber-Neumann
"Als Gefangene bei Stalin und Hitler"
(Seitenangabe zitiert nach der Auflage von 1997: S. 264f.)

Eines Tages kam eine Bibelforscherin zu mir und erklärte, daß ein Teil ihrer »Schwestern« sich von jetzt ab weigere, Blutwurst zu essen. Mit dieser Blutwurst verhielt es sich so: In Ravensbrück bekamen wir bis 1943, außer der täglichen Ration Brot von ungefähr 500 Gramm, mittags 1/2 bis 3/4 Liter Gemüse und 5 bis 6 Pellkartoffeln sowie abends und eine Zeitlang auch am Morgen eine Suppe. Sonnabends und sonntags aber war das Abendessen »kalt«. Dieses kalte Abendessen bestand aus ungefähr 20 Gramm Margarine, dazu sonnabends einem kleinen »Sechserkäse« und sonntags ungefähr 35 Gramm Leber-, Fleisch- oder Blutwurst. Die Ernährung in Ravensbrück verschlechterte sich ab 1941 von Woche zu Woche. Hülsenfrüchte oder Teigwaren verschwanden vollkommen, und die Fettzuteilung im Essen, die im ersten Jahr wirklich vorhanden war, wurde immer geringer. Der wöchentliche Löffel mit Schmalz hörte schon 1941 auf, und Marmelade gab es nur noch in ganz minimalen Mengen, einen Eßlöffel pro Woche. Die Zuckerzuteilung wurde restlos von der SS gestohlen. Auch in der Häftlingskantine konnte man bald nur noch minderwertiges Zeug wie Fischpastete, die aus Heringsköpfen und Gräten hergestellt schien, und irgendwelche abscheulichen »Gemüsesalate« einkaufen.

Eine junge Bibelforscherin, Ilse Unterdörfer, entdeckte im Alten Testament den Befehl Jehovas : »Lasset das Blut zur Erde fließen!« und erläuterte ihren Schwestern, daß man fortan das Essen der Blutwurst einstellen müsse. Ungefähr fünfundzwanzig der »Extremen« beschlossen, von nun ab die Annahme der Blutwurst zu verweigern. - Es gab unter den Bibelforschern drei »Fraktionen«, die »Extremen«, die »schwankende Mitte« und die »Gemäßigten«. Sie trugen regelrechte Fraktionskämpfe aus, bezichtigten einander des Verrats an den Glaubenssätzen, wozu sie Vergleiche aus der biblischen Geschichte heranzogen, und legten ihren Fraktionsgegnern Namen alttestamentarischer Verräter zu.

Als ich von dieser Weigerung hörte, nahm ich an, die Blutwurst schmecke meinen Bibelforschem schlecht, denn sie war wirklich nicht delikat. Darum machte ich ihnen den Vorschlag, soweit es durchführbar war, allen denen, die keine Blutwurst mochten, Leberwurst zu geben. Aber da hatte ich nicht mit Jehovas Befehl gerechnet. Denn es ging ja gar nicht um die Blutwurst, es ging um eine Demonstration zu Ehren Jehovas. Die Extremen mußten von sich reden machen, sie wollten einen Angriff der SS provozieren, es gelüstete sie nach Leiden. Und so fertigten sie eine Liste mit den Namen aller derer an, die laut Jehovas Befehl von nun ab den Genuß der Blutwurst verweigerten. Die Liste wurde »nach vom« gebracht, und die SS lachte sich ins Fäustchen: Wenn die keine Blutwurst fressen wollen, kriegen sie auch keine Margarine. Eine vorzügliche Sparmaßnahme.

Der ersten »Verweigerer-Liste« folgte eine zweite. Erbitterte Kämpfe zwischen den »Extremen« und »Gemäßigten« wurden auf dem Bibelforscherblock ausgetragen. Wie zu erwarten war, reagierte die Lagerleitung nicht nur mit dem Entzug der Margarine, sondern ersann drastischere Maßnahmen.

Ergänzend dazu noch aus Hanna Elling "Frauen im deutschen Widerstand 1933-45" Frankfurt/M. 1979 S. 79f. (Interview mit Herta Brünen-Niederhellmann:

"Auch ich kam, nachdem das KZ Lichtenburg aufgelöst worden war, in das neu errichtete Frauenkonzentrationslager Ravensbrück. Dort habe ich den seltsamen Essensstreik der Bibelforscher gegen die Blutwurst miterlebt. Irgendeine Frau hatte in der Bibel ein Wort gefunden, das ihnen den Verzehr von Blutwurst untersagte. Da Sonntagsabends ein Stück Brot mit einem Stück Blut- oder Leberwurst ausgegeben wurde, und die Bibelforscherinnen die Annahme der Blutwurst verweigerten, wuchs sich das zu einer Katastrophe für die Bibelforscher aus."

5) Hühnerfutter

Gelesen in:
Günther Pape: "Die Wahrheit über Jehovas Zeugen", Rottweil (Neckar) 1970, S. 41f.

Eine Zeugin Jehovas, Besitzerin einer Hühnerfarm, verfütterte ihren Hühnern Futter, das eine Blutsubstanz enthielt. Auf dem Markt wird dieses Futter allgemein verkauft und es ist nicht möglich, anderes fabrikmäßig hergestelltes Futter zu erhalten. Sie wurde vor das Rechtskomitee der Versammlung geladen.

"Liebe Schwester . . .
Ich schreibe Dir heute als Vorsitzender des Rechtskomitees der Versammlung ... , der Zeugen Jehovas.
Da wir uns über Dein persönliches Verhältnis zu unserem Schöpfer Jehova große Sorgen machen und da wir als Komitee über die Reinheit unserer Versammlung zu wachen haben, laden wir Dich herzlich ein zu einer Verhandlung vor dem Komitee am kommenden Sonntag um ... Uhr.
Du weißt, daß es darum geht, daß Du an Deine Hühner Blut verfütterst. Wie wir als Zeugen Jehovas zu handeln haben, kannst Du nochmals im Wachtturm vom 1. August 64 unter Fragen von Lesern nachlesen. Wir raten Dir sehr, die dort verzeichneten Bibelstellen nachzuschlagen und gebetsvoll darüber nachzusinnen.
Wir werden Dir am Sonntag eine klare Frage stellen und erwarten von Dir eine klare Antwort:
Bist Du bereit, dem göttlichen Gebot zu gehorchen, Dich zu korrigieren und kein Blutmittel mehr zu verfüttern? Oder willst Du weiterhin den göttlichen Anforderungen bezüglich der Heiligkeit des Blutes zuwiderhandeln, so wie sie uns durch seine Organisation verständlich gemacht werden?
Bringe bitte alles verfügbare Material mit, von dem Du denkst, daß es für Deinen Standpunkt sprechen könnte.
In dem gemeinsamen gebetsvollen Bemühen um die Reinerhaltung unserer Versammlung und in der ernsten Fürbitte für Dich vor unserem himmlischen Vater m grüßt Dich in theokratischer Verbundenheit
Dein Bruder Unterschrift

Dieser Schwester wurde vom Komitee die Gemeinschaft entzogen, weil sie auf dem Standpunkt stand, daß sie dann ihre Hühnerfarm zumachen müßte. Ein anderes Futter hätte die Legeleistung der Hühner so beeinträchtigt, daß die Farm unrentabel geworden wäre.

Da bietet es sich an, im Rahmen dieser Serie, die genannte Leserbrief-Beantwortung aus dem WT vom 1. 8. 1964 (S. 479) einmal in näheren Augenschein zu nehmen.
Die abgedruckte „Leserfrage" hat die Formulierung:

„Würde ein Christ, der einem Tierarzt gestattete einem Haustier Blut zu übertragen, schriftwidrig handeln? Dürfte ein Christ Tierfutter verwenden, von dem man annimmt, daß es Blut enthält? Ist es gestattet, Düngemittel zu verwenden, die Blut enthalten?"

Also gleich drei Fallbeispiele werden WTG-seitig aufgeführt, wo sie ihre Blutdoktrin auch in Anwendung gebracht wissen will.
Diese Beispiele mögen nicht unbedingt Massenwirksam sein. Trotzdem hält es die WTG für notwendig, sie namentlich zu benennen.
Im Antworttext wird dann noch mit solchen Details nachgelegt wie dem:

„Christliche Eltern können sich nicht damit ausreden, das Haustier gehöre einem Kind, das noch nicht getauft sei; das Kind könne dem Tierarzt deshalb gestatten, die Bluttransfusion vorzunehmen ..."

Also eine an sich schon scharfe Doktrin, wird im Detail damit noch weiter verschärft.
Was nun Futtermittel anbelangt, erwähnt die WTG. Sollte auf dem Etikett/Beschreibung die Angabe enthalten, sein, Blutbestandteile mit zu enthalten, dann wäre für die WTG-Dogmatiker die Sachlage klar. Man geht aber noch weiter und „regt an", fallweise sollten auch noch eigene Nachforschungen auch in den Fällen angestellt werden, wo auf dem Etikett/Beschreibung, vorgenannte Details in Sachen Blutbestandteile, nicht erwähnt werden.
Auch hierbei ist der Aspekt einer zusätzlichen Verschärfung jener Doktrin zu beobachten.
Wohin das führen kann hat Barbara Kohout in ihrem Buch „Mara im Kokon" auch an einem Fallbeispiel erläutert. Sie schreibt:

„Mir ist ein besonders krasser Fall einer Glaubensschwester bekannt. Ihr Mann hatte Selbstmord begangen — was bei Jehovas Zeugen leider auch kein Einzelfall ist. Die Frau blieb fast mittellos mit zwei Kindern zurück. Sie wollte sich Gottes Segen durch ihre guten Taten verdienen. Sie meldete sich immer wieder für den Hilfspionierdienst an. Das bedeutete für sie, 75 Stunden im Monat zusätzlich zu den normalen Anforderungen des Lebens zu predigen. Einmal sagte sie ... ganz verzweifelt: ,Ich hasse Jehova.' Trotzdem mussten die Ältesten ihre Bewerbung annehmen. Es nicht zu tun, hätte den Eindruck erweckt, dass sie nicht ,würdig' sei. Das wäre für sie unerträglich gewesen.
Das Verbot, Blut zu essen, stürzte sie vollends in Panik. Sie entwickelte die Phobie, dass in allen Lebensmitteln Blut sein könnte. Sie war nicht mehr in der Lage, etwas zum Essen einzukaufen. Ich musste vor ihren Augen alle Zutatenlisten von verpackten Lebensmitteln kontrollieren, ob kein Hinweis auf 'hämo' (Blut) zu finden sei. Ich meine wirklich alles: Nudeln, Schokolade, selbst vor dem Genuss von Bananen hatte sie Angst, denn es könnte ja eine Vogelspinne darauf gewesen sein, die man getötet hat und ihr Blut könnte doch noch unsichtbar auf dieser Banane sein. So lächerlich uns das jetzt vorkommt, diese Frau hat sehr gelitten.
Einmal las sie einen Artikel, dass in Holzleim Blutplasma als Bindemittel verwendet werden könnte. Daraufhin wischte sie ihre sämtlichen Möbel mit Chlor ab und wusch alles, was sie in den Schränken aufbewahrt hatte, um ja alle Spuren von möglichem Blut zu beseitigen. Es war entsetzlich. Das ging so weit, dass sie sich eines Abends das Leben nehmen wollte. (Wir) ... brachten sie dann in die Psychiatrie nach Kaufbeuren. ..."

Auch in Sachen Düngemittel will die WTG den gleichen Rigorismus angewendet wissen, und hat sich damit das Outfit der Pharisäer zugelegt, denen gemäß dem Bibelbericht auch der Vorhalt gemacht wurde:

http://27093.foren.mysnip.de/read.php?27094,228910,304725#msg-304725

6) Rolf Nobel

Gelesen in: Rolf Nobel: "Falschspieler Gottes. Die Wahrheit über Jehovas Zeugen", Hamburg 1985 S. 175f.

Eines Tages drückte mir die alte Verkündigerin Quast ein kleines weißes Kärtchen in die Hand. Es weist den Inhaber als Zeugen Jehovas aus und erklärt, daß ihm keine Bluttransfusionen gegeben werden sollen, »selbst wenn andere das zur Erhaltung meines Lebens oder meiner Gesundheit für nötig erachten«. Ich sollte das Kärtchen in ihrer Gegenwart unterzeichnen: »Das müssen Sie dann immer in Ihrer Brieftasche tragen! ...

Dann verweist der Verfasser unter anderem auf den tödlich ausgegangenen Fall Markus Krüger, der auch eine weitere Publizistik fand, etwa im "Stern".

Weiter Nobel:

Der ehemalige Führer des deutschen Sektenablegers, Konrad Franke, erklärte der empörten Öffentlichkeit nach dem Tod Markus Krügers in einem »stern«-Interview: »Wir töten niemanden. Aber wenn wir eine Bluttransfusion zulassen würden, dann wären wir vom göttlichen Standpunkt her Gesetzesbrecher. Ärztliche Kunst kann nicht auf Kosten von göttlichen Gesetzen gehen. Wenn es Gottes Wunsch ist, daß ein Mensch stirbt, dann müssen wir das respektieren. ...«

6a) Markus Krüger

Der Fall Markus Krüger wurde unter Bezugnahme auf die reflektierte Berichterstattung des "Stern" und auch der CV schon in

Blutkult behandelt.

Darüber hinaus gibt es in den "Oberösterreichischen Nachrichten" vom 17. 6. 1976 auch einen Bericht.

Selbige titelten:

"Salzburg: Schwerverletztes Kind von Eltern verstoßen ...

Als die Ärzte auf eine Bluttransfusion in dem Fall bestanden;

"Als das den Eltern mitgeteilt wurde, erklärten sie, nun gehöre Markus nicht mehr zu ihrem Familienverband. ... und rund traten noch am Freitag vormittag die Heimreise nach Hamburg an.

Die Operation an Markus Krüger glückte. Durch die Kunst der Ärzte konnte sogar auf eine Bluttransfusion verzichtet werden. Da aber das Kind noch nicht außer Lebensgefahr ist, erscheint es eher unwahrscheinlich dass nicht in der Folge noch Blut übertragen werden muss. "

Und auch die Angabe gibt es in dem Artikel:

"In Steyr hatte sich im Jahre 1970 ein ähnlicher Fall zugetragen, als Eltern ebenfalls eine lebensrettenden Bluttransfusion untersagten, worauf ihr zweieinhalb Jahre alte Tochter im Krankenhaus starb. Da die Eltern ebenfalls Zeugen Jehovas, allerdings Blutersatzmittel ins Krankenhaus mitgebracht hatten, wurde sie später in einem Gerichtsverfahren freigesprochen. "

Auszugsweise Repros aus der "stern"-Ausgabe Nr. 32/1976.

Auf die Wiedergabe der in diesem Heft auch in Großbild dargestellen betroffenen Familie, wird an diesem Ort verzichtet.

6b) Der Fall Ronnie Graves

Eine Horrorgeschichte, entsprechend tendenziös aufbereitet, bietet „Erwachet!" in seiner Ausgabe vom 22. 5. 1958 seiner „andächtig" lauschenden Leserschaft. Ort der Handlung, der Staat Tennessee innerhalb der USA.

Ein mächtiger Sturm, wohl schon eher ein Hurrikan, riß das Dach einer Schulaula weg, schleuderte es gegen den Schornstein einer Heizanlage. Der nächste Teil des Dramas bestand dann im Einsturz eines Teiles des Schulhauses.
Eine Schulklasse von 24 Kindern, die dabei besonders betroffen war, kam aber letztendlich doch mehr oder weniger mit dem Schrecken davon. Mit Ausnahme eines Schülers, der bedingt, durch vorgenannte Umstände, unter Trümmern verschüttet wurde.
Und diese traurige Geschichte nun, ist es, welche „Erwachet!" dazu inspiriert, seinem Artikel mit der Überschrift zu versehen:
„Er wehrt sich gegen eine Bluttransfusion".
Das Opfer, ein zwölfjähriger Schüler mit Namen Ronnie Graves.

24 Feuerwehrleute rasten in Nashville, so schnell es eben ging, zum Ort des Geschehens. Gerüchteweise war davon die Rede, die gesamte Schulklasse sei verschüttet worden, was sich als Glück im Unglück, so aber nicht bestätigte.
Aber ein tatsächliches Opfer gab es nun doch.


Zitat:
„Ronnie behauptet, er sei nie bewußtlos gewesen. 'Als sie mich ausgruben, sah ich mein Bein. Es tat mir nicht weh, aber es sah aus wie ein Z. Der Oberschenkel und die Wade waren aufgerissen. Mein Fuß zeigte in die verkehrte Richtung. Die Steine um mich her waren ganz rot von Blut."

Nun, man ahnt es schon. Wenn „Erwachet!" diese Geschichte aufgreift, gibt es mit Sicherheit einen Zeugen Jehovas Bezug. Und die diesbezügliche Ahnung täuscht nicht.

Aus der Fülle der einschlägigen Sätze nur der:

„Der Arzt, der die Notfälle behandelte, hieß Dr. Don Eyler. Er erklärte Herrn Graves, daß Ronnie einen komplizierten Oberschenkelbruch und eine Gehirnerschütterung habe. Ronnie sei infolge des großen Blutverlustes sehr schwach; er brauche sofort eine Bluttransfusion."

Und nun tritt das ein, was man gleichfalls schon im Voraus erahnt. Die Zeugen Jehovas-Dogmatik, und die ärztliche Einsicht des behandelnden Arztes, entwickeln sich zu einer äußerst konfliktträchtigen Symbiose.

Zwar gelang es der Zeugen Jehovas-Dogmatik, einen zeitweiligen Etappensieg in der Sache zu erringen. Allein, der Fall war ja mit der Erstbehandlung noch nicht ausgestanden.

Für die Konflikte auf der Nachfolgeebene stehen dann auch die Sätze:

„Nach einer zweieinhalbstündigen Operation kamen Dr. Eyler und die assistierenden Ärzte aus dem Operationssaal und teilten Ronnies Vater mit, daß der Zustand des Kindes im Augenblick keine Besorgnis errege. Aber sie erklärten Graves, eine Blutttransfusion sei trotzdem erforderlich.
'Die Ärzte sagten mir, daß, wenn Ronnies Blutbild sich verschlechtere - es war bereits auf 6 gesunken -, sein Gehirn in Mitleidenschaft gezogen und er blödsinnig werden könnte. Er brauche eine Blutübertragung ... Durch Blutersatzmittel würde die Blutflüssigkeit aufgefüllt, aber er würde dadurch nicht die roten Blutkörperchen erhalten, die er brauche."


Das wiederum, beeindruckte die Zeugen Jehovas-Dogmatik nicht sonderlich. Und wie es so ist, ein Extrem schaukelt das andere in Folgewirkung hoch. Dafür stehen dann auch die Sätze:
„Das Unglück in der 'Sylvan-Park'-Schule hatte die Gemüter stark erregt, und durch die vielen Zeitungsberichte über Ronnie Graves Fall wurde diese Erregung bis zur Wut gesteigert, die sich besonders gegen Jack Graves (dem Vater) richtete. 'Wenn ich meinen Gefühlen freien Lauf lassen könnte' schrieb ein Zeitungsredakteur jener Stadt, sichtlich bemüht, sachlich zu bleiben, 'würde ich diesen Graves aufhängen, rädern und vierteilen lassen.' Die Radiostationen unterbrachen die Sendungen, um Gelegenheit zu geben, 'still für Ronnie zu beten, daß er das notwendige Blut erhalte.'"

Die nächste Etappe dieses Trauerspieles spielte sich dann vor den Schranken eines Gerichtes ab. Dessen Ergebnis wird mit den Worten zusammengefaßt:
„Richter Tatum entschied, daß die Ärzte, wenn sie der Meinung seien, das Kind brauche Blut, es ihm geben sollten - aber er betonte, daß sorgfältig erwogen werden müsse, ob dadurch dem Kind kein seelischer Schaden zugefügt werde."

Die darauf folgende Stufe dieses Trauerspieles bestand darin, dass nebst dem Vater, auch das zwölfjährige Opfer, von der WTG-Bluttransfusions-Dogmatik infiziert war. Zwar hatte das Gericht den Ärzten einen theoretischen Freibrief ausgestellt, der aber an einige praktische „Wenn und aber" gekoppelt war. Auch wenn die Presse auch in dieser Phase den Fall aufmerksam beobachtete und kommentierte, lag der „schwarze Peter" nun doch immer noch beim behandelnden Arzt.

Selbiger hatte sich ja im Vorfeld diesen Fall nicht „ausgesucht". Er war somit auch von der Entwicklung überrumpelt und suchte das beste, ihm mögliche daraus zu machen.

Die Geschichte - soweit sie von „Erwachet!" berichtet wurde, endet dann mit den Sätzen:

„'Ich zwinge niemandem eine Bluttransfusion auf', sagte Dr. Eyler müde und bat Jack Graves, einen anderen Arzt zu suchen, der den Fall übernehmen werde."

Letztendlich hat also in diesem Fall die WTG-Blutdogmatik über ärztliche Einsicht gesiegt.
Es wurde ja schon ausgeführt, dass aufgrund selbiger, schon die Erstbehandlung ohne Bluttransfusion vonstatten ging. Weiter, dass das Opfer jene Erstbehandlung auch überlebt hatte.
Weiter wurde festgestellt, dass aus ärztlicher Sicht, dennoch eine Bluttransfusion als notwendig erachtet wurde, zur Vermeidung befürchteter Folgewirkungen.

Ob diese Folgewirkungen dann noch eingetreten sind, oder nicht. Darüber hüllt sich „Erwachet!" in wohldosiertes Schweigen. Und es hat wohl auch allen Grund, zu diesem Schweigen!

6c) Ein weiterer "Erwachet!"-Bericht (1951)

Verweigerung von Bluttransfusionen - in WTG-Sicht - analotg dem in den Krieg ziehen

Ein eher emotional aufgeheizter Bericht aus den USA, geschildert in "Erwachet!" vom 22. 7. 1951 berichtet über einen auf der publizistischen Ebene einsetzenden "Sturm der Entrüstung". Ursächlich ein Fall wo Ärzte im Falle eines Neugeborenen befanden, es sei ein Blutaustausch vonnöten, und die den Zeugen Jehovas angehörenden Eltern sagten dazu "Nein",

In ihrer polemischen Gegenoffensive postuliert "Erwachet!" dann:

"Die Nationen von heute führen Kriege. Väter und Mütter finanzieren sie. Ihre Söhne und Töchter ziehen in die Schlacht. Die breiten Massen finden allgemein, sie seien notwendig. Es regnet Bomben und Granaten auf Soldaten und Zivilisten. Zerstörte Städte sind erfüllt von Leichengeruch. Wie viele Frauen befinden sich wohl unter diesen Toten? Wie viele Kinder? Wie viele Säuglinge, vielleicht sechs Tage alt? Wie gros ist das Leid und der Schmerz der Einzelnen um diese alle, solange der Tod nicht einen von seinen Nächsten fordert? Wenn diese Bluttransfusions-Streitfrage wegen einem Säugling einen solchen Protest auslöste, dürfte man da nicht erwarten, dass das Niedermetzeln von Millionen den Protest millionenfach steigern sollte?

Und der "Erwachet!"-Bericht steigert sich dann gar zu der Aussage, adressiert an die eigene Anhängerschaft´:

"Bedenke auch, dass wenn der Gehorsam gegenüber einer Kriegserklärung des Landes aus politischen Gründen von äusserster Wichtigkeit ist, der Gehorsam bezüglich des Blutes für Jehovas Zeugen aus Gründen der Gottesfurcht lebenswichtig ist.
Wenn ihr willens seid, eure Söhne aus patriotischen Gründen für das Vaterland sterben zu sehen, dürfen Jehovas Zeugen dann nicht auch aus Gründen der Gottesfurcht wenn es sein muss, sterben?"

6d) "Retter-Komplex"

Diverse sogenannte "Leserfragen" sind in der "Wachtturm"-Ausgabe vom 1. 11. 1951 nur einem Thema gewidmet. Dem Thema Verweigerung von Bluttransfusionen. In Nachwirkung seiner geschichtlichen Wurzel, der vorangegangenen Impfgegnerschaft; meint der WT flapsig ausrufen zu können:

"Mögen die Transfusions-Enthusiasten, die einen Retter-Komplex haben, auch über die Tatsache nachsinnen, dass bei manchen Gelegenheiten Transfusionen Schaden verursachen, Krankheiten verbreiten, ja oft den Tod herbeiführen, was natürlich nicht veröffentlicht  wird."

Insbesondere die abwertende Vokabel "Retter-Komplex" sollte man sich dabei einmal auf der "Zunge zergehen lassen." Die mit dieser Methode in einigen Fällen mögliche Lebensrettung ist für die WTG ein "Retter-Komplex"! Natürlich lernt auch die Medizin ständig hinzu; beispielsweise über verschiedene Blutgruppen, die beachtet werden müssen und anderes mehr.
Um ein anderes Beispiel zu nennen. Mobilität mittels Autos, Bahn, Flugzeugen usw. kann in bestimmten Konstellationen zu Unfallsituationen führen. Weil das so ist, kann man jedoch diese Mobilität nicht grundsätzlich verdammen. Sonst wäre ja wohl ein Leben in Großstädten, wie zum Beispiel in New York mit seinem Stadtteil Brooklyn, wohl kaum denkbar. Diese Entwicklung wird hingenommen. Zurück zur Reisemöglichkeit nur per Pferd; dafür wird doch wohl kein Ernstzunehmender plädieren wollen.

Die Abwertung als "Retter-Komplex" ist daher völlig deplatziert. Selbst wenn im Einzelfall Negativ-Nachwirkungen einer Bluttransfusion nachweisbar sein sollten, kann dies doch wohl nicht den Umstand eliminieren, dass durch diese Methode sehr wohl Lebensrettungen möglich geworden sind, die davor eben so nicht möglich waren. Das als "Retter-Komplex" zu titulieren, ist schlichtweg infam!

Eine weitere "windige Frage" der sich der WT auch noch widmen muss ist die:

"Es heisst in 3. Mose 3:17 (Lu): 'Ihr sollt kein Fett noch Blut essen.' Warum also das Blut meiden und dabei das Fett essen?"

Da windet sich der WT dahingehend, dass sei nur im Mosaischen Gesetz enthalten, aber nicht auch vom Apostelkonzil mit übernommen worden. Selbst wenn es so ist, so zeigt doch diese Bibelstelle das archäische Weltbild, das dem zugrunde liegt. Das Fett-essen-Verbot will die WTG nicht gelten lassen. Andererseits erweitert sie das Blutessen-Verbot selbst auf die medizinische Ebene, obwohl das Apostelkonzil von dieser sich erst viel später eröffnenden Möglichkeit, keinen blassen Schimmer hatte, haben konnte.

Ins "schwimmen" kommt die WTG auch bei der Frage, inwieweit Fleisch als tatsächlich ausgeblutet bewertet werden kann. Da die WTG ja Fleischverzehr nicht prinzipiell ablehnt, muss sie sich auch dieser Frage stellen. Sie nimmt auch zur Kenntnis, wie das denn anderswo gehandhabt wird, beispielsweise in jüdischen Kreisen. Dazu liest man im WT:

"In dem Bemühen, alles Blut zu entfernen, fallen strenggläubige Juden in große Extreme. 'Die Sammlung des jüdischen Gesetzes' (engl.) eine Aufstellung der jüdischen Gesetze und Bräuche durch einen Rabbi und veröffentlicht durch eine hebräische Herausgeber-Gesellschaft in Neuyork-Stadt beschreibt im einzelnen die große Sorgfalt, womit Fleisch zu behandeln sei. Das Fleisch wird eine halbe Stunde lang ins Wasser gelegt, wird dann gesalzen und für eine Stunde in die Lage zum Ausbluten gebracht, da das Salz das Blut herausziehe und danach wird es noch dreimal gründlich gewaschen."

Das bewertet die WTG als extrem und will sich dieser Praxis nicht anschliessen. Sie nimmt also billigend in Kauf, das beim Fleischverzehr, sehr wohl Blutspuren mit enthalten sind. Andererseits jedoch, auf der medizinischen Ebene, entwickelt sie sehr wohl Extremismus. Das sollte man sich einmal vergegenwärtigen!

6e) Ein weiterer "Erwachet!"-Bericht (1959)

Wieder einmal drückt die WTG in Sachen Bluttransfusion, in  "Erwachet!" vom 8. 12. 1959 auf die Tränendrüsen. Geschildert wird ein Fall aus den USA, wo Ärzte, wegen gewisser Komplikationen (die hier aber übersprungen seien), die Option einer Bluttransfusion im Falle eines Neugeborenen als notwendig erachteten. Nicht dass sie mit Hundertprozentiger Sicherheit darauf bestanden; es ging nur darum, wenn es sich aus der Situation bei der beabsichtigten Operation als notwendig erweisen sollte, dann eben auch auf diese Variante zurückgreifen zu können.

Die tangierten Zeugen Jehovas-Eltern sagten dazu "glashart" Nein.
Nun bekamen sie von dem behandelnden Arzt im Krankenhaus daraufhin die Mitteilung. Dann müsse er diese Operation ablehnen. Sie müssten sich dann halt einen anderen Arzt dafür selber suchen. Und das die beabsichtigte Operation nötig sei, sahen auch die Eltern ein. Das war also nicht der Streitgegenstand.
Der Arzt verwies darauf, geht die Operation schief, eben weil ohne Bluttransfusion, auch in kritischster Stituation gehandelt wurde, hätte das für ihn dann auch existenzielle Folgen.
"Wenn ich das Kind operieren würde und es würde infolge des Blutverlustes sterben, so würde die Ärztekammer mir meine Lizenz entziehen."

Jetzt begann die Sisiphyssuche der Eltern, nach einem Arzt, der zu ihren Bedingungen (sprich ohne Bluttransfusion) operieren würde. Ärzte die sich dazu "anboten" waren aber kaum zu sichten. Nach vielen vergeblichen Bemühungen, wurde doch wohl noch ein etwa 1300 Kilometer entfernt wohnender Arzt ausgemacht. Die Kosten für den Flug dorthin, man ahnt es schon bei wem die wohl hängen bleiben würden. Eben bei den betroffenen Eltern, die sie selbst zu tragen hätten.
Der Mann dieser Familie wird als "leitender Prediger" der Zeugen Jehovas bezeichnet. Über seine wirtschaftliche Situation gibt es keine näheren Erläuterungen. Es könnte ja sein, dass er diese Zusatzkosten aus der "Portokasse" zu zahlen in der Lage wäre. Es könnte aber auch ebenso das genaue Gegenteil davon der Fall sein.

Die Vorbereitungen für die Flugreise waren wohl schon getroffen, als buchstäblich in letzter Sekunde, noch ein anderer Arzt aufgegabelt wurde, der nur etwa 50 km entfernt wohnt.
Mit dem ist man dann auch übereingekommen, den Fall zu übernehmen.
Nicht erwähnt "Erwachet!" denn, die weiteren Folgen.
Konnte die schon fest geplante Flugreise, ohne größere Stornogebühren, rückgängig gemacht werden?
Rückgängig dergestalt, wenn der Passagier nicht erscheint, dass dann das Flugzeug trotzdem starten wird, sicherlich. Im allgemeinen jedoch pflegen Fluggesellschaften, schon mal das Beförderungsgeld im voraus zu kassieren.
Was den "Hickhack" einer Teil- oder Ganz-Erstattung dann im nachhinein noch betrifft, steht wohl auf einem ganz anderen Blatt.

