Annotationen zu den Zeugen Jehovas

Stasi-Studientext R...

Ende 1965 fand in der "DDR", die letzte große Verhaftungswelle von führenden Zeugen Jehovas in diesem territorialen Bereich statt. Einige von ihnen, etwa Werner L., wurden danach (erneut) gerichtlich verurteilt. Die 1965-er Verhaftungsaktion der Stasi war aber weit größer aufgezogen. Es wurden weitaus mehr Zeugen Jehovas damit konfrontiert, als wie das Endergebnis der Gerichtsverhandlungen, dies bei oberflächlicher Betrachtungsweise erscheinen lässt. Bei einigen "beschränkte" sich die Stasi "nur" auf Hausdurchsuchungen (jedenfalls in der Lesart solcher davon Betroffenen, wie etwa dem Zeugen Jehovas Horst Sch. aus Berlin). Der noch zu referierende Text von R. und die vergleichsweise Heranziehung der Ausführungen des Zeugen Jehovas Waldemar H. zum gleichen Thema, macht indes deutlich, dass die Stasi diverse andere Zeugen Jehovas in der 1965 Aktion mit kontaktierte, die danach darüber durchaus nicht immer offen geredet hatten. Deutlich wird, dass es der Stasi im Verlauf der 1965-er Aktion auch gelang, einige Zeugen Jehovas (nicht unbedingt nur "kleine Fische") auf der Basis ihrer "Ausbrechungstechnologie" als IM anzuwerben.

Bei zwei solcher IM aus dem Raum Zwickau/Chemnitz, einer von ihnen schon zu DDR-Zeiten Invalidenrentner, der andere Inhaber eines Handwerksbetriebes mit mehreren Angestellten, die in dem R.'schen Text eine herausgehobene Rolle spielen, ist es meines Erachtens evident, dass sie im Verfolg, der großangelegten 1965-er Aktion, mit angeworben werden konnten.

Um auf das Stichwort Verhaftungen von Zeugen Jehovas zurückzukommen. Nach 1965 gab es für sie "nur" noch Verhaftungen in Sachen Wehrdienst/Wehrersatzdienst. Dieser Verhaftungsgrund bestand bis Mitte der 1980-er Jahre und wurde auch dann noch, vor dem Ende der "DDR", stillschweigend eingestellt. Auch die alte Bundesrepublik tat sich in Sachen Wehrersatzdienst jahrelang sehr schwer. Waren die in der alten Bundesrepublik verhängten Strafen in der Höhe zwar nicht adäquat zu den Strafen der DDR; so gilt es doch festzuhalten, dass beide Staaten für diesen Tatbestand, zumindest zeitweise, gerichtliche Strafen verhängten.

Die "Reduzierung" von Verhaftungsmaßnahmen gegen Zeugen Jehovas in der "DDR", bedeutete jedoch nicht, dass diese nicht weiterhin staatlichem Terror ausgesetzt waren. Der Terror bestand unverändert fort. Er äußerte sich nur in "subtileren" Maßnahmen. Man kann es auch so sehen. Waren in den fünfziger Jahren noch formal Gerichte mit den Zeugen Jehovas befasst, so trat der Bereich "justiziabler Behandlung" von Zeugen Jehovas zunehmend zurück. Die Stasi wurde immer mehr zum alleinigen Hausherrn auf diesem Gebiet. Da ihr, aus außenpolitischen Rücksichtnahmen gewisse Grenzen auferlegt waren, insbesondere was das aussprechen von gerichtlichen Strafmaßnahmen anbelangte, spielte sich das alles auf einem "niedrigeren" Level ab. In Sachen "Zersetzung" gab es für die Stasi zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Rücksichtnahmen. Da wurde rücksichtslos auf "Teufel komm heraus" agiert. Lediglich, dort wo die Stasi zusätzlich gerne noch gerichtliche Strafen verhängt hätte, konnte sie als "Maximum "nur" noch Geldstrafen aussprechen lassen und tat dies auch.

Ein exemplarisches Beispiel stellt auch das agieren der Stasi in Sachen "Königreichsdienstschule" dar. Das, eine interne Schulungsmaßnahme der Zeugen Jehovas, auch in anderen Ländern praktiziert, war der Stasi ein besonderer Dorn im Auge. Namentlich im DDR-Bezirk "Karl Marx Stadt" mit den dort größten territorialen Ansammlungen von Zeugen Jehovas im "DDR"-Bereich. In einer Abschlussarbeit der "Juristischen Fachschule" der Stasi zum Thema Zeugen Jehovas, wird dass in besonderem Maße thematisiert. Aus der diesbezüglichen Arbeit des Stasiisten Heinz R., zur Veranschaulichung, nachstehend einige Detailauszüge. Ergänzend noch der Hinweis. Soweit in diesem Stasitext auch der Deckname "Demag" vorkommt, ist inzwischen dessen Identifizierung als M. J. erfolgt. Zu weiteren in diesem Text noch mit genannten Schlüsselpersonen; siehe auch die Links am Ende dieses Textes.

Der weitere Text steht nur im pdf-Format zur Verfügung.

R....pdf

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