Interessant ist der Fall für "Erwachet!" wohl besonders dahingehend, dass die letztlich erfolgreich durchgeführte Operation, ohne Bluttransfusion vonstatten ging. Diesen vermeintlichen "Trumpf" meint man dann besonders ausspielen zu können.
Erinnert sei aber auch daran, dass schon der erste Arzt einräumte, vielleicht auch ohne Bluttransfusion auskommen zu können. Er wollte lediglich sich nicht dahingehend gebunden sehen, dieses Dogma auch unter allen möglichen Konstellationen, wieder besseres Wissen, aufrecht erhalten zu müssen.

Drei Druckseiten ist "Erwachet!" dieser Fall wert. Und in der Tendenz so konzipiert, vorrangig auf die Tränendrüsen zu drücken.
Bei der eigenen Anhängerschaft, mag ja dieses Kalkül auch aufgegangen sein.
Bei denjenigen, die sich nicht zwangsläufig den Dogmen der Zeugen Jehovas verpflichtet wissen, wohl etwas weniger!

7) Amerikanische Krankenhausgesellschaft

Nun also musste, laut „Erwachet!" vom 8. 6. 1959, die kanadische und amerikanische Öffentlichkeit, sich wieder mal mit Bluttransfusions-Verweigerungsfällen auseinandersetzen. Und es trat das ein, was dabei gar nicht so selten ist. Die Emotionen schäumten. Sie schäumten hoch.

Auch die Standesorganisationen der amerikanischen Ärzteschaft, in diesem Falle besonders eine „Amerikanische Krankenhausgesellschaft", kamen nicht umhin, dazu eine Stellungnahme abzugeben.
Und was bei Funktionären der Ärzteschaft schon mal unterstellt werden kann, trat ein.

Selbige sagten sich: Wir können uns nicht primär von Emotionen leiten lassen.
Wir haben ja auch kein gesetzliches Recht, etwa einen Selbstmörder an seinem Vorhaben zu hindern.
Zwar kommt dieser Begriff in dem Statement dieser Organisation nicht mit vor. Gleichwohl dürfte er in der Sache Pate stehen. Das Interesse der Ärzte-Standesorganisation in solchen Fällen beschränkt sich dann wohl primär, nicht in den Sog der Folgewirkungen, im juristisch verantwortlichen Sinne, mit hineingezogen zu werden.

Und da die WTG-Apparatschicks durchaus bereit sind, in diesem Punkte (nur in diesem Punkte) der Ärzteschaft entgegen zu kommen, braucht man sich über den Inhalt diesbezüglicher offizieller Verlautbarungen der Ärzteschaft auch nicht zu wundern.

Ergo gab es in diesem Falle auch eine Verlautbarung, die „Erwachtet!" so „bedeutungsvoll" erschien, dass sie selbige in Repro-Form in der genannten Ausgabe mit abdruckt. (In Englisch und in deutscher Übersetzung). Hier mag denn nur die deutsche Übersetzung vorgestellt werden.

Die WTG feiert das ganze nun als „großen Sieg". Ob es denn ein solcher tatsächlich war; darüber wird man wohl weiterhin, durchaus unterschiedlicher Meinung sein können.

Welche Fälle lagen nun dem zugrunde? Laut genannter „Erwachet!"-Ausgabe offenbar die. Zuerst ging es um Fälle in Kanada. Dazu liest man:

„Die erwähnten Fälle sind nicht die ersten ihrer Art, aber die Publizität, die beide Fälle, der Fall des 14jährigen Donals Holland von Neepawa, Manitoba, und der kleinen Lori Lynn Camphell von Newmarket; Ontario, durch Presse, Rundfunk und Fernsehen erhielten, rief einen Entrüstungssturm sondergleichen hervor.

Man wollte die Eltern zwingen, ihr Einverständnis zu einer Blutübertragung zu geben. Viele Zeitungen forderten, daß das Gesetz abgeändert werde, damit die Ärzte auch gegen den Willen der Eltern Blut geben könnten. Man beschritt den Rechtsweg, um zu erreichen, daß die Kinder den Eltern weggenommen und der staatlichen Kinderfürsorge übergeben würden, damit der Wille der Eltern nicht respektiert zu werden brauchte.

Der erste Fall betraf Donald Holland, den Sohn des Ehepaars Lewis Holland. Donald wurde am 4. November 1958, als er auf der Farm seines Vaters einen Traktor führte, versehentlich angeschossen. Der Schuß verletzte die Oberschenkelschlagader, und Donald verlor ziemlich viel Blut.
Lewis Holland brachte seinen Sohn ins Krankenhaus, verlangte aber, daß ihm keine Blutübertragung gemacht werde. ...
Die Ärzte behalfen sich mit Dextran, und die Operation gelang. Der Chirurg erklärte, daß das Bein des Jungen in „erstaunlich gutem Zustand" sei. Doch Donald erholte sich nicht, obschon die Ärzte alles taten, um sein Leben zu retten.
Er starb neun Tage nach dem Unfall.

Während Donalds Krankheit forderten Ärzte, Reporter, Rundfunksprecher und Geistliche, daß ihm Blut gegeben werden ... Seine Eltern blieben jedoch, obschon sie unter Druck gesetzt wurden, (in) ihrem Glauben ... fest.
Tendenziöse Zeitungsartikel vermittelten den Eindruck, daß die trauernden Eltern ... zum Teil den Tod ihres Sohnes selbst verschuldet hätten.
Lewis Holland gab der Presse folgende Erklärung ab.
„Wir liebten unseren Jungen. Wir waren mit jeder Operation, jedem Heilverfahren, das uns die Ärzte empfahlen, einverstanden, ausgenommen ... des Blutes ..."


Dann zitiert „Erwachet!" noch mit Vorliebe aus der Presse solche Statements, wo „Neunmalkluge" wissen wollten, die Todesursache, sei letztendlich nicht bedingt durch die Bluttransfusionsverweigerung. ...

Als weiteres Fallbeispiel liest man in „Erwachet":

„Kurz nach dem Tode Donald Hollands wurde dem Ehepaar Kenneth Campbell, die auch Zeugen Jehovas sind, ein Töchterchen geboren. Doch Lori Lynn, die am 8. Dezember 1958 zur Welt kam war ein sogenanntes RH-Kind. Die Standardbehandlung für solche Fälle ist ein Austausch des Blutes durch Blutübertragung. Doch die Eltern lehnten diese Behandlung ab. Obschon versucht wurde, dem Vater, Kenneth Campbell, zum Nachgeben zu zwingen blieb dieser (im) ... Glauben fest. Die öffentliche Meinung interessiert uns nicht ...

Ihre Weigerung rief jedoch eine Flut von Presseartikeln hervor, die an das Gefühl der Leser appellierten und gegen die Eltern Stimmung machten. 'The Telegramm', eine Zeitung von Toronto, brachte in einer einzigen Ausgabe fünf lange Artikel über die Bluttransfusion, darunter einen redaktionellen Artikel, in dem die Regierung aufgefordert wurde, einzugreifen.
Ganz unvermittelt wurde auf Sonnabend, den 13. Dezember, eine Gerichtsverhandlung anberaumt; Herr Campbell wurde erst eine Stunde und 15 Minuten vor Beginn davon verständigt. ... Die Kinderfürsorge wollte auf gerichtlichem Wege erreichen, daß das Kind den Eltern weggenommen werde. ... Die Fürsorge brachte den Fall mittels eines Schnellverfahrens vor Gericht.
Der Richter hieß Stewart."


Und „Erwachet!" meint dann das Recht zu haben, besagtem Richter unter anderem mit dem Satz denunzieren zu können:
„Er war ein ehemaliger Geistlicher und hatte sich nie besonders als Anwalt ausgezeichnet. Da die Kirche, der Stewart angehörte, in der Frage der Blutübertragung eine entgegengesetzte Ansicht vertritt ..."

Weiter geht es im Bericht mit der Aussage:
„Die 'Gerichtsverhandlung' fand im Krankenhaus statt. Nach einem Kampf, der von 17 Uhr bis 23.30 Uhr dauerte, übertrug der Pfarrer-Richter die Sorge für das Kind dem Staat, wie dies zu erwarten gewesen war. Es erhielt Blutübertragungen. Das Kind wurde etwa einen Monat später den Eltern zurückgegeben."

Deutlich gegen seine Interessen liegend, kommt „Erwachet!" in seiner weiteren Berichterstattung nicht ganz darum herum, auch solche Voten noch zu zitieren, wie etwa dieses:

„Die Zeitung 'Toronto Daily Star' (10. Dezember 1958) veröffentlichte die Erklärungen einiger Geistlicher, darunter auch diejenige des Rabbiners Rosenberg von Toronto.
„Dr. Rosenberg fügte bei, daß man irgendeines der 613 Gesetze des mosaischen Gesetzes übertreten dürfe, wenn dadurch ein Leben gerettet werden könne ... Bluttransfusionen retten Leben. Alles andere ist zweitrangig."
Er warf Jehovas Zeugen vor, sie „verschuldeten zum Teil den Tod von Menschen."
Der Rabbiner sagte, er würde Gottes Gesetz, wenn dieses die Verwendung von Blut nicht erlaube, übertreten ....

Das Interesse der Öffentlichkeit war so geweckt worden, daß der kanadische Rundfunk, der unter der Aufsicht des Staates steht, eine 12 Minuten dauernde Fernsehsendung über das Werk der Zeugen Jehovas brachte."


Und siehe da, just diese Fernsehsendung hatte es der WTG dann angetan. War sie über sonstige Presseberichterstattungen in der Sache kaum erfreut, so lag der Fall bei dieser Sendung offenbar anders. Wohl nicht ohne Bedacht hat man ja in dem Text auch die Angabe mit einfließen lassen, besagter Sender stände unter staatlicher Aufsicht.

Da wird dann das ganze wohl vor lauter vermeintlicher „Objektivität" zur Propagandashow mutiert sein. Was wollte die WTG denn mehr? ...

Man kennt ja diese Sorte vermeintlicher „Objektivität" schon zur Genüge.

Etwa beim Thema KdöR auch anzutreffen.
Sagt die WTG. Die Nase, und jene Argumente passen uns nicht. Prompt ist der vorauseilende Gehorsam der Richterschaft zu konstatieren.
Jene Richter, die da ihre Berufskollegen aus der vormaligen DDR, auch schon mal wegen deren damalige Zeugen Jehovas-Urteile glaubten belangen zu (sollen - müssen). Wohl eher müssen.
Denn das eine Krähe der anderen die Augen nicht auszuhacken pflegt, konnte man ja auch bei diesem Vorgang „bewundern".

Jene Richterschaft, die etwa dem schon zu Nazizeiten als Richter mit Zeugen Jehovas-Verfahren tangierten, Rolf Stoedter, dann noch in der Bundesrepublikanischen Zeit, mit hohen Würden versahen (Etwa einer ihm zugeeigneten Festschrift). Sehe ich mir indes das Stoedter'sche Votum in Sachen Zeugen Jehovas, in der Nazizeit in einer juristischen Zeitschrift publiziert an, komme ich jedenfalls zu dem Urteil.

Herr Stoedter hatte genauso „gut" in den DDR-Zeugen Jehovas Verfahren als Richter agieren können.
Und jene DDR-Richter, die man dann zu Bundesrepublikanischen Zeiten, noch wegen ihrer Zeugen Jehovas-Urteile „belangte". Die hätten ebensogut, wenn sie nicht eben vom Jahrgang her „Spätgeborene" gewesen wären, zu Nazizeiten Stödters Part wahrnahmen können, einschließlich zugeeigneter „Festschrift" zu Bundesrepublikanischen Zeiten dann.
Soviel zum Thema „Objektivität der Objektivität".

Neben den Fällen aus Kanada, findet man im „Erwachet!"-Bericht auch noch einen aus den USA. Und zwar den:


„Am 15. April 1951 wurde in Chikago, Illinois, die eine Woche alte Cheryl Lahrens ihren Eltern von Gerichts wegen weggenommen, weil diese sich aus religiösen Gründen geweigert hatten, ihrem Töchterchen eine Blutübertragung machen zu lassen. Das war der erste von vielen ähnlichen Fällen gewesen ..." Und perspektivisch gab es dann wohl in den USA, auch Verhandlungen zwischen den Zeugen Jehovas und der Amerikanischen Krankenhausgesellschaft. Das daraus resultierende Kommunique wurde von der WTG dann, wie bereits vernommen, als „Siegestrophäe" präsentiert.

Eines vergaß allerdings „Erwachet!" noch mit hinzuzufügen.
Es soll auch Siege geben, die sich letztendlich als Pyrrhussiege erweisen!

http://de.wikipedia.org/wiki/Pyrrhussieg

7a) Annahme einer Bluttransfusion - Folge Gemeinschaftsentzug seitens der Zeugen Jehovas

Der "Wachtturm" vom 1. 8. 1961 (S. 467) belehrt in der Form einer Wiederholungsfrage:

"Kann man einer Person, die eine Bluttransfusion annimmt, die Gemeinschaft entziehen?"

Und die Antwort darauf:

"Ja, wenn es eine willentliche Tat ist und der Betreffende diese Missetat nicht bereut und die Versammlung Gottes nicht um Vergebung bittet. Wenn es die erste Übertretung ist und der Übertreter seinen Fehler einsieht, ihn bereut und um Vergebung bittet, können ihm Bewährungsbedingungen auferlegt und kann ihm sorgfältige Unterweisung anhand der Schrift bezüglich der Sache erteilt werden."

8) Sektenreport

Gelesen in: Eva-Maria Kaiser / Ulrich Rausch "Die Zeugen Jehovas. Ein Sektenreport", Augsburg 1996 S. 186f.

Selbige schildern den Fall Simon Hartl, der schon kurz nach der Geburt verstarb, eben weil seitens der Zeugen Jehovas-Eltern die Akzeptierung einer Bluttransfusion verweigert wurde.

"Der Fall endete im Januar 1995 mit einem Schuldspruch für den Leiter der Linzer Kinderklinik, ... und die behandelnde Ärztin Gabriele W. Sie wurden wegen fahrlässiger Tötung zu hohen Geldstrafen verurteilt. Die Eltern hingegen entgingen einer strafrechtlich Verfolgung, da ihnen, so Richter K. M., von den Ärzten die Immunglobulin-Therapie als gleichwertige Behandlungsmethode empfohlen worden war. In der Linzer Kinderklinik hatte man tatsächlich bereits zwölf ähnliche Fälle mit der Alternativmethode erfolgreich behandelt. Die Eltern hatten dennoch einen Revers unterschrieben, in dem festgestellt wurde, daß höchste Gefahr für das Leben des Kindes bestehe. Obwohl sich die Anklage auf die Frage der richtigen ärztlichen Behandlungsmethode konzentrierte und die Glaubensüberzeugung der Eltern ausklammern wollte, bestimmte diese immer wieder die Gerichtsverhandlung. ..."

Im folgenden zitieren die Verfasser eine Zeitzeugin, welche auch existenziell vor der Frage stand, Bluttransfusion - ja oder nein.

Daß dieser Glaube das fundamentale Menschenrecht auf Leben einschränken kann, hat sich bis zu den Richtern in Straßburg nicht herumgesprochen. Denn nicht nur die Kinder, auch Erwachsene haben selten die Möglichkeit, sich ruhigen Gewissens für oder gegen das Leben zu entscheiden. Sie werden von Angehörigen und Zeugen-Anwälten massiv unter Druck gesetzt. Oder setzen sich, infolge langjähriger Indoktrinierung, selbst unter Druck.

" ... Meine Antwort war:, Wenn Gott es so will, dann muß es so sein.' Sie haben mich dann doch mit Traubenzuckerlösungen durchgebracht. Es ist aber wirklich schlimm um mich gestanden. Ich bin nicht nur auf der Intensivstation gelegen, sondern hatte rund um die Uhr eine Schwester bei mir sitzen. Gott sei dank habe ich es geschafft. "

Die Autoren meiner weiter:

"Von freier Gewissensentscheidung kann im Falle des Bluttransfusionsverbotes keine Rede sein" und verweisen da unter anderem auf die WTG-Harmagedonlehre.

Daß er sich (gegen eine Bluttransfusion entscheidet), dafür sorgen im guten Glauben auch die Angehörigen und Zeugen-Anwälte, die für diesen speziellen Fall bestens geschult sind.

In jedem Zweigbüro gibt es ein "Krankenhaus-Verbindungskomitee". Dieses wird aktiv, wenn Bluttransfusion droht. Die Angehörigen, der Patient und die Ärzte werden von den geschulten Mitarbeitern aufgesucht, um die Transfusion mit allen Mitteln zu verhindern. Daß ein Zeuge keine freie Entscheidungsmöglichkeit hat, zeigt auch die "Willenserklärung gegen Bluttransfusion", die er ständig bei sich hat. "

Weiter meinen die Autoren:

"Auch sonst ist die Blutlehre der WTG, die völlig am Sinn der Bibeltexte vorbeigeht, in sich widersprüchlich und inkonsequent. Die Bluttransfusion lehnt die WTG ab, weil der "Blutgenuß" nach "göttlichem" Gesetz verboten ist. Nur scheint Jehova Gott anscheinend ein Auge zuzudrücken, wenn sich Zeugen Injektionen mit Blutbestandteilen geben lassen oder mit Substanzen wie Immunglobulin behandelt werden, die man auch aus Blut gewinnt. Immunglobuline sind für die Blutgerinnung und damit für Menschen von Bedeutung, die an der Bluterkrankheit leiden. Wenn also ein Bluter solche aus Blut gewonnenen Gerinnungsfaktoren benötigt, darf er sie verwenden und so sein Leben retten. Wenn jemand eine Bluttransfusion benötigt, um sein Leben zu retten, dann soll das gegen Gottes Gesetz sein! "

Verweisen wird auch auf ein diesbezügliches Votum von Raymond Franz

9) Horst Knaut

Horst Knaut berichtet in seinem Buch "Propheten der Angst" über ähnliche Beispiele.

Unter anderem dieses:

"Aus Berlin wird am 14. Oktober 1974 dieser Fall bekannt: Der achtjährige Christian G. sitzt in der Manege im Zirkus Busch-Roland, neben ihm sein Vater Klaus G., 38, ein Taxifahrer, und seine Mutter Waltraud G. 36. Als eine Panthergruppe durch das Laufgitter in die Manege kommt, springt Christian, ein kleiner Zirkusnarr, auf, rennt auf das Laufgitter zu, stolpert dabei und fällt mit dem Kopf direkt an die Gitterstäbe. Hinter den Gitterstäben steht gerade »Mowgli«, ein Panther, und reißt mit einem Ruck den Kopf des Kindes in den Käfig, zerfetzt mit seinen Krallen den Rücken des Jungen, seinen Kopf und Hals. Eine Viertelstunde später liegt Christian G. auf dem Operationstisch eines Westberliner Krankenhauses. Der Vater, mit dem Notarztwagen mitgefahren, erklärt:

»Eine Blutübertragung kann ich mit meinem Glauben nicht vereinbaren. Ich bin 'Zeuge Jehovas'.

10) Gerichtsurteil erlaubt Bluttransfusion

Gelesen in.
http://www.kids-lev.com/presse/247.htm

Gerichtsurteil erlaubt Bluttransfusion

Fox30 News, 12. Mai 2004

Eine umstrittene Gerichtsentscheidung, die Leben über Religion stellt.

Ein Paar aus Jacksonville couple, beide Zeugen Jehovas, bekam über das Wochenende ein sterbenskrankes Kind, aber ihre Religion verbietet ihnen, eine Transfusion geben zu lassen – selbst um das Leben des Kindes zu retten. Wenige Stunden nach der Geburt entschied ein Richter aus Duval County gegen die Eltern.

Das Kind wurde am Samstag im Baptist Medical Center geboren und benötigte eine ärztliche lebensrettende Behandlung. Ein Gerichtsentscheid kam ihm zu Hilfe. Besorgte Ärzte dort behaupten, sie hätten keine andere Wahl gehabt, als die Gerichte einzuschalten. Das Neugeborene, im Antrag nur „Baby X" genannt, benötigte eine Bluttransfusion. Dieses Vorgehen richtet sich im Kern gegen den Willen und die Religion der Eltern des Kindes.

Staatsanwalt Harry Shorstein sagt: „Das Kind war ein Frühchen. Es wog gerade einmal 1 ½ Pfund." Shorstein berief eine Notsitzung ein. Die Eltern des Kindes, Deliah Floyd und Doward Carter, verzichteten auf ihr Erscheinen, aber Richter John Skinner hörte die Aussage von ärztlichen Fachleuten, das Baby würde ohne Bluttransfusion sterben.

In seiner Entscheidung sagte Richter Skinner, das Krankenhaus habe ein zwingendes Interesse am Lebenserhalt von „Baby X", das über dem Recht der Eltern stehe, ihre Religion auszuüben. Rebecca Rounds, eine Zeugin Jehovas, sagt: „Die Eltern haben das Recht zu entscheiden, was das Beste für ihr Kind ist und was sie für ihr Kind akzeptieren." Rounds sagt, die Zeugen Jehovas hielten eine Transfusion für unbiblisch. Die Anhänger dürfen nicht einmal Eigenblutkonserven für einen späteren Fall lagern lassen. Die Eltern des Kindes lehnten einen Kommentar ab.

„Ich denke, die Entscheidung war in diesem Falle leicht. In anderen Fällen von Schwangerschaft kann es unter unserem Gesetz komplizierter werden. Jemand darf bewusst sterben, obwohl die ärztliche Behandlung sein Leben retten würde." Aber in diesem Fall, sagt Shorstein, konnte das Kind nicht für sich selbst sprechen.

Jehovas Zeugen glauben, dass die Entscheidungsbefugnis bei den Eltern und nicht bei den Gerichten liegen sollte. „Wenn ein Kind alt genug ist, um selbst zu entscheiden, dann respektieren sie das oftmals. Wenn das Kind noch zu klein ist, sollten die Wünsche der Eltern respektiert werden", sagt Rounds. Nach dem Gerichtsentscheid dürfen die Ärzte Transfusionen geben, bis das Kind außer Gefahr ist und sie nicht mehr die Aufsicht haben.

11) Religiöse Überzeugung stand gegen Recht

In kommentierter Form hatte bereits die „Christliche Verantwortung" vom März 1968 auf einen Bericht der Zeitung „Westfälische Rundschau" vom 11. 10. 1967 Bezug genommen. Siehe dazu auch: Niemand kann dieses Selbsthinopfern verstehen

Im Presseartikel auch der Satz:

"Vor dem Richterspruch fragte ein Journalist den angeklagten Adolf Zierath (33), wie er heute über den Fall denke und ob er genauso handeln würde wie damals im März vorigen Jahres. Zierath, ein schmächtiger Mann mit blassem Gesicht, ohne Zögern: „Genauso. Denn es ist Gottes Befehl, kein Blut zu sich zu nehmen. Wer es tut, der wird ausgerottet. Blut - das ist Totschlag." ...

Die Ärzte konnten es sich an fünf Fingern abzählen, wann das winzige Leben erlöschen würde. Sie alarmierten einen  Vormundschaftsrichter ...

Staatsanwalt Walter: „Ich hoffe, daß das bei solchen Fällen noch mehr Schürmänner (der Vormunschaftsrichter)  gibt."
Zu Adolf Zierath: „In unserem Rechtskreis - und der Angeklagte lebt in ihm - pflegt man zu verhindern, daß jemand stirbt."

Der "Schreiner Zierath ist der erste Bibelforscher, der in der Bundesrepublik verurteilt worden war, weil er einen Blutaustausch verweigert hatte. "

11a) Weiteres zum Fall Adolf Zierath

Zu dem durch die Presse gegangenen Bluttransfusionsfall Adolf Zierath; ist noch anzumerken, dass er als exemplarisches Veranschaulichungsbeispiel inzwischen auch Eingang in die Rechtsmedizinische Literatur gefunden hat. So beispielsweise in dem im Jahre 2001 erschienenen Buch von Reinhard Dettmeyer "Medizin und Recht für Ärzte" Dettmeyer, an der Universität Bonn tätig, dokumentiert diesen Fall (S. 219f.) unter Bezugnahme auf den Bericht, den zeitgenössisch die "Neue Juristische Wochenschrift" (1968 S. 212) veröffentlichte.
Als Kernsatz aus dem diesbezüglichen Urteil zitiert er:
"Das OLG Hamm führte in seinem Fall ... u. a. aus:
'Im vorlegenden Fall, in dem es um Leben und Gesundheit des Kindes des Angeklagten ging, kann die im Religiösen motivierte, das Leben des Kindes aufs Spiel setzende Gewissensentscheidung des Angeklagten nicht anerkannt werden. Die Berufung auf die durch das Grundgesetz gewährleistete Freiheit des Gewissens und der Religion geht insoweit fehl'".

Bei Dettmeyer werden einige Kernzitate aus diesem Bericht gebracht. Der Vergleich mit der NJW indes ergibt, dass nur auszugsweise zitiert wird. Nachstehend sei daher auch an dieser Stelle die "Neue Juristische Wochenschrift" zitiert. In schönstem Juristendeutsch führte sie zu diesem Fall aus:

Die Zustimmung des Vaters zu einem für die Rettung des Kindes unerläßlichen Blutaustausch ist im Sinne des § 33oc StGB dann nicht erforderlich, wenn der anwesende Vormundschafts-Richter - wie der Vater weiß - bereit ist, bei Weigerung des Vaters dessen Sorgerecht dem ebenfalls anwesenden Arzt zu übertragen, so daß der Blutaustausch auch ohne Zustimmung des Vaters rechtzeitig erfolgen kann. Zumindest ist in einem solchen Fall dem Vater die Zustimmung unzumutbar, wenn er als Angehöriger der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas fest glaubt, der Blutaustausch widerspreche den göttlichen Geboten. OLG Hamm, Urt. v. 10. 10. 1967 - 3 Ss 1150/67

Der Angeklagte ist vom L(and)G(ericht) wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt worden. Die Str(af).K(ammer) hat im wesentlichen folgende Feststellungen getroffen:
Der Angeklagte ist Angehöriger der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas. Am 20. 03. 1966 wurde sein viertes Kind geboren, das an einer schweren durch Auflösung der roten Blutkörperchen entstandenen Gelbsucht litt. Am 22. 3. 1966 brachte der Angeklagte das Kind auf Anraten des Hausarztes gegen 11.00 Uhr in das Kinderkrankenhaus. Dort erklärte er sich schriftlich mit allen notwendig werdenden medizinischen Eingriffen einverstanden, ausgenommen mit einer Bluttransfusion. Im laufe des Tages verschlimmerte sich der Zustand des Kindes. Der Blutzerfall war schon so weit fortgeschritten, daß eine lebensbedrohende Situation für das Kind bestand und eine andere Behandlung als eine Blutaustauschtransfusion nicht mehr in Betracht kam. Um 17.00 Uhr unterrichtete der Chefarzt den Angeklagten über die Situation und verlangte von ihm die Zustimmung zu der Blutauschtauschtransfusion. Dabei wies er ihn darauf hin, daß ohne sofortigen Blutaustausch das Kind innerhalb kürzester Zeit entweder sterben oder schwere körperliche und geistige Schäden davontragen werde.

Der Angeklagte erklärte, seines Wissens gebe es noch andere Möglichkeiten, die Krankheit zu heilen. Obwohl ihn die Ärzte darauf hinwiesen, daß hier wegen des fortgeschrittenen Blutzerfalls ein Blutaustausch das einzige Mittel sei, das Kind zu retten, verweigerte er unter Berufung auf seine religiöse Überzeugung die Zustimmung. Deshalb benachrichtigte der Chefarzt den zuständigen Vormundschaftsrichter, der gegen 18,30 Uhr im Krankenhaus erschien. Dieser hielt dem Angeklagten eindringlich vor, daß er sich strafbar mache, wenn er seine Zustimmung nicht erteile. Der Angeklagte beharrte aber bei seiner Weigerung.

Darauf entzog der Vormundschaftsrichter dem Angeklagten und dessen Frau das Personensorgerecht und bestellte den Chefarzt zum Sorgerechtspfleger über das Kind. Dieser veranlaßte sofort die Durchführung der Blutauschtauschtransfusion. Das Kind konnte dadurch gerettet werden.

Die Revision des Angeklagten mußte zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung der Sache führen. Die Revision vertritt unter Hinweis auf Peters („Überzeugungstäter und Gewissenstäter" in: Festschrift für H. Mayer, 1966) die Ansicht, die Gewissensentscheidung des Angeklagten müsse respektiert werden. Es könne von ihm nicht verlangt werden, gegen sein Gewissen zu handeln. In dieser Allgemeinheit trifft das jedoch nicht zu.

Bei einem Widerstreit von Gesetz und Gewissen ist dem Gewissen daher nicht grundsätzlich der Vorrang zu geben. Im vorliegenden Fall, in dem es um Leben und Gesundheit des Kindes des Angeklagten ging, kann die im Religiösen motivierte, das Leben des Kindes aufs Spiel setzende Gewissensentscheidung des Angeklagten nicht anerkannt werden. Die Berufung auf die durch das Grundgesetz gewährleistete Freiheit des Gewissens und der Religion geht insoweit fehl. Das Grundgesetz schützt nicht schlechthin jede religiöse Betätigung und Überzeugung, sondern nur solche, die sich bei den heutigen Kulturvölkern auf dem Boden gewisser übereinstimmender sittlicher Grundanschauungen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung herausgebildet haben.

Dann zu der Frage, ob der Vater zur Rettung seines Kindes aus Leib- oder Lebensgefahr auch gegen seine religiöse Überzeugung einem Blutaustausch zustimmen muß, liegen soweit ersichtlich, noch keine veröffentlichten obergerichtlichen Entscheidungen vor, an denen sich der Angeklagte hätte orientieren können.

Andererseits kann sich der Senat aber auch nicht der Auffassung von Peters („Überzeugungstäter und Gewissenstäter", S. 278) anschließen, daß bei Gewissenstätern stets ein entschuldbarer Verbotsirrtum vorliege, da die Gewissensentscheidung nicht überprüfbar und daher ihre Richtigkeit zu unterstellen sei. Eine solche Unterstellung könnte sich lediglich auf das Vorliegen einer Gewissensentscheidung, nicht aber darauf beziehen, ob ihr ein unvermeidbarer Irrtum zugrunde liegt. Auf keinen Fall kann die Ansicht von Peters für alle Fälle des § 330c StGB gelten, in denen es um das Leben eines Kindes des Täters geht. Die von Peters (in Fußnote 68) zum Nachweis angeführte nicht veröffentlichte Entscheidung des OLG Stuttgart v. 27. 1. 1965 - 1 Ss 810/64 betrifft einen Fall der Ersatzdienstverweigerung.
Mitgeteilt von Sen(ats)Präs(ident) Laube, Hamm

12) Es geschah in einer Mannheimer Klinik

Gelesen in "Südkurier" Konstanz 29. Mai 1999

Zeugin Jehovas lehnt Fremdblut ab ...

Danach in derselben Zeitung

Südkurier Konstanz 1. Juni 1999

"Zeugin" weiter in Lebensgefahr ...
Eine Zeugin Jehovas erstritt dazu, wegen einer den Zeugen Jehovas nicht genehmen Haltung von Medizinern ein Grundsatzurteil, über welches der

"Tagesanzeiger" Zürich vom 24. 6. 1999 berichtete

Darin auch das Zitat:

"Diana B. hat den Eingriff mit sehr viel Glück überlebt. Ihre Mutter aber ist am Ende. Dass sie sich über ihren juristischen Teilerfolg nicht richtig freuen kann, liegt auf der Hand. Als Putzhilfe verdient sie gerade so viel, wie sie zum Leben braucht. Wie sie die Anwaltskosten von rund 10 000 Franken bezahlen soll, weiß sie nicht."

13) Religiöser Wahn bis in den Tod

Zeugen Jehovas Ehemann ließ seine Frau im Kreißsaal verbluten

„Es war der Wille Gottes!" titelte die "Neue Revue " vom 15. 11. 1991

 siehe: Niemand kann dieses Selbsthinopfern verstehen

Ein 26 Jahre alter Zeuge Jehovas, intelligent und einen Universitätsabschluß in Mathematik anstrebend, lehnte die Gabe von Bluttransfusionen als Behandlung seiner Leukämie ab. Seine Ärztin empfand seine Ablehnung als dumm und auf einer falschen Interpretation der Bibel basierend. Als ihre langen Gespräche mit diesem jungen Mann keine Veränderung seiner Einstellung bewirkten, drohte sie, eine richterliche Verfügung zu erwirken. Der junge Mann sagte seiner Ärztin, daß sie seine tiefsten Glaubensvorstellungen verletzen würde und daß sie falsch handle, wenn sie dies versuche. Sie antwortete, daß er nicht das Recht habe, Leben abzuweisen und aufgrund einer nicht aufgeklärten religiösen Überzeugung auf den Friedhof zu gehen.

Ein älterer Arzt griff in die Diskussion ein und stellte klar, daß ein Universitätsabschluß keine Ermächtigung darstellt, um zu beurteilen, wessen Glaubensvorstellungen nicht aufgeklärt und wessen Glaubensvorstellungen intelligent sind. Der ältere Arzt sagte, daß es unsere Aufgabe sei, festzustellen, ob der junge Mann aus seiner eigenen religiösen Überzeugung heraus handle oder aufgrund der Glaubensvorstellungen seiner Eltern oder anderer Menschen. Eine sorgfältige Prüfung bewies, daß der junge Mann keiner Gehirnwäsche unterzogen worden war und nicht von anderen Menschen kontrolliert wurde. Er war so autonom, wie es jemand mit Glaubensvorstellungen jeder Art nur sein kann. Auf dieser Grundlage und nach dem Prinzip, daß Freiheit zu gewissen Zeiten ein höheres Gut als Leben oder Gesundheit darstellt, wurde seine Ablehnung nach weiteren Versuchen, ihn zur Änderung seiner Haltung zu bewegen, respektiert. Er wurde anderthalb Monate später beerdigt.
Gelesen in: Lehrbuch der Palliativmedizin von Eberhard Aulbert, Detlev Zech, Stuttgart 2000

15) Medizinrecht

Von den Autoren Erwin Deutsch und Andreas Spickhoff, liegt im Jahre 2003 erschienen, ein „Medizinrecht" betiteltes Buch vor. Es ist insofern auch beachtenswert, als es an verschiedenen Stellen auch auf das Thema Bluttransfusion, insbesondere deren rechtliche Aspekte, mit eingeht.

Auch die Autoren gehen davon aus, dass Patienten das grundsätzliche Recht hätten, bestimmte Behandlungsformen abzulehnen. Das wiederum bedeutet in die Praxis umgesetzt:
„Grundsätzlich hat der Arzt die Beschränkung der Zustimmung zu beachten. Wenn jedoch infolge der Beschränkung notwendige Teile einer kunstgerechten Behandlung ausgespart werden müßten, so daß die Behandlung grob fehlerhaft erscheint, braucht sie der Arzt nicht vorzunehmen. Das ist etwa der Fall bei der Beschränkung der Zustimmung durch einen Zeugen Jehovas, im Falle einer vermutlich stark blutenden Operation". (S. 135)

„Auch hier darf der Arzt die medizinischen Behandlungsstandards aber nicht einfach verlassen. Droht eine solche Situation, bleibt nur. ggf. im Vorfeld die Behandlung abzulehnen." (S. 141)

Das damit ein Konfliktpotential gegeben ist, macht auch ein "Rechtliche Aspekte der Transfusionsmedizin bei Zeugen Jehovas" überschriebener Aufsatz von M Durst deutlich (in: "Bauchchirurgie" von Jürgen Durst, Johannes W. Rohen (Hrsg.) Stuttgart 1998. Derselbe Aufsatz auch in: "Traumatologische Praxis" Hrsg. von Jürgen Durst, Stuttgart 1997). Durst konstatiert:
"Vor allem Chirurgen und Anästhesisten werden nicht selten unvermittelt mit der besonderen Problematik der Bluttransfusion bei Zeugen Jehovas konfrontiert. Der sich daraus für die behandelnden Ärzte ergebende Gewissenskonflikt, einerseits den Eid des Hippokrates zu befolgen, andererseits den Willen des einzelnen in jedem Fall zu respektieren, führt zu einer oft unerträglichen Belastung, weil Angehörige dieser Religionsgemeinschaft die Blutübertragung selbst dann verweigern, wenn sie dadurch in Todesgefahr geraten. Hierbei handelt es sich nicht etwa nur um Einzelfälle."

Bezüglich Zahlenangaben wagt er die Einschätzung:
"In Deutschland leben derzeit ungefähr 170.000 Zeugen Jehovas, so daß jedenfalls der Statistik nach jeder 470. Patient einer Bluttransfusion unter Hinweis auf seine religiöse Weltanschauung ablehnt."

Weiter beklagt er:
"Chirurgen und Anästesisten stehen dann vor der schlimmstenfalls innerhalb von Minuten zu beantwortenden Frage, wie die Behandlung unter Beachtung der geltenden straf- und zivilrechtlichen Rechtslage und den Maßgaben ärztlicher Berufsethik fortzusetzen ist. Diese ohnehin gesteigerten Anforderungen werden durch einen weiteren - für den Arzt besonders mißlichen - Umstand noch verschärft. Hinsichtlich einiger ... Fragen ist es den Gerichten bisher nicht gelungen, eine gefestigte Rechtsprechung zu entwickeln."

"Im Vorfeld abklären"; diese Aussage kommt in der Praxis schon einem "Babylonischen Talmud" gleich Ersichtlich auch an einem anderen Buch. In dem im Jahre 2003 in Stuttgart erschienenen Buch "Die Anästhesie" schreibt dessen Autor Hans W. Striebel beispielsweise (S. 538):
"Zeugen Jehovas lehnen aus religiösen Gründen die Transfusion von homologem Blut ab ... Das religiöse Verständnis der Zeugen Jehovas schließt jedoch den Gebrauch von Blutbestandteilen wie Albumin, Immunglobulinen und Faktoren zur Blutgerinnung nicht völlig aus. ... Viele Zeugen Jehovas sind mit der Verwendung eines Dialysesystems, einer Herz-Lungen-Maschine, einer normo- oder hypervolänischen Hämodilution oder einer maschinellen Autotranfusion einverstanden, sofern der Blutkreislauf außerhalb des Körpers nicht unterbrochen wird, das Blut nicht gelagert wird und kein Fremdblut verwendet wird. Vor dem Eingriff sollte geklärt werden, ob und welche Fremdblut sparenden Methoden der Zeuge Jehovas akzeptiert."

Diese Aussage macht schon mal deutlich. Das mag in einigen Praxisfällen so möglich sein. Aber doch wohl nicht in allen. Insbesondere nicht in akuten Fällen, wo Minuten eine Rolle spielen.
Dazu äußert sich M. Durst auch mit der Aussage:

„Der Bewußtlose wird kraft vermuteter Einwilligung behandelt.
Im übrigen reicht das Geschehenlassen durch den bei Bewußtsein befindlichen Patienten aus. Allerdings sind ernsthafte Behandlungsverweigerungen zu berücksichtigen. So kann etwa ein erwachsener Zeuge Jehovas eine … notwendige Bluttransfusion ablehnen. Gelegentlich fegt auch die Dringlichkeit der Situation früher vorgebrachte Einwendungen hinweg. Es ist nämlich für den Notfall typisch, daß die einmal geäußerte Weigerung der neuen Entwicklung meist nicht standhält." (S. 324)

Nun weiß man, dass Zeugen Jehovas vielfach mit Erklärungen ausgerüstet sind, die ihren Willen auch in Situationen der Bewusstlosigkeit zum Ausdruck bringen sollen. Man weiß auch, dass es im Nachhinein schon noch Gerichtsprozesse gab, weil Ärzte vielleicht, im Blick auf die konkrete Situation, eine andere Auslegungsvariante solcher „Erklärungen" bevorzugten. Bezüglich eines, diesbezüglich bis vor das Bundesverfassungsgericht gelangten Falles äußern die Autoren:

„Es ist nicht verfassungswidrig , einer Zeugin Jehovas Blut zu transfundieren, und zwar trotz gegenteiliger, unmittelbar vor der Operation abgegebener Patientenverfügung."

Die Besonderheit es eben genannten Falles bestand darin:
„Die Patientin hatte sogar einen anderen Zeugen Jehovas als Vorsorgebevollmächtigten benannt. Doch wurde dieses Schriftstück der zuständigen Vormundschaftsrichterin nicht ausgehändigt, die daraufhin den Ehemann als Betreuer bestellte. Dieser, selbst kein Zeuge Jehovas, befürwortete die Blutübertragung, auch um des gemeinsamen Kindes wegen."

Dieser Fall, der als „nicht typisch", als „Einzelfallorientiert" beschrieben wird, wurde noch weiter mit dem Satz kommentiert:
„Man mag das als Widerspruch zur sonstigen Lehre der Rechtsprechung ansehen Doch tut man sich schwer, Lebensrettung als Verfassungsbruch einzustufen."

Im vorgenannten Fall ging es gar darum, dass wegen des Missachtung der Bluttransfusionsverweigerung, gar noch ein in Geld zu zahlender Schadensersatz eingeklagt werden sollte.
Diesem Ansinnen indes, wurde gerichtlicherseits eine klare Absage erteilt. (S. 399).

Und: „Wird dem Patienten entgegen seinem Wunsch das dringend notwendige Blut oder Blutprodukt zugeführt, etwa einem Zeugen Jehovas, liegt kein Straftatbestand vor. Es handelt sich um keine Körperverletzung, da der Körper nicht unangemessen behandelt worden ist. Reine Persönlichkeitsrechtsverletzungen werden im Strafrecht nicht verfolgt." (S. 799)

Das war sicherlich nicht der „einzigste" Gerichtsfall diesbezüglich. Letztendlich muss man einen Fall aus Österreich, der bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte getragen wurde, auch diesem Kontext zuordnen. Da ging es zwar vordergründig um das Sorgerecht nach einer Ehescheidung. Ein österreichisches Gericht sprach einem „Vater die elterliche Sorge zu, da wegen der religiösen Überzeugung der Mutter sie notwendigen medizinischen Behandlungen nicht zustimmen würde. Dazu gehöre etwa die von den Zeugen Jehovas abgelehnte Bluttransfusion."

Da diese Begründung sich aber auf der "was wäre wenn"-Ebene bewegte, nicht auf der Ebene eines tatsächlich medizinisch eingetretenen Falles, entschied der EMG gegen dieses Urteil, zugunsten der Zeugin Jehovas. (S. 400)

Die juristischen Problematiken kommen auch in dem schon genannten Aufsatz von M. Durst zum Ausdruck.
Auch er stellt fest:

"Bleiben (ärztliche) Bemühungen erfolglos, sollte er diese ebenso wie die Aufklärung und die fehlende Einwilligung in die Bluttransfusion sorgfältig dokumentieren. Aus rechtlicher Sicht macht sich der die Transfusion unterlassende Arzt dann weder strafbar noch schadenersatzpflichtig."

Die rechtliche Problematik macht aber insbesondere seine nachfolgende Aussage deutlich:
"Anders dagegen, wenn die Transfusion dennoch vorgenommen wird. Hier steht in jedem Fall eine Strafbarkeit wegen gefährlicher Körperverletzung (§§ 223, 223a StGB) im Raum. Je nach Sachlage des Einzelfalles kommt zusätzlich eine tateinheitliche Verurteilung wegen Nötigung und Freiheitsberaubung (§§ 240, 239 StGB) in Betracht. Der Arzt kann sich in diesen Fällen nicht etwa auf einen Rechtfertigungsgrund berufen.

Ein rechtfertigender Notstand (§34 StGB) erforderte zunächst eine qualifizierte Höherrrangigkeit des von dem Arzt geschützten Rechtsgutes Leben über die von ihm verletzten Rechte der Selbstbestimmung und Religionsfreiheit. Selbst wenn man eine derartige Höherrangigkeit unter Hinweis auf den absoluten Lebensschutz bejahen wollte, wäre die Transfusion jedenfalls kein angemessenes Mittel, um diese Wertung durchzusetzen ...

Im Regelfall wird eine entsprechende Strafanzeige des Patienten daher auch zu einer Verurteilung des Arztes führen, zumal die Staatsanwaltschaft auf Grund des Leglitätsgrundsatzes verpflichtet ist, bei Gericht Anklage zu erheben."

In der Praxis bedeutet das nichts anderes als wie, dass Ärzte sehenden Auges ein Unglück nicht verhindern dürfen, dass sie meinen - aus medizinischer Sicht - eigentlich beherrschen zu können.

Indes ist damit das Thema juristischer Komplikationen noch keineswegs abgehakt. Dazu gehört auch der Fall eines Zeugen Jehovas, bei dem „als Folge eines von ihm selbst verschuldeten Verkehrsunfalls eingesetzte Hüftgelenkprothese vereiterte … Er verstarb im Zusammenhang mit der Nachoperation, weil er als Zeuge Jehovas eine Bluttransfusion abgelehnt hatte. Da die Ablehnung der Transfusion die wesentliche Bedingung für den Tod war, haben die Hinterbliebenen nicht einmal Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen."

Weiter wird kommentiert:
„Der Zeuge Jehovas handelt auf eigene Gefahr, wenn er eine aussichtsreiche Behandlung ablehnt. Das gilt auch gegenüber einem Unterhaltpflichtigen. Die Verweigerung der Behandlung unterbricht den Haftungszusammenhang, zumal keine „Herausforderung" der Nichtbehandlung vorliegt." (S. 401)

Mit erwähnt werden auch einige sich in den USA abspielende Fälle, mit anschließendem (oder zeitverzögerten) Gerichtsverfahren. Auch da gab es durchaus widersprüchlich zu nennende Urteile:
Bezüglich eines sich offenbar im Bereich New York abspielenden Falles liest man:

„Eine Schwangere hatte sich im Zusammenhang mit der Geburt Bluttransfusionen verboten. Nach der Geburt begann sie zu bluten und verweigerte eine Bluttransfusion. Auf Antrag des Krankenhauses erlaubte der Richter Transfusionen. Das Berufungsgericht hebt diese Entscheidung auf, da die Patientin nicht einmal angehört worden sei. Jedenfalls hätte man die Umstände, etwa ob das Kind gefährdet worden wäre und ob sie noch andere Kinder gehabt hätte, mitberücksichtigen müssen. „(S. 399).

Über einen Fall aus Florida heißt es:
„Eine Patientin, die eine Zeugin Jehovas war, benötigte dringend eine Bluttransfusion. Sie verweigerte ihre Zustimmung, obwohl ihr mitgeteilt wurde, daß sie wahrscheinlich sterben würde. Das Untere Gericht erlaubte der Klinik die Transfusion. Das Oberste Gericht Floridas gibt ihrem Rechtsmittel statt. Eine geschäftsfähige Patientin darf auch eine lebensrettende Bluttransfusion aus religiösen Gründen verweigern, selbst wenn sie zwei kleine Kinder hat. Das Recht auf persönliche Freiheit geht allen anderen Erwägungen vor." (S. 388)

Und über einen Fall aus Pennsylvania wird berichtet:
„Aus religiösen Gründen hatten die Eltern eine Bluttransfusion für ihr Kind verweigert. Das Kind litt an Sichelzellanämie. Zwar hätten die Eltern das grundsätzliche Recht, ihre Religion frei zu praktizieren. Jedoch überwiege das Interesse des Staates an der Gesundheit des Kindes bei weitem „avoidable consequences" wurde der Klage wegen Verletzung des Lebens nicht stattgegeben." (S. 400)

Insbesondere, wenn Kinder und Jugendliche betroffen sind, sieht es auch in Deutschland, anders aus. Dazu schreiben die Autoren:
„Im Klinikalltag kommt es bisweilen vor, daß Sorgeberechtigte ihr Sorgerecht mißbrauchen. Ausgangspunkt ist, daß die Eltern bei der Ausübung des Sorgerechtes ein erhebliches Ermessen haben. …
Die Grenze ist aber dort zu ziehen, wo eine Gefährdung des Kindes vorliegt. Eine solche Gefährdung ist generell bei unverständlichem Verhalten der Eltern, gemessen an den Erfordernissen der medizinischen Sorge für das Kind und der überwiegenden Auffassung in der Gesellschaft, gegeben. Das kommt vor allen Dingen bei abweichender und sektierischer Haltung vor, also etwa bei Operationsverweigerung … des Kindes durch Gegner der Chirurgie, bei Ablehnung der Transfusion durch Eltern als Zeugen Jehovas und bei der Weigerung , die notwendigen chemotherapeutischen Mittel zu geben, durch Anhänger einer natürlichen Heilung. Das Vormundschaftsgericht ist gemäß § 1666 BGB verpflichtet, die geeigneten Maßnahmen zu treffen, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes durch mißbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet wird. Voraussetzung ist weiter, daß die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Bei einer medizinisch notwendigen Behandlung eines Jugendlichen, wird das stets der Fall sein. Das Vormundschaftsgericht schränkt dann die elterliche Sorge ein und bestellt einen Pfleger oder trifft die Entscheidung selbst. Das kann bei besonderer Eilbedürftigkeit auch ohne Gewährung des rechtliches Gehörs der Eltern erfolgen." (S. 387)

Auch auf die Frage: Was ist denn nun, sollte der Zuständige im Vormundschaftsgericht in der Kürze der Zeit nicht erreicht werden können, wird eingegangen. Dazu das Statement:
„Bei Nichterreichen des Vormundschaftsgerichts können die Ärzte also das Erforderliche und Notwendige zum Wohl des Kindes unternehmen und sind an die mißbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge nicht gebunden." (S. 388)

Beachtlich auch die Aussage. Was ist denn nun, trifft es einen Jugendlichen aus einer Zeugen Jehovas-Familie. Abgesehen vom Nervenaufreibenden Hickhack wird dazu gesagt:
„Die Festlegung der Grenze auf etwa sechzehn Jahren wirkt zum Wohle und Wehe des Patienten. Er kann eigenverantwortlich Maßnahmen zustimmen, welche seine Eltern aus Unverstand nicht vornehmen lassen würden. Er kann aber auch Behandlungen ablehnen, welche lebensrettend sind." (S. 385).

Bezüglich der Altersgrenze etwa sechzehn Jahre, gibt es in der Rechtsmedizinischen Literatur, (etwa bei Reinhard Dettmeyer "Medizin und Recht für Ärzte", Berlin 2001, S. 211) unter Hinweis auf Veröffentlichungen in der "Neuen Juristischen Wochenschrift" einen diesbezüglichen Veranschaulichungsfall, wo einer Jugendlichen gestattet wurde, eine Entscheidung, im Widerspruch zu ihren Eltern, zu tätigen. Das genannte Fallbeispiel sagt aus:

"Eine Minderjährige (hier: 16 Jahre) bedarf zur Einwilligung in den mit einem Schwangerschaftsabbruch verbundenen ärztlichen Eingriff nicht der Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten, wenn sie nach ihrem Reifegrad in der Lage ist, die Bedeutung eines Schwangerschaftsabbruchs und dessen Tragweite für ihr Leben zu erkennen. Die Eltern verweigerten als Zeugen Jehovas ihre Zustimmung. Das Gericht stützte sich bei seiner Entscheidung u. a. auf die Begutachtung des Reifegrades der minderjährigen Schwangeren durch eine Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychatrie."

Zur Altersgrenze definiert M. Durst:
"Minderjährige können in eine Bluttransfusion grundsätzlich selbst einwilligen, ebenso wie sie diese selbstständig verweigern können. Entscheidend ist nicht die bürgerlich-rechtliche Geschäftsfähigkeit, sondern die natürliche Einsichtsfähigkeit, die sich bei Minderjährigen nach ihrer geistigen und sittlichen Reife bestimmt. Auch wenn es demnach keine festen Altersgrenzen geben kann, gelten Kinder unter 14 Jahren als einwilligungsunfähig."

In Zusammenfassung vorstehendem, fühlt man sich doch allzusehr an den Cartoon erinnert:

16) Ein Alptraum für jeden Arzt

Gelesen in: Ärzte-Zeitung 26. 8. 2005
Einem Patienten in einer lebensbedrohlichen Situation nicht helfen zu dürfen, obwohl es möglich wäre, ist ein Alptraum für jeden Arzt. Gelegentlich lehnen Patienten aus weltanschaulichen Gründen eine lebensrettende Behandlung ab. ...

http://www.aerztezeitung.de/docs/2005/08/26/150a0205.asp?cat=/news

17) Reinhard Dettmeyer, Institut für Rechtsmedizin der Universität Bonn

Gelesen in: Reinhard Dettmeyer "Medizin und Recht für Ärzte", Berlin 2001 S. 223f.

"In einem tödlich endenden Fall von hämorrhagischem Schock infolge eines blutenden Ulcus duodeni unterschrieben sowohl der Patient als auch seine Ehefrau eine Willenserklärung, die die Gabe von Bluttransfusionen auch im äußersten Fall verbot. Ein persönlicher Bevollmächtigter sowie der Vorsitzende des Krankenhausverbindungskomitees der Zeugen Jehovas wurden eingeschaltet, die im Falle des Verlustes der Geschäftsfähigkeit des Patienten Sorge tragen sollten, dass sein Wille respektiert wird. Dabei wurden Vollmachten erteilt zur Durchführung und Abwehr gerichtlicher Maßnahmen, zur Einsichtnahme in Krankenunterlagen und zur Erteilung von Untervollmachten an Ärzte und Rechtsanwälte."

Was hier in trockenstem Juristendeutsch formuliert ist, muss man sich mal in der Praxis vorstellen. Da wachen also auch Beauftragte des "Krankenhausverbindungskomitees der Zeugen Jehovas" darüber, dass Ärzte nicht etwa eigenmächtig Leben mittels Bluttransfusion erhalten. Sie wachen also im Angesicht der Ärzte darüber, dass der Patient auch wirklich verreckt! Und um etwaige Gewissensskrupel der Ärzte abzumildern, ist man bereit denen juristisch "beizustehen". Zitiert wird da eine solche den Ärzten übergebene "Erklärung", mit den in ihr auch enthaltenen Sätzen:

"Ich befreie die behandelnden Ärzte, das Krankenhaus und das Krankenhauspersonal insoweit von der Haftung für jegliche Schäden, die bei kunstgerechter Versorgung auf meine Ablehnung der Bluttransfusionen zurückgeführt werden könnten. Dieser Wille ist auch für meine Erben bindend."

18) Juristisches "Medizinerdeutsch"

Gelesen in der "Östereichische Ärztezeitung" vom 10. Mai 1967
Ein Artikel von Dr. Herbert Heiss, (Oberarzt der Univ.-Frauenklinik Graz)
über "Die Verweigerung der Bluttransfusion aus religiösen Gründen"

In ihm auch der Satz:

Ein Arzt, der in diesen Fällen entgegen der Weigerung des Sorgeberechtigten in Erfüllung seiner ärztlichen Pflicht eine notwendige Heilbehandlung durchführt, handelt n i c h t rechtswidrig.

Weigert sich eine geistig reife und gesunde eigenberechtigte Person, an sich eine Blutübertragung oder eine besondere Heilbehandlung vornehmen zu lassen, ist diese Weigerung für den Arzt auch s t r a f r e c h t l i c h beachtlich (§ 499 StGB, Übertretung der eigenmächtigen Heilbehandlung). Eine solche Weigerung, sofern sie nur ernstlich bestimmt und aus freiem Willensentschluß ausgesprochen wurde, ist ohne Rücksicht auf die zugrunde liegenden Beweggründe selbst dann verbindlich, wenn damit der sichere Tod des Kranken verbunden ist.

Zitiert wird auch:

Nach Rottländer ("Medizinsche Klinik" 61. Jg. (1966) 26.) ist der Arzt grundsätzlich nicht verpflichtet, sich über Ge- und Verbotsnormen einer religiösen Sekte, der ein Patient angehört, zu informieren. Zwischen Arzt und Patient können Rechtsbeziehungen mannigfacher Art bestehen (ein auf Dienstleistungen höherer Art gerichteter Dienstvertrag, ...

Setzt sich der Arzt unwissentlich oder wissentlich über eine Vorschrift einer Sekte hinweg, so macht er sich dadurch nicht strafbar, denn die Verletzung ausschließlich religiöser, nicht strafrechtlich fundierter Vorschriften ist nicht strafbar. Wenn ein durch die Vorschrift einer Religionsgemeinschaft gebotenes Handeln oder Unterlassen nicht gleichzeitig durch seinen Niederschlag in einem Strafgesetz mit einem fest umrissenen Tatbestand für strafbar erklärt worden ist, so die Verletzung des religiösen Ge- oder Verbotes, mag sie auch für den Täter schwere Sünde sein, k e i n strafbare Handlung. ...

Zusammenfassend ist zu diesem Punkt zu betonen, daß es bedauerlich ist, daß bei der derzeitigen Stellung zur Rechtslage eine befriedigende Lösung dieses für Ärzte und Juristen gleichermaßen schwierigen Problems bisher nicht gegeben ist. ...

19) Bluttransfusion-Dissertation

Eine medizinische Dissertation von Michael Brock, im Jahre 2003 von der Universität Münster angenommen, widmet sich dem Thema:
"Kontinuierliche Autotransfusion bei Zeugen Jehovas während herzchirurgischer Operationen".

Der Autor schätzt ein, "dass mehr als 60% aller Patienten, die herzchirurgischen Operationen unterzogen werden, im perioperativen Verlauf transfusionsbedürftig werden".

Das dabei insbesondere Zeugen Jehovas Sorgenkinder darstellen können, liegt auf der Hand.
Bezüglich ihrer "Krankenhaus-Verbindungskomitees" äußert er:
"Die Mitglieder des Krankenhausverbindungskomitees vertreten generell die offizielle Meinung der WTG. Es kann davon ausgegangen werden, dass durch das Krankenhausverbindungskomitee nicht in erster Linie der Wille des Patienten vertreten wird, wohl aber die offizielle Glaubensdoktrin"

Zur Rechtslage äußert er:
"Im Gegensatz zu anderen europäischen und außereuropäischen Ländern, in welchen die Rechtslage der Bluttransfusion bei Zeugen Jehovas juristisch gesichert ist, liegen in Deutschland noch keine Grundsatzurteile zur Bluttransfusion bei Zeugen Jehovas vor. Ein Rechtsstreit in dieser Frage wurde vom OLG München (AZ 1 U 4705/98) im Januar 2002 an den Bundesgerichtshof verwiesen."

Angesichts der vielfältigen Bestrebungen die Kosten für Krankenhausbehandlungen zu senken, ist es durchaus bedeutsam, wie er sich zu diesen ökonomischen Aspekten äußert:
Er meint:
"Nicht selten ist eine blutlose Alternativbehandlung aufwendiger und kostenintensiver."

Noch aber wagt es die Zweiklassenmedizin in diesem Lande nicht, auch gegen diese Brock'sche Aussage "Sturm zu laufen" Noch ....

"Diese Mehrkosten sind durch den Kostenträger zu leisten, der alleine das wirtschaftliche Risiko trägt, bzw. das wirtschaftliche Risiko über die Solidargemeinschaft der Versicherten abwickelt. Auf der anderen Seite trägt die Solidargemeinschaft auch andere Risiken ihrer Versicherten, zu denken ist beispielsweise an den verbreiteten Nikotinabusus oder an den weithin sozial akzeptierten Alkoholkonsum mit ihren bekannt negativen Folgen für den Gesundheitszustand des Einzelnen und mit ihren bekannt hohen Kosten für das Gesundheitssystem. Es lässt sich also argumentieren, dass eine Versicherung auch den religiösen Bedürfnissen ihrer Mitglieder Rechnung zu tragen hat. Deshalb wird die blutlose Behandlung gegenwärtig auch als ein Grundrecht des Patienten angesehen und zu den allgemeinen, durch die Pflegesätze abgegoltenen Krankenhausleistungen".

Aber für ihn als Arzt sind diese ökonomischen Aspekte sicherlich nicht vordergründig. Ihn treiben ganz andere Sorgen um; die sich auch in solchen Sätzen niederschlagen wie:

"Für Ärzte, die sich mit dem Hippokratischen Eid dem Erhalt des körperlichen irdischen Lebens verpflichtet haben, ergibt sich aus den Überzeugungen der Zeugen Jehovas zur Bluttransfusion somit ein doppeltes Dilemma: Durch Eid der körperlichen Existenz verpflichtet, sollen sie Verantwortung für die Seele eines Patienten übernehmen, so das eine Dilemma, und sie sollen sich gegen ihr gesichertes Wissen verhalten, da die medizinischen Erwägungen zur Indikation einer Bluttransfusion durch die Ablehnung der Zeugen Jehovas konterkariert werden, so das andere Dilemma."

Und da konstatiert er, dass sein ärztlicher Spielraum, durch die Zeugen Jehovas eben empfindlich eingeschränkt ist, zu den übrigen Widrigkeiten hinzukommend.

Sein Kardinalsatz ist dabei vielleicht der:
"Deshalb kommt der intraoperativen Autotransfusion – also der maschinellen Wiederaufbereitung des verlorenen Wundblutes – als einziger Maßnahme des Blutersatzes in diesem Patientenkollektiv eine Schlüsselrolle zu. Aber sogar der maschinellen Autotransfusion stimmen strenge Zeugen Jehovas nur unter bestimmten Voraussetzungen zu. Nur wenn eine ununterbrochene Kontinuität zwischen dem extrakorporalen System zur Aufbereitung des Wundblutes und dem körpereigenen Kreislauf bestehen bleibt, ist die Retransfusion bei Zeugen Jehovas erlaubt."

Dieser Thematik sucht er nun in Sonderheit in seiner Studie nachzugehen. Die Details erschließen sich dem Nichtmediziner dabei sicherlich nicht, was auch gar nicht Sinn und Zweck des Anliegens ist.
Wenn auf die Brock'sche Studie hier besonders hingewiesen wird, so aus einem eher formalen Grunde. Neben einer Buchausgabe selbiger gibt es auch, auf dem Depositserver der Deutschen Bibliothek, eine im Internet herunterladbare Variante davon.
Theoretisch haben Doktoranden schon einige Zeit die Möglichkeit, ihre Dissertationen als Online-Variante dort zu deponieren. Praktisch machen (auch im Bereich Medizin) immer noch, nur eine Minderheit davon Gebrauch. Dazu gehört eben auch Herr Brock, und deshalb sei auch auf die diesbezügliche URL hingewiesen::

http://d-nb.info/968071546/34

Auf eine weitere medizinische Dissertation, wieder von der Universität Münster (im Jahre 2005 angenommen), die sie auch auf dem Depositserver der Deutschen Bibliothek befindet
http://d-nb.info/975446223/34
sei noch hingewiesen. Die Arbeit von Abdul-Rahman Dakkak
"Herzchirurgie bei Zeugen Jehovas" berichtet von 42 Zeugen Jehovas-Fällen, die am Universitätsklinikum Münster in den Jahre 1999 - 2003 operiert wurden. Ihnen allen gemeinsam. Sie alle (ohne Ausnahme) wurden unter Zuhilfenahme einer Herz-Lungen-Maschine operiert. Wie man aber aus der zuvor zitierten Arbeit von Brock entnehmen kann, ist die Sicherheit, dass Zeugen Jehovas-Patienten dem zustimmen, durchaus nicht immer prinzipiell gegeben. Es mag im Einzelfall auch noch einiger Überredungskünste dafür bedürfen.

Dakkak zitiert in seinen Ausführungen auch noch zwei einschlägige Fälle vom nordamerikanischen Kontinent:
"Von einem Patienten verklagt zu werden, weil man sein Leben gerettet hat, zählt auch in den USA nicht zu den gewöhnlichen Kunstfehlerrisiken eines Arztes]. Aber ein Patient aus South Carolina glaubte, keine Wahl zu haben, als er aus der Narkose erwachte und zu seinem Entsetzen erfuhr, dass ihn sein Chirurg während der Operation mit einer Bluttransfusion vor einem drohenden Herzinfarkt bewahrt hatte. Der Arzt habe sich an ihm der "medizinischen Körperverletzung" schuldig gemacht, sagte Harvey vor Gericht aus, und er habe sich zum Zensor seiner Religionsfreiheit aufgeschwungen. "Die Entscheidung stand ihm nicht zu. Diese Entscheidung gebührt Jehova, allein - ein Leben gehört ihm." Der Arzt verteidigte sich mit seinem hippokratischen Eid; darüber hinaus habe er die Mutter des ins Koma gefallenen Patienten um ihr Einverständnis für eine Bluttransfusion gebeten und sie erhalten. Er habe das Leben seines Patienten, der zuvor einen Schlaganfall erlitten hatte, retten müssen. Zu richten sei über seine Verletzung des Staatsgesetzes über das Verhältnis von Ärzten zu mündigen Patienten, "nicht über die theologische Schlüssigkeit der Haltung von Zeugen Jehovas zu Blut". Harvey bestritt seiner Mutter das Recht, sich über sein schriftliches Verbot von Transfusionen hinwegzusetzen. Ein Bezirksgericht entschied im Jahr 2000 für den Arzt. Der Patient gab nicht auf und ging in die Berufung…

Kanada:
Der Fall eines 16-jährigen Mädchens im kanadischen Calgary wurde bekannt, das als Zeugin Jehovas die Behandlung ihrer Leukämie durch Blutpräparate verweigerte. Die Eltern kämpften dafür, sie in die USA zu bringen, wo sie sich mehr Respekt für ihren Glauben erhofften. 1995 brachte „Erwachet" den Fall des 15-jährigen Joshua, der myeloische Leukämie hatte. Ein Berufungsgericht im kanadischen Neubraunschweig erklärte ihn zu einem 'reifen Minderjährigen' und unterstützte seine Weigerung, sich Bluttransfusionen geben zu lassen.

Zu den von Dakkak gebrachten Zitaten gehört auch eines, dass den willkommenen "Versuchskaninchen-Charakter" der Zeugen Jehovas Patienten herausstellt:

"Professor Stein A. Evensen vom Norwegischen Nationalen Krankenhaus schrieb:
„Zeugen Jehovas, die eine Operation benötigten, haben den Weg gewiesen und
für den nötigen Druck gesorgt, auf einem wichtigen Sektor des norwegischen
Gesundheitswesens Verbesserungen zu erzielen."

Ja, so mag das sein. "Vom Blut der Märtyrer" lebt die Kirche, weiß eine kirchengeschichtliche Einsicht zu berichten. Nachdem die Märtyrersituationen Hitlerdeutschland und Ostdeutschland ihren Schrecken weitgehend verloren haben, ist noch ein Ersatzschlachtfeld übrig geblieben. Wohl dem, der es im Fall der Fälle auch überlebt.

Als Antwort auf: Re: Bluttransfusion-Dissertation geschrieben von Drahbeck am 24. September 2005 07:58:02:

"Nicht selten ist eine blutlose Alternativbehandlung aufwendiger und kostenintensiver."

Hat der Autor diese Auffassung irgendwie begründet oder ist das seine Vermutung? Womit belegt er das?

Geschrieben von Drahbeck am 24. September 2005 14:55:57:

Als Antwort auf: Re: Bluttransfusion-Dissertation geschrieben von Raimund am 24. September 2005 14:33:05:

Es wurde bereits erwähnt: Diese Dissertation ist auf dem Depositserver der Deutschen Bibliothek für jedermann Online einsehbar.

Auf Seite 56 gibt es die zitierte Anmerkung:
"Nicht selten ist eine blutlose Alternativbehandlung aufwendiger und kostenintensiver.
Es kommen zusätzliche Medikamente, wie z. B. Erythropoetin, zur Anwendung, oder es verlängert sich aufgrund einer verzögerten Rekonvaleszenz nach chirurgischen Eingriffen die Krankenhausaufenthaltsdauer (71). Diese Mehrkosten sind durch den Kostenträger zu leisten, der alleine das wirtschaftliche Risiko trägt, bzw. das wirtschaftliche Risiko über die Solidargemeinschaft der Versicherten abwickelt."

Die darin erwähnte Anmerkungsnummer 71 bezieht sich offenbar auf:
71. Schmid C, Krempel S, Scheld HH (2002) Jehova`s Witnesses – How to
encounter the transfusion issue. Thorac Cardiov Surg 50: 380-383.

Noch immer ist der Stand der Dinge, und das sagt auch dieser Autor, dass diese Mehrkosten derzeit hingenommen werden. Es werden derzeit ja auch noch Mehrkosten hingenommen, die etwa durch Rauchen oder ähnliche Gewohnheiten ursächlich bedingt sind

20) Zu klärende Frage: Wer das Risiko trägt

Gelesen in:
"Neue Presse" (Hannover) 13. August 2004

Baby schwer behindert - Millionenklage
Die Mutter lehnte Bluttransfusion ab (ein Fall in den USA)

21) Markus Ulbrich

Gelesen in einer im Jahre 2001 erschienenen Dissertation von Markus Ulbrich, mit dem Titel:
"Urologische Operationen bei Zeugen Jehovas".
Schon einleitend und dass nimmt der Verfasser als Anlass für seine weiteren Ausführungen berichtet er:
"So berichtet beispielsweise (eine überregionale) Zeitung am 30. 05. 1998 unter der Überschrift 'Blutkonserven werden an Pfingsten knapp' über einen Mangel an Blutkonserven in einzelnen Gebieten des Bundesrepublik und verbreitet einen Spendenaufruf des Deutschen Roten Kreuzes.
Es stellt sich die Frage, in wieweit ein Verzicht auf Bluttransfusionen möglich ist."

Als Schlussfolgerung seiner Ausführungen, die in der Sache nicht auf ein "breites" Publikum zugeschnitten sind und die in erster Linie Fachkollegen ansprechen wollen, konstatiert er:
"Die umfangreichen Erfahrungen der blutersatzfreien Chirurgie aus allen Fachgebieten, die durch die Übernahme der Behandlung von ZJ gewonnen wurden, gipfeln in der Feststellung, daß durch Verzicht auf jegliche Blutprodukte die postoperative Mortalität um 0,5 - 1,5 % erhöht wird." (S. 47)

Etwas verdolmetscht besagt diese Aussage: Es gibt also 0,5 - 1,5% mehr Todesfälle bei Zeugen Jehovas, als im Durchschnitt der übrigen Bevölkerung, bei vergleichbaren medizinischen Eingriffen mit oder ohne Bluttransfusion, statistisch hochgerechnet.

Auch der Verfasser dieser Studie stellt sich auf den Standpunkt, dass "das schlichte Ablehnen einer größeren elektiv-operativen Behandlung eines Anhängers der Sekte Zeugen Jehovas längst überholt ist". Fügt im gleichem Atemzug aber noch hinzu: "Beim Kind und operativen Notfall bleibt für den Behandler dennoch das Dilemma" (S. 48).

Bemerkenswert noch der Satz (S. 46):
"Die aufwendigeren Techniken beim blutersatzfreien Operieren sind zeitintensiv ... Und kostenträchtig; die Kosten werden durch die längeren Liegezeiten von 19,5 Tagen bei allen blutungsbedingten Eingriffen bzw. von 23, 9 Tagen bei solchen mit hohem Blutungsrisiko weiter erhöht. Eine Kalkulation wäre eine Aufgabe für die Gesundheitsökonomie."

22) Verhandlungssache

Gelesen in einem medizinischen Fachbuch:
"Die Zeugen Jehovas lehnen die Transfusion von Blut und Blutprodukten ab. Sie glauben, daß sie jede Hoffnung auf ewiges Leben verwirken, wenn sie eine Transfusion akzeptieren. Eine Transfusion wird deshalb als Körperverletzung interpretiert. Diese Patienten werden die Transfusion von Vollblut, EK, Leukozyten, Plasma und Thrombozyten ablehnen. Sie akzeptieren jedoch einen kardiopulmonalen Bypass, die Dialyse oder ähnliche Hilfsmittel und auch eine intraoperative Blutwäsche (wie etwa „Cell saver"), wenn der extrakorporale Kreislauf nicht unterbrochen wird. Ihr religiöses Verständnis verbietet nicht generell die Gabe von Albumin, Immunglobulinen oder anderen Präparationen (z. B. Faktorenkonzentrate). Der Einsatz dieser Produkte muß individuell besprochen und entschieden werden. Andere Volumenersatzmittel wie Kristalloide, Dextrane oder sauerstofftragende Blutersatzmittel werden akzeptiert."

(Yao, Fun-Sun F.; Artusio, Joseph:
Arbeitsbuch Anästhesiologie, München 2001, S. 1088f.)

23) Alan Rogerson

Gelesen in: Alan Rogerson: "Viele von uns werden niemals sterben. Geschichte und Geheimnis der Zeugen Jehovas" Hamburg 1971 S. 206:
"Jehovas Zeugen weisen gerne auf Fälle hin, bei denen Bluttransfusionen einen Rückfall verursacht oder sogar einen Patienten getötet haben. Die Zeugen erinnern auch an zahlreiche Fälle, wo die Patienten ohne Bluttransfusion weitergelebt haben, obwohl die Ärzte erklärt hatten, daß sie sterben müßten. Diese Behauptungen sind jedoch nicht sehr stichhaltig, da andere Zeugen ohne Bluttransfusion gestorben sind.

Auf diesen Punkt wird im "Toronto Telegramm" vom 7. Juli 1956 hingewiesen:

Donna Jones, 17, aus Hamilton hatte sich während der letzten ... Jahre fünfmal geweigert, Transfusionen anzunehmen, obwohl diese Entscheidung ihr Leben kosten konnte. Sie lebt noch heute und erklärt dazu:
'Jehova sorgt für sein Volk.' Aber Mrs Grant, die 29jährige Mutter von fünf kleinen Mädchen hatte nicht so viel Glück. Sie lehnte im letzten Februar eine Bluttransfusion ab - und starb."

24) Die Schwester von Cliff Richard

Gelesen in: Cliff Richard „Ein Christ im Showgeschäft", Aslar 1979 S. 28f.

„In einer bestimmten Zeit war auch Donna (die Schwester von Cliff Richard) hart an der Grenze, zum Bekenntnis der Zeugen Jehovas überzutreten, und buchstäblich erst an der Grenze des Todes fand sie zurück. 1973 war Donna schwer krank und brauchte eine Bluttransfusion. Da die Zeugen Jehovas kompromißlos Bluttransfusionen verboten - was auf einer sehr simplen Mißdeutung der Bibel beruht -, lehnte Donna standhaft ab, bis sie fast starb. Ich kenne wenige Leute, die ihrer Überzeugung bis zum Tod treu bleiben, und dafür hat sie meine lebenslange Hochachtung. Ich weiß nicht, ob ich im Testfall so etwas auch fertig brächte.

Aber der ganze Vorfall hatte eine gewaltige Erschütterung aller Vorstellungen, besonders bei meiner Mutter, zur Folge. Sie war es, die schließlich entschied: 'Tun Sie, was getan werden muß!' Die Ärzte gaben ihr sofort die Bluttransfusion.
Donna ist heute gesund und munter. Für sie bedeutete diese Erfahrung eine drastische Änderung ihrer Wertmaßstäbe.

Meine Mutter, ein getauftes Mitglied der Zeugen Jehovas, wurde vor das Tribunal der Sekte zitiert.
Aber dieses außergewöhnliche und leicht lächerliche 'Gericht' gab einen tiefen Einblick in das Gottesbild der Zeugen Jehovas. Ein 'nein' zur Transfusion, und Donna wäre jetzt tot - als wenn Gott solche Entscheidungen von uns erwartete!

Meine Mutter - immer noch leicht 'Zeugen Jehova-orientiert' - entdeckte eine neue und dynamische Seite der Bibel: Sie erlaubte jetzt dem Heiligen Geist, ihr den Text zu erschließen, und das ist etwas wesentlich anderes als die Interpretationen der unpersönlichen Wachtturm-Autoritäten!"

25) Ein Fall von Fanatismus und seine Folgen

Gelesen in „Weggefährte" (Leipzig) 5. Jg. 1984 Nr. 17 (S. 10f.) unter der Überschrift „Ein Fall von Fanatismus und seine Folgen"

(Vorbemerkung: „Weggefährte" war in der DDR eine Art „Schwesterblatt" der „Christlichen Verantwortung". War die „Christliche Verantwortung" ein ausgesprochenes „Zwitterblatt", mit einer nicht selten ungenießbaren Mixtur von „konservativer Bibelauslegung" Made Eigenbau, gemixt mit ausgesprochen politischen Aspekten; aber auch aufgrund - auch - internationaler Verbindungen, im Einzelfall auch Informationen liefernd, die über vorgenanntes hinausgingen.

So wird man eine solche Charakteristik auf „Weggefährte" nicht übertragen können. Sein Redakteur stand beispielsweise im engen Schulterschluß zur „Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde" (Baptisten), was man auch von der CV in keiner Beziehung sagen konnte. Seine Konzeption war die eines strengen Biblizismus (so wie er ihn verstand). Der nachfolgende Artikel „passt" eigentlich nicht so recht in dieses Konzept hinein. Dennoch hat ihn „Weggefährte" veröffentlicht. Es mag Leute geben, die ihre die CV betreffenden Ressentiments auch auf „Weggefährte" übertragen. Die da am lautesten trompeten, sind allerdings nicht selten solche, die den tatsächlichen Inhalt auch von „Weggefährte" überhaupt nicht aus eigener Anschauung kennen.
Ende der Vorbemerkung).

Erich und Hanna Herrlich sind ein Ehepaar seit 12 Jahren. Sie haben einen 10jährigen Sohn, der Uwe heißt. Sohn Uwe stürzt auf einer Baustelle (beim unerlaubten Spielen dort) erleidet schwere Verletzungen, u. a. hohen Blutverlust. …

Hanna Herrlich schnappte nach Luft. Man merkte ihr an, daß sie außer sich war. Der Chefarzt musterte sie beinahe verständnislos und sagte schließlich: „Ist Ihnen nicht gut? Sie können sich doch nicht sosehr aufregen? Noch bestehen ja Aussichten für ein erfolgreiches Bemühen um die Lebenserhaltung ihres Kindes."

„Lassen Sie mich in Ruhe!" schrie sie den Arzt an. „Wer hat ihnen erlaubt, bei unserem Kinde eine Bluttransfusion vorzunehmen?"
„Wie bitte?", so der Arzt.

„Sofort entfernen sie den Bluttropf von meinem Kinde! Sie hatten keine Erlaubnis dazu und werden sie für weitere Experimente auch nicht bekommen!"

„Sie wollen die Mutter dieses in höchster Lebensgefahr schwebenden Kindes sein? Das gibt es doch nicht! Oder habe ich nicht richtig gehört? wenn ich nicht genau wüßte, daß ich mich in meiner Klinik befinde, müßte ich annehmen, in einem Irrenhaus zu sein. Sind sie denn des Teufels?"

„Wer hier des Teufels ist, das können doch nur Sie sein, Herr Chefarzt! Wir sind strenggläubige Christen. Wir leisten dem Gehorsam, denn wir uns verpflichtet fühlen, Jehova Gott. Was wir zu tun und zu lassen haben, entnehmen wir der Bibel, und daran halten wir uns. Bluttransfusionen sind ein Greuel in den Augen Gottes, dem wir dienen!"

„Sie lieben ja noch nicht einmal ihr eigenes Kind, sie Rabenmutter! Sie wollen es bewußt einem Wahnsinnskult opfern."

„Ich liebe mein Kind! Gerade deswegen will ich es vor einer Verunreinigung mit fremden Blut schützen. wenn es stirbt, dann ist es eben Jehovas Wille gewesen", erwiderte sie triumphierend dem Arzt.

Der Chefarzt raufte sich die Haare. Er war fassungslos. Dann wandte er sich an den Vater:
„Sagen Sie, Herr Herrlich; haben Sie eigentlich auch eine Meinung? Oder interessiert Sie der Fall gar nicht? Es soll ja vorkommen, daß auch Väter ihre Kinder lieben. Stimmen Sie in ihrer Ansicht, was das Kind betrifft, mit der Ihrer Frau überein?"

„Was soll ich noch hinzufügen? Eltern sollten, was ihre Kinder angeht, einer Meinung sein. Ich wüßte nicht, wie ich anders argumentieren sollte. Ich bin nicht so bibelfest wie meine Frau."

„Wunderbar! Naiver konnten Sie sich nicht aus der Affäre ziehen. Sie verweigern also auch Ihr Einverständnis zum einzig aussichtsreichen Handeln der Ärzte an ihrem Kinde zu geben?"

„Eltern müssen sich einig sein. Es kann doch nicht der eine hott und der andere hüh sagen."

Als der Chefarzt die Zimmertür geöffnet hatte, geschah etwas, womit der Arzt nicht gerechnet hatte. Hanna Herrlich stürzte blitzschnell ans Krankenbett, riß den Tropf von ihrem Kinde los und kippte die Apparatur um, daß es Scherben gab.
Das Ehepaar Herrlich setzte sich im Flur auf eine Bank, um weitere Bescheide abzuwarten. Erich zitterte am ganzen Leibe. Hanna dagegen blickte triumphierend umher.
Nach längerem Schweigen sagte Erich: „Ich werde das Gefühl nicht los, das ich neben einer Mörderin sitze.

Sie wurden aus ihren Gedanken aufgescheucht, als der Chefarzt und die Oberschwester an sie herantraten und ihnen eröffnete, daß ihr Junge das auf ihn verübte Attentat nicht überstanden habe und vor ein paar Minuten eingeschlafen sei.

„Ich habe Jehova die Treue gehalten und den Weltmenschen getrotzt, was man von Dir nicht sagen kann. Dafür wird dich keine geringe Strafe treffen. In unserer Studiengruppe wird man begeistert sein, wie tapfer ich mich gehalten habe!"

„O, das glaube ich auch! Nur mich wird man dort nicht wieder sehen. Es reicht aus, was sie aus Dir gemacht haben."

„Das darf doch wohl nicht wahr sein! Du willst Jehova verraten und dich dem Schutz in seiner Organisation entziehen? Also hast Du uns allen etwas vorgeheuchelt? Du warst nie mit dem Herzen dabei!"

„Mit dem Herzen schon, aber ich habe mir nicht den Verstand total verkleistern lassen. Ich war aus Liebe zu Gott dabei, ohne das Bedürfnis, ein willenloser Sklave der Gesellschaft sein zu wollen. D a s ist der Unterschied!"

Die Geschichte endete damit, daß Erich Herrlich die Wohnung verließ und auch nicht zurückkehrte. Die Ehe wurde später geschieden. Ein Fall von extremen Fanatismus hatte seinen Tribut gefordert!

26) Der Fall Marianne Hertel

In der CV 186 (Januar 1985) aus Dresden-Leuben gelesen (auszugsweise):
Söhnchen Thomas war als Junge in der Elbe ertrunken. Mutti Marianne wurde später zuckerkrank. Dazu kam ein schweres Nierenleiden. Was da an Leid und Kummer in der Ehe zu ertragen war, kann man sich von außen nur schwer vorstellen. Die „temperamentvolle" Zeugen-Ilse hatte es sich als „beste Freundin" vorgenommen, die Marianne lt. WT-Missionsauftrag ebenfalls unter den Wachtturm zu holen. Sie würde in der vom WT gepredigten „neuen Welt", die „bald kommen" würde, ihr Söhnchen wiedersehen und andere Glücksverheißungen mehr. Natürlich war sie in einer von verständlichen Gefühlen überwältigten leidgeprüften, kummervollen und trostbedürftigen Situation. So hatte unsere Zeugen-Ilse ihre „beste Freundin" schließlich auch so weit, daß sie sich ohne Wissen ihres Mannes gar dem WT-Blutkultdogma verschrieb, buchstäblich auf Leben und Tod. Ein Blutmythos unseligster Art, wonach man selbst in Todesgefahr die Blutspende (Transfusion) ablehnen muß.

So unterschrieb Marianne folgenden von der WT-Organisation vorgegebenen Text, dem Personalausweis beizufügen:
„Ich halte mich streng an die Gebote der Bibel und damit auch an die Forderung, sich von Blut zu enthalten (Apostelgeschichte 15:28,29). Auf Grund dieses Gebotes muß ich in jedem Fall eine Bluttransfusion ablehnen. Auch in einem Notfall oder wenn diese Ablehnung Ihrer Meinung nach den Tod für mich zur Folge hätte. Ich anerkenne und schätze Ihre Bemühungen, mir zu helfen sehr, bitte aber gleichzeitig um Verständnis, daß ich mein christliches Gewissen rein erhalten möchte. Bitte geben Sie mir unter keinen Umständen Blut. Sollten sich daraus Folgen ergeben, spreche ich jeden von Verantwortung frei. Infucol oder andere Blutexpanderstoffe können angewendet werden.
Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis."
Marianne Hertel
geb. 4.11.1925
Dresden. 4.10.1979

Durch die schweren Krankheiten schien es mit unserer Marianne bald zu Ende zu gehen. Mit dem Verlust des Liebsten droht die Bitternis des Alleinbleibens um so mehr, wenn man älter geworden ist und einer auf den anderen innig angewiesen war.
Würde sie Heinz, ihren Mann, verlassen müssen, der der WTG und den ZJ gegenüber sehr skeptisch geblieben war?
Natürlich gab es eine Hilfsmöglichkeit bei solchen gefährlichen Nierenleiden. Blutaustausch oder Transfusion. Wie gesagt, wußte Heinz jedoch nicht, daß seine Marianne durch die Zeugen-Ilse mit dem WT dahin gebracht worden war, jene WT-Blutkulterklärung vom 4.10.79 zu unterschreiben. Aus ihr WT-gemäß beigebrachter Furcht vor einem angeblichen Verlust ewigen Lebens, göttlicher Gunst und der Möglichkeit, ihr Kind wiederzusehen und auch, um nicht vernichtet zu werden. Das lag in ihrem Personalausweis, damit ihr die Ärzte im Krankenhaus kein Blut zu einer notwendig werdenden Lebensrettung geben können, so daß sie in den Tod geht.

So nahm dieses Schicksal seinen WT-gemäßen Lauf und Marianne starb, ließ ihren Mann hilfs- und fassungslos zurück. Wie „wunderbar" hatte doch die Zeugen-Ilse da „geholfen". Nicht zu reden von der verantwortungslosen Anleitung durch eine „beste Freundin", etwas vor dem Ehemann geheimzuhalten, was tödliche Folgen für die Ehe haben kann. …

Voll WT-Geist schrieb unsere Zeugen-Ilse dem Hinterbliebenen danach am 12.8.80 in einem „Zeugnisbrief" resolut:
„Dir, lieber Heinz, rate ich aufrichtig, werfe Dein Vertrauen (wenn es auch noch so klein ist) nicht weg, welches eine große Belohnung hat! Hebr. 10:35. Der Marianne zuliebe, du willst sie doch mal wiederbekommen, gesund und neugestaltet, sowie auch Thomas.
Glaubst Du, Gott lügt?"

27) Eltern Verweigern Bluttransfusion

Gelesen in: "Süddeutsche Zeitung" 6 September 1976 unter der Überschrift: "Eltern verweigern Bluttransfusion"

Zeugen Jehovas machen religiöse Gründe geltend.

Schwierige Rechtslage ...

27 a) Australien

Australien: Das Gericht sprach Bruder Jehu, der wegen Totschlags angeklagt war, weil er es abgelehnt hatte, seinem Baby eine Bluttransfusion geben zu lassen, schuldig. Er erhielt eine fünfjährige Bewährungsfrist.

"Königreichsdienst für Deutschland" Juli 1960.

Auf vier Druckseiten kommt die "Erwachet!"-Ausgabe vom 1. 9. 1960 auch auf diesen Bluttransfusions-Verweigerungsfall mit tödlichem Ausgang, in Australien zu sprechen.
Von der Familie die es da betraf liest man unter anderem.

Bereits bei der Geburt ihres ersten Kindes (damals noch keine Zeugin Jehovas) "erhielt Frau Jehu eine Blutübertragung; die erste in ihrem Leben. Die beiden nächsten Kinder hatten kurz nach der Geburt die Gelbsucht."

Im weiteren Verlauf der Ausführungen, muss "Erwachet!" aber einräumen, beide eben genannten Kinder mit Gelbsucht, erholten sich im weiteren wohl noch davon.
Weiter stellt "Erwachet!" die suggestive Frage, ob jene Gelbsucht-Erkrankung nicht etwa Folge der ersten genannten Blutübertragung gewesen sein könnte.
"Könnte ..." Es kann vieles ein "könnte" sein.
Auf seinen vier Druckseiten erbringt jedenfalls "Erwachet!" keinen tatsächlichen Beweis, für seine "nur" in eine Frageform gekleidete Hypothese, die vor allem einen Geist atmet. Den Geist der tendenziösen Stimmungsmache.
Wie auch immer, das Leben ging weiter, und beide Ehepartner wurden dann noch Zeugen Jehovas.
Nun trat der Fall ein, dass ein viertes Kind (wie gesagt im Status als Zeugen Jehovas, zu der Zeit) nach etwa 43 Stunden nach der Geburt verstarb.
In Rekonstruktion der Sachlage wird dann festgestellt, die Ärzte diagnostizierten zwar schon frühzeitig, unter anderem einen Gelbsuchtsfall auch bei dieser Geburt, welche auf den Faktor der Unverträglichkeit des Blutes zwischen Mutter und Kind definiert wird.
Aber, so meint "Erwachet!" zu wissen, die Ärzte befürchteten zu einem frühen Zeitpunkt noch nicht, dass der Fall tödlich ausgehen würde. Gleichwohl waren sie der Überzeugung, dass ein Blutaustausch angezeigt wäre.
Nun aber wurden sie dabei mit einem klaren Nein beider Elternteile, diesen Aspekt betreffend, konfrontiert.

Es gab dann auch noch das Prozedere, dass der Ehemann eine entsprechende Erklärung, auch ausdrücklich unterschrieb. Nun waren den Ärzten, die Hände dergestalt gebunden, dass sie die in ihrer Sicht einzig sinnvolle Handlungsweise, nicht zur Anwendung bringen konnten.
Etwa 1,5 Stunden nach Unterschreibung jener Erklärung, ist dann das Kind verstorben.
Jene mit erwähnten 1,5 Stunden, dienen dann wohl eher der weiteren Bagatellisierung. Es ist offenkundig, dass es da harte Konfrontationen bereits frühzeitig innerhalb der genannten 43 Stunden gab. Die Erklärungs-Unterschreibung bildete dann quasi die Abschlußphase dieser Konfrontations-Sachlage.
Es gab dann noch eine Gerichtsverhandlung in der Sache.
"Erwachet!" seinerseits lässt nichts unversucht, die Todesursache möglichst zu erweitern. Es wähnt dass die Ärzte da "vielleicht" andere wesentliche Aspekte den Gesundheitszustand des Neugeborenen betreffend, nicht genügend sachgemäß bewertet hätten.
Und beim typischen "Erwachet!"-Leser bleibt das gruselige Gefühl zurück, diese "anderen Ursachen" werden wohl die ausschlaggebenden gewesen sein; nicht aber die Bluttransfusions-Verweigerung.
Jenes Gerichtsverfahren zog sich dann gar über fünf Tage hin.
"Erwachet!" fühlt sich dabei auch zu der Gerichtsschelte berechtigt:

"Es sei noch erwähnt, daß keiner der Geschworenen während der fünftägigen Gerichtsverhandlung sich etwas aufgeschrieben hatte, obschon sie es zeitweise mit komplizierter Materie und schwierigen Problemen zu tun hatten, die sorgfältig geprüft und überlegt sein wollten."

Jedenfalls kam der Angeklagte mit einer relativ milden Geldstrafe von 100 (Australischen) Pfund davon. Selbige dann wohl mit einer fünfjährigen Bewährungsfrist gekoppelt und der Androhung: Im Wiederholungsfall sei eine Gefängnisstrafe fällig.
Die "Krone" aber setzt sich "Erwachet!" dann noch mit seiner eigenen Kommentierung jenes Falles selbst auf.
Auch im Hinblick auf die eigene Leserklientel fühlt es sich dann bemüßigt zu kommentieren:

"Abraham hatte dieselbe Gesinnung wie das Ehepaar Jehu. Um Gottes Wohlgefallen zu erlangen, war er bereit, seinen einzigen Sohn, Isaak, zu opfern. ...
Hättest du versucht, Abraham von seiner Tat abzuhalten? Hättest du versucht, seinen Glauben an Gott zu erschüttern? Hättest du versucht, ihm darin beizustehen, gegenüber seinem großen Lebengeber ungehorsam zu sein ..."

Und um das Maß der eigenen Demagogie voll zu machen, fühlt sich "Erwachet!" dann noch bemüßigt, auf sonstige Morde, oder Kriege im Weltgeschehen hinzuweisen, wo es ja auch Tote gäbe ....

28) Pressekurzmeldungen

28 a) Junge Mutter starb

Gelesen in „Adventecho" 15. April 1975 S. 11
In der amerikanischen Bundeshauptstadt Washington starb vor kurzem eine junge Mutter nach der Geburt ihres Kindes, weil sie eine notwendige Bluttransfusion ablehnte. Sie war Mitglied der „Zeugen Jehovas". Auch ihr Mann, der ebenfalls dieser Glaubensgemeinschaft angehört, hatte eine Bluttransfusion für seine Frau abgelehnt. Der eingeschaltete Richter sah sich außerstande, eine Transfusion durch richterlichen Befehl zu erzwingen, weil ihm das als ein Verstoß gegen die religiöse Freiheit erschien. Für das Kind allerdings ordnete er eine Bluttransfusion an, so daß es am Leben blieb. Die „Zeugen Jehovas" begründen ihre Ablehnung einer Bluttransfusion mit dem biblischen Verbot von Blutgenuß.

28 b) Bluttransfusion mit Hindernissen

Gelesen in der „Stuttgarter Zeitung" vom 21. Juni 1955 (S. 5) Unter der Überschrift „Bluttransfusion mit Hindernissen". Als Quelle wird angegeben: Eine Presseagentur genannt.

Sorgerechtsentzug zugunsten eines 9 Tage alten Kindes. Die Gründe im hiesigen Kontext, liegen auf der Hand.

28 c) Ein Kind musste sterben

Gelesen in „Der Telegraf" (Berlin) Ausgabe vom 29. 1. 1958 unter der Überschrift: „Ein Kind musste sterben"

Gegen ein Ehepaar in Workrop in Nottingshamshire wurde jetzt Anklage wegen Totschlags erhoben, weil sie als Mitglieder der Sekte „Zeugen Jehovas" die Genehmigung versagt hatten, ihrem schwer kranken Kind eine Blutübertragung zu geben. Das Kind starb.

Ronald Spencer und seine Frau gaben vor dem Untersuchungsrichter zu, daß ihnen die Ärzte schon sechs Monate vor der Geburt ihres Kindes erklärt hatten, dem Kind müsse sofort nach der Geburt neues Blut zugeführt werden, andernfalls werde es nicht lebensfähig sein. Trotz dieser Warnung verweigerten die Eltern die Blutübertragung, worauf das Kind fünf Tage nach der Geburt starb.

28 d) Bluttransfusion verboten

Gelesen als Kurzmeldung in der Tageszeitung „Neue Zeit" (Berlin); Ausgabe vom 24. Oktober 1959 (Seite 2):

Die sechsjährige Linda Yourking in Atlanta (USA) mußte sterben, weil ihre Eltern eine Bluttransfusion verboten, die nach einer Operation notwendig geworden war. Die Eltern die der Sekte „Zeugen Jehovas" angehören, beriefen sich bei dem Verbot auf die Bibel

28 e) Baby durch Gerichtsbeschluß vor dem Tode gerettet

Gelesen in der „Stuttgarter Zeitung" vom 22. Oktober 1960 (S.9) unter der Überschrift „Baby durch Gerichtsbeschluß vor dem Tode gerettet". Als Quelle wird angegeben. Eine Presseagentur

Ein Fall in England, gelöst durch zeitweiligen Sorgerechtsentzug.

28 f) Kein echtes Jehovablut

Gelesen in „Freidenker" (Aarau, Schweiz) 43. Jahrgang 1960 S. 39 unter Bezugnahme auf eine in „Freies Denken" (Nordrhein-Westfalen) Dezember 1959 erschiene Meldung:

In St. Bonifas (Kanada) verweigerten Eltern ihrem totkranken Jungen eine Blutübertragung, da kein echtes Jehovablut zur Stelle war und das Kind nicht mit ungläubigem Blut infiziert werden sollte. Der Patient starb alsbald.

Auf Seite 47 vorgenannter Zeitschrift gibt es dann noch eine „Berichtigung" dazu, die wie folgt formuliert ist:
Die Redaktion wurde darauf aufmerksam gemacht, daß die in Nr. 5 veröffentlichte Glosse „Himmel - Fimmel" nicht den Lehren der Zeugen Jehovas entspreche, laut welchen die Bibel jede Bluttransfusion untersagt. Entscheidend für den Verzicht der Eltern, das Leben ihrer Kinder durch eine Blutübertragung zu retten, war also nicht der Mangel an „Jehovablut", sondern die Ablehnung jeder Blutübertragung überhaupt. Ein Beleg mehr für die lebensfeindliche Seite christlicher Religionen und ihre Einstellung zu Wissenschaft und Fortschritt.

28 g) Zeugen Jehovas verweigern Blutübertragung

Gelesen in: einer  Zeitung" 12. März 1982  unter der Überschrift:
„Zeugen Jehovas verweigern Blutübertragung: 14 Jahre Haft"

Ein Fall in Italien.

28 h) Zeugin Jehovas verweigerte Bluttransfusion

Gelesen in „Der Tagesspiegel" (Berlin) 1. März 1984 unter der Überschrift:
„Zeugin Jehovas verweigerte Bluttransfusion": (in den USA)

Patientin in der Folge verstorben. Der hinterbliebene Ehemann der kein Mitglied der Zeugen Jehovas ist, erhielt jedoch mit seiner Klage wegen unterlassener Hilfeleistung gegen das Krankenhaus Recht, und erstritt einen höheren Geldbetrag als "Schadensersatz".

28 i) Der Arzt ist das Opfer

Damals ging es um die Verweigerung einer Bluttransfusion: Nachdem eine 20-jährige Frau 1991 im Berner Lindenhofspital eine gesunde Tochter zur Welt gebracht hatte, kam es zu Komplikationen. ...

http://www.espace.ch/artikel_347104.html

28 j) Zwei Kinder gestorben

Gelesen in: „Süddeutsche Zeitung" 19. September 1994 (S. 9) unter der Überschrift:
„Bluttransfusion verweigert: Zwei Kinder gestorben"

Ein auf Spanien bezüglicher Fall
weil sich ihre Eltern - Mitglieder der Sekte „Zeugen Jehovas" - einer lebensrettenden Bluttransfusion widersetzt hatten. ...

28 k) Bluttransfusionsfall in Neuseeland

Gelesen in:
http://www.geocities.com/athens/ithaca/6236/angeliqu.htm

Unter Bezugnahme auf:

Aukland Time, 17. August 1996
Ein junges Mädchen im Alter von 3 Jahren starb gestern abend im Hospital, nachdem seine Eltern eine Bluttransfusion aus religiösem Glauben ablehnten.
Angelique Perrota fuhr mit ihrer Mutter (im Auto) in Norden von Auckland als sie von einem Schnellfahrer gerammt wurde. Sanitäter waren an der Unfallstelle und eilten mit dem jungen Mädchen sofort in ein Hospital. Sie verlor sehr schnell viel Blut. Die Eltern willigten nicht in eine Bluttransfusion ein, da es unter Zeugen Jehovas streng verboten ist, in jeglicher Form Blut aufzunehmen
Dr. Kilby sagte später, daß eine Bluttransfusion ohne Zweifel ihr Leben gerettet hätte, aber der Doktor ist bekannt bei den Zeugen, daß er das no- Blut Gesetz der Zeugen respektiert.
Es sind momentan ungefähr 11 000 Zeugen Jehovas in Neuseeland, die zu 40 Todesfällen im Jahr, beitragen wegen ihres "Kein Blut" Glaubens.

28 l) Ein Fall in den Niederlanden

Gelesen in „Berliner Dialog" 1997 Heft 1 (S.29) unter Bezugnahme auf die Zentralausgabe des „Evangelischen Pressedienstes" Nr. 184 vom 25. 9. 1996:

Die neunzehnjährige Niederländerin Emelie Grootjes ist ein weiteres Todesopfer der Zeugen Jehovas-Lehre, nach der Bluttransfusion generell abgelehnt wird. Sie hatte sich bei einem Unfall beim Rollschuhlaufen beide Beine gebrochen und starb fünf Tage nach ihrem Sturz an einer Embolie wie Ärzte des Krankenhauses in Borremouth mitteilten.
Britischen Rundfunkberichten vom 23. September 1996 zufolge, hatten die Eltern der jungen Frau eine lebensrettende Bluttransfusion abgelehnt

28 m) Ein Todesfall in Polen

Warschau 30. 11. 2001 -
Eine 18 Jahre alte Zeugin Jehovas ist in der Nähe des oberschlesischen Oppelns (Opole) nach einem Autounfall gestorben, weil sie die lebensrettende Bluttransfusion verweigerte. Die Frau, die am Samstag bei einem Unfall schwer verletzt wurde, verbot den Mitarbeitern der Unfallstation aus religiösen Gründen, ihr eine Bluttransfusion zu geben, meldete die polnische Nachrichtenagentur PAP am Montag. Auch die Angehörigen der jungen Frau verweigerten das Einverständnis zu einer Transfusion, obwohl die Ärzte warnten, dass die Patientin sterben könne. Die rechtliche Lage in Polen lässt nicht zu, einem Patienten gegen seinen ausdrücklichen Willen Blut zu übertragen

 28 n) Ein tödlicher Motorrad-Unfall

http://www.bild.de/BILD/news/2010/06/22/zeuge-jehovas/wegen-seines-glaubens-nach-motorrad-crash-verblutet.html

Wiederum des Aspekt. Die Ärzte mussten das Opfer verbluten lassen. Ihnen waren die Hände zum möglichen Helfen gebunden.
 

29) Lebensretter muß Strafe bezahlen

Gelesen in "Frankfurter Rundschau" 28. Dezember 1987 (S. 20) unter der Überschrift: "Lebensretter muß Strafe zahlen"

Arzt hatte bewußtloser Zeugin Jehovas Bluttransfusion gegeben

Ein auf Kanada bezüglicher Fall.

30) Zeuge Jehovas protestiert gegen eine Bluttransfusion

Gelesen in "Die Welt" 23. April 2002

Operation geglückt, Patient todtraurig
Zeuge Jehovas protestiert gegen eine Bluttransfusion (Ein Fall in den USA)
Von einem Patienten verklagt zu werden, weil man sein Leben gerettet hat, zählt auch in den prozessversessenen USA nicht zu den gewöhnlichen Kunstfehlerrisiken eines Arztes. ...

31) Weiterhin umstritten

Gelesen in: Hubert J. Bardenheuer (Hrsg.)
"Weiterbildung für Anästesisten 2003" Berlin 2004 S. 179f.

Nach dem eindeutig geäußerten Willen des Patienten verbieten sich auch Überlegungen ob bei Eintritt einer lebensbedrohlichen Situation der Patient möglicherweise seine Ansicht ändern würde, wenn er dies noch könnte. Da die Anordnung des Zeugen Jehovas keinerlei Ausnahmesituationen bestimmt, darf auch bei drohendem Tod kein Blut transfundiert werden. Wollen die behandelnden Ärzte das Risiko (des Todes) als Folge der absprachegemäß unterlassenen Gabe von Blut nicht eingehen, so können sie bei Elektiveingriffen den Abschluss des Behandlungsvertrages verweigern. Auch der Arzt ist ...
frei eine Behandlung abzulehnen, wenn kein Notfall vorliegt und keine besondere rechtliche Verpflichtung gegeben ist.

In einem Fall des O(ber)L(andes)G(erichts) München war als Folge von Komplikationen unerwartet die Notwendigkeit der Gabe von Blutprodukten entstanden. In einer solchen Situation soll sich der behandelnde Arzt nach einem lesenswerten aktuellen Urteil des OLG München auf sein eigenes Gewissen berufen können, eine zuvor erfolgte schriftliche Weisung des Patienten in Form einer sog. Patientenverfügung sei nicht unter allen Umständen rechtsverbindlich.

Dieses äußerst kritisch zu betrachtende Urteil missachtet den eindeutigen Patientenwillen und argumentiert, es sei die religiös motivierte Gewissensentscheidung des Patienten gegen die des Standesethos und dem eigenen Selbstverständnis verpflichtete Gewissensentscheidung des Arztes gestellt. Ob andere Gerichte dieser faktischen Einschränkung des Grundsatzes ... Folgen werden, bleibt abzuwarten.

Kommt es bei einem Zeugen Jehovas als Folge der unterlassenen Gabe von Bluttransfusionen zum (Todesfall), so wäre von einem „nicht natürlichen Tod" auszugehen. Aus dem Urteil ging weiter hervor, dass Schadensersatzansprüche bei absprachewidriger Gabe von Blutprodukten jedenfalls eine erhebliche Begrenzung erfahren dürften, wenn sie denn im Grundsatz bejaht werden sollten. Im Grundsatz bleibt die Frage, ob Zeugen Jehovas entgegen ihrer Anordnung bei drohendem Tod im Falle der Bewusstlosigkeit Blut gegeben werden darf, in Rechtsprechung und Strafrechtsliteratur umstritten.

32) Eine AP-Meldung

22 Juni 2000
Die Zeugen Jehovas werden weiterhin diejenigen Mitglieder aus ihren Reihen verweisen, die sich dem Verbot der meisten Bluttransfusionen, wie es die Gruppe lehrt, widersetzen, sagte ein Vertreter der Religionsgemeinschaft.
Ihr Sprecher James Pellechia wies damit Zeitungsberichte als irreführend zurück, die davon gesprochen hatten, dass die seit langem praktizierte Haltung aufgehoben worden war.
Die Gruppe erkennt an, dass sie Mitglieder, die Bluttransfusionen erhalten, seit neuestem nicht mehr "ausschließt", d. h. exkommuniziert. Pellechia sagte aber, dass ein Zeuge Jehovas, der eine Transfusion erlaubt, automatisch "seine Mitgliedschaft widerruft."
„Es kommt auf dasselbe heraus," sagte Pellechia.
Warum die semantische Änderung? Pellechia sagte, die Gruppe präzisiere lediglich, dass jemand, der ihre Glaubensziele verwirft, freiwillig die Gemeinschaft verlassen hat.
Aber Raymond Franz, ein ehemaliger Zeuge Jehovas, der früher in der Leitenden Körperschaft der Gruppe gedient hatte, glaubt, die Führung der Zeugen Jehovas hoffe, die öffentlichkeitswirksame Beendigung der Ausschlusspraxis würde dem schlechten Ansehen der Gruppe in Europa entgegentreten.
Pellechia merkt an, dass seit zwei Jahrzehnten einige Zeugen Jehovas glauben, dass eine Transfusion von Fraktionen erlaubt ist, die aus den Hauptbestandteilen des Blutes gewonnen wurden.

33) Aerzteblatt zum Thema Bluttransfusionen und Zeugen Jehovas

Die Webseite des Aerzteblattes dokumentierte einen weiteren Fall. Siehe den Link

http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/pdf.asp?id=30076

 In deren Ausführungen gab es unter anderem auch eine Leserbriefentgegnung des deutschen WTG-Funktionärs R.. Letzterer bemühte sich denn auch darzulegen, dass es namentlich auch von den Zeugen Jehovas forcierte Entwicklungen auf dem Medizinsektor gebe, die Verwendung von Bluttransfusionen zu reduzieren und mögliche Alternativen zur Anwendung zu bringen. Soweit medizinisches Fachpersonal sich einer solchen Einschätzung anzuschliessen vermag, ist dagegen auch nichts einzuwenden.

Der Knackpunkt ist und bleibt aber doch der, dass hier eine These religiös überhöht wird. Nicht aus rationalen Überlegungen heraus, sondern aus einer dogmatischen Grundhaltung. Bei R. äußert sich dass in ausgewählten Worten so:

"Zudem basiert bei Jehovas Zeugen die Ablehnung von Bluttransfusionen auf einem 'imperativen Glaubensgebot' , das der Einzelne aufgrund seines Bibelstudiums vor Beginn der Mitgliedschaft als für sich bindend akzeptiert hat." Im Klartext. Die Organisation verpflichtet in dogmatischer Weise. Die konkrete Notsituation interessiert sie primär nicht. Sie verweist auf eine verbale Bereitschaftserklärung zu einem Zeitpunkt, wo der Betreffende von der existentiellen Bedrohung noch nicht tangiert war. Weiter meint R. darauf verweisen zu können, dass die im zitierten Artikel genannte Webseite von "Blutreformern" anonym sei und er demzufolge deren Existenz bestreite. In der Tat kann man es so einschätzen, dass jene Webseite wohl eher von ehemaligen Zeugen Jehovas gestaltet wird. Ihre Anonymität ist jedoch kein stichhaltiges Argument. Es gibt auch Nicht-anonyme Voten, nicht unbedingt im Sinne der R.'s und Co. Diese Webseite beispielsweise (und andere) ist ein solches Nicht-anonymes Votum.Wenn da die Struktur einer anonymen Webseite gewählt wurde, hängt dies nicht zuletzt auch mit dem totalitären Innenklima bei den Zeugen Jehovas zusammen, dass eine dortige offene Diskussion äußerst erschwert, wenn nicht gar grundsätzlich verhindert.

Im "Materialdienst der EZW" (7/2002) kommentierte Harald Lamprecht auch noch die Stellungnahme des WTG-Funktionär R. zu den Ausführungen im "Ärzteblatt". Auszugsweise zitiert, merkte Lamprecht dazu unter anderem zu Recht mit an:

"Was soll der Vorwurf an einen Kritiker, selbst kein Zeuge Jehovas zu sein und Informationen von "Apostaten" zu beziehen, letztlich besagen? Soll dies heißen, dass etwa nur Kritik von innen statthaft wäre? Soll dies heißen, dass Informationen von ehemaligen Mitgliedern prinzipiell alle nur falsch sein können? In der Tat scheint hier ein intern übliches Argumentationsmuster zur Immunisierung vor äußerer Kritik sichtbar zu sein. ...

Hier spricht deutlich die Angst aus den Zeilen, dass eigenes Denken zu anderen Schlussfolgerungen kommen könnte. Darum wird lieber eine Abschirmung der Mitglieder vor möglicherweise gefährlichen Gedanken versucht. Dahinein nun auch die Ärzte einspannen zu wollen, indem sie auf rein medizinische Faktenvermittlung vergattert werden sollen, zeugt von wenig Zutrauen in die Tragkraft der eigenen Argumentation.

Die Ablehnung von Bluttransfusionen als "imperatives Glaubensgebot" dürfte die gegenwärtige Praxis der Wachtturmgesellschaft sicher treffend beschreiben. Dass dies jedes Mitglied bereits vor Beginn seiner Mitgliedschaft aufgrund seines Bibelstudiums in allen Details nachvollzogen habe, darf jedoch ebenso wie die biblische Begründung dieses Gebotes mit Recht bezweifelt werden. ...

Der Vorgang insgesamt zeigt wieder einmal deutlich, dass von Seiten der Leitung der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas die Abschirmung der Mitglieder vor kritischen oder auch nur alternativen Sichtweisen einer sachlichen Auseinandersetzung auf der inhaltlichen Ebene vorgezogen wird. Die Beschneidung von Freiheitsrechten (Informationsfreiheit) bereitet der Leitung offenbar weniger Sorgen als eigenständiges Denken der Mitglieder. Das ist kein gutes Aushängeschild für eine Organisation, die im Rahmen des angestrebten Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes ihre Offenheit zur Gesellschaft zu zeigen bemüht ist.

http://www.ekd.de/ezw/index_frame.html?http://www.ekd.de/ezw/29209.html

Ein weiterer Leserbrief meint:

"Auffallend ist, dass ein Zeuge Jehovas im Krankenhaus nie allein gelassen ist. Er erfreut sich einer regen Anteilnahme seiner Gemeinde. Wir sehen auch dies als positiven Heilungsfaktor. Im Gegensatz zu den Verfassern kennen wir die Mitarbeiter des Krankenhausverbindungskomitees für Jehovas Zeugen als kompetent und kooperativ. Wir schätzen ihre Dienste. Eine frühzeitige Einschaltung kann Probleme vermeiden, da sie das Vertrauen der Patienten haben und mit dem nötigen Verständnis zwischen Arzt und Patient zu vermitteln suchen. Dies ist ungleich wertvoller als irgendwelche dubiosen Internetadressen.
Gerhard E..., Verwaltungsleiter der Rotkreuz-Klinik, Kapuzinerstraße 2, 97070 Würzburg"

Zu letzterem noch ein weiteres kommentierendes Votum bei Infolink veröffentlicht das auch der Redaktion des "Deutschen Ärtzteblattes" zur Verfügung gestellt:

"Mit Verwunderung habe ich den Leserbrief von Gerhard E..., Verwaltungsleiter der Rotkreuz-Klinik Würzburg, gelesen.

Es mag ja die Aufgabe eines Verwaltungsleiters sein, allen Patienten eine positive Einstellung entgegenzubringen. Ich kann mich aber des Eindrucks nicht erwehren, daß hier versteckte Werbung für die Glaubensansichten der Zeugen Jehovas gemacht wird. Wenn auch zunächst erklärt wird, daß "dadurch, dass ihre gewissensmäßige Entscheidung respektiert wird, sich ein hohes Maß an Vertrauen und Kooperation ergibt", so wird danach auf die Einschaltung eines "Krankenhausverbindungskomitees" hingewiesen, ein Wortwurm, den Herr E... ziemlich flüssig herausbringt. Was ist das? Darf ich mir das wie eine Art Rechtsanwaltskonsortium vorstellen? Würde das etwa bedeuten, daß Herr E... es begrüssen würde, wenn er sich wegen der Behandlung aller Patienten mit ein paar Rechtsanwälten darüber auseinandersetzen müßte, was der Patient überhaupt wünscht, weil das "ein hohes Maß an Vertrauen und Kooperation ergibt"? Ist es nicht in Wirklichkeit so, daß Zeugen Jehovas, die ja eine verschwindende Minderheit der Bevölkerung darstellen, dadurch einen hohen Verwaltungsaufwand erzeugen und die meisten Patienten ein direktes Vertrauensverhältnis zu den Ärzten aufbauen?

In diesem Zusammenhang stehe ich auch dieser Erklärung reserviert gegenüber: "Auffallend ist, dass ein Zeuge Jehovas im Krankenhaus nie allein gelassen ist. Er erfreut sich einer regen Anteilnahme seiner Gemeinde." Das mag zwar ein positiver Punkt sein, im Zusammenhang mit der Behandlungsüberwachung durch ein "Komitee" kann es aber auch heißen, daß die Gruppe den Patienten nie aus den Augen läßt, solange er sich unter "Ungläubigen" befindet und möglicherweise beeinflußt werden könnte. Das wiederum wirft für mich die Frage auf, wie weit die Entscheidungen des Patienten wirklich eigenbestimmt sind.

Alles in allem finde ich derartige "Leserbriefe" etwas fragwürdig.


Man vergleiche auch den bei Tjaden/Krappatsch geschilderten Fall, der auch an dieser Stelle zitiert sei:

Das Verhältnis von Sabine Timm (Name geändert. Der richtige Name ist den Autoren bekannt), zu den Zeugen Jehovas bekam vor sechs Jahren die ersten Risse. Als 15jährige knüpfte sie Kontakte zu Außenstehenden, bis dahin hatte sie die aufgezwungene Rolle einer Außenseiterin gespielt. Obwohl in ihrer Familie Geburtstage gefeiert wurden, obwohl sie hin und wieder an Karnevalsfeiern teilnehmen durfte, stand sie doch am Rand: "Ein Schulkind, das zu den Zeugen Jehovas gehört, darf nicht an Veranstaltungen außerhalb des Unterrichtes teilnehmen. Diese Isolation von den anderen wird nach meiner Meinung von der Organisation gefordert, um einen Austritt aus der Sekte so schwer wie möglich zu machen."

Nicht nur der Kontakt zu Außenstehenden führte zu den ersten Rissen, auch die Ältesten der Versammlung trugen dazu bei. Da sie ein Gymnasium besuchte, wurde sie besonders intensiv beobachtet, denn "Bildung wird von den Zeugen Jehovas als Teufelswerk angesehen. Man soll möglichst nicht mehr als die Pflichtschuljahre absolvieren und ein Handwerk erlernen. Dies wird bei Frauen noch strenger beurteilt, da sich ihr Aufgabenbereich auf häusliche Pflichten beschränken sollte."

Immer wieder forderten Älteste von Sabine Timm: "Verlaß das Gymnasium" Noch größer wurde der Druck, nachdem sie einen Kurs in Philosophie belegt hatte. Eine Zeugin informierte die Ältesten, ein Komitee entschied: "Philosophie ist eine weltliche Weisheit, die vorn Teufel benutzt wird, um Menschen von Gott wegzuführen." Obwohl Komitees bei den Zeugen Jehovas die Funktion eines Gerichtes erfüllen, dessen Urteil schwer wiegt, besuchte Sabine Timm weiterhin den Philosophie-Kurs. Nun verlangten die Ältesten von ihr einen wöchentlichen Bericht über den Unterrichtsstoff. Wieder lehnte Sabine Timm ab: "Anschließend ließ man mich in Ruhe, die Ältesten waren wohl der Ansicht, daß meine Beziehungen zur Welt schon zu stark waren.

Der Kritik folgten Demütigungen. Vor versammelter Gemeinde wurde sie wegen ihres "stolzen Ganges" angegriffen. Sabine Timm: "Das ließ ich über mich ergehen, weil ich nicht wagte, die Aufgaben und Rechte der Ältesten anzuzweifeln."

Vor drei Jahren wurde aus den Rissen ein Graben. Nach einer Operation an der Nebenniere mußte ihre Mutter das zweite Mal unter das Messer. Ein Nierentumor sollte entfernt werden. Die Ärzte waren der Meinung, daß nach der Operation eine Bluttransfusion notwendig sei. Die Familie wollte gemeinsam über das Blut-Verbot der Wachtturmgesellschaft beraten. Sabine Timm: "Obwohl meine Mutter während ihrer langjährigen Krankheit kaum einmal Besuch von Versammlungsmitgliedern bekommen hatte, drängte sich nun ein Ältester in den Familienrat." Und machte seinen Einfluß geltend: Er zerstreute die Zweifel von Sabine Timms Mutter am Blut-Verbot. Sie willigte schließlich in eine Operation ohne Bluttransfusion ein.

Der Eingriff gelang, doch dann brach ihr Kreislauf zusammen: Sechs bis sieben Stunden nach der Operation starb die Mutter von Sabine Timm an den Folgen des Blutverlustes.

Dennoch waren die Ältesten um Worte nicht verlegen, Sabine Timm und ihre Geschwister bekamen zu hören: "Eurer Mutter ist viel Leid erspart geblieben. Jetzt ist sie im Paradies." Aber es kam noch schlimmer. Bei der Begräbnisfeier wurde die Tote als Märtyrerin gefeiert, die bis zuletzt treu gewesen war. Sabine Timm: "Wir hatten die Ältesten um Verschwiegenheit gebeten."

Nach der Beerdigung besuchte Sabine Timm nur noch selten die Versammlungen, sie suchte Ablenkung von der Trauer in Diskotheken und Kneipen. Halt fand sie bei einem Mann, der nicht zu den Zeugen Jehovas gehörte.

Und was geschah nun? Sabine Timm: "Die Zeugen Jehovas gingen, nachdem meine Mutter für ihre Doktrin gestorben war, in ihrem unmenschlichen Verhalten noch einen Schritt weiter. Sie forderten immer wieder von mir, daß ich mich von meinem Freund trenne. Sie beteten mit mir, daß ich von der Versuchung Satans loskommen möge und jagten mir mit schrecklichen Prophezeiungen für meine Zukunft Angst ein. Einmal bezeichneten sie meinen Freund in seinem Beisein als Werkzeug des Teufels."

Der Graben wurde noch breiter. Noch aber sprang Sabine Timm hin und her, Schreckensbilder verfolgten sie, wo sie auch war: "Für mich begann ein langer Weg der Zweifel, Angst und des Gewissenskonfliktes, den ich bis heute noch nicht zu Ende gegangen bin."

Eines Tages stellte Sabine Timm die Versammlungsbesuche ein. Die Ältesten reagierten mit Besuchen, Briefen und Telefonanrufen. Jemand steckte einen Zettel in ihren Briefkasten. Auf diesem Zettel stand: "Denk an Deine Mutter!!!" Sabine Timm: "Eine Zeitlang traute ich mich nicht mehr, die Tür zu öffnen." öffnete sie die Tür, mußte sie damit rechnen, daß ein Ältester vor ihr stand und sagte: "Deine Mutter ist sehr enttäuscht von dir."

Heute kann sie kaum noch sagen, was sie in jenen Tagen aufrecht erhalten hat: "Vielleicht hat mir mein unerschütterlicher Glaube an das Gute, an die Liebe und an einen gerechten Gott geholfen." Den Zeugen Jehovas wirft sie Brutalität im Umgang mit Mitgliedern und Aussteigern vor, "obwohl sie auf Außenstehende friedfertig und naiv wirken. Niemand sollte die Gefahr unterschätzend die sie für Menschen bedeuten können."

34) Fritz Poppenberg's Blutvideo

Im Abspann desselben, in der Danksagung an diejenigen die die Herstellung dieses Videos unterstützt haben, findet sich unter anderem auch der Name des WTG-Rechtsanwaltes .

Seine Rolle wird noch deutlicher durch die Wiedergabe einer bestimmten Filmsequenz. Da hatte der Fernsehsender MDR (Mitteldeutscher Rundfunk) in Verantwortung der Kirchenfunkredaktion (Serie "Gott und die Welt") auch einen Kurzbeitrag im Jahre 1994 gesendet, in dem von dem Fall eines kleinen Jungen berichtet wurde, dem ärztlicherseits attestiert wurde, dass eine Herzoperation für ihn unabdingbar ist. Seine Mutter: Eine Zeugin Jehovas. Wie man unschwer erraten kann, untersagte selbige den Ärzten die Verwendung von Blut bei der Operation. Der MDR hatte nun berichtet, dass jener Mutter im Vorfeld das medizinische Sorgerecht über ihr Kind, zeitweilig, gerichtlich entzogen wurde. Weiter besagte jener Filmbericht, dass die Operation dann erfolgreich durchgeführt werden konnte.

Poppenberg seinerseits (offensichtlich durch "gespickt") interviewte den ausführenden Arzt. Dabei ergab sich der Sachverhalt, dass jene Operation tatsächlich ohne Bluttransfusion vonstatten ging. Mehr noch, dass auch jener Arzt gewisse medizinisch begründete Bedenken gegen die Verwendung von Fremdblut hat und auch seinerseits daran interessiert war, ohne Fremdbluteinsatz auszukommen.

An diesem Punkt setzte offenbar die Aktivität von ein. Er zwang den Mitteldeutschen Rundfunk über einen entsprechenden Gerichtsbeschluss dazu, dass fragliche Filmsequenz in der inkriminierten Form nicht wiederholt werden darf. Im Übertretungsfall wird eine Strafandrohung von 500 000 DM akut.

Das ist die Story, die Poppenberg dem Zuschauer zu "rechten" Einstimmung offeriert. Er vermerkt auch solche Details wie; dass in der Stadt Berlin täglich 600 Blutkonserven verbraucht; durch Berliner Blutspender aber nur 300 Blutkonserven pro Tag an Spenden zusammenkommen. Er lässt eine Reihe von medizinischen Fachkapazitäten zu Wort kommen, die allesamt gewisse (wenn auch nicht totale) Vorbehalte gegen Bluttransfusionen haben. Tenor dieser Aussagen ist, dass Bluttransfusionen sehr wohl in einigen Fällen entbehrlich sind, wo sie bislang als "unentbehrlich" angesehen wurden.

Ein Arzt wird auch mit seiner Aussage zitiert, dass die Zeugen Jehovas sich als ideales Experimentierfeld erweisen, zur Forcierung weiterer diesbezüglicher Studien in dieser Richtung. Die Ärzte haben in ihren Fällen die Gewissheit auch in solchen bisher als problematisch angesehenen Grenzfällen (Bluttranfusion ja oder nein) sich für die Verneinung entscheiden zu können. Ohne befürchten zu müssen im Negativfall etwa wegen unterlassener medizinisch gebotener Hilfeleistung, nachträglich gerichtlich belangt zu werden.

Wahrhaftig willige "Versuchskaninchen" stehen ihnen damit zur Verfügung.

Indes zu der Aussage: Bluttransfusion unter allen Umständen: Nein, ohne wenn und aber, mag auch Poppenberg sich nicht durchzuringen. Er meint auch einen diesbezüglichen Ausweg gefunden zu haben, den er in seinem Video durchaus betont herausstellt. Auch an Fallbeispielen. Und zwar die Eigenblutspende. Er berichtet von Fällen, wo den Patienten schon einige Wochen vor ihrer beabsichtigten Operation, das eigene Blut entnommen und speziell für die beabsichtigte Operation gezielt aufbewahrt wird. Dann haben die Ärzte die Chance, im Bedarfsfall, dem Patienten das eigene Blut während der Operation wieder zu transfundieren. Dies sieht auch er unter dem Gesichtspunkt als sinnvoll an, dass damit eine ganze Reihe von Gefahren, die mit einer Fremdblutübertragung verbunden sein können, aus dem Wege gegangen werden kann.

Dies ist der eigentliche "Trumpf", den Poppenberg glaubt im Verfolg seines Videos ausspielen zu können.

Im Umschlagtext zu seinem Video, nennt er sie ausdrücklich, die Zeugen Jehovas. Es ist auch offenkundig, dass er mit der Vermaktung dieses Themas in Videoform auch speziell auf sie abzielt. Dennoch muss man Poppenberg einen gewichtigen Vorwurf machen. Er baut Potemkinsche Dörfer, zaubert eine Fassade herbei, die keineswegs mit der tristen Wirklichkeit übereinstimmt.

Alle seine Fallbeispiele setzen Zeit voraus. Notfälle, wo es um Stunden oder gar Minuten gehen kann, kommen in seiner Betrachtung nicht vor.

Noch eins. Die Mediziner werden von Poppenberg ausführlich interviewt. Aber nicht ein einziges relevantes Interview mit Zeugen Jehovas selbst ist nachweisbar. Die Filmsequenz, dass auf einer Wissenschaftlertagung auch englischsprechende Vertreter von Krankenhausverbindungskomitees der Zeugen Jehovas vertreten sind, beseitigt diesen grundsätzlichen Makel nicht.

Und noch etwas. Poppenberg, wohl kaum als "Bibelkundiger" anzusprechen, zitiert auch entsprechende von den Zeugen Jehovas ihm mitgeteilte Bibelstellen. Was er hingegen nicht zitiert, ist die Literatur der Wachtturmgesellschaft. Sozusagen deren "Ausführungsbestimmungen".

Da veröffentlichte der "Wachtturm" beispielsweise in seiner Ausgabe vom 1. 10. 1978 eine sogenannte "Leserfrage", die genau diesem Aspekt der Eigenblutübertragung gewidmet war.

In der diesbezüglichen WTG-Antwort konnte man lesen:

"Fragen von Lesern

ó Ein Arzt erklärte, daß sich ein Patient vor einer Operation etwas Blut entnehmen und es aufbewahren lassen könne für den Fall, daß während der Operation eine Transfusion erforderlich sei. Welche Haltung sollte ein Christ zu einer solchen Verwendung seines eigenen Blutes einnehmen?

Vom ärztlichen Standpunkt aus mag dieses Vorgehen sehr praktisch erscheinen. Bei einer Übertragung von Fremdblut ergeben sich große Gefahren. Man geht anscheinend geringere Risiken ein, wenn einer Person Eigenblut transfundiert wird. Deshalb besteht unter den Ärzten ein Trend zur sogenannten „autologen Transfusion". Das heißt, daß dem Patienten Eigenblut entnommen wird, das man in einer „Blutbank" für eine eventuell erforderliche Transfusion aufbewahrt. Wenn der Spender das Blut nicht benötigt, kann es für andere Patienten verwendet werden.

Wie ... (in) dieser Zeitschrift gezeigt wird, steht die Übertragung von Blut im Widerspruch zur Bibel. ...

Wenn einem Christen daher von einem Arzt der Vorschlag gemacht wird, sich Blut entnehmen und es in einer Blutbank für spätere Transfusionszwecke aufbewahren zu lassen, verfügt der Christ über eine biblische Anleitung dafür, wie er richtigerweise handeln sollte. Er kann darauf hinweisen, daß den Israeliten gesagt worden war, sie sollten ausgeflossenes Blut „auf die Erde ausgießen wie Wasser", wodurch gezeigt wurde, daß das Blut Gott gehörte und nicht dazu dienen sollte das Leben eines Geschöpfes zu erhalten (5. Mose 12:24). Er kann auch auf das treffende Gebot hinweisen, daß sich Christen 'des Blutes enthalten' sollten. Wie könnte er angesichts dieses Gebotes zulassen, daß sein Blut in einer Blutbank aufbewahrt würde, damit es ihm selbst oder einer anderen Person später verabreicht werden könnte?"

Auch im "Jahrbuch 2005 der Zeugen Jehovas" (S. 16) wird der Fall eines Zeugen Jehovas in den USA geschildert, der die Verwendung von Eigenblut als Transfusion, ausdrücklich verweigerte. Weil der behandelnde Arzt das nicht beachtete, wurde er gar noch zum "Dank", gerichtlich verklagt.

Vielleicht sollte man abschließend (nicht als Hauptargument - aber doch der Erwähnung wert), auch noch zitieren, was in einem Artikel  vom 2. 8. 1995 zu lesen war. Jener Artikel  ging auch speziell auf das Thema Eigenblutspende ein.

Nun mag man diesem Artikel entgegen halten. Auch andernorts gibt es eine "Zweiklassenmedizin" getreu dem bitteren Spruch. "Weil du arm bist - musst du früher sterben". Man mag argumentieren. Man könne sich ja auch privat versichern, bzw. unter entsprechenden Zuzahlungen behandeln lassen, und damit sei der Aspekt dieses Artikels "erledigt". Ist er es wirklich, in einer Zeit wo eine Schauermeldung nach der anderen, auch finanzielle Aspekte des Gesundheitswesens betreffend, die Öffentlichkeit erreicht?

Wie immer man diese Frage beantwortet. Eines bleibt meines Erachtens doch bestehen. Das Thema Eigenblutspende als die "Ultima ratio" hinzustellen, beachtet nicht ausreichend die triste Alltagswirklichkeit. Es mag nicht in Abrede gestellt werden, dass die sogenannten Krankenhaus-Verbindungskomitees der Zeugen Jehovas, aus der medizinischen Fachliteratur alles das herausfiltern, was ihnen für ihre Zielstellung nützlich erscheint. Trotz dieser nicht bestrittenen Leistungen bleibt ein Restrisiko. Und dieses Risiko darf man getrost so benennen.

Die fragliche Blatt schrieb:

"Allerdings ist die Spende von Eigenblut nur vertretbar, wenn das körperliche Befinden des Patienten einen Aderlaß erlaubt. Personen die an Blutarmut oder Kreislaufschwäche leiden, sind hierfür wenig geeignet. Auch sollte der Kranke bei der Entnahme frei von Infektionen sein, da sich die Keime in der Blutkonserve vermehren und anschließend einen lebensbedrohlichen Schock auslösen könnten.... Ein entscheidender Nachteil der Behandlung mit Eigenblut ist der hohe personelle, organisatorische und finanzielle Aufwand. … Den Berechnungen des amerikanischen Internisten zufolge kostet ein Beutel mit Eigenblut - abhängig von der Art der Operation - mit rund 70 bis 4500 Dollar mehr als die gleiche Menge fremden Blut. Dabei ist die Eigenspende vor allem deshalb so teuer, weil sie nur einmal gespendet wird und zudem die weitere Verwendung überschüssiger Konserven nicht möglich ist."

"Blut auf Leben und Tod", ist aus meiner Sicht ein  "Gefälligkeitsvideo" von denen es ja bei Herrn Poppenberg nicht mangelt. Im Prinzip offeriert er lediglich darin das diesbezügliche dogmatische Selbstverständnis der Zeugen Jehovas. Letztere meinten früher, dass ihr vorgebliches "Gottesgebot" und nicht wissenschaftliche Kritik an Bluttransfusionen, das Entscheidende sei.

Inzwischen ist da eine Akzentverschiebung eingetreten. Poppenberg und B. (beide keine Unbekannten Gefälligkeitschreiber für die Zeugen Jehovas) stellen nun insbesondere wissenschaftliche Kritik an Bluttransfusionen vordergründig heraus um so die Zeugen Jehovas als die "bahnbrechenden Pioniere" für eine "bessere Medizin" zu verkaufen. In bekannter apologetischer Tendenz gingen einzelne Zeugen Jehovas gar so weit, in einem Diskussionsforum  gar die Existenz von Todesfällen aus Gründen der Bluttransfusionsverweigerung durch Jehovas Zeugen zu bestreiten. Ein dortiger Diskussionsteilnehmer (Andreas Zerbst - kein Zeuge Jehovas) fasste mal die diesbezüglichen Zeugenargumente gekonnt zusammen:

>>Wir koennen also festhalten, dass Bluttransfusionen, egal zu welchem >>medizinischen Zweck durchgefuehrt, stets mehr schaden als nutzen. Und >>dies war in der Vergangenheit so und wird auch in der Zukunft so sein, >>d.h Bluttransfusionen sind eher Gift als dass sie Plazebo sind, von >>lebensrettender Wirkung ganz zu schweigen. Insbesondere koennen wir >>davon ausgehen, dass Bluttransfusion niemals notwendig ist oder war, >>um ein Menschenleben zu retten. Es gibt nicht einen einzigen Fall, >>in dem ein Mensch deswegen gestorben ist, weil er keine Bluttransfusion >>bekommen hat, einfach, weil es keine Indikation fuer Bluttransfusion >>gibt. Offensichtlich ist Bluttransfusion lebensgefaehrlicher >>medizinischer Humbug, an dem sich Aerzte, Krankenhaeuser und >>medizinische Firmen gesundstossen wollen, um uns vom Leben und von >>Gott zu trennen.

>>Habe ich das jetzt richtig zusammengefasst? > >Ja so in etwa :-) !!! >Grüße Michael

Da Andreas Zerbst so präzise herausgearbeitet hat, wie Jehovas Zeugen als "verkannte Genies" die Medizin revolutionieren, indem sie Ärzte die in bestimmten Situationen noch Bluttransfusionen als notwendig erachten - als "Quacksalber" demaskieren, sei noch eine Errungenschaft der Zeugen Jehovas in Erinnerung gebracht.

Gibt es heute eigentlich noch Kochtöpfe aus reinem Aluminium im Angebot? Ich vermag das nicht auf Anhieb zu beantworten. Aber es scheint mir doch so zu sein, dass emaillierte Töpfe oder Edelstahltöpfe wohl vorherrschend sind. Jedenfalls ist wohl heutzutage reines Aluminiumgeschirr nicht mehr das diesbezügliche Hauptangebot.

Auch dabei haben die oben genannten "verkannten Genies" ihren Anteil, indem sie schon in den dreißiger Jahren vehement die Menschheit darüber informierten, dass Aluminiumgeschirr zu Vergiftungen führe. "Schade nur", dass die Zeugen Jehovas in diesem Punkt dem Druck der ungläubigen Menschheit stattgegeben haben, und ihre diesbezügliche "revolutionäre" Erkenntnis wieder klammheimlich dem vergessen überantwortet haben.

Ach ja, da gibt es ja noch eine Geißel der Menschheit. Die Krebskrankheit. Auch du wussten unsere verkannten Genies revolutionären Rat. Fort mit Chemotherapie und ähnlichem, was da die ungläubige Ärzteschaft anwendet. Es gibt da ein weit besseres Mittel. "Weintrauben bis zur Vergasung essen", dann wird alles wieder gut.

Auch hier im Sinne von Andreas Zerbst mein Kommentar. Schade, dass die "verkannten Genies" mit dem direkten Draht zu Jehova, auch diese revolutionäre Erkenntnis wieder dem vergessen anheimfallen gelassen haben!

Schade auch, dass Herr Poppenberg nicht auch darüber referiert hat!

Summa Summarum. Der Geschäftemacher Poppenberg hat wieder einmal, bezogen auf Jehovas Zeugen, einen untauglichen Beitrag abgeliefert.

35) Verblutet

Einer Meldung des Österreichischen Fernsehens (ORF) in der Sendung "Zeit im Bild2" vom 29. 3. 2006 zufolge gab es einen Todesfall, der einen 19jährigen betraf

Im einzelnen besagte die Meldung:

Ärzte mussten 19-Jährigen verbluten lassen ...

http://wien.orf.a/stories/99326/

35a) Eine Meldung aus Österreich (2006)

Parsimony.22904

(In vorstehendem Link auch eine Verlinkung bezüglich

Juristischer Komponenten des Falles aus dem Jahre 2006 (Österreich))

36) 22-jährige Mutter stirbt für die Sekte

Weil sie aus religiösen Gründen ein Bluttransfusion verweigerte, ist die 22-jährige frischgebackene Mutter von Zwillingen im Royal Hospital in Shrewsbury gestorben.

Emma Gough, deren Leben mit einer einfachen Bluttransfusion hätte gerettet werden können, hatte laut der englischen Boulevardzeitung «The Sun» vor der Geburt ihrer beiden Zwillinge im Formular angekreuzt, dass man ihr kein Blut spenden solle.

Die Ärzte flehten den 24-jährigen Ehemann Anthony und andere Mitglieder ihrer Familie an, sie zu überstimmen, als die Komplikationen einsetzten und Emma den Ärzten zu entgleiten begann.

Aber die Familie liess sich nicht umstimmen, denn die Zeugen Jehovas dürfen ihrem Glauben gemäss keine Bluttransfusionen beanspruchen. Für die Sekte starb Emma am 25. Oktober und hinterlässt ihrem Mann ein gesundes Mädchen und einen gesunden Jungen

http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/18702483

37) Entstehende Nebenkosten für Blutlose Operationen (Hubschraubertransport) werden nicht von den Krankenkassen getragen

Krankentransport aus religiösen Gründen wird nicht erstattet

Bei der Kostenerstattung für Krankentransporte kommt es allein auf medizinische Erwägungen und nicht auf Glaubensfragen an. In einem am Freitag verkündeten Urteil des Bundessozialgerichts BSG: in Kassel lehnten die obersten Sozialrichter die Erstattung von 4950 Euro für einen Hubschrauberflug ab, der notwendig wurde, weil ein Zeuge Jehovas sich nur ohne Bluttransfusionen in einem anderen Krankenhaus operieren lassen wollte. (Az: B 1 KR 11/07 R)

Der Mann wurde im Frühjahr 2002 mit Brustschmerzen in eine Klinik in Augsburg eingeliefert. Dort stellten die Ärzte eine Verletzung der Hauptschlagader fest, die dringend operiert werden musste. Die 170.000 Zeugen Jehovas in Deutschland lehnen bei Operationen Bluttransfusionen ab, weil die Bibel vorschreibe, der Mensch müsse sich "des Blutes enthalten". Mangels ausreichend geschulten Personals lehnte das Augsburger Krankenhaus dies ab. Das Klinikum Fulda sah dagegen in einer solchen Operation kein Problem. Wegen der gebotenen Eile wurde der Mann am Tag nach der Einlieferung per Hubschrauber dorthin verlegt.

Die Operation in Fulda verlief erfolgreich und wurde von der Krankenkasse bezahlt. Auf den Kosten für den Flug blieb der Zeuge Jehovas jedoch sitzen. Mit seiner Klage hatte er nun auch vor dem BSG keinen Erfolg. Wer das Krankenhaus wechseln wolle, obwohl er die medizinisch notwendige Behandlung auch vor Ort erhalten könne, müsse für die Kosten der Verlegung selbst aufkommen, urteilten die Kasseler Richter. Daran ändere auch die Religionsfreiheit nichts
http://www.123recht.net/Krankentransport-aus-religioumlsen-Gruumlnden-wird-nicht-erstattet__a26189.html

37a) Keine Entschädigungszahlungen

Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (Österreichs) aus dem Jahre 2011 besagt:

Wer eine objektiv schlechte Entscheidung trifft – also die Bluttransfusion verweigert – müsse vielmehr selbst die daraus folgenden Nachteile tragen. Denn die Gewissensfreiheit eines Einzelnen dürfe nicht dazu führen, dass jemand anderer einen Schaden bezahlen muss. Sonst wäre nämlich ein anderes Grundrecht, das Recht auf Eigentum, betroffen. Überdies würde es eine Privilegierung der Zeugen Jehovas bedeuten, wenn nur sie Bluttransfusionen verweigern dürften, ohne die rechtlichen Folgen selbst tragen zu müssen. „Diese Sichtweise stünde im Verdacht, gegen den Gleichheitsgrundsatz zu verstoßen, wonach auch Vorrechte des Bekenntnisses ausgeschlossen sind", formulierten die Höchstrichter

Daraus abgeleitet: Keine eingeklagten Entschädigungszahlungen, in einem Todesfall, wo die Verweigerung der Annahme einer Bluttransfusion mit hineinspielt.

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/687080/Bluttransfusion-verweigert_Unfallopfer-an-Tod-selbst-schuld

38) 29-jährige nimmt kein Blut - tot

Bericht der "Wetzlarer Neue Zeitung",  vom 16. 8. 2008.

38a) Ermittlungen nach Tod einer Zeugin Jehovas

Ergänzend dazu noch:

http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Kreis/Staedte-und-Gemeinden/Lich/Ermittlungen-nach-Tod-einer-Zeugin-Jehovas-_arid,58322_regid,1_puid,1_pageid,48.html

Darin auch der Satz:

Vor dem Zimmer sollen zwölf Mitglieder der Zeugen Jehovas Wache gehalten haben.
[Hervorhebung nicht im Original]

---------------------------------------------------------------------
Meine Meinung zu dem in dem Pressebericht auch enthaltenen Passus

„Eltern verstoßen ihre Kinder, Männer ihre Ehefrauen."

Ich würde das so nicht formulieren in dieser Ausschließlichkeit.
Die „kann-Option" dazu ist ohne Frage real. Noch dazu, wenn wie im Bericht zu lesen 12 Zeugen Wache schieben.

Das ist meines Erachtens der eigentliche Skandal dem ich dem Krankenhaus anlasten würde.
Es ist meines Erachtens der Prüfung wert.
Müssen Krankenhäuser solch massives „Wacheschieben" dulden, dass ja zudem dem Tatbestand einer massiven Nötigung des Opfers gleichkommt???

Ich vermag die Frage nicht zu beantworten.
Meine aber sie müsste einmal grundsätzlich geklärt werden.


Zweite Anmerkung:
Zitat:
„Auch aufgrund zahlreicher Todesfälle innerhalb der Glaubensgemeinschaft hat sich die »Vereinigung der Zeugen Jehovas für eine Reform in der Blutfrage« formiert."
Auch diese Formulierung halte ich nicht für glücklich.
Eine seit Jahren nicht mehr aktualisierte Webseite (ich beziehe mich auf ihr Deutschsprachiges Pedant) dient offenbar oberflächlichen Journalisten als Grundlage dieser Aussage.

Jene Journalisten sollten sich mal, bevor sie denn ihre „flotten Sätze" vom Stapel lassen, auch mit dem Umstand beschäftigen, dass jene Deutschsprachige Webseite, kein Ordnungsgemäßes Impressum aufweist. Sie kolportieren also lediglich einen Anonymus.

(Dieses Thema hat sich inzwischen dahingehend gelöst. Der fragliche Seite war bei Geocities gehostet. Sämtliche dortige Seiten, egal mit welcher Thematik, existieren, nach Vorankündigung, nicht mehr).

Wenn diesen Journalisten dieser Umstand bewusst wäre, würden sie wohl bei ihrer Quellenauswahl etwas sorgfältiger zu Werke gehen.

Zitat aus jener Webseite; gelesen am 4. 9. 2008:
„letzte Aktualisierung: 17. 1. 2001".
Ich für meinen Teil wüsste allerdings nicht, dass wir noch das Jahr 2001 hätten. Ich war jedenfalls der Meinung, wir schreiben jetzt das Jahr 2008.

Selbstkritisch anmerken muss ich. Auch ich hatte besagte anonyme Webseite bisher verlinkt.
Nach nochmaliger Überdenkung der Sachlage, wurde diese Verlinkung jetzt gelöscht.

Die Berichterstattung der Bild-Zeitung zum Fall (Lich 2008) unter

http://forum.mysnip.de/read.php?27094,12855,13037#msg-13037

39) "Religion Staat Gesellschaft" 2/2008

Heft 2/2008 der Zeitschrift "Religion Staat Gesellschaft" widmet sich auch dem Blutthema. Der nicht unbekannte Gerhard B..., schrieb das Editoriale Vowort dafür, und im Inhalt, findet man dann etliche Apologeten-Namen im Sinne des WTG-Blutdogmas.

Was man indes in jenem Heft nicht findet, ist das Votum eines Kritikers des WTG-Blutdogmas.

Für den haben B... und Kumpane in dieser Zeitschrift keinen Platz.

Als Autorenname dortiger Aufsätze begegnet man etwa den eines

Heinrich Dreuw, seines Zeichens dem Krankenhausinformationsdienst für Zeugen Jehovas in Selters/Ts. angehörend.

Und damit man ihn auch kontaktieren könne, wird auch auch gleich die eMail dieses Herrn Dreuws mit angegeben. Deren Endung spricht dann wohl für sich

@de.jw.org

Oder aus Österreich ein Herr Gerson Kern, der vorgestellt wird als Sprecher für den Krankenhausinformationsdienst für Zeugen Jehovas in Österreich.

Der nennt indes "blos" eine "zivile" eMail für sich.

Da bringt es der Herr Wolfgang Steuer, "weiter" denn er wird auch ausgewiesen als:

Krankenhausinformationsdienst für Zeugen Jehovas in Selters/Ts.

Ebenfalls mit einer "zünftigen" eMail mit der Endung

@de.jw.org

Dann darf in dieser "erlauchten" Gesellschaft auch nicht der WTG-Anwalt Dr. Hans-Hermann Dirksen fehlen.

"Fast" als "Aschenputtel" mutet da ja der Name eines (ehemaligen) Chefarztes eines Kinderklink in Köln an.

Oder der Beitrag eines Herrn (mit Professorentitel) aus der Schweiz, den es aber nur in Englisch zu lesen gibt.

Immerhin liest man auch "zwischen den Zeilen" findet man auch dort aufschlußreiches. Etwa wenn die Herren Steuer/Dreuw (zwar nur in einer Fußnote) erwähnen, daß Oberlandesgericht München habe in einem Urteil aus dem Jahre 1998 (OLG München I U 4705/98) auch die Formulierung verwandt das der dort verhandelte Fall, sich wohl

"unter Ausschaltung [...] [ihres] Gewissens [...] dem Glaubensimperativ der Zeugen Jehovas [zu] beugen" hatte.

Was wohl dafür zu sprechen scheint, das genanntes Gericht wohl nicht sonderlich positiv angetan war, von der Zeugen Jehovas-Praxis.

Genannte Autoren meinen in ihrem Aufsatz auch:

"In der deutschen Ausgabe ihrer Zeitschrift ‘Der Wachtturm’ vom 15. Dezember 1946 wurde unter dem Hinweis auf das bereits dem Noah gegebene Gebot dargelegt, dass es nach der Bibel nicht korrekt ist, "Blut zu sich zu nehmen, sei es durch Blutübertragung oder durch den Genuß von Speisen."

In der dazugehörigen Fußnote liest am als Quellenbeleg:

"Der Wachtturm, 15. Dezember 1946, 380. Diese Aussage erschien bereits 1944 in der englischen Ausgabe des Wachtturms vom 1. Dezember 1944, 362."

Über den englischen Watchtower möchte ich mit diesen Herren nicht streiten.

Seite mit der beanstandeten Quellenangabe in dem Aufsatz
Wie in Blutkult (per Repro-Auszug) belegt ist, war dort schon der „Wachtower" zum Thema Blut, der Ausgabe vom 1. Juli 1944 relevant. Die Ausgabe vom 1. 12 erwähnt das kein Blut essen erneut.
Gravierender indes ist ihr Lapsus den deutschen "Wachtturm" betreffend.
Es sei prinzipiell anerkannt, dass für 1946 noch eine schwierige Bestandslage den deutschen Wachtturm betreffend bestand. Jedenfalls kann ich die genannte Angabe dieser Herren nicht verifizieren, obwohl ich auch den 1946er WT-Jahrgang vorzuliegen habe.

Ich begründe mein Votum wie folgt:
Die Ausgabe vom 15. Dezember 1946, die auf dem Titelblatt als Erscheinungsort Magdeburg/Wiesbaden angibt, endet (in meinem Exemplar) mit der Seite 288 (Ergo gibt es in diesem Jahrgang, mit genanntem Erscheinungsorten, gar keine "Seite 380").

Dann gab es noch zeitgleich, die in Bern gedruckte Ausgabe des "Wachtturms". Dort gibt es in der Tat eine Seite 380, und zwar in der Ausgabe vom 15. Dezember 1946.
Allerdings, wirkt der dort enthaltene Anti-Blut-Passus, inhaltlich eher banal.
Er sei einmal zitiert:


„Nicht allein als Nachkommen Noahs, sondern auch als einem, der durch Gottes dem Volke Israel gegebenes Gesetz gebunden ist, das den ewigen Bund der Heiligkeit des lebenerhaltenden Blutes einschloß, war dem Fremdling verboten, Blut zu sich zu nehmen, sei es durch Blutübertragung oder durch den Genuß von Speisen. (1. Mose 9:4; 3. Mose 17: 10 - 14) Auch das Berühren und Essen eines Aases, das von einem Menschen nicht der Ernährung halber getötet wurde, machte es erforderlich, daß er sich dem Gesetz Gottes gemäß einer Reinigung unterzog. (3. Mose 17:15, 16; 4. Mose 19; 10 - 12) Das Gebot der Reinheit erstreckte sich auch auf die Ehen. Unreine Verbindungen zwischen Menschen oder zwischen Mensch und Tier mußten verabscheut und gemieden werden. „Ihr aber, ihr sollt meine Satzungen und meine Rechte beobachten, und ihr sollt nichts tun von allem diesen Greueln, der Eingeborene und der Fremdling, der in eurer Mitte weilt." - 3 Mose 18: 6 - 26.

Summa Summarum: Der Begriff „Blutübertragung" ist in vorstehendem zitierten Text, eher beiläufig mit eingebaut. Und der Kontext nahm auf Alt-Israelitische Verhältnisse Bezug. (Und unter jenen Alt-Israelitischen Rahmenbedingungen, gab es so etwas wie Blutübertragungen überhaupt noch nicht). Dann ist von Speisevorschriften die Rede, etwa kein Aas zu verwenden usw. Speisevorschriften und medizinische Belange, dürften doch wohl unterschiedliche Ebenen darstellen.
Gleichwohl soll dieser dürre Text (bezogen auf den Deutschsprachigen „Wachtturm"), das Startsignal in Sachen Blutverweigerungs-Aussagen sein, denn davor gab es solcherlei Aussagen, die auch den Begriff „Blutübertragung" verwandten, im gesamten WTG-Schrifttum überhaupt nicht!

Was wollen die Ausführungen in genanntem Zeitschriftenheft, letztendlich "rüberbringen". Meiner Meinung auch das, Kritiker der WTG-Blutdoktrin in "den Staub zu drücken."
Natürlich ist jede medizinische Behandlungsform mit Risiken behaftet. Auch und nicht zuletzt auf diesem Felde. So gesehen, ist schon das morgendliche Aufstehen aus dem Bett, ein Risiko. Es kann ja als dessen Folge, "soviel geschehen ..."

Das "in den Staub drücken", das überhöhen der WTG-Blutdoktrin zum "Nun plus ultra" bringt vielleicht der in diesem Heft mit vertretene WTG-Anwalt Dirksen zum Ausdruck, wenn er denn vollmundig meint auch postulieren zu sollen.
Zitat:
"Bis vor Kurzem enthielt die Patientenverfügung der Zeugen Jehovas noch eine "Haftungsbefreiung", mit der der Patient Krankenhäuser und Ärzte von der Haftung für Schäden aufgrund der Ablehnung von Bluttransfusionen bei ansonsten kunstgerechter Versorgung befreien wollte. Tatsächlich konnte aber gar keine Haftung des Arztes wegen einer unterlassenen Transfusion entstehen, da sich bei Schäden nicht ein Behandlungsrisiko des Arztes, sondern ein Krankheitsrisiko des Patienten verwirklichte. Darüber hinaus verdeckte dieser Passus die dennoch gegebene Haftung wegen eines eventuell vorausgegangenen Aufklärungsfehlers oder eines Behandlungsfehlers, der den Patienten überhaupt erst in die Lage gebracht hat, dass Bluttransfusionen erforderlich erscheinen. ..."

40) Andreas Kübler

Auf 19 Seiten versucht Andreas Kübler in seiner Hausarbeit vom Mai 2009 an der Fachhochschule Ludwigshafen am Rhein der Frage nachzugehen:

"Totschlag oder Religionsfreiheit?

Dürfen Eltern die Bluttransfusion bei ihrem Kind verweigern, weil sie  Zeugen Jehovas sind?"

Wer nun erwarten sollte - das ist kein Vorwurf, nur eine Feststellung - dass es etwa Herrn Kübler gelungen wäre, dazu den "Stein der Weisen" zu präsentieren, der sieht sich sicherlich einem enttäuschendem Ergebnis gegenüber.

Auch er vermag letztendlich nur den "Ist-Zustand" zu beschreiben.

Charakteristisch dafür etwa auch seine Sätze:

"Solche Vorkommnisse stellen für das gesamte Behandlungsteam eine enorme Belastung dar."

Oder auch:

"Dass ein erwachsener Mensch unabhängig von seiner Religion jederzeit die Wahl hat, Maßnahmen, also auch eine Bluttransfusion, abzulehnen, steht hier nicht zur Diskussion."

Was denn mündige Erwachsene anbelangt, verweist er etwa auf Folgewirkungen der Art, wie sie sich aus einem Todesfall ergaben. Das Opfer war in einem Verkehrsunfall verwickelt. Nachfolgend wurde die Annahme einer Bluttransfusion verweigert. Der Todesfall trat ein. Die Ehefrau wollte gerichtlich eine Hinterbliebenenrente erstreiten, wurde aber - in letzter Instanz - mit ihrem Anliegen abgewiesen.

Also im Sinne der Justiz liegt kein Straftatbestand im engeren Sinne vor.

Gleichwohl kann diese Form der Nutzung von Religionsfreiheit, sehr wohl wirtschaftliche Konsequenzen beachtlicher Art nach sich ziehen.

Sein eigenes Mißbehagen bei dem Thema bringt dann der Verfasser wohl auch mit den Sätzen zum Ausdruck:

"Alles in allem erinnert die Struktur (der Zeugen Jehovas) mehr an ein totalitäres Regime, das auf Überwachung, Abgrenzung und Kontrollmechanismen angewiesen ist, um sein Bestehen zu sichern. Ob man bei einer solchen Struktur überhaupt von einer Religion sprechen kann, ist ebenfalls eine sich aufdrängende Frage, die jedoch in dieser Arbeit nicht geklärt werden kann."

Und weiter:

"Aber die Organisationsstruktur der „Zeugen Jehovas" lässt (dem einzelnen) nur in sehr geringem Maße Freiraum für Persönlichkeitsentwicklung und – da andernfalls das Fortbestehen gefährdet wäre und die sie selbst unangenehme Fragen stellen könnten.

Genau das allerdings ist nicht erwünscht ..."

Er differenziert dann auch noch zwischen "juristisch" und "moralisch", wenn er denn etwa verlautbart.
"Juristisch gesehen stellt sich die Frage nach der Religionsfreiheit sicher nicht, da in allen vorhandenen Fällen die Religionsfreiheit den menschlichen Entscheidungswillen zu rechtfertigen scheint. Moralisch sieht es hingegen ganz anders aus."

Da auch er die juristische Sachlage nicht abzuändern vermag, hat er also das Thema der Erwachsenen bei dieser Problematik, wie vorstehend beschrieben, grundsätzlich ausgeklammert.

Was nun die Kinder anbelangt, die ja wohl im besonderen sein Thema sind, rekapituliert er:

"in einem solchen Fall (besteht) die Möglichkeit, die Interessen des Kindes zu wahren, auch wenn dessen Eltern „ Zeugen Jehovas" sind und die Zustimmung zur Transfusion verweigern. ... Das Oberlandesgericht Celle verwies darauf, dass bei entsprechender Eile und Dringlichkeit auf die Anhörung der Eltern verzichtet werden kann und die Entscheidung des Vormundschaftsgerichtes ohne Gewährung rechtlichen Gehörs getroffen werden darf."

41) Exkurs: Auswirkungen der Blutdoktrin in Richtung Ernährungsfragen

Hier an dem Beispiel - Essen


Diese Wachtturm Sekte stellt Speisevorschriften auf und degradiert Essen im Allgemeinen zu einem von Gott ablenkenden Übel.

Ich zitiere nachfolgend Wachtturm Literatur in der darauf hingewiesen wird das Gott angeblich gewisse Nahrungsmittel verabscheut.
Wenn man diese zu sich nimmt wird man Gott untreu.
Interessanter weist treten aber „Gottes Speisevorschriften“ zeitlich- und regional begrenzt auf.

Zeugen Jehovas auf der ganzen Welt würden die unterschiedlichsten Dinge aufzählen die angeblich mal verboten waren.
Der Verzehr von Gummibärchen, Schokolade, Leberwurst, Kochwurst, Lakritze, Hähnchen auf Volksfesten und ungezählte andere Lebensmittel stellten eine Zeit lang den untrüglichen Beweis der Laxheit gegenüber Gott dar.
Ein wahrer Christ aß so etwas nicht:
Erwachet 22. 7. 1973

Seite 28 Ist es richtig, Blut zu essen?

„In einigen Ländern ist es schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, Wurst zu bekommen, die frei von Blut ist. Viele Geschäfte mengen Blut in Fleisch und andere Lebensmittel.“

„Oft werden Hühner geschlachtet, indem ihnen der Hals so umgedreht wird, daß die Halsader platzt. Das bewirkt, daß der Hals des Huhnes mit Blut anschwillt, aber es blutet nicht richtig aus.“

„Viele Jäger versäumen es, Tiere richtig ausbluten zu lassen. Einige Jäger behaupten, daß sich, wenn ein Reh geschossen wird, das Blut im Thorax sammelt, und unternehmen nicht sogleich Schritte, um das Tier ausbluten zu lassen.“

Ein Zeuge Jehovas isst kein Wildfleisch.
 

„Stellst du persönlich vernünftige Nachforschungen an, damit du Gottes Gesetz über das Blut nicht verletzt? Vergewisserst du dich, daß das Fleisch, das du ißt, von Tieren stammt, die richtig ausgeblutet sind? Für jemand, der sich bemüht, ein treuer Diener Jehovas Gottes zu sein, ist das Gebot, sich des Blutes zu enthalten, nicht von geringer Bedeutung. Wenn wir also Gottes Gunst haben möchten, müssen wir uns als Menschen erweisen, die die Heiligkeit des Lebens und des Blutes hochhalten.“

Erwachet 8. 9. 1975

Seite 29 Wir beobachten die Welt Schweineblut en gros


„…die Verwendung von Schweineblut …von weißlich-gelbem Plasmapulver …das vor allem bei der Wurstproduktion Verwendung …Dieses Plasmapulver vermittelt der Wurst ein appetitliches Aussehen und darüber hinaus einen hohen Nährwert. Dunkelrotes Hämoglobinpulver …eierkuchen Verwendung …“

Wachtturm 1. 10. 1978

Seite 31 Fragen von Lesern
Inwieweit sollte sich ein Christ vergewissern, ob Nahrungsmittel Blutbestandteile enthalten?

„… das fleischverarbeitenden Firmen gestattet, bis zu 2 Prozent (oder in einigen Fällen 10 Prozent) Trockenblutplasma zu verwenden. Das betrifft z. B. „Brühwürste und brühwurstartige Erzeugnisse einschließlich Pasteten und Rouladen nach Art der Brühwurst . . ., Fleischklopse, Füllungen aus zerkleinertem Fleisch, Frikassee, Ragoût fin, Schmalzfleisch“. Was sollte ein gewissenhafter Christ in solchen Fällen tun?“

Erwachet 8. 5. 1982

Seite 29-30 Wir beobachten die Welt ***
„Feine“ Wurstwaren?

„…Dies betrifft Brühwurst (dazu gehören u. a. Fleischwurst, Bockwürstchen, Dampfwurst, Siedewurst, Jagdwurst, Bierschinken, Herzwurst, Milzwurst, Leoner, Bierwurst, Leberkäse, Hackbraten, Weißwurst, alle gebrühten Rostbratwurstsorten, Krakauer, Brühwurst, einfach [Knacker]), Leberwurstwaren (auch Cremes, Parfaits, Pasten), Wild- und Geflügelpasteten und tafelfertig zubereitete Fleischerzeugnisse (z. B. „Gulasch, Fleischrouladen, Fleischklopse, Füllungen aus zerkleinertem Fleisch, Frikassee, Ragout fin, Schmalzfleisch, ausgenommen Kochschinken, Fleisch im eigenen Saft, Corned Beef, Corned Beef mit Gelee“). Obgleich der Gesetzgeber hier Kochschinken ausdrücklich ausnimmt, ist die Verwendung von Trockenblutplasma bei Kochschinken, Kasseler, Kaiserfleisch und ähnlichen Erzeugnissen technisch absolut möglich, da es bei einer histologischen Untersuchung nicht nachweisbar ist. „Blutplasma, Blutserum, im Verhältnis 1:10 aufgelöstes Trockenblutplasma“ gehören ebenfalls zu den Zusätzen bei „Brühwürsten und brühwurstartigen Erzeugnissen einschließlich Pasteten und Rouladen nach Art der Brühwurst“, die „nicht kenntlich zu machen sind“. … Aber ein Christ wird in Erwägung ziehen, ob ihm das Gesetz Gottes, ‘sich des Blutes zu enthalten’, den Genuß solcher Nahrungsmittel erlaubt (Apg. 15:20). Ein gewissenhafter Christ wird, wenn er über die Zusätze in gewissen Nahrungsmitteln im Zweifel ist, persönliche Nachforschungen anstellen. (Vergleiche Wachtturm vom 1. Oktober 1978, S. 31.)“
Es ist also einfach nicht wahr wenn die Wachtturm Gesellschaft später so tut als wären die Speisevorschriften nur auf dem Mist ihrer Schäfchen gewachsen.
Wachtturm 15. 10.1992

Seite 30 Fragen von Lesern
Inwieweit sollten sich Christen Gedanken darüber machen, daß Nahrungsmitteln Blutbestandteile wie Trockenblutplasma beigefügt werden?

„… „Laßt eure Vernünftigkeit allen Menschen bekanntwerden“ (Philipper 4:5). …Weder Israels Gesetz noch die Anweisung der christlichen leitenden Körperschaft des ersten Jahrhunderts ließ darauf schließen, daß sich Gottes Diener außerordentlich bemühen sollten, wegen des Fleisches Nachfrage zu halten oder sogar Vegetarier zu werden, wenn auch nur der leiseste Verdacht bestand, daß das verfügbare Fleisch Blut enthielt…“
Das genaue Gegenteil dessen, was man vorher sagte!
Mit anderen Worten:
Was gestern noch Gottes Zorn hervorrief ist heute buchstäblich unser Täglichbrot.
Der gewissenhafte Christ von gestern ist der unvernünftige Sektierer von heute.
Wohlgemerkt – nicht laut Aussage von Gegnern sondern entnommen aus den eigenen Printblättern der Wachtturm Sekte.
Seite 31

„…Verwendung von Blut gegeben, die bestimmte Christen beunruhigt haben. …Einige wenige Firmen stellen sogar in begrenzten Mengen flüssiges, gefrorenes oder pulverisiertes Plasma (oder entfärbte Erythrozyten) her, das in geringem Maße wurstartigen Produkten oder Pasteten aus Fleisch zugesetzt werden kann...“


Der einzige der mit voller Absicht Verunsichert und Gerüchte verbreitet ist die Wachtturm Gesellschaft selber.
Offenbarungsbuch

Seite 54

„sorgloses Leben.“ – sehr teuflisch!

„Essen von Nahrungsmitteln.“

Es geht zwar etwas am Thema vorbei aber man suchte auch Blut in Sperrholz und fragtec sich allen ernstes ob man nun noch Häuser bauen darf!
Wachtturm, 15.1.1965

Seite 42-43

Ein paar Jahre später will sich dann niemand mehr daran erinnern.
Für die gleichen Lebensmittel dankt man nun heute Gott persönlich täglich am Speisetisch.

Die Kirchenleitung schiebt extremistische Anwendungen ihrer Speisevorschriften später auf die Gläubigen, die Gläubigen berufen sich wiederum auf ihre Kirchenleitung.
Am Ende will es keiner gewesen sein.

„Daher möge euch niemand wegen Speise und Trank …richten;
Laßt euch nicht um den Siegespreis bringen von jemandem, der Gefallen hat an [Schein]demut und einer Form der Anbetung der Engel, „indem er eintritt in“ Dinge, die er gesehen hat,
und ohne rechten Grund aufgeblasen ist durch seine fleischliche Geistesverfassung..“
(Kolosser 2:16-18)

Speisevorschriften waren von je her in der falschen Religion zu finden.
Es ist also nichts Außergewöhnliches das wir dies bei den Zeugen des Wachtturms finden.

„Die inspirierte Äußerung aber sagt ausdrücklich, daß in späteren Zeitperioden einige vom Glauben abfallen werden, indem sie auf irreführende inspirierte Äußerungen und Lehren von Däm?nen achtgeben, durch die Heuchelei von Menschen, die Lügen reden, die in ihrem Gewissen gebrandmarkt sind, die … gebieten, sich von Speisen zu enthalten, die Gott geschaffen hat, damit sie mit Danksagung von denen genossen werden, die Glauben haben und die Wahrheit genau erkennen.“
(1. Timotheus 4:1-3)

Es geht mir hier aber gar nicht so sehr speziell um Speisevorschriften sondern um das Essen ganz allgemein.

Das Verteufeln einer ganz normalen Sache veranschaulicht deutlich und einfach nachvollziehbar das die Zeugen Jehovas eine destruktive Sekte sind.
Wachtturm 1. 3. 2006

Seite 17 Abs. 3 Sich auf positive, wohltuende Art entspannen

„In den kritischen Tagen von heute ist es für Christen so schwierig wie nie zuvor, umsichtig in einer verdorbenen Welt zu leben, ohne sich von ihr anstecken zu lassen (Johannes 17:15, 16). Wie vorhergesagt besteht die heutige Generation aus Menschen, „die Vergnügungen mehr lieben als Gott“, …durch unmäßiges Essen und unmäßiges Trinken … Wir Diener Gottes wollen Jesu Warnung unbedingt ernst nehmen. Im Gegensatz zu der gottlosen Welt ….“

Wachtturm 15. 2.2000

Seite 6-7 Gefahrenzone! Keinen Schritt weiter!

„Interessant ist, daß Jesus essen, trinken und heiraten erwähnte. Diese Aktivitäten sind in Jehovas Augen an sich nicht verkehrt. Was war denn dann verkehrt? … In einer Notsituation kann man kein „normales“ Leben führen. Sobald man aus der gegenwärtigen verurteilten Welt geflohen ist oder sich davon getrennt hat, muß man gegen jeden inneren Drang ankämpfen, wieder dorthin zurückzukehren, um noch alles mitzunehmen, was es mitzunehmen gibt (1. Korinther 7:31). … einen Abstecher in die Welt zu machen …“

Wachtturm 15. 11. 1999

Seite 19 Abs. 5 Erfüllen wir unsere ganze Pflicht Gott gegenüber?

„An Essen und Trinken in Maßen ist nichts verkehrt, …daß sich bei uns alles nur noch um die alltäglichen Dinge dreht, wäre es gewiß angebracht, dies zum Gegenstand unserer Gebete zu machen. Jehova kann uns helfen, die Königreichsinteressen stets an die erste Stelle zu setzen und das Rechte zu tun sowie unsere Pflicht ihm gegenüber zu erfüllen (Matthäus 6:33; Römer 12:12; 2. Korinther 13:7).“

Seite 32

Königreichsdienst 12/1998

Seite 4 Abs. 12-13 Mache den Dienst Jehovas zum Mittelpunkt deines Lebens

„In den Tagen Noahs nahmen die Menschen, die nicht an eine weltweite Flut glaubten, „keine Kenntnis davon“ und machten persönliche Interessen zum Mittelpunkt ihres Lebens — essen, trinken und heiraten … diese Welt heute zum Mittelpunkt seines Lebens macht, wird seine Zukunftsaussichten in der größten Vernichtung, die die Menschheit je erleben wird, dem „Tag Jehovas“, vor seinen Augen dahinschwinden sehen (2. Pet. 3:10-12).
Mache den lebendigen Gott und das Tun seines Willens daher weiterhin zum Mittelpunkt deines Lebens.“

Wer hilft uns unsere Probleme lösen?

Seite 17

„Die meisten würden nur den alltäglichen Dingen nachgehen und sich darum Sorgen machen, was sie essen und trinken …bis die Vernichtung sie plötzlich ereilte.“

Wachtturm 15. 2. 1986

Seite 5 Die Apokalypse – Wann?

„Die Menschen waren damals so sehr mit Essen und Trinken beschäftigt …Die Menschen sind dermaßen mit alltäglichen Dingen beschäftigt, daß sie den Warnungen und den Beweisen dafür, daß die Apokalypse näher rückt, keine Beachtung schenken.“

Überleben — und dann eine neue Erde

Kap. 6 Seite 50 Abs. 12 Eine Welt, die vernichtet wurde

„Es war nicht verkehrt, in Maßen zu essen und zu trinken … Doch als die Menschen vor einer weltweiten Katastrophe gewarnt wurden, machten sie weiterhin ihre persönlichen Bestrebungen zum Mittelpunkt ihres Lebens …“

Erwachet 22. 11. 1981

Seite 24 Erkennst du die Bedeutung dessen, was du siehst?

„Das Essen und Trinken hielt sie so beschäftigt, daß sie „keine Kenntnis davon [nahmen], bis die Sintflut kam und sie alle wegraffte“ (Matth. 24:38, 39)….waren so mit „Essen und Trinken“ und anderen alltäglichen Verrichtungen beschäftigt, …Überall, wohin du blickst, kannst du Beweise dafür sehen, daß sich die Leute übermäßig Sorgen machen über „Essen und Trinken“, und das oft zu Lasten ihres Geistiggesinntseins. Es wird eine Warnungsbotschaft verkündet, doch nehmen die Menschen Kenntnis davon?“

42) Geschichtlicher Rückblick

"Über Bluttransfusionen" ist ein Beitrag im "Wachtturm" vom 15. 2. 1950 überschrieben, der auf diesbezügliche Leserbriefe eingeht. Bekanntermaßen wurde die WTG-Doktrin Bluttransfusionen auch abzulehnen erst 1945 eingeführt; worüber das WTG-Buch "Babylon die Große ist gefallen" (S.544 ) berichtet.

Das alles spielte sich damals auf der Ebene des englischen Wachtower ab. Im Schweizer "Wachtturm", welcher ab Oktober 1944 wieder erschien, läßt sich ein diesbezüglicher Artikel nicht nachweisen. Gleichwohl, wie etwa auch in der Wehrdienstfrage, funktionierte der WTG-"Buschfunk", sodass diese Doktrinen auch ihren Weg in die örtlichen ZJ-Versammlungen fanden.

Erwähnen sollte man noch, dass schon im KZ-Buch von Margarete Buber-Neumann ("Als Gefangene bei Stalin und Hitler") davon berichtet wird, wie die offenbar im WTG-Falle erst im zweiten Weltkrieg aufgekommene Blutdoktrin ihre Wirkungen zeitigte.

Damals war den Bibelforschern durch eingeschmuggelte WTG-Literatur bekannt geworden, dass sie sich nunmehr auch des Blutessens zu enthalten hätten. Prompt wurde diese damals neue Erkenntnis umgesetzt, mit der an die SS-Leitung weiter gereichten Mitteilung, nunmehr keine Blutwurst zu essen. Letztere reagierte in ihrer sattsam bekannten Art.
Wenn die keine Blutwurst mehr essen wollen, dann brauchen sie auch keine Margarine. Eine prima Einsparmassnahme!

Bei der Durchsicht der deutschen WT-Ausgaben bis 1940 und des "Goldenen Zeitalters" (respektive "Trost") bis 1945, läßt sich nirgends ein Beitrag nachweisen, der mit der heutigen geläufigen Blutdoktrin der Zeugen Jehovas identisch wäre. Im Gegenteil brachte das "Goldene Zeitalter" gar mal eine Meldung unter der Überschrift "Blut errettet verlöschendes Leben", die neutral und keineswegs ablehnend darüber berichtete. Siehe dazu:
Die Blut-Meldung des GZ
Es ist in der Tat so, dass die nachweisbare Impfgegnerschaft in den dreissiger Jahren seitens der Zeugen Jehovas die Wurzel dessen bildete, was heute als ZJ-Blutdoktrin bekannt ist.
Nun jener WT vom 15.2. 1950. Mehr oder weniger muss er als eines der frühesten nachweisbaren Zeugnisse zum Thema gelten. In der dort abgedruckten Fragebeantwortung wurde unter anderem ausgeführt:

"Viele Religionisten sagen, die Bluttransfusion falle nicht unter den Noahbund, der das Blut betrifft, sondern es handle sich dabei um eine Ausnahme von der Vorschrift, kein Blut in unsern Körper aufzunehmen und dies wegen der guten Wirkung der Bluttrasnsfusion. Machte Gott aber eine Ausnahme hinsichtlich des Blutbundes, weil es Fälle gab, da dies als gut erschien? Nein.
Somit entspringt die Folgerung, Bluttransfusion sei entschuldbar, weil dadurch ein erschöpftes Menschenleben neubelebt werde, weltlicher Weisheit und wird von der Heiligen Schrift nicht gestützt.

Der Umstand, dass das Blut direkt in den Blutstrom des Empfängers eingeführt wird, statt in dessen Magen, damit es so seinen Weg in seinen Blutstrom finde, besagt nicht, dass dies kein Essen von Blut sei und daher keine Übertretung des Noahbundes bedeuten würde, der der Aufnahme des Blutes eines Geschöpfes in den menschlichen Organismus widerspricht. Sie ist tatsächlich das Essen des Blutes eines andern, um einen verminderten Blutstrom in Eile wieder nachzufüllen. Folglich ist sie eine Übertretung des göttlichen Bundes hinsichtlich der Heiligkeit des Blutes. Der grösste Schaden, den sie anstifttet ist nicht ein körperlicher, sondern ein geistiger, indem sie nämlich zur Verachtung des Bundes und Gebotes des grossen Gebers des Lebens, Jehova Gottes führt."

Nachdem bereits in derWT-Ausgabe vom 15. 2. 1950 aus WTG-Sicht das Thema Bluttransfusionen angesprochen wurde

wird erneut in der Form einer "Fragenbeantwortung" in der "Wachtturm"-Ausgabe vom 15. April 1950 dieses Thema aufgegriffen. Der WT setzt Bluttransfusionen, die ja eine medizinische Indikation darstellt, auf die gleiche Stufe, wie wenn Blut als Nahrungsmittel Verwendung finde. Zu differenzieren ist er dabei nicht bereit.

Der WT-Schreiber muss zugeben:

"Suchen Sie bitte nach im Gesetze Gottes, wie es in der Bibel aufgezeichnet ist, und in keinem Fall werden Sie finden, dass Gott aus Gesundheitsgründen, z. B. um Verderbnis, Befleckung oder Infektion zu verhüten, eine solche Blutübertragung verbietet"

Trotz dieser Einschränkung wird aber seitens der WTG die Verwendung von Blut in jeglicher Form, egal ob als Nahrungsmittel oder medizinische Maßnahme, stigmatisiert.
Der Bibelaussage, das Blut sei heilig, wird somit ein dogmatisches Korsett verpasst. Reflexionen darüber, dass mit der Heiligkeitserklärung des Blutes, willkürliches morden, beispielsweise untersagt werden sollte, werden nicht angestellt. Wenn man den Bibelbericht für bare Münze nehmen sollte, dann war es doch wohl so, dass sich die Nachkommen des Noah das Recht zusprechen, Tiere zu Nahrungszwecken zu töten. Hier sollte offenbar eine moralische Sperre dergestalt wirksam werden, die besagte. Töten, aber nicht mehr als wie unbedingt notwendig. Religion beinhaltet in der Regel ja auch moralische Aspekte. Einer dieser spiegelte sich eben auch in der Blutfrage wieder.

So wie es im Judentum noch eine ganze Reihe anderer Ernährungsvorschriften gab (etwa die Unterscheidung zwischen reinen und unreinen Tieren). Diese Ernährungsvorschriften warf dann das Christentum über Bord; mit der Einschränkung, dass es das Mordverbot in Form der Blutdoktrin weiter gelten ließ. Letztendlich sollte damit die Achtung vor dem Leben demonstriert werden. An Bluttransfusionen konnte man damals noch nicht denken, da sie nicht bekannt waren. Das blieb erst der WTG nach 1945 vorbehalten. Ein Jesus würde wahrscheinlich diese Form von Dogmatik mit der von ihm überlieferten Aussage an die Adresse der Pharisäer beantworten. Dass da der Becher zwar äußerlich gereinigt, im inneren aber voller Unrat ist.

Die neuzeitlichen Pharisäer und ihr Tempel haben eine ganz konkrete Postanschrift. Zum Beispiel die der Watch Tower Society zu Brooklyn, New York 

In ihrer 1961 erschienenen Broschüre "Blut, Medizin und das Wort Gottes" muss auch die WTG (und sei es nur in Zitatform) einräumen:

"Es gibt jedoch Fälle, in denen der Arzt das Empfinden hat, der Blutverlust verlange eine direktere und sofortige Behandlung. Für Blut gibt es keinen wirklichen Ersatz. Sogenannte "Blutersatzmittel" können das, was das Blut im Körper leistet, nicht leisten ...
Das Dextran leistet nicht, was das Blut leisten kann; es hat kein Sauerstoffbindungsvermögen. Doch liefert es die notwendige Flüssigkeit für die noch vorhandenen roten Blutkörperchen, damit sie in Zirkulation bleiben, so daß der Sauerstoff die Körperzellen erreichen kann. Einige Ärzte haben Ersatzlösungen mit der Bemerkung zurückgewiesen, sie seien es nicht wert, verwendet zu werden."

Gleichwohl wurde noch einige Zeit vorher (in "Erwachet!" vom 22. 4. 1960) auf ein weiteres Blutersatzmittel hingewiesen. "Erwachet!" notiert:

"Zwei japanische Chirurgen berichteten, ein Blutersatzmittel aus einer Meeresalge gewonnen zu haben. Das Mittel wird "Alginon" genannt und es wurde bei 102 Unterleibsoperationen erfolgreich verwendet. Man stellte fest, daß durch "Alginon" Milz, Leber, Nieren, Nebennieren, Lunge oder Gehirn keinen Schaden erleiden. Dieses Mittel soll besser sein als Zucker- oder Salzwasser-Lösungen".

Letzteren Satzteil nochmals aufnehmend. Besser als genannte Lösungen.
Im Umkehrschluß: Dann sind besagte Lösungen wohl doch nicht so "optimal", eher in die Rubrik "Notlösungen" einortbar.
Ob denn jene Meldung aus dem Jahre 1960 über jenes neue "Wundermittel" denn auch tatsächlich auf Dauer gehalten hat, was deren gläubige Suggerierer den weismachen wollten, mögen andere - Fachleute - beurteilen.
Täuscht mich nicht alles ist denn jenes 1960er "Wundermittel" in den heutigen einschlägigen Diskursen zum Thema, kaum im relevanten Umfange im "Gespräch".

Gleichwohl ist das eine Frage, die da die Fachleute unter sich ausmachen mögen. Man ist wohl gut beraten, denen die Beurteilung dazu zu überlassen.
Und eine Publikumszeitschrift im Stile von "Reader's Digest", namens "Erwachet!" ist wohl kaum von Fachleuten dazu berufen, da das Zünglein an der Waage zu spielen.
Fachleute werden genannte Zeitschrift bei diesem Thema, eher der Rubrik Quacksalber zuordnen, und das sicherlich nicht ohne Grund!

Es ist zwar nur eine Kurznotiz in "Erwachet!" vom 8. 5. 1960, gleichwohl liegt sie ja auf der WTG-Linie, vermeintliche Blutersatzmittel zu bejubeln.
Diesmal teilt "Erwachet!" mit:

"Zwei Bostoner Ärzte von der Havard-Universität führen jetzt Herzoperationen, bei denen eine Herzöffnung notwendig ist, unter Verwendung von normaler Kochsalzlösung statt Spenderblut im Pumpen-Oxygenerator durch. Sie wollen damit vor allem die mit Bluttransfusionen verbundenen Gefahren vermeiden. Das neue Verfahren wurde bisher bei 24 Patienten erfolgreich angewandt, wobei die Operationen bis zu 84 Minuten dauerten. Dies meldete der "Wiesbadener Kurier" aus New York."

Horst Knaut etwa zitiert in seinem Zeugen Jehovas-bezüglichen Buch "Propheten der Angst", und auch andere Autoren:

"Zeugen Jehovas haben seit einiger Zeit kleine Karten mit dem folgenden Aufdruck in ihren Brieftaschen - für alle Fälle: "Keine Bluttransfusion. ... Ich verlange deshalb ausdrücklich, daß an mir keine Bluttransfusion vorgenommen wird. Ich übernehme die Verantwortung für allfällige Folgen. Im Falle großen Blutverlustes können Blutersatzstoffe wie Salzlösung und Dextran verwendet werden."
Ärzte wissen, daß es mit Blutersatzstoffen, die man auch weitgehend verwendet, nicht immer gelingen kann. Doch wie sie es selbst so klar bekunden, ist das den Zeugen Jehovas egal." 

Der "Wachtturm" vom 15. 10. 1956 meinte in der Form eines Erfahrungsberichts jubeln zu können:

"Der Arzt sagte, ich hätte zwei Drittel meines Blutes verloren, und ohne Bluttransfusion hätte ich keine Möglichkeit, wieder zu genesen. Auf eigene Verantwortung ließ mein Mann zwei Flaschen Dextran holen und bestand darauf, daß diese angewandt wurden. Wegen seiner Beharrlichkeit beschlossen die Ärzte, sich meiner als eines  Probefalles zu bedienen. Ich reagierte auf Dextran ... gut".

Hier werden also auf Laienebene gewisse, vermeintliche "Patentrezepte" favorisiert.
Das ist eben das eigentlich bedenkliche. Da werden also der Presse entnommene "Erfolgsmeldungen" in den Stand eines Dogmas erhoben.

Das muss man sich nochmals auf der Zunge zergehen lassen.
Da diktieren also Medizinlaien, den Ärzten sie haben das "Wundermittel" Dextran zu verwenden.
Jene Medizinlaien, stellen ihr vermeintliches "Wissen" über das von ausgebildeten Ärzten.
Und die Quelle woher diese Medizinlaien ihre "Weisheit" entnommen haben, sind die Zeugen Jehovas-Zeitschriften.
Die wiederum haben ihre "Lichtblitze" zusammengestoppelten Presseberichten entnommen, die keineswegs alle Details des Für und Wider beleuchten.
Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man das ganze mit der Überschrift Quacksalberei der schlimmsten Art versehen!

Das WTG-Buch "Unterredungen anhand der Schriften" meint dazu noch bagatellisieren zu können:
"Jemand könnte sagen:

"Ihr laßt eure Kinder sterben, weil ihr Bluttransfusionen ablehnt. Das
ist grausam."
Darauf könnte man erwidern: "Wir nehmen für sie ungefährlichere Behandlungsmethoden in Anspruch. Wir akzeptieren solche Verfahren, die nicht die Gefahr der Übertragung von AIDS, Hepatitis und Malaria in sich bergen. Wie alle liebevollen Eltern wünschen wir die beste Behandlungsmethode für unsere Kinder." Dann könnte man hinzufügen:
"Bei hohem Blutverlust muß in erster Linie Flüssigkeit ergänzt werden. Ihnen mag bekannt sein, daß unser Blut neben roten und weißen Blutkörperchen sowie anderen Substanzen zu über 50 Prozent aus Wasser besteht. Verliert jemand viel Blut, so schüttet der Körper von sich aus große Mengen von Blutkörperchen in das Blutsystem aus und beschleunigt die Produktion neuer Blutkörperchen. Was jedoch fehlt, ist ein ausreichendes Flüssigkeitsvolumen. Dieser Mangel kann durch blutlose Plasmavolumenexpander behoben werden, und gegen diese Stoffe haben wir nichts einzuwenden."
"Bei Tausenden von Personen sind durch Plasmavolumenexpander hervorragende Ergebnisse erzielt worden." ...
Oder man könnte sagen: "Ich kann Ihren Standpunkt verstehen.
Vermutlich stellen Sie sich vor, was Ihrem Kind in einer solchen Situation widerfahren könnte. Welche Eltern würden nicht jede erdenkliche Anstrengung unternehmen, damit es ihrem Kind gutgeht? Wenn also Leute wie Sie und ich eine bestimmte medizinische
Behandlungsmethode an ihrem Kind verweigern, dann muß es dafür schon
einen zwingenden Grund geben." ...

Zwei Notizen aus der "Wachtturm"-Ausgabe vom 1. 5. 1959

In der Rubrik: "Fragen von Lesern" begegnet man in dieser WT-Ausgabe auch eine zum Thema der WTG-Blut-Gesetzlichkeit.
Die sollte sich mal namentlich der WTG-Apologet Poppenberg, mit seinem die WTG-Blutpolitik verharmlosenden Blut-Video unter die Nase reiben.
Herr Poppenberg stellt es ja so dar, als wäre etwa Eigenblutübertragung im Fall der Fälle, der "Königsweg".
Nachstehend dann jene "Leserfrage" in Reproform.

 

 

 

43) Das vermeintliche Wundermittel Dextran

Horst Knaut zitiert in seinem 1975 erschienenen Buch "Propheten der Angst", aus der damals in ZJ-Kreisen üblichen Blutransfusions-Verweigerungs-Erklärung auch den Satz:

"Ich verlange deshalb ausdrücklich, daß an mir keine Bluttransfusion vorgenommen wird. Ich übernehme die Verantwortung für allfällige Folgen. Im Falle großen Blutverlustes können Blutersatzstoffe wie Salzlösung und Dextran verwendet werden."

Dazu kommentierte schon Knaut:

"Ärzte wissen, daß es mit Blutersatzstoffen, die man auch weitgehend verwendet, nicht immer gelingen kann. Doch wie sie es selbst so klar bekunden, ist das den Zeugen Jehovas egal."

Im "Wachtturm" vom 15. 10. 1956, wurde dazu eingekleidet in einen "persönlichen Erlebnisbericht", jenes famose Dextran über alle Maßen gelobt.
Siehe dazu:
Parsimony.19461
In der WTG-Broschüre "Blut Medizin und das Wort Gottes" findet sich auch der eher verharmlosende Satz:  "In solchen Fällen ist Dextran das ideale Ersatzmittel."

Langatmige Ausführungen darüber welche "solche Fälle" diesem Kriterium nicht entsprechen, darf man dort allerdings nicht suchen.
Bei dem doch wohl als Medizinlaie (meistens) ansprechbaren kleinen Zeugen bleibt somit nur der Glaube an das "Wundermittel" Dextran haften.
Bliebe für ihn nur zu hoffen, dass er nicht in eine Situation gerät, wo jenes "solche Fälle" eben nicht greift.
Auch schon in jener 1961er WTG-Blut-Broschüre muss die WTG einräumen:

" Das Dextran leistet nicht, was das Blut leisten kann; es hat kein Sauerstoffbindungsvermögen. Doch liefert es die notwendige Flüssigkeit für die noch vorhandenen roten Blutkörperchen, damit sie in Zirkulation bleiben, so daß der Sauerstoff die Körperzellen erreichen kann."

"Kann" eine unbestimmte Möglichkeitsform ...

In einem früheren Kommentar zu diesem Thema wurde bereits ausgeführt:
"Vergleicht man in der Wikipedia einschlägige Stichworte, etwa:
http://de.wikipedia.org/wiki/Blutplasma
http://de.wikipedia.org/wiki/Dextran
ergibt sich der Eindruck. Es handelt sich da wohl um eine Art Blutersatzmittel.
An dem zitierten WT-Bericht erscheint mir besonders die Vokabel "Probefall" beachtlich.

Etwas drastischer ausgedrückt. Zeugen Jehovas sind in solchen Fällen (mit Augurenlächeln bewertet) "willkommene Versuchskaninchen". Gut für das "Versuchskaninchen", geht das Experiment positiv aus. Was ist aber, wenn der bittere Spruch eintritt:
"Operation gelungen - Patient tot"?
Wer trägt dann die Verantwortung?

Sicherlich, es ist bekannt, dass seitens der Zeugen Jehovas in solchen Fällen den Ärzten die juristische Verantwortung abgenommen wird. Sie machen ihrer Einschätzung als "Versuchskaninchen" wirklich alle "Ehre". Eine makabre Ehre."

In der "Erwachet!"-Ausgabe vom 8. 8. 1960 wird nun unter der Überschrift "Blut-Transfusionen-Zitate" die ein buntes Sammelsurium darstellt, nicht selten tendenziöser Art, nämlich Abscheu gegen Bluttransfusionen zu erzeugen, erneut - in Zitatform - jenes famose Dextran angepriesen.
Da wird dann eine Zeitung zitiert ("Los Angeles Times" vom 16. 11. 1958) die über einen Vortrag jenes Arztes berichtete, der dieser Angabe gemäß, als erster Arzt in der Medizingeschichte, jenes Dextran eingesetzt habe.
Jener Herr referiert nun vor einem ihm andächtig lauschendem Publikum. Wenn der quasi der Erfinder des Einsatzes von Dextran ist, dann darf man wohl nicht unbedingt erwarten, dass er auch ausführlich über etwaige Schattenseiten mit referiert. Und genauso ist es dann auch abgelaufen.
Gemäß diesem Bericht gab es den Startschuss zur Verwendung von Dextran im zweiten Weltkrieg in Schweden. Ergo kann schon mal unterstellt werden, es bestand eine gewisse Notsituation, und in ihr die fieberhafte Suche, nach Ersatzlösungen.
Und der letzte Satz aus diesem Detail des "Erwachet!"-Berichtes lautet;

"Dextran ist ungefährlich für den alltäglichen Gebrauch und spielt eine wichtige Rolle in der Friedenszeit-Chirurgie."

Das wie gesagt meint sein Erfinder. Ob andere Fachleute das auch so uneingeschränkt meinen, darüber referiert dann "Erwachet!" lieber nicht.
Und zieht man den zeitlichen Rahmen mit in Betracht, die Zeit des zweiten Weltkrieges bis zum Jahre 1958, ist der dann doch wohl so übermäßig lange auch noch nicht.
Versteht man es richtig gibt es wohl die Verwendung von Bluttransfusionen in großem Stil, auch mehr oder weniger erst in der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg, beziehungsweise, nahm die WTG dieses Thema, erst ab diesem Zeitpunkt auf.

Sieht man sich indes jene Presseberichte näher an, die von Fällen berichten, wo Zeugen Jehovas als Folge der Bluttransfusions-Verweigerung verstarben, findet man eigentlich nie eine Angabe darüber, ob denn dort auch versucht wurde das "Wundermittel" Dextran anzuwenden.
Das dürfte doch die Ärzteschaft auch wissen, dass jenes "Wundermittel" von den Zeugen als zulässig erklärt wird, etwa im Gegensatz beispielsweise zur Eigenblut-Transfusion.
Da unterstellt werden kann, auch in diesen Fällen ist es das Anliegen der Ärzteschaft, Leben zu erhalten, stellt sich dann die weitere Frage,
Und warum greifen sie dann nicht auf dieses "Wundermittel" zurück?
Unkenntnis dürfte doch wohl angesichts einer umfänglichen Medizin-Literatur eher zu verneinen sein.
Das sind dann wohl solche Fälle, welche die WTG mit der bagatellisierenden Vokabel "in solchen Fällen" indirekt mit erfasst hat. Die gehören dann eben offenbar nicht zu "solchen Fällen"!

44) Müttersterblichkeitsrate bei Geburten, bei Zeugen Jehovas 60 mal größer als der Durchschnitt

Bei Geburten liegt die Sterberate der Mütter, die zu den Zeugen Jehovas gehören, bis zu 60 mal über dem Durchschnitt. Das religiös begründete Verbot der Bluttransfusion sorgt für dieses Desaster, und es bringt Ärzte in größte Schwierigkeiten

www.nordsee-zeitung.de/Home/Nachrichten/Startseite/Zerrbild-oder-abstruse-Sekte-_arid,515819_puid,1_pageid,52.html

45) Aus der Begründung der Bremischen Bürgerschaft, anlässlich deren Nichtgewährung von KdöR-Ansprüchen der Zeugen Jehovas

BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 17/1753 Landtag (zu Drs. 17/819 und 17/913) 17. Wahlperiode 20.04.2011 ...
Im Ergebnis stellte der Ausschuss (Bremen) nach Anhörung des Berliner Vertreters fest, dass das Land Berlin in dem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin mit Blick auf das in verwaltungsgerichtlichen Verfahren übliche Amtsermittlungsprinzip auf das Stellen von Beweisanträgen verzichtet hatte, sodass eine Beweiserhebung hinsichtlich der typisierenden Tatsachen unterblieben war. So wurde unter anderem zur Frage des durch die Religionsgemeinschaft ausgeübten Drucks auf Eltern, medizinisch erforderliche Bluttransfusionen für ihre Kinder abzulehnen, weder vorgetragen noch ermittelt. ...
kommt das Justizministerium Baden-Württemberg in seiner gutachterlichen Stellungnahme zu dem Ergebnis, dass dem Antrag der Zeugen Jehovas auf Verleihung der Rechte einer Körperschaft öffentlichen Rechts für das Land Baden-Württemberg nicht stattgegeben werden müsse. Anders als vom Oberverwaltungsgericht Berlin seien bei der Prüfung insbesondere die Aussagen ehemaliger Zeugen Jehovas, ihrer Angehörigen, von Vertretern von Selbsthilfevereinen und eines erfahrenen Diplompsychologen einbezogen worden. Des Weiteren seien die für die Mitglieder bestimmten Schriften sowie eine aktuelle erziehungswissenschaftliche Dissertation ausgewertet worden. ...
Die Frage, ob die Zeugen Jehovas die "Gewähr der Rechtstreue" im Hinblick auf die Beeinträchtigung oder Gefährdung der Grundrechte Dritter bieten, ist für Baden-Württemberg noch nicht verbindlich gerichtlich entschieden ...
In Baden-Württemberg geht es nicht um ein Verbot der Tätigkeit der Zeugen Jehovas, sondern um die Verleihung eines Privilegiertenstatus. Dieser kann nach Auffassung des Justizministeriums Baden-Württemberg wegen Gefährdung der Grundrechte Dritter versagt werden. ...
Zur Religionsfreiheit nach Artikel 4 Absatz 1 und 2 Grundgesetz hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich zur Prüfung aufgegeben, ob austrittswillige Mitglieder zwangsweise oder mit vom Grundgesetz missbilligten Mitteln in der Gemeinschaft festgehalten werden. Die nach Artikel 6 Grundgesetz feststellbaren Beeinträchtigungen könnten auch austrittswillige Personen aus Furcht vor Isolation oder Kontaktabbruch zum Verbleib in der Religionsgemeinschaft veranlassen, sodass eine Gefährdung des Grundrechtes auf Religionsfreiheit anzunehmen sei. ...
Bei den Mitgliedern der Religionsgemeinschaft werde nicht nur verbal die Haltung zum Bluttransfusionsverbot gestärkt, sondern durch Ausübung von Druck auf die Eltern werde der staatliche Schutzgedanke unterlaufen, sodass erhebliche Gefährdungen für Kinder nicht auszuschließen seien. ...
Das Justizministerium Baden-Württemberg habe im Rahmen einer Gesamtabwägung einerseits die Religionsfreiheit der Jehovas Zeugen und andererseits die festgestellten Grundrechtsbeeinträchtigungen beleuchtet und im Ergebnis festgestellt, dass insoweit die Gefährdung der Grundrechtsposition Dritter überwiege. ...
Es werde von der Religionsgemeinschaft erwartet, dass der noch an Jehova Glaubende sich von dem sich einer anderen Glaubens- oder Lebensanschauung nähernden Abtrünnigen trenne und keinerlei Kontakt mehr halte. Hier stelle sich die Frage nach dem Wertesystem, wenn so etwas verlangt werde. ...
Die Vertreter der Aussteigerorganisationen schilderten derartige Vorfälle anhand von Einzelbeispielen. Insbesondere die sehr intensive Arbeit in der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen mache eine Ehe mit einem nicht den Jehovas Zeugen angehörenden Partner nahezu unmöglich. ...
Selbst eine im Gerichtsverfahren erteilte Zustimmung zu Besuchsrechten könne nicht realisiert werden. In der Regel werde das Besuchsrecht umgangen und teilweise sogar behauptet, das Kind sei vom anderen Partner missbraucht worden. Die Grundrechtsverletzungen, insbesondere Verletzung der Menschenwürde, seien durch viele Beispiele zu belegen. ...
Die Argumentation, der Zeuge Jehovas, der sich zur Taufe entschlossen habe, kenne die Lehren der Zeugen Jehovas, habe ihnen zugestimmt und sich deswegen taufen lassen, könne für ein bei den Zeugen Jehovas aufgewachsenes Kind keine Anwendung finden, da es nichts anderes habe kennen lernen können. Die Zeugen Jehovas sprechen von einer so genannten vorverlagerten Gewissensentscheidung, die allerdings bei kleinen und minderjährigen Kindern nicht greifen könne. ...
Die Eltern erklärten, dass sie als Zeugen Jehovas dieser Transfusion nicht zustimmen dürften. Nach Hinzutreten weiterer Mitglieder der Religionsgemeinschaft, die sich als Helfer der Eltern vorstellten, und nach einer gemeinsamen Beratung wurde die Durchführung der Bluttransfusion abgelehnt. Als die Betreuer der Religionsgemeinschaft die Klinik verlassen hatten, wandten sich die Eltern noch einmal an die Mediziner und berichteten von ihrem Konflikt, einerseits wollten sie alles Gute für ihr Kind und sahen die Notwendigkeit der Bluttransfusion ein, andererseits hatten sie große Angst davor, dass ihr Kind dann nicht mehr zu den Gerechten gehöre. Die Eltern hätten unter einem erheblichen Druck der Religionsgemeinschaft gestanden und Angst vor einem Ausschluss aus der Religionsgemeinschaft oder vor einem Kontaktverbot zu ihrem Kind gehabt. ...
Zur Rolle der Verbindungskomitees führte Prof. Dr. Huppertz aus, dass er deren Teilnahme nicht als unterstützend, sondern im Gegenteil als die Entscheidung erschwerend wahrgenommen habe. ...
Der häufigste medizinisch relevante Vorgang sei die Geburt eines Kindes. Ein Vergleich der Sterblichkeit von Müttern bei der Geburt zwischen der Allgemeinbevölkerung und der bei den Zeugen Jehovas habe ergeben, dass die Sterblichkeit bei den den Zeugen Jehovas angehörenden Müttern erheblich höher liege als bei anderen Müttern. ...
Schulleiter berichten hinsichtlich der Klassenfahrten, dass Schülerinnen und Schüler der Zeugen Jehovas häufig zum Zeitpunkt der Klassenfahrt krank würden. Darüber führe das Ressort jedoch keine Statistiken. ...
Eine Erziehung zu einem religionsmündigen Bürger erfolge nicht. Vielmehr werden die Kinder in eine Außenseiterrolle gedrängt, indem man ihnen von Anfang an erklärt, was gut und böse ist und dass die nicht an Jehova Glaubenden vom Satan beherrscht seien. Eine freie Entscheidung, welcher Religionsgemeinschaft sie angehören wollen, können die Kinder nicht treffen, sodass das Grundrecht auf Religionsfreiheit verletzt werde. Die Kinder aus Familien der Zeugen Jehovas werden aufgrund des keine Kritik zulassenden hierarchischen Aufbaus der Religionsgemeinschaft, der Andersdenkende ausstoße und aus der Gemeinschaft aussortiere, nicht zur Kritikfähigkeit erzogen. Der Bundesgerichtshof habe in solchen Fällen mehrfach entschieden, dass dem Staat diesbezüglich ein Wächteramt zukomme und ein Eingreifen in Sorge- und Umgangsrechtsfällen geboten sei. ...
Der aus religiösen Gründen empfohlene Abbruch des Kontaktes zu "abtrünnigen" Familienangehörigen ist zwar von der Glaubensfreiheit erfasst, aber verfassungsrechtlich mit geringerem Gewicht einzuordnen als das Grundrecht auf negative Religionsfreiheit eines austrittswilligen Mitglieds der Zeugen Jehovas. Die Androhung eines Kontaktabbruchs soll den Austrittswilligen zum Verbleib in der Religionsgemeinschaft zwingen, sodass dieser in seiner Religionsfreiheit nachhaltig beeinträchtigt wird. ...
wird deutlich, dass die Religionsgemeinschaft Grundrechtsgefährdungen bis hin zu Todesfällen von Kindern in Kauf nimmt und diesbezüglich auch massiv Einfluss auf Elternentscheidungen nimmt. ...
Ehemalige Zeugen Jehovas äußerten in der öffentlichen Anhörung ausnahmslos, dass sie selbst von Züchtigungen betroffen waren oder Zeugen derartiger Züchtigungen bis in die Gegenwart geworden sind. Das Gleiche gilt für die Aussage der Betroffenen in nicht öffentlicher Sitzung. Auch der Weltanschauungsbeauftragte der Bremischen Evangelischen Kirche berichtete aus seiner praktischen Erfahrung und aus langjähriger Beratungstätigkeit, dass das Züchtigungsrecht der Eltern gegenüber den Kindern immer wieder in der Beratung von Aussteigern auftauchte. ...
Der Rechtsausschuss kommt in seiner Gesamtbewertung - und in überwiegender Übereinstimmung mit der Landesregierung Baden-Württemberg - zu folgendem Ergebnis: ...
Bremen ist verfassungsrechtlich befugt, die Voraussetzungen für die Verleihung der Rechte einer Körperschaft öffentlichen Rechts für das Land Bremen auch nach einer so genannten "Erstverleihung" durch ein anderes Bundesland eigenständig zu prüfen. ...
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin weist nach Auffassung des Rechtsausschusses Mängel auf. ...
Hilfsweise ist die Auffassung vertretbar, dass der Antrag auf Verleihung der besonderen öffentlich-rechtlichen Körperschaftsrechte auch dann abgelehnt werden kann, wenn die Gewähr der Rechtstreue trotz aller zumutbaren Aufklärungsversuche unklar bleibt.
Die Gewähr der Rechtstreue ist nicht gegeben, da wegen des geforderten Kontaktverbotes mit ausgetretenen oder ausgeschlossenen Mitgliedern der Zeugen Jehovas der Grundrechtsschutz von Familie und Ehe beeinträchtigt und gefährdet wird. Des Weiteren liegt eine Beeinträchtigung und Gefährdung des Grundrechts auf negative Religionsfreiheit, bedingt durch die Sanktionen gegenüber austrittswilligen Mitgliedern, vor. ...
Der Rechtsausschuss weist ausdrücklich darauf hin, dass in diesem Verfahren nicht über ein Verbot der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas und ihrer Glaubensbetätigung, sondern lediglich über die Verleihung eines Privilegiertenstatus mit besonderen Rechten in Bremen zu entscheiden ist. ...
Der Rechtsausschuss empfiehlt der Bürgerschaft (Landtag) einstimmig, das Gesetz über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft öffentlichen Rechts an Jehovas Zeugen in Deutschland (Drs. 17/819) abzulehnen und der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen die Rechte einer Körperschaft öffentlichen Rechts in der Freien Hansestadt Bremen im Wege der Zweitverleihung nicht zuzubilligen."

http://www.bremische-buergerschaft.de/fileadmin/volltext.php?area=&np=&navi=informationsdienste5&buergerschaftart=1&dn=D17L1753.DAT&lp=17&format=pdf&edatum=2011-04-2 (Auszug basierend auf der Erstpublikation http://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/Drs-17-1753_be4.pdf   )
 

46) Bericht der Zeitschrift "stern" im Jahre 1967

19. März 1967. Ein Fall in Berlin.

Die Ärzte erachteten einen Blutaustausch bei einem neugeborenen Kind als notwendig, und die Eltern sagten dazu: Nein.
Unter Einschaltung der Justiz wurde nun ein (vorübergehender) Sorgerechtsentzug veranlasst. Der als notwendig erachtete Blutaustausch fand statt.
Wörtlich heisst es im „stern"-Bericht:

„Am nächsten Tag protestierte Prediger T... vor Gericht. ...Seine Beschwerde wurde zurückgewiesen. Daraufhin weigerte sich der Vater, sein eigenes Kind wieder aufzunehmen. Vier Wochen später siegte die Mutterliebe. Frau T... holte den kleinen Markus aus der Klinik nach Hause. Vater T... „Ich spreche nicht mehr über die Sache."

47) Mit 22 Jahren in den Tod (2012)

Ein Zeuge Jehovas in England wird in ein Krankenhaus eingewiesen. Aufgrund der ärztlichen Diagnose wird ein Bluttransfusion in diesem Fall als notwendig erachtet, die aber von den Zeugen Jehovas verweigert wird.

Es schaltet sich ein anonymer nicht näher beschriebener NHS Trust ein, und engagiert seinerseits einen Rechtsanwalt. Dessen Beauftragung zu verhindern, dass nicht etwa doch eine Bluttransfusion erfolgt.

Drei Wochen nach der Beauftragung dieses „Rechts"anwaltes, ist der Tod des 22jährigen Patienten zu vermelden.

de.ibtimes.com/articles/25831/20120625/22-j-hriger-zeuge-jehovas-stirbt-im-krankenhaus-w-hrend-mutter-dabei-stand.htm

www.independent.co.uk/life-style/health-and-families/health-news/lawyer-tells-of-agonising-scenes-as-doctors-forced-to-let-a-jehovahs-witness-who-wanted-to-live-die-7879674.html

48) Bluttansfusion Gewährenlassen - Exkommunikation

Das Gewährenlassen einer Bluttransfusion, hat in der WTG-Organisation die faktische Exkommunikation zur Folge.

Beleg die interne WTG-Schrift "Organisations-Anweisungen" (1961).

Zitiert nach der zusammenfassenden Referierung in der Zeitschrift "Bruderdienst" Nr.47/48 (1976)

"Organisationsanweisungen für Aufseher der ZJ-Organisation sehen eine Bestrafung für solche Glieder der ZJ-Versammlung vor, die das Verbot der Bluttransfusion übertreten. In der Instruktionsschrift „Königreichsdienstfragen“ S. 45 heißt es:

'Eine Bluttransfusion an sich selber oder einem Angehörigen vornehmen zu lassen ist ein Grund für einen Gemeinschaftsentzug.

Ausnahme: Wer im Zustand der Schwäche zustimmte, sein Unrecht erkennt und Jehova und das Komitee (!) um Vergebung bittet, dem kann „eine Frist zur Bewährung unter Überwachung“ gesetzt werden."

Bemerkenswert auch die Detailaussage in dem gleichfalls internen WTG-Buch:

"“GEBT ACHT AUF EUCH SELBST UND AUF DIE GANZE HERDE" Lehrbuch für die Königreichsdienstschule"

"In seltenen Fällen ist es erforderlich, daß rund um die Uhr jemand Wache hält" um die Blutdoktrin durchzusetzen.

In den einschlägigen  internen WTG-Büchern für die örliche Altestenschaft, wird weiter  definiert:

Erster Schritt, die Ältesten stellen Nachforschungen an.

Kommen sie zu dem Ergebnis, der Betreffende habe sich eine Bluttransfusion geben lassen, wird er einem diesbezüglichen Kreuzverhör unterzogen. Je nachdem wie deren Resultat ausfällt, ist vorgesehen. Für den Fall der Delinquent reagiert im WTG-Sinne "zerknirscht", wird er für eine gewisse Zeit als für jegliche Ämter in der WTG-Organisation unwürdig, behandelt.

Läuft das mit dem "zerknirscht" sein nicht im WTG-Sinne ab, und wird der Betreffende als "reuelos" eingestuft, erfolgt postwendend, ohne jeglichen Zeitverzug die offizielle Mitteilung an die örtliche Zeugen Jehovas-Versammlung, der Betreffende "habe die Gemeinschaft verlassen". Faktisch ist das dann eine Exkommunikation unter dem Mäntelchen, der Betreffende habe sie veranlasst (ergo wird dieses "die Gemeinschaft verlassen haben" als seine eigene Entscheidung definiert). "Berufungsverhandlungen" dazu sind (abgesehen von der relativen Nutzlosigkeit selbiger) dann in der internen WTG-Gerichtsbarkeit, auch nicht vorgesehen.

Weiter erfolgt auch eine Meldung an das WTG-Zweigbüro über das vermeintliche "verlassen der Gemeinschaft", so dass der Betreffende auch dort aktenkundig geworden ist.

Aus dem Englischsprachigen Raum ist eine weitere interne WTG-Publikation bekannt:

"Preparing for Child Custody Cases (Vorbereitung auf gerichtliche Auseinandersetzungen um das Sorgerecht)"

http://www.jehovahswitnessesexperts.com/

http://www.sektenausstieg.net/read/2700

Namentlich in dessen Einleitung kommt man "schon zur Sache" wenn dort die instruierende "Empfehlung" gegeben wird:

"Diese Broschüre wurde entwickelt, um dir und deinem Anwalt zu helfen bei den Schwierigkeiten, denen sich christliche Eltern oftmals in Sorgerechtsfällen gegenübersehen" zu helfen.

Und diese "Hilfestellung" besagt unter anderem:

"Die Gegner richten häufig die Aufmerksamkeit auf die Verweigerung einer Bluttransfusion zuzustimmen, und auf Feiertage und Geburtstagsfeiern, indem sie so argumentieren, daß Zeugen-Kinder darin beraubt werden, "normal" aufzuwachsen. Es besteht keine Notwendigkeit, deine religiösen Glaubensüberzeugungen und Praktiken angesichts solcher Kritik zu verstecken oder zu verdrehen. Versuche immer, wenn du eine Antwort gibst, den Blickpunkt auf die positiven Aspekte deiner Glaubensansichten und Praktiken zu richten."

49) 1977 - Verschärfung der Blutdoktrin

Dazu sei auf einen externen Text verwiesen

http://www.ekd.de/download/EZWOB8.pdf

Namentlich sei auf die Aspekte hingewiesen, wie die WTG mit ihren Aktionen, dem einzelnen Zeugen Jehovas, eine wirklich freie Gewissensentscheidung, dann im Ernstfall, verbaut.

Der einzelne soll sich auf Gedeih und Verderb der WTG-Doktrin unterordnen, dies schon zu einem Zeitpunkt in seinen Krankenakten dokumentieren lassen, wo er selbst noch nicht absehen kann, ob er jemals in solch eine Entscheidungssituation geraten kann.

50) 32jährige Mutter von zwei Kindern, 16 Tage nach einem Verkehrsunfall verstorben

Erwähnt in einer juristischen Dissertation. Siehe dazu: Mysnip.133063

51) Australien und Bluttransfusion

„Gehört den Kind dem Staat?" fragt ein tendenziöser achtseitiger Artikel in der „Erwachet!"-Ausgabe vom 22. 9. 1963. Eher als „Beiwerk" wird als abschreckende Beispiele auf die Fälle Hitlerdeutschland und das kommunistische Rotchina, in einer bestimmten Phase seiner Geschichte verwiesen.

Diese abschreckenden Beispiele staatlicher Willkür sind keinesfalls das eigentliche Kernanliegen, welches jener Artikel rüberbringen will.

Auch wenn es der Artikel so nicht ausspricht, es geht der WTG um den gleichen Grad von Totalitarismus, den sie den genannten politischen Beispielen vorwirft.

Der wesentliche Unterschied ist allerdings der, wer denn der faktische Nutznießer solcher totalitären Strukturen sei. Genannten politischen Beispielen mißgönnt die WTG es, Nutznießer zu sein. Sie möchte es hingegen selber sein, auch wenn jener Artikel das nicht in dieser Deutlichkeit ausspricht.

Die WTG hält es auch für notwendig zu erwähnen, jener Artikel sei von einem Juristen verfasst. Dessen Name allerdings nennt sie nicht. Aber sicherlich vermag sich jener Herr auch in der Kunst des Weißwaschens Blutbefleckter Wäsche, in seiner eigenen Sicht, „wirkungsvoll" zu produzieren.

Worum es diesem „Weißwäscher" in der Hauptsache geht wurde schon mal mit der symbolischen Vokabel „blutbefleckter Wäsche" angedeutet. Es geht um das Thema Blut. Weinerlich belehrt jener Herr:

„Sieben Staaten des Australischen Bundes haben innerhalb ganz kurzer Zeit Gesetze erlassen, um den Ärzten zu ermöglichen, bei Kindern von Zeugen Jehovas gegen den Willen der Eltern Bluttransfusionen vornehmen zu können. Nur Bluttransfusionen können ohne Gerichtsverfahren und ohne Einwilligung der Eltern vorgenommen werden."

Es ist wohl keineswegs so, das eine solche Gesetzeslage „nur" in Australien so bestehen würde. Auch andernorts wird durchaus unterschiedlich gewertet zwischen den Fällen Minderjähriger Kinder und voll Geschäftsfähigen Erwachsenen, sollte das Thema Bluttransfusion auf die Tagesordnung gelangen.

Die emotionalisierte WTG-Darstellung, die da besonders Australien angreift, trifft keineswegs den Kern.

Das Gewäsch der WTG ist wieder mal gewogen und als zu leicht befunden!

52) Um 17 Uhr

Einer Zeugen Jehovas-Familie wurde am 20. 03. 1966 ihr viertes Kind geboren, das an einer schweren durch Auflösung der roten Blutkörperchen entstandenen Gelbsucht litt. Am 22. 3. 1966 wurde vom Vater auf anraten des Hausarztes selbiges, gegen 11.00 in ein Kinderkrankenhaus gebracht.
Bei der Aufnahmeprozedur erklärte sich der Vater mit jeder Art, medizinisch als notwendig erachteten Behandlung, schriftlich einverstanden - mit Ausnahme von Bluttransfusionen.
Gegen 17 Uhr wurde der Vater vom Chefarzt jenes Krankenhauses darüber unterrichtet, dass der Blutzerfall schon so weit fortgeschritten sei, daß eine lebensbedrohende Situation für das Kind bestand und eine andere Behandlung als eine Blutaustauschtransfusion nicht mehr in Betracht komme.
Der Vater suchte die Ärzteschaft darauf dahingehend zu belehren, es gäbe Behandlungsmethoden, ohne den anvisierten Blutaustausch. Seitens Ärzteschaft wurde ihm dazu widersprochen. Da keine gütliche Einigung möglich war, setzte sich der Chefarzt mit dem zuständigen Vormundschaftsrichter in Verbindung, der gegen 18,30 Uhr dann auch im Krankenhaus erschien.
Auch dessen Dispute mit dem Vater zeitigten kein anderes Ergebnis, als welches die Ärzteschaft zuvor, bei ihren Diskussionen auch hatte erfahren müssen.
Angesichts dieser auf dem toten Punkt angelangten Diskussion, ernannte der Vormundschaftsrichter den Chefarzt zum zeitweiligen Sorgeberechtigten, der die ihm aus medizinischer Sicht notwendigen Handlungen nunmehr auch vollziehen könne.
Im Endergebnis wurde das Kind so gerettet.
Im Nachgang nahm die Justiz sich dieses Falles noch an. Der Vater sah sich nunmehr einer Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung ausgesetzt. Es blieb nicht bei dieser einen Verhandlung. Ihr folgte noch eine Revisionsverhandlung. In ihr suchte die Verteidigung darzulegen, es könne vom Vater nicht verlangt werden, gegen sein Gewissen zu handeln.
Die "Neue Juristische Wochenschrift" Nr. 5/1968, die über diesen Fall berichtete, vermerkt auch:

"Zu der Frage, ob der Vater zur Rettung seines Kindes aus Leib- oder Lebensgefahr auch gegen seine religiöse Überzeugung einem Blutaustausch zustimmen muß, liegen soweit ersichtlich, noch keine veröffentlichten obergerichtlichen Entscheidungen vor, an denen sich der Angeklagte hätte orientieren können."

Summa summarum ist zum juristischen Nachspiel anzumerken in diesem Fall. Wieder ein Fall der Art des „Hornberger Schießens". Viel Rauch und Nebel und das war es dann auch schon.

53) Zeugen Jehovas kämpfen um ihren selbstverordneten Rechtsanspruch, fallweise selbstverordneten Selbstmord begehen zu können

(in einer bestimmten Konstellation, durch Verweigerung der Annahme einer Bluttransfusion).

Andere Länder - andere Gesetzeslagen. Aus Namibia in Afrika wurde im Jahre 2012 der Fall berichtet, Bei einer Zeugin Jehovas, traten in Folge einer Frühgeburt, ernsthafte Komplikationen mit hohem Blutverlust auf. Ärztlicherseits meinte man auf Bluttransfusionen in dem Fall nicht verzichten zu können, stieß aber auf entschiedenen Widerstand der Patientin und etlicher anderer Zeugen Jehovas, welche sich in die Sache ebenfalls einmischten.

In Anbetracht, dass jene Zeugin Jehovas bereits drei Kinder hat, und der Befürchtung des leiblichen Bruders, die könnten ihre Mutter nunmehr verlieren, leitete jener leibliche Bruder, seinerseits gerichtliche Schritte ein, mit der Zielstellung, auch gegen den Willen seiner Schwester, fallweise eine Bluttransfusion durchzusetzen 

Da nun die Justiz (von beiden Seiten), in die Sache eingeschaltet war, kam diese letztendlich nicht herum, eine Entscheidung fällen zu müssen. Die Justiz musste nun entscheiden zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Zeugin Jehovas einerseits und die Interessen ihrer drei Kinder andererseits.

Es war allerdings keine Eilentscheidung. Jedenfalls ist das Ergebnis gewesen, dass die Justiz im Sinne des Antrages des leiblichen Bruders doch noch entschied. Da die Frau bis zum Ausspruch jenes Urteils aber nicht zwischenzeitlich „weggestorben" war, und sie sich offenbar soweit erholt hatte, auch ohne Bluttransfusion des Krankenhaus wieder verlassen zu können, war das letztendlich ein Gerichtsurteil ohne Praxisfolgen.

Seitens der Zeugen Jehovas liegt die Erklärung vor, obwohl keine Bluttransfusion vorgenommen wurde, trotzdem in der Sache noch weitere juristische Schritte einleiten zu wollen.

Mit zu der genannten Gerichtsentscheidung trug wohl mit bei:

Der Richter stützte sich auf die Aussagen des Arztes, wonach die Gehirnfunktion aufgrund des hohen Blutverlustes und der damit verbundenen Sauerstoffarmut stark beeinträchtigt sei. Deshalb sei sie nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und könne demnach auch nicht selbst über ihre eigene Behandlung entscheiden.

http://27093.foren.mysnip.de/read.php?27094,135286,137093#msg-137093

54) Ein Unfall und seine Folgewirkungen (2014)

Mysnip.176574

 

Einige Szenenbilder aus dem Film "To Verdener" (Worlds Aparts)

Der Fall Jacob Dilgard

Impfgegner-Dokumentation

Parsimony.14091

Niemand kann dieses Selbsthinopfern verstehen

Ein Hintergrund der Blutdoktrin

Indische Witwenverbrennungen (Eintrag vom 28. 8. 2008)

Aluminiumstreit

Insulin

Russell als Krebs"heiler"

Ein Roman der in relevanter Weise auch das Thema Bluttransfusions-Verweigerung mit anspricht: Grace McCleen: Wo Milch und Honig fliessen

